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Krankengeld
Hallo an Alle,
schreibe sonst im Tonsillen-Forum. Hätte mal eine Frage: Also Krankengeld gibt es 78 wochen= 546 Tage. Es ist mir nur nicht klar ab wann!? Geht es los ab der Arbeitsunfähigkeit oder ab dem Datum an dem man Krankengeld erhält bzw. noch evtl Rehatage die von der DRV bezahlt werden abgezogen werden. Also ich finde es etwas verwirrend. Es gibt bestimmt einige die es genau wissen!! Ich grüsse euch alle gute Adventszeit und natürlich Gesundheit Petra |
#2
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AW: Krankengeld
Hallo Pyddy,
hier mal ein Link in den Bereich SGB V: http://www.buzer.de/gesetz/2497/b6990.htm Da findest Du die §§ 44 bis 51, die sich alle mit dem Krankengeld beschäftigen. Wichtig ist, dass die 78 Wochen direkt mit der Arbeitsunfähigkeit beginnt, aber sozusagen ruht, da man als Arbeitnehmer Anspruch auf sechs Wochenlohnfortzahlung hat. Auch weitere Ausfälle aufgrund der Grunderkrankung innerhalb der drei Jahre werden auf diese 78 Wochen angerechnet. Auch hier wieder, hat man schon wieder sechs Monate gearbeitet ohne Krankschreibung, dann beginnt für den Arbeitgeber wieder die Sechswochenlohnfortzahlungsfrist. Aber diese Zeit wiederum verkürzt die 78 Wochen für den Krankengeldanspruch. http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld
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#3
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AW: Krankengeld
Hallo J.F.,
vielen dank für deine Infos und Links. Schönen 2ten Advent. Gute Grüsse Petra |
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