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  #1  
Alt 06.12.2008, 17:34
Benutzerbild von pyddy
pyddy pyddy ist offline
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Registriert seit: 04.09.2007
Ort: Saarland
Beiträge: 312
Standard Krankengeld

Hallo an Alle,

schreibe sonst im Tonsillen-Forum. Hätte mal eine Frage:

Also Krankengeld gibt es 78 wochen= 546 Tage. Es ist mir nur nicht klar ab wann!? Geht es los ab der Arbeitsunfähigkeit oder ab dem Datum an dem man Krankengeld erhält bzw. noch evtl Rehatage die von der DRV bezahlt werden abgezogen werden. Also ich finde es etwas verwirrend.

Es gibt bestimmt einige die es genau wissen!!

Ich grüsse euch alle
gute Adventszeit und natürlich Gesundheit
Petra
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  #2  
Alt 06.12.2008, 18:01
J.F. J.F. ist offline
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Beiträge: 1.485
Standard AW: Krankengeld

Hallo Pyddy,


hier mal ein Link in den Bereich SGB V:

http://www.buzer.de/gesetz/2497/b6990.htm

Da findest Du die §§ 44 bis 51, die sich alle mit dem Krankengeld beschäftigen.

Wichtig ist, dass die 78 Wochen direkt mit der Arbeitsunfähigkeit beginnt, aber sozusagen ruht, da man als Arbeitnehmer Anspruch auf sechs Wochenlohnfortzahlung hat. Auch weitere Ausfälle aufgrund der Grunderkrankung innerhalb der drei Jahre werden auf diese 78 Wochen angerechnet. Auch hier wieder, hat man schon wieder sechs Monate gearbeitet ohne Krankschreibung, dann beginnt für den Arbeitgeber wieder die Sechswochenlohnfortzahlungsfrist. Aber diese Zeit wiederum verkürzt die 78 Wochen für den Krankengeldanspruch.

http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld
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  #3  
Alt 07.12.2008, 15:31
Benutzerbild von pyddy
pyddy pyddy ist offline
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Ort: Saarland
Beiträge: 312
Standard AW: Krankengeld

Hallo J.F.,

vielen dank für deine Infos und Links.

Schönen 2ten Advent.

Gute Grüsse
Petra
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