Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.07.2005, 15:36
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

hallo...
nehmen wir mal an... ich hätte demnächst ein vorstellungsgespräch und die fragen mich, warum eine schwerbehinderung von 50% vorliegt?
wie soll ich denn darauf reagieren? rein rechtlich muss ich nicht darauf antworten. aber wie sieht das denn aus? ich weiß nicht, wie ich reagieren soll. wenn ich denen erzähle, dass ich krebs hatte (auch wenns schon mehr als 2 jahre her ist) dann stellen die mich doch nie ein.
ich habe 50% bekommen, ohne merkzeichen und auch sonst absolut keine einschränkungen, die mich bei der ausübung des berufes behindern könnte. der ausweis ist bei der arbeitssuche echt ein klotz am bein!
habt ihr erfahrungen auf dem gebiet? was würdet ihr tun?
danke schon mal
ophelia
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.07.2005, 15:56
Benutzerbild von Thorax
Thorax Thorax ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.09.2003
Beiträge: 304
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Hallo Ophelia,

also ein "normaler" Arbeitgeber wird Dir diese Frage nicht stellen.
Im übrigen würde ich darauf auch nicht antworten.

Solltest Du den Eindruck haben, dass Dich jemand deshalb nicht berücksichtigt oder einstellt, hast Du allen Grund auf Schadensersatz( 3 Monatsgehälter) zu klagen wegen der Diskriminierung gegenüber Schwerbehinderter. Rechtsprechung gibt es da genug.
Der Arbeitgeber kann aber eine Einstellungsuntersuchung verlangen, um festzustellen, ob Du an der Ausübung des Jobs aus gesundheitlichen Gründen gehindert bist.

Aber schließlich nimmt in der Regel der Betriebsrat und der Schwerbehindertenbeauftragte an den Bewerbergesprächen statt und passt inn der Regel auf, dass solche Fragen nicht gestellt werden.



Mit freundlichen Grüßen

Jürgen
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.07.2005, 16:08
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Hallo Jürgen...
Danke für die schnelle Antwort.
Die rechtliche Situation ist mir durchaus bekannt und bewusst. Ich wollte eigentlich fragen wie ich auf einen Anfrage reagieren soll. Was soll ich denn sagen, ohne dass es schnippisch klingt?
Ich hatte mir so überlegt, dass ich sagen könnte:
ich denke, dass diese Frage nicht in dieses Gespräch passt, kann Ihnen aber mitteilen, dass es sich um eine körperliche Erkrankung handelt, von der keinerlei Einschränkungen zu erwarten sind. Dies kann ich auch gern anhand eines ärztlichen Gutachtens nachweisen oder sie können dies auch in einer amtsärztlichen Untersuchung überprüfen lassen.
Ich habe aber Angst, dass die dann sagen, wenn die schon solche Geheimnisse hat, brauchen wir die auch nicht weiter einstellen. Aber Ehrlichkeit? kann man sich die bei der heutigen Arbeitsmarktsituation noch leisten?
Naja, vielleicht laden sie mich ja auch gar nicht erst ein und das ganze hier war umsonst.
schönen tag noch!
liebe grüße
ophelia

