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AW: Reha ablehnung Wiederspruch
Hallo Slo,
ja, Reha vor Rente... fast immer ist es so. Aber eben nur fast... Ausnahmen gibt es natürlich. Wenn deine Frau an BK mit multiplen Metas erkrankt ist, KÖNNTE es sein, dass der Rentenantrag auch ohne Reha durchgeht... also bewilligt wird. Es kommt immer darauf an, ob die RV noch Chancen sieht, die jetzige Situation zu verbessern; sprich, ob die Patientin durch die Reha wieder erwerbsfähig sein wird. Ich bezweifle ein bisschen, dass dies bei deiner Frau noch möglich wäre... Nun ja, jedenfalls ist so ein Reha-Entlassungsbericht tatsächlich äußerst wichtig. Es ist ein Gutachten über die Erwerbs (un)fähigkeit und danach wird entschieden, ob Rente gezahlt wird oder eben auch nicht. Im Übrigen spielt es im Entlassungsbericht absolut keine Rolle, ob man arbeitsunfähig entlassen wird. Es kommt vielmehr darauf an, was da auf der letzten Seite über die Erwerbsfähigkeit steht (sorry Christine, musste dich etwas korrigieren). Warum du allerdings Angst vor dem angefordertem Ärztl. Attest zur Reha-Bewilligung hast, leuchtet mir nicht ganz ein. Ist es die Sorge, dass vielleicht die Reha auch im Widerspruchsverfahren nicht genehmigt wird? Falls ja: siehe oben! Reha-Maßnahmen dienen dazu, die Erwerbsfähigkeit möglichst wieder herzustellen. Schließt das der Arzt in seinem Attest von vornherein aus, wird die Reha nicht bewilligt; dann erfolgt sofort die Rentenbewilligung. Liebe Grüße Norma Diagnose Brustkrebs Nov. 2001 Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann (heute Chemo Nr. 9 von 12) |
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