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#1
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo,
die Steuerkarte musst Du nicht ändern lassen, kannst Du aber machen. Es gibt 2 Möglichkeiten: - Du lässt den Freibetrag in die Steuerkarte eintragen und hast so eine monatliche Entlastung, also Dein Nettolohn fällt etwas höher aus - Du machst den Freibetrag über den Jahresausgleich geltend, d.h. bei der jährl. Steuererklärung wird er berücksichtigt und eine Rückerstattung durch das Finanzamt fällt evtl. höher aus, bzw. wenn Du eine Nachzahlung leisten musst wird diese geschmälert Wie sich das mit dem Verfall des Urlaubs verhält weiß ich nicht. Aber durch den Schwerbehindertenausweis erhälst Du 5 Tage mehr Jahresurlaub und hast einen gewissen Kündigungsschutz. Liebe Grüße Murmelina
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Die helfende Hand findet man meist am eigenen Arm!
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#2
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Murmelina,
vielen Dank! Es gibt sicher noch mehr, was ich bedenken muss. Was meinen Urlaubsanspruch angeht, bin ich nicht sicher ob er verfällt. Vielleicht weiß doch noch jemand darüber Bescheid? Gruß Steffi |
#3
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo. man kann den Urlaub übertragen lassen, muß aber schriftlich erfolgen. Fordere deinen Arbeitgeber auf, den Resturlaub ins Jahr 2007 zu übertragen. Wenn er nett ist, kannst du ihn auch bitten, den Urlaub auszuzahlen, Die rechtliche Grundlage fällt mir aber im Moment nicht ein, hat bei mir vor einigen Jahren der Betriebsrat geholfen.
petra |
#4
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Petra,
vielen Dank. Eine gute Idee mit dem Betriebsrat zu sprechen. Werde morgen sowieso der Personalabteilung eine Kopie des Ausweises bringen. Schönen Sonntag Stefanie |
#5
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallöchen...
alle diese Fragen wurden bereits in einer anderen Rubrik beantwortet. Probiert es mal mit die "Suchfunktion". Viele liebe Grüße...
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Drücka und Knutscha Katrin |
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