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  #1  
Alt 18.02.2009, 09:50
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Registriert seit: 19.07.2008
Ort: Nähe Ulm
Beiträge: 418
Standard Pflegestufe

Hallo zusammen,

ich hatte ja im Juni 2008 die Pflegestufe beantragt, wurde zweimal abgelehnt, beim ersten mal kam der MDK dann gingen wir in Widerspruch beim zweiten mal kam kein MDK, sie wurde einfach so abgelehnt.
So nun haben wir, mein Verlobter und ich, vor ca. 4 Monaten beim Sozialgericht Klage eingereicht.
Ich rief auf dem Sozoalgericht an vor ca. 4 Wochen und fragte falls es zur Verhandlung kommt ob mich da auch mein Verlobter vertreten darf. Sie sagte ja, sie können uns auch gleich eine Vollmacht dafür zuschicken, dann haben wir es gleich da. Dies tat ich auch sofort.
Jetzt bekamen wir vor 2 Wochen ein Brief das doch die AOK das Sozialgericht gebeten hat die Klage von mir zurück zuweisen. Also ich glaub ich spinne!!!!!!
Letzte Woche kam dann ein Brief der AOK das erneut ein MDK vorbei kommt zu uns, allerdings lag ich da im Krankenhaus, und mein Verlobter sagte ihm ab.
Der MDK wurde aber nicht vom Sozialgericht beauftragt das steht fest, warum schicken die ein erneuten MDK wenn wir bereits vorm Sozialgericht Klasge eingereicht haben? Verseht das jemand, oder ging es jemandem ähnlich.
Ich habe dann noch eine Frage: Was ist wenn man in der Zeit wo die Klage läuft, was ja über Monate oder sogar Jahre dauern kann, verstirbt, ist dann die Klage hinfällig, oder kann mein Verlobter trotzdem weiterhin klagen und das Geld der Pflegestufe bekommen?
Über Erfahrungen oder Antworten wäre ich Euch dankbar!
LG Sandy
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  #2  
Alt 18.02.2009, 10:04
Iris13Evi Iris13Evi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 287
Standard AW: Pflegestufe

Hallo Sandy,

vielleicht hilft Dir dieser Link http://www.akbgld.at/online/page.php?P=165&IP=34247

Wird Pflegegeld auch dann gezahlt, wenn der Pflegebedürftige noch während des Antragsverfahrens stirbt?
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch stirbt, bevor das Pflegegeld angewiesen wurde, können nacheinander folgende Personen innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Anspruchsberechtigten die Auszahlung beantragen:
-Pflegepersonen, die den Verstorbenen überwiegend und ohne angemessene Bezahlung gepflegt haben
-Personen, die überwiegend für die Kosten der Pflege aufgekommen sind.


Liebe Grüße
Iris
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  #3  
Alt 18.02.2009, 16:50
Heikeaml Heikeaml ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 511
Standard AW: Pflegestufe

Hallo sandy
wie gehts dir ? bist du zuhause ?
wegen den pflegegeld ich würde mal bei der vdk anrufen alleine schafft ihr das nicht du sieht doch wie die aok mit euch umspringt ich finds ne frechheit aber ich kann mir denken das sie (AOK) sich etwas mehr bemühen wenn sie merken das ihr euch fachkundige hilfe holt auch vorn gericht iss der vdk gut sie stellen euch ein anwalt der sich mit solchen sachen auskennt
Liebe Grüsse Heike
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  #4  
Alt 20.02.2009, 07:33
sandra83 sandra83 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2008
Beiträge: 90
Standard AW: Pflegestufe

guten morgen!

uns hat es sehr geholfen, das mehrere ärzte den mdk mächtig unter druck gesetzt haben. die waren (nicht wie gewöhnlich bei uns, erst nach 12wochen da, sondern schon nach 3 wochen) dann sehr kooperativ ud alles gig zügig über die bühne. aufgrud von attesten der ärzte habe wir die PS 1 durchbekommen, weniger durch das gespräch mit dem mdk.

vielleicht habt ihr ja auch ärzte, die euch dabei unterstützen würden?
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