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  #1  
Alt 28.01.2009, 13:40
Benutzerbild von Gaby103
Gaby103 Gaby103 ist offline
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Frage Wiedereingliederung und Resturlaub

Hallo zusammen,

bei wem kann ich mich erkundigen wie die Rechtslage ist mit der Wiedereingliederung und dem Resturlaub ?

Gibt es vielleicht in der Reha/AHB Sozialdienst-Mitarbeiter, die einem weiterhelfen ?
__________________
Viele Grüße
Gaby


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  #2  
Alt 28.01.2009, 18:49
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akire52de akire52de ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung und Resturlaub

Hallo Gabi!

Wegen der Wiedereingliederung kann ich dir leider nichts sagen.

Klick den folgenden Link an, da steht was über den Resturlaub!!
http://blog.juracity.de/2009-01-20/e...krankheit.html
__________________
______________________________________

Liebe Grüße

Erika



Ich liebe das Leben, darum lebe ich es!
(Keßler)
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  #3  
Alt 29.01.2009, 10:14
Inessa Inessa ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung und Resturlaub

Liebe Gaby,

ich habe momentan das gleiche Problem.
Es gibt Hilfe: hast du einen Schwerbehindertenausweis, dann wende dich an dein zuständiges Integrationsamt. Die begleiten dich auch zu den Gesprächen mit dem Arbeitgeber zur Wiedereingliederung. Ich war erst vor 2 Tagen dort und war erstaunt, welche Hilfen und Unterstützung man erhält.
Auch kannst du zum jeweiligen Reha-Berater gehen, hängt davon ab wer für dich zuständig ist (Deutsche Rentenversicherung o.ä.)
Viel Glück

Inessa
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  #4  
Alt 29.01.2009, 20:06
Inessa Inessa ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung und Resturlaub

Hallo Gaby,
zum Thema Resturlaub hier noch einige Neuigkeiten:

EU-Urteil vom 20.01.09: Anspruch auf Urlaub verfällt nicht bei Krankheit
"Arbeitnehmer in EU-Mitgliedsländern verlieren durch eine längere Krankheit nicht ihren Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Grundsatzurteil klar. Die Richter korrigierten damit die deutsche Rechtspraxis, wonach Urlaubsansprüche in der Regel nur bis zum 31. März ins nächste Jahr mitgenommen werden können. (Az.: C 350/06 und C 520/06). Hat der kranke Arbeitnehmer keine Möglichkeit gehabt, seinen Urlaub in dieser Frist zu nehmen, muss der Anspruch finanziell abgegolten werden. Das Urteil ist für alle 27 EU-Länder bindend."

Das ganze Uteil kannst du unter dem Aktenzeichen im Netz finden.

Inessa
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  #5  
Alt 29.01.2009, 20:30
Brigitte Brigitte ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung und Resturlaub

Hallo Gaby,

bei meinem Mann wurde der Antrag vom Hausarzt gestellt, der Arbeitgeber muss bei der genauestens aufgeführten Staffelung zustimmen und all das geht dann an den Rententräger. Nach einer Reha ist nämlich der Rententräger zuständig für deine weitere Krankschreibung und das Krankengeld.
Du bist während der Wiedereingliederung über die gesamt Zeit weiter krankgeschrieben und bekommst auch nur das Krankengeld - egal wieviele Stunde du arbeitest. Wenn sich etwas an der Staffelung ändern soll oder du in der Wiedereingliederung krank wirst, muss das wieder mit dem Hausarzt geregelt werden. Bei Krankheit gibt es Fristen, nach denen die Wiederein-
gliederung abgebrochen werden muss.
Nach meiner Erfahrung ist es sehr sinnvoll mit dem Rententräger zu telefonieren, wenn der Antrag vom Arbeitgeber genehmigt und an den Träger verschickt ist. Ansonsten läuft man schon einmal Gefahr, dass Unklarheiten auf dem Postweg stecken bleiben.
Wir haben einiges telefonisch noch geklärt und dann lief auch alles reibungslos.
__________________
Liebe Grüße
Brigitte
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  #6  
Alt 30.01.2009, 20:44
Brigitte Brigitte ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung und Resturlaub

Hallo Uwe,

zu deiner Anmerkung:
"Dieses ist nach meinem Wissen nur der Fall wenn die Wiedereingliederung innerhalb von 14 Tagen nach der Reha/AHB beginnt. Ansonsten ist wieder die Krankenkasse zuständig. Deswegen sind die Krankenkassen daran interessiert...

Wenn im Schlussbericcht die Reha die Wiedereingliederung befürwortet und diese einleitet, geht die Verantwortung automatisch auf den Rententräger über - wenn dieses versäumt wird und der Hausarzt zuständig ist, werden sich beide streiten - bei uns musste der Rententräger trotzdem zahlen - mein Mann hat die Reha im April beendet und die Wiedereingliederung erst Ende Mai begonnen. Eine Frist von 14 Tagen war nie im Gespräch, die Rede war lediglich von laufenden Gerichtsverfahren. Gibt es Unklarheiten und somit Verzögerungen bei der Bezahlung, kann man sich auf den letzten zuständigen Träger berufen, der die Leistung erbringen muss- zum Wohle des Patienten - sich aber auf internem Wege mit der Kasse einigen muss.
__________________
Liebe Grüße
Brigitte
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  #7  
Alt 08.02.2009, 22:52
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Gaby103 Gaby103 ist offline
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Beiträge: 175
Standard AW: Wiedereingliederung und Resturlaub

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für Eure schnellen und sachkompetenten Antworten.

@Inessa
Was ist ein Integrationsamt ?

@Uwe
Über die Wiedereingliederung werde ich mir dann in der Reha Gedanken machen.
__________________
Viele Grüße
Gaby


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  #8  
Alt 12.02.2009, 22:16
Brigitte Brigitte ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung und Resturlaub

Hallo Gaby,

in der Zwischenzeit musst du den Schwerbehindertenausweis bei deiner Stadtverwaltung beantragen. Es gibt keine gesonderten Ämter mehr. Diese wurden 2008 aufgelöst.
__________________
Liebe Grüße
Brigitte
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  #9  
Alt 13.02.2009, 12:06
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Gaby103 Gaby103 ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung und Resturlaub

Hallo Brigitte,

danke werde mich drum kümmern.
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Viele Grüße
Gaby


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