Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.02.2008, 17:01
Benutzerbild von minimops
minimops minimops ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2007
Beiträge: 151
Standard PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung

Hallo zusammen,

ich mache nach der krebserkrankung nun meine wiedereingliederung
mit 3h am tag. die private krankenkasse kürzt mir nun das tagegeld
weil im kleingedruckten zum tagegeld steht dass der versicherungsnehmer
seine berufliche tätigkeit in keiner weise ausführen darf (sinngemäß)
damit die leistungspflicht entsteht

und von der firma bekomme ich kein geld weil ich ja offiziell noch
krankgeschrieben bin.

ist das von der KK so korrekt?

gruss ulli
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.02.2008, 19:10
Idefix Idefix ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2006
Beiträge: 58
Standard AW: PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung

Hi
Nein das ist meines Wissens nicht korrekt, denn wenn bei der Wiedereingliederung vom Arbeitgeber bestätigt wird, dass er für die Zeit der Wiedereingliederung (meines Wissens Hamburger Modell oder so) kein Geld zahlt, so muss die PKV das Krankentagegeld weiterbezahlen. Also bei meinem Mann war das auf jeden Fall so (er ist auch in der PKV). Er musste sich vom Arzt bestätigen lassen, dass er wieder zu ca 50 % arbeitsfähig ist, dann musste sein Arbeitgeber mit seiner Arbeitsaufnahme mit 50% einverstanden sein und angeben, ob er bereit ist dafür was zu zahlen oder nicht , und das war's.
Würde mich dagegen wehren und evtl einen RA aufsuchen.
LG Idefix
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.02.2008, 19:14
Idefix Idefix ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2006
Beiträge: 58
Standard AW: PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung

Hab noch was überlesen. Wenn es tatsächlich so ist, dass du noch zu 100% krank geschrieben bist, dann ist mE die PKV im Recht mit Ihrer Kürzung. Es muss auf jeden fall auch der Arzt die Wiedereingliederung befürworten und die Krankmeldung entsprechend anpassen. Und auch die Zustimmung der PKV muss vorliegen.
Idefix
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.08.2011, 11:27
Benutzerbild von Moona
Moona Moona ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2010
Ort: Baden-Baden
Beiträge: 89
Standard AW: PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung

Hallo in die Runde,

ich möchte dieses Thema wieder "nach oben" holen, weil ich hoffe, dass mir jemand einen Tipp geben kann!

Ich bin seit 5/2010 krankgeschrieben und möchte nun ab Oktober wieder in meinen alten Job einsteigen und hatte soweit mit meinem Arzt auch alles abgesprochen und entsprechende Formulare ausgefüllt. Vorgesehen war eine stufenweise Wiedereingliederung über 6 Monate, beginnend mit 4 Stunden/Tag.

Tja, womit ich nun überhaupt nicht gerechnet hatte, nun macht mir meine PKV einen Strich durch die Rechnung, da bei ihr eine Wiedereingliederung überhaupt nicht auf dem Plan steht. Sprich, sie will mir kulanterweise noch einen Monat lang die Hälfte des Krankentagegeldes zahlen. Dann nix mehr. Und sie ist völlig im Recht ...

Habt Ihr mir einen Tipp, was ich noch tun könnte, um ein finanzielles Desaster abzuwenden?

Zur Info: Mein Arbeitgeber ist sehr froh, dass ich überhaupt zurückkomme - von seiner Seite aus kann ich nach diesem Monat "Wiedereingliederung" 4, 6, 8 Stunden arbeiten, der Vertrag würde entsprechen angepasst. Ich weiß aber, dass ich mehr als 4 Stunden in den nächsten Monaten noch nicht schaffe, da die Verdauung da noch nicht mitspielt.

Freue mich sehr, von jemandem zu hören.

Euch alles Liebe,
Moona
__________________
Befund 5/10 tiefsitzendes Rektum-CA
5+6/10 neoadj. Radio-Chemo (5-FU)
Diagnose nach OP (+Ileostoma) 8/10:
ypT3, ypN0, M0, G2, R0, L0, V1, Pn1
9-12/10 adj. Chemo (5-FU)
1/11 Rückverlegung
2-3/11 AHB
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.08.2011, 12:26
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 624
Standard AW: PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung

Hallo Moona,
kann ich mir vorstellen, dass das die PKV nicht macht.
Die haben das wirklich nicht im Programm.
Sobald man wieder arbeitet, gibts nix mehr.
Du kannst eigentlich hinsichtlich der Kulanz froh sein.
Ich kann Dir leider keinen anderen Tipp geben.
Ich kenne das alles zu Genüge.
Das sind alles so Sachen, die man nicht bedenkt, wenn man
in die Private geht. Bei Abschluss denkt man nicht, dass
man mal krank werden könnte.
Trotzdem alles Gute.
Gruss Altmann
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 18.08.2011, 23:41
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.238
Standard AW: PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung

Liebe Moona!

Zitat:
Tja, womit ich nun überhaupt nicht gerechnet hatte, nun macht mir meine PKV einen Strich durch die Rechnung, da bei ihr eine Wiedereingliederung überhaupt nicht auf dem Plan steht. Sprich, sie will mir kulanterweise noch einen Monat lang die Hälfte des Krankentagegeldes zahlen. Dann nix mehr. Und sie ist völlig im Recht ...
Wer hat Dir mitgeteilt, dass die PKV die Wiedereingliederung nicht bezahlt? Ich würde mich auf alle Fälle an jemanden vom Vorstand der Versicherungsgesellschaft oder den Aufsichtsrat wenden. Die entsprechenden Namen findest Du auf den Webseiten der Versicherungsgesellschaft.
Manchmal können diese Gremien Türen öffnen,die sonst verschlossen geblieben wären.