p.s.: meinste da sitzt der Schwerbehindertenbeauftrage bei? War bisjetzt noch nie so.... mmmhhh
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 07.07.2005, 16:52
Birgit64 Birgit64 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2004
Beiträge: 4.115
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Hallo Ophelia,
bei allem Rechtsanspruch halte ich das auch für eine problematische Sache sowohl die Erkrankung als auch den Schwerbehindertenstatus zu verschweigen. Sicherlich mußt du solche Fragen nicht beantworten und auch von dir aus das Thema nicht zur Sprache bringen. Aber sehr oft muss nach der Zusage ja auch ein Personalfragebogen ausgefüllt werden und da wird diese Frage mit Sicherheit auftauchen. Da dann 'Nein' anzukreuzen und wissentlich zu lügen halte ich für total falsch, denn das kann gründlich in die Hose gehen und man ist den Job schneller wieder los als man ihn bekommen hat. Ich hab so einen Fall vor ein paar Jahren miterlebt, wo die Schwerbehinderung bedingt durch Epilepsie verschwiegen wurde und als die Geschichte 4 Wochen nach der Arbeitsaufnahme bekannt wurde, war die Kollegin den Job wieder los.
Außerdem besteht ja auch die Möglichkeit, dass sich der potentielle Chef auf die eine oder andere Art bei einem früheren Vorgesetzten des Bewerbers zusätzliche Referenzen einholt. In manchen Branchen kennt man sich eben auch, trifft sich irgendwelchen Veranstaltungen oder. Wenn das hintenherum bekannt wird hat der Jobanwärter von vorn herein keine Chance mehr.
Und letztendlich, auch wenn der/die Bewerber/in sich belastbar und nicht behindert fühlt, der Status Schwerbehinderung wurde ja nicht ohne Grund zuerkannt und es ergeben sich ja auch Vorteile daraus.
Ich persönlich würde dazu tendieren mit offenen Karten zu spielen und wenn zur Sprache kommt, was man z. B. die letzten 3 Jahre gemacht, auch mit der Wahrheit rauszukommen. Die Kunst besteht wahrscheinlich darin, dass möglichst diplomatisch zu verpacken und auch deutlich zu machen, dass man trotz dieser vorherigen Erkrankung für den Job bestens geeignet ist. Insofern finde ich deinen o. g. Vorschlag gar nicht so verkehrt.
Liebe Grüße
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 08.07.2005, 10:52
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Hallo Birgit.
Ich habe auch nicht vor die Schwerbehinderung zu verschweigen, da mir die rechtlichen Konsequenzen durchaus bewusst sind. Ich habe auch bereits im Lebenslauf die Schwerbehinderung kurz erwähnt. Wie soll ich denn sonst 2 Jahre erklären, in denen ich weder mein Studium beendet habe, noch sonst gearbeitet habe. Ehrlichkeit ist besser als unerklärliche Lücken. Man kann es ja so in den Lebenslauf schreiben, dass es nicht sofort ins Auge sticht. Ich denke einfach nur, dass sie deshalb bereits im Vorstellungsgespräch fragen werden. Ich hatte diese Situation schon einmal und bin mir sicher, dass sie mich wegen meiner Krebserkrankung nicht genommen haben. Das war allerdings auch gleich 4Monate nach Therapieende, wo die Rezidivgefahr noch sehr hoch ist.
Ich habe einfach Bedenken, dass wenn ich es nicht sage warum, die denken, dass ich etwas zu verbergen habe. Zur Erklärung ich bewerbe mich vorrangig im Psychiatriebereich... da sind die alle immer schnell beim analysieren...
Danke und und ein schönes Wochenende
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 08.07.2005, 12:10
Anne34 Anne34 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2004
Beiträge: 28
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Liebe Ophelia,
habe vor vier Wochen Bewerbung geschrieben,habe meine Schwerbehinderung im Anschreiben gleich erwähnt. War wohl nicht so toll, da ich bis jetzt noch nichts gehört habe. Nächstes Mal werde ich das erst beim Bewerbungsgespräch verlauten lassen. Ich glaube auch, daß man mit Schwerbehinderung weniger Chancen hat genommen zu werden. Sagen die vom Arbeitsamt auch.
Viel Glück weiterhin bei der Jobsuche!
Viele Grüße sendet Dir Anne34
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 08.07.2005, 13:21
Birgit64 Birgit64 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2004
Beiträge: 4.115
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Hallo Ophelia,
ich wollte dir nicht zu nahe treten und dir auf gar keinen Fall unterstellen, dass du etwas verschweigst, zumal aus deinem ersten Posting gar nicht explizit hervorging, dass es um deine Situation geht; es klang ja eher theoretisch. Hab auch nur geschrieben, wie ich das sehe und ich persönlich das handhaben würde. Letztendlich ist das sicherlich eine schwierige Situation und der Schwerbehindertenstatus mit Sicherheit ein ziemliches Erschwernis.
Und natürlich mußt du irgendwie diese Zeitspanne erklären, wobei ich deinen Ansatz schon ganz gut fand. Was Claudia40 schreibt ist sicherlich auch richtig, allerdings gibt es nicht in jedem Betrieb einen Personal- oder Betriebsrat geschweige denn einen Behindertenbeauftragten und den Nachweis gegenüber einem AG zu führen, dass man aufgrund der Behinderung abgelehnt und somit diskriminiert wurde halte ich für recht schwierig. Und wer möchte, selbst wenn das gelingt, schon in einem Betrieb arbeiten, in dem man eigentlich nicht erwünscht ist.
Wünsche dir auf alle Fälle viel Glück bei weiteren Bewerbungen und lass dich durch Absagen nicht irremachen, du hast den Krebs geschafft und mit dem Job klappt es auch noch ;-).
Liebe Grüße
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 08.07.2005, 15:31
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Hallo Birgit...
das war doch auch nicht böse gemeint!!!!! ich hab es deswegen ja im nächten posting verdeutlicht! Du bist mir auf gar keinen Fall zu nahe getreten!
Ich bin froh über jede Antwort. Und außerdem, wenn man sich nicht persönlich kennt... woher solltest du das wissen. Du glaubst nicht, wie leid es mir tut, dass es so bei dir ankam.
Die Arbeitsmarktlage ist eben schwierig, gerade im sozialen Bereich. Da überlegt man eben zwei oder mehrmals, wie man was schreibt oder anbringt.
Hallo Anne34:
ich habe es so verpackt: im Lebenslauf habe ich geschrieben... Juli 2002 bis Oktober 2004 krankheitsbedingter Ausfall und daraus resultierende Schwerbehinderung von 50%
So kann man es lesen, wenn man den Lebenslauf studiert und wenn nicht, hast du wenigstens nichts verschwiegen. Gleich im Anschreiben... das ist nicht so gut. Aber die reheberater beim Arbeitsamt beraten dich, wie man so etwas in Berwerbungen am besten "versteckt". Mach doch da einfach mal nen Termin.

