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  #1  
Alt 26.11.2011, 11:13
Vampirin Vampirin ist offline
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Standard Antrag zur Reha / Rentenantrag

Meine Krankenkasse hat meine Unterlagen an den medizinischen Dienst gegeben und dort wurde festgestellt, dass meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet bzw. gemindert sei. Nun möchte meine Krankenkasse, dass ich bei der Rentenversicherung einen Antrag auf "Stationäre medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit" stelle. Wenn diese Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg hat, dient dieser Antrag als Rentenantrag.

Nun ist es so, dass ich erst seit ca. 8 Wochen aus dem Krankenhaus heraus bin und nun mit Physiotherapie versuche, wieder auf die Beine zu kommen. Ich weiß, dass meine Wirbelsäule starke Schäden davon getragen hat, aber ein erstes CT wird erst im Dezember gemacht und dann wird entschieden, ob man noch etwas operativ machen kann oder nicht. Nun habe ich natürlich die Hoffnung, dass ich durch die KG und vielleicht eine Operation deutliche Verbesserungen für meinen Zustand erreichen kann. Ich habe zuvor im Büro gearbeitet und hoffe eigentlich, dass ich eine sitzende Tätigkeit irgendwann auch wieder ausüben kann, wenn nicht mehr zu 100% dann vielleicht in Teilzeit.

Muss ich eine Rente beantragen, wenn bei dieser Maßnahme festgestellt wird, dass ich nach wie vor erwerbsgemindert bin? Kann es nicht so sein, dass es einfach seine Zeit braucht, bis ich durch Therapie und Maßnahmen wieder einigermaßen erwerbsfähig bin? Ich bin erst 29 und möchte mich eigentlich nicht damit abfinden, dass ich schon eine Rente beantragen soll, wenn diese Reha oder was auch immer nicht den gewünschten Erfolg zeigt. Habt ihr Erfahrungen damit? Ich mache mir darüber nun sehr viele Gedanken, seitdem dieser Antrag bei mir angekommen ist, denn ich sehe mich eigentlich noch nicht in Rente. Für mich haben meine Therapien erst angefangen und ich habe große Fortschritte gemacht bisher, alle Ärzte sind positiv überrascht, wie belastbar ich doch noch bin und was man alles mit KG ausrichten kann. Wie kann ich jetzt mit diesem Antrag umgehen? Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, denn mich macht das ganz kirre
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  #2  
Alt 26.11.2011, 16:28
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Antrag zur Reha / Rentenantrag

Hallo
es ist ein gängiges Verfahren, dass du einen Rehaantrag stellen musst. Die KK darf dich laut SGB dazu auffordern und kommst du dem nicht nach darf sie (die KK) die Zahlungen einstellen.

Wenn du in den Rehaantrag reinschreibst, dass du wieder arbeiten möchtest und auch der meinung bist, dies mit entsprechenden Therapien wieder hin bekommst, sehe ich gute Chancen auf eine Reha (und nicht auf eine Rente).

In der Reha wirst du ja auch wieder fit gemacht. Die Rentenversicherung ist froh um jeden, der nicht in Rente geht. SDollte aber die Rentenversicherung bei Prüfung des Rehaantrags der meinung sein, so wird dieser in einen Rentenantrag umgewandelt. (das darf die Rentenanstalt bei jedem Rehaantrag machen).

Was sagen deine Ärzte? Ab wann du wieder einsatz/ berufsfähig bist?.

Manchmal tut auch eine Rente auf Zeit gute Arbeit, in der Mann sich auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben erholen kann.

Hast du mal über eine Wiedereingliedeung laut "HH Modell" gedacht (auch wenn noch weiter weg)

Und bei einer befristeten Rente behält man in der Regel den Arbeitsplatz (ich kenne nicht alle Verträge aber im ÖD ist dies so und auch in anderen Sparten
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #3  
Alt 26.11.2011, 16:37
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Antrag zur Reha / Rentenantrag

Hallo, Vampirin!

Leider schreibst Du nicht, an welcher Erkrankung Du leidest.

Zunächst einmal keine Panik vor der Rente. Wenn Du tatsächlich für längere Zeit nicht voll erwerbsfähig sein solltest, dann kannst Du doch einen Rentenantrag stellen. D. h. ja nicht, dass Du gar nicht berufstätig sein darfst. In der Reha wird man feststellen inwieweit und für wieviele Stunden Du einer Tätigkeit nachgehen kannst. Es gibt die Möglichkeit einer vollen Rente bei Erwerbsunfähigkeit oder eine teilweise R...
Bei der vollen Erwerbsminderungsrente (so heisst sie richtig) kannst Du weniger als drei Stunden am Tag arbeiten. Da ist aber eine geringfügige Beschäftigung bis zu 400 Euro möglich. Bei der teilweisen EWR werden die Stunden festgelegt, die Du arbeiten kannst. Dann bekommst Du nur eine Teilrente und Dein Gehalt.
Ausserdem sind die Erwerbsminderungsrenten meistens befristet, so dass die Rentenlösung für Dich sowieso keine Entscheidung für ewig ist.
Im Vordergrund sollte jetzt Deine Genesung stehen. Bei Antritt der Reha werden die Ärzte Dich auch fragen, wie Du Deine zukünftige Berufstätigkeit einschätzt (so war das bei mir). Wenn Du den Ärzten klarmachst, dass Du auf jeden Fall wieder arbeiten möchtest (egal wieviele Stunden), werden sie das auch in ihren Berichten berücksichtigen.
Die Krankenkasse möchte möglichst schnell aus der Zahlungspflicht entlassen werden, daher drängen sie die Patienten immer wieder -teilweise vorschnell- in die Rente.
Lass Dich zu nichts zwingen und konzentriere Dich auf Deine Gesundheit.
Alle Gute
Regina Beate
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
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  #4  
Alt 26.11.2011, 21:53
Brita70 Brita70 ist offline
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Ort: Sachsen
Beiträge: 29
Standard AW: Antrag zur Reha / Rentenantrag

Hallo Vampirin,
warte mit der Antragstellung am Besten bis zum Letzten Tag der gestellten Frist. Dann hast du noch Zeit, da die Rentenversicherung auch noch Zeit braucht um deinen Antrag zu bearbeiten.
Sollte die Rentenversicherung deinen Antrag sofort in einen Rentenantrag umdeuten, kannst du dagegen Widerspruch einlegen. Die Bearbeitung des Widerspruchs hat bei mir 4 Monate gedauert- jetzt fahre ich im Januar zur Reha und hoffe, dass ich danach wieder arbeiten gehen kann .

LG

Brita
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