Beim gesetzlich versicherten kann eine Wiedereingliederung maximal 6 Monate dauern. Es kann natürlich auch sein, dass die PKV von der Ankündigung, den gesamten Zeitraum auszuschöpfen, überrascht gewesen ist.

Ansonsten gibt es eventuell auch andere Möglichkeiten, z.B. über die Deutsche Rentenversicherung (Maßnahmen zur Teilhabe.....). In den meisten Bundesländern gibt es den sog.Integrationsfachdienst. Diese Mitarbeiter (meistens Sozialpädagogen) wissen welche Fördermögichkeiten es gibt, um nach einer schweren Erkrankung wieder ins Berufsleben einzusteigen.

Hast Du einen Schwerbehindertenausweis? Manche Fördermöglichkeiten sind an das Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung gebunden.

Ich drücke Dir die Daumen, dass Ihr eine Lösung findet, die für Dich akzeptabel ist!

Tschüß!

Elisabethh.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 19.08.2011, 10:03
Benutzerbild von Moona
Moona Moona ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2010
Ort: Baden-Baden
Beiträge: 89
Standard AW: PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung

Vielen Dank für Eure Antworten!

@ Altmann: Klar, denkt man da bei Abschluss nicht dran - und lässt sich von anderen Leistungen blenden. Wer den Vertrag genau durchliest, ist natürlich im Vorteil Ich hatte mich vorab in der AHB sowie im www zum Thema Stufenweise Wiedereinglierung informiert, nicht ein einziges Mal hörte ich davon, dass die meisten PKVs die nicht zahlen. Man selbst fühlt sich als Privater immer so toll abgesichert - in diesem Punkt haben die gesetzlich Vers. ganz klar einen Vorteil. Es ist nur so paradox: Da will man wieder arbeiten, was bei vielen ja auch zur Gesundung beiträgt, und kriegt Steine in den Weg gelegt. Dabei nimmt die Versicherung in Kauf, dass man wieder voll arbeitet und nach kurzer Zeit wieder voll krank ist. Und ganz nebenbei beschleicht einen das Gefühl, dass die einen jetzt natürlich loswerden wollen. Man ist ja ein extremer Kostenfaktor ...

@ Elisabethh: Dass nicht gezahlt wird, hat mir eine Sachbearbeiterin am Telefon deutlich gesagt, und das gleich mit dem "freundlichen" Hinweis, dass es da diese und jene Urteile gibt ... Werde nun schauen, ob ich da nicht wirklich noch mal ebenso freundlich "nachhake". Aber es steht in meinem Vertrag, dass ich, sobald ich wieder arbeite - und wenn es auch nur ein paar Stunden sind - kein Tagegeld mehr erhalte.
Das mit der DR prüfe ich natürlich jetzt auch mal, rufe da heute gleich mal an. Möglicherweise können die mir auch raten, wie ich mit der PKV doch noch eine Lösung finden kann. DANKE für den Tipp Einen Schwerbehindertenausweis habe ich.



Auch Euch alles Gute!

Moona
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 19.08.2011, 13:55
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 624
Standard AW: PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung

Hallo Moona,
ja hast Du alles gut und richtig geschrieben.
Ich habe und hatte schon immer das Gefühl und auch bestätigt bekommen, dass eine Neuerkrankung denen(PKV) vollkommen egal ist, die gehen nur nach dem abgeschlossenen Tarif und nur dieser zählt. Und wenn in dem Vertrag keine Wiedereingliederung drin steht, dann gibts auch keine.
Ich hatte früher einen Super-Tarif und den nie gebraucht, weil selbständig,
ist immer selbst und ständig. Konnte garnicht krank sein. Selbst das
Argument, dass ich dies früher alles nicht in Anspruch genommen habe, zählt
nicht. Jetzt habe ich einen ganz miesen Grundschutz-Tarif.
Aber es ist wirklich so, dass Du mal bei der DRV nachfragen solltest, wegen
Teilhabe am Arbeitsleben, obwohl das ja wieder was anderes ist. Ich weis
jetzt nicht, ob in so einem Fall Hilfe geboten ist.
Ich habe auch festgestellt, das gesetzlich Versicherte besser dran sind,
trotz der Zuzahlungen und der 10 Euro.
Wenn was ist, müssen private genauso kämpfen wie Gesetzliche.
Gruss Altmann
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 19.08.2011, 18:33
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.238
Standard AW: PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung

Liebe Moona!

Wenn so ein Vertrag für die Private Krankenversicherung abgeschlossen wird, kann man nicht alle Eventualitäten, die einmal im Leben auftreten könnten, einbeziehen. Ich würde zuerst an die Rehabilitation nach einem Unfall oder die Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt denken.

Außerdem hat es in den vergangenen Jahren viele Änderungen in den Sozialgesetzbüchern gegeben.

Ich freue mich, dass Du wieder an die Rückkehr ins Berufsleben denken kannst!

Zitat:
Das mit der DR prüfe ich natürlich jetzt auch mal, rufe da heute gleich mal an. Möglicherweise können die mir auch raten, wie ich mit der PKV doch noch eine Lösung finden kann.
Eventuell kann Dir auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands helfen, wenn es um die rechtliche Seite der Wiedereingliederung geht.

Tschüß!

Elisabethh.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:51 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55