Hallo Claudia...
Ich bewerbe mich gerade als Sozialarbeiterin. Hab eshcon in der Psychiatrie gearbeitet. Auch gleich nach meiner Erkrankung, gab mir meine ehemalige Praktikantenstelle eine Elternschaftsvertretung. Habt ihr nicht noch ne freie Stelle? ))
In der Stellenbeschreibung stand auch, dass sie schwerbehinderte Bewerber bevorzugt behandeln. Aber ob sie das auch tun? Wir werden sehen. Ihc emlde mich, ob ich eine Einladung bekomme und wenn ja, wie es gelaufen ist!

Danke euch allen für die netten Ratschläge!!!
Liebe Grüße
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 08.07.2005, 15:34
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Hallo Anne34...
meinte natürlich von Juli 2002 bis Oktober 2003
und den Rehaberater... nicht reheberater tztztztz
wäre wohl sonst ein ziemlich langer Ausfall!!

Liebe Grüße
ophelia

achja... wer sonst noch rehctshcreibfälar findet... der kann sie gern behalten!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 08.07.2005, 16:28
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Hallo Ophelia,
nee, ist nicht so bei mir angekommen, wollte das auch nur klarstellen. Ist schon immer irgendwie komisch, weil man sich halt nicht persönlich kennt und ja auch die Mimik dabei nicht sehen kann, kommt's halt mal zu Mißverständnissen.
Allerdings denke ich, dass diese Probleme nicht nur auf dein berufliches Umfeld beschränkt sind; bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage ist das mittlerweile in fast jeder Branche so.
Bleibt mir wirklich nur, dir viel Glück zu wünschen!
Ganz lieben Gruß
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 08.07.2005, 21:27
Anne34 Anne34 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2004
Beiträge: 28
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Liebe Ophelia,
war ja schon beim Arbeitsamt, aber die haben mich nicht gut beraten. Die Frau war völlig unmotiviert. Aber ich denke, daß es wohl besser ist, wenn ich die Schwerbehinderung nicht mehr mit ins Anschreiben packe, da sie dann wirklich wie Du sagst, gleich ins Auge sticht. Suche auch als Sozialarbeiterin Stelle, habe aber vorher noch nicht gearbeitet, da ich das Studium erst letztes Jahr beendet habe. Hast Du denn Deine Stelle durch Deine Erkrankung verloren? Wieviele Bewerbungen hast Du schon geschrieben?
Viele Grüße sendet Dir Anne34
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 09.07.2005, 00:11
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Hallo Ihr,

man muss Schwerbehinderung nur angeben, wenn man danach gefragt wird, man muss nicht von sich aus darauf hinweisen. In den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses gilt der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte noch nicht.
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 12.07.2005, 22:29
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Man sollte eine Schwerbehinderung nicht verschweigen, auch nicht bei Einstellung. Auf dem Bescheid, welcher in die Personalakte kommt, darf man die Diagnose schwärzen!!!!! Bei Kündigung wird nach Aktenlage entschieden und wenn eine Schw. behinderung nicht angegeben wurde ist die Kündigung leichter durchführbar. Ansonsten muss das Integrationsamt eingeschaltet werden. Um welche Art von Behinderung es sich handelt, darf der AG zwar fragen, muss aber nicht beantwortet werden! Wenn Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden, steht dies auch in der Stellenausschreibung drin. Wenn es einen Betriebsrat gibt, dann hat dieser die Pflicht beim Bewerberverfahren darauf hinzuweisen. Ist ein Schw. beh. Opmann /frau im Betrieb wird dieser beim Einstellungsverfahren darauf achten. Liebe Grüße Krümel (SB-Obfrau + BR-Mitglied)Viel Glück für die Bewerbung !
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 14.07.2005, 15:18
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Hallo Chris !
Krümmel hat recht was er (sie)schreibt .aber vergiss nicht als schwerbehindert bekommst du mehr Urlaubsanspruch 5 Tage zusätzlich.
Lieben Gruß Manuela
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 16.07.2005, 14:38
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Grüße euch ganz lieb!
Ich habe in einen Altenheim gearbeitet und dort gab es auch einen Betriebsarzt,dieser ist bedingung wenn es mehr als 10 Mitarbeiter gibt die irgentwo angestellt sind.Dort wurde ich auch von oben bis unten untersucht und man konnte nichts verschweigen und es ist wenn verschwiegen wird ein Kündigungsgrund,fristlos.
Lieben Gruß und schönes Wochenende Manuela
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:04 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55