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AW: Erwerbsminderungsrente nach EK
Liebe Mosi
bei Beantragung der teilweisen Erwerbsminderung ist eine Arbeitsfähigkeit von mehr wie 3 Stunden, jedoch weniger wie 6 Stunden gegeben. Ich sehe bei deiner Diagnose überhaupt kein Problem, diese "teilweise" EU-Rente zu bekommen. Der Reha Bericht ist in den meisten Fällen nicht ausreichend, sondern der Rentenversicherungsträger wird einen Gutachter einschalten Lass dir doch einen Termin mit der DRV geben, der Sachbearbeiter füllt mir dir dann den Antrag aus. Der Papierkrieg ist nicht so schlimm, ich würde es jedenfalls tun, bevor so ein kleiner Mann oder eine kleine Dame dich auf Trab hält Ganz lieben Gruss Christine |
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