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  #1  
Alt 15.09.2009, 22:22
Galaxy Galaxy ist offline
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Registriert seit: 12.06.2009
Ort: Münsterland
Beiträge: 58
Pfeil AW: Wann eine neue Perücke ?

Hallo, habe meine Perücke im August bekommen. In der Bewilligung der Krankenkasse steht drin, das sie für 12 Monate "reichen" muß. Ich gehe davon aus, dass man nach 12 Monaten eine neue Verordnung bekommen kann.
LG. Galaxy
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  #2  
Alt 17.09.2009, 02:04
misspiggy70 misspiggy70 ist offline
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Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 186
Standard AW: Wann eine neue Perücke ?

Hallo Norma, Hallo Galaxy...

ich danke Euch für die schnellen Antworten !!!

Die " schlafenden Hunde " habe ich ja bereits insofern geweckt, indem ich die Tante von der Hotline der Krankenkasse angerufen habe...
Aber die Dame hat sich ja zu keiner konkreten Antwort hinreissen lassen..
Sie wusste zwar keinen genauen Zeitpunkt für ne neue Perücke, aber sie wusste auf jeden Fall, dass es in meinem Fall ( 1 Jahr ) zu früh ist...

Das mit dem einen Jahr hatte ich auch schonmal irgendwo gelesen... muss mal schauen ob ich vielleicht das damalige Schreiben meiner KK noch finde...

Finde es immer super, wenn man sich zwischen Kopfbestrahlung und Chemo dann auch noch mit so nem banalen Kram beschäftigen kann

Nochmal DANKE und alles Gute für Euch !!!!

LG, Susanne
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  #3  
Alt 13.10.2009, 10:52
Benutzerbild von leo37
leo37 leo37 ist offline
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Registriert seit: 06.02.2009
Ort: norddeutschland
Beiträge: 274
Standard AW: Wann eine neue Perücke ?

Zitat:
Zitat von Galaxy Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, dass man nach 12 Monaten eine neue Verordnung bekommen kann.
LG. Galaxy
hallo galaxy,
nach 12 monaten eine neue verordnung zu kriegen, ist das kleinere "problem". die kostenübernahme durch die krankenkasse ist das eigentliche problem.
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  #4  
Alt 13.10.2009, 14:06
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Wann eine neue Perücke ?

Hallo Susanne,

eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse ist nur dann möglich, wenn diese dieses auch vorher genehmigt und bestätigt hat.
(Diese Bedingungen sind bei allen gesetzlichen gleich - leider).

Du solltest Dir vom Arzt eine Verordnung holen, dann die KK anschreiben mit der Bitte um schnellstmögliche Genehmigung.
Bei Ablehnung Widerspruch mit der Begründung: Der Arzt hat das aber nicht ohne Grund verordnet. Hier muss Dein Arzt mitspielen - er kann ja Deinen Seelischen Zustand anführen.

Ich wünsche Dir alles Liebe und für hier viel Erfolg und Glück.
Wolfgang
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