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  #1  
Alt 12.12.2008, 07:41
NTH NTH ist offline
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Standard Behandlungserfolg = Placeboeffekt

gelöscht

Geändert von NTH (15.12.2008 um 14:15 Uhr)
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  #2  
Alt 12.12.2008, 07:49
Katharina Katharina ist offline
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Standard AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt

Hallo Nicole,
das ist echt unfassbar!
Ich würde als allererstes Einspruch einlegen und in dem gleichen Schreiben rechtiche Schritte ankündigen. Vielleicht bewegt die KK sich dann noch einmal.
Ich vermute, Du wirst Dir wirklich eien Anwalt nehmen müssen.
Die Begründung ist ja wirklich mehr als Hahnebüchen! Da steht man wirklich fassungslos daneben!!
Verlier den Mut nicht!!
__________________
Katharina
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  #3  
Alt 12.12.2008, 08:18
Benutzerbild von favorita
favorita favorita ist offline
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Standard AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt

Hallo Nicole.

Bin gerade durch Zufall auf deinen Thread gestoßen.
Das ist wirklich ein Fall fürs Gericht. Unglaublich.
Laß mal hören, wie es bei Dir weiter geht

LG favorita
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  #4  
Alt 12.12.2008, 12:01
Benutzerbild von annika33
annika33 annika33 ist offline
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Beiträge: 1.806
Standard AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt

Hallo Nicole,

ich habe im Privatbereich kürzlich ähnliche Erfahrungen, wenn auch in einem anderen Bereich, machen müssen.

Mein Erfahrungswert - nach Ankündigung rechtlicher Schritte war man zugänglicher und es führte abschließend sogar dazu, wenn auch nach langem Hin und Her, dass die Kostenübernahme gewährt wurde. Was die Herausgabe der Identität des Gutachters anbelangt, schau mal hier:

http://www.gesr.de/media/BGH-11.6.03-IV_ZR_418-02.doc


Ich wünsche Dir bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche viel Erfolg!


Liebe Grüße

Annika
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  #5  
Alt 12.12.2008, 12:07
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Beiträge: 1.273
Standard AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt

Liebe Nicole,

ich habe zwar soetwas noch nicht erlebt, aber muss dir trotzdem schreiben, nachdem mein Blutdruck während des Lesens auf über 200 hochstieg und meine Stielaugen immer größer wurden.

Allerdings habe ich gerade einen ähnlichen Fall laufen, wonach eine "beratende Ärztin" der DRV aus der "Ferne" über das Schicksal meines Mannes urteilt bzw. sich hellseherische Fähigkeiten zuspricht.

Dass Mistelpräparate verordnungsfähig sind, wissen wir ja nun mittlerweile alle - sowohl in der adjuvanten als auch der palliativen Therapie.
Bei der Hyperthermie dürfte das allerdings umstritten sein. Mein Mann hat diese aber (auch pkv) ohne Probleme erhalten, allerdings als palliative Behandlung.

Der Oberhammer ist aber, dass du das lebende Beispiel dafür bist, dass die beratenden Ärzte ihre Erfahrungen, Studien oder aber auch mangelnden Kenntnisse über Bord schmeißen müssen, dies aber nicht tun werden. Das heißt, du wirst als Beweis nicht akzeptiert, währenddessen offenbar lieber auf ein lebloses Blatt Papier in Augenschein genommen bzw. sich darauf berufen wird.
Ich würde an deiner Stelle hinterfragen, wie es z.B. bei einer Chemo aussieht, wo nachweislich keine Erfolge erzielt werden. Diese wird immer und immer wieder aufgedrängt, obwohl sich manche Patienten kaum noch auf den Beinen halten können. Da werden teilweise neben der Chemo noch Blutkonserven verabreicht, und das ist kein Scherz.

Allerdings schweife ich vom Thema ab, weil mich das furchtbar aufregt, wie mit kranken Patienten teilweise umgegangen wird.

Vielleicht hilft dir dieser Link hier weiter?
http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr034798.html


oder dieser,
http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ad.php?t=34671
was das Einsichtsrecht in Unterlagen anbelangt, allerdings weiß ich nicht, ob das auch auf deinen Fall zutreffend sein kann.
Ein Rechtsanwalt allerdings hat immer Einsichtsrecht.

Viel Glück und alles Liebe.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

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  #6  
Alt 13.12.2008, 11:54
Ilse Racek Ilse Racek ist offline
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Rotes Gesicht AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt

Liebe Nicole

Du weißt sicher durch einige Beiträge, dass ich einerseits eine andere Diagnose als auch andererseits eine andere Therapie-Wahl als Du erlebe.

Wir sind sicher bisher nicht immer gleicher Meinung gewesen.

Gleichwohl finde ich die Reaktion Deiner KK absolut unprofessionell - ich denke, selbst der absolute Laie kann einen schwindenden Tumor mit PlaceboEffects erklären

Möglicherweise wirkt es auf Dich nun widersprüchlich wenn ich schreibe, dass ich gleichzeitig SILLEKE's Argumente für durchaus nicht-ganz-von-der-Hand-zu-weisen halte.



LG
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Ilse
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  #7  
Alt 13.12.2008, 11:57
Ilse Racek Ilse Racek ist offline
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Cool AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt

Sorry

nun hat mich der Fehlerteufel erwischt - ist kein "Freund'scher Versprecher" - ehrlich.

Soll heißen:

......kann einen schwindenden Tumor NICHT mit PlaceboEffects.....
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Ilse
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  #8  
Alt 13.12.2008, 11:58
Ilse Racek Ilse Racek ist offline
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Rotes Gesicht AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt

also doch Chemo-Brain...

Freund'scher soll Freud'scher heißen
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Ilse
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  #9  
Alt 13.12.2008, 21:30
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Beiträge: 1.273
Standard AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt

Hallo,

was ich jetzt überhaupt nicht verstehe, ist, wie will man bitteschön im Nachhinein abklären können, ob es sich um einen Placeboeffekt handelt oder nicht? Tatsache ist doch, dass der Tumor nachweislich zurückgegangen ist, und dann kann man das "Warum" "Wieso" "Weshalb" doch nur "vermuten", oder irre ich da? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf???
Es geht der KK doch vielmehr nur darum, dass zur positiven Reaktion, nämlich die Verkleinerung des Tumors, möglicherweise der naturwissenschaftliche Nachweis einer spezifischen Wirkung fehlt. Aber sind denn die bildgebenden Verfahren nicht Nachweis genug? Selbst wenn man es als Placebo abtut, so sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es Studien gibt, in denen es bei Patienten, welche mit Placebo behandelt wurden, eine deutliche Verbesserung gegenüber nicht behandelten Patienten gibt.

Wenn ein Gutachter hier eingeschaltet werden sollte, so muss dieser nämlich mit 100%iger Sicherheit sagen können, dass es schier unmöglich ist, dass der Tumor durch die komplementäre Behandlung geschrumpft sei. Ein unabhängiger Gutachter wird das sicher nicht tun.

Ich sehe aber vielmehr das Problem darin, dass z.B. Hyperthermie tatsächlich als vertragsärztliche Versorgung nicht anerkannt ist. Dazu gab es vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung einen Beschluss, welcher am 14.05.2005 im Bundesanzeiger und am 17.06.2005 im Deutschen Ärzteblatt bekannt gemacht wurde. Er ist seit dem 15.05.2005 in Kraft.

Allerdings habe ich auch Urteile gefunden, wonach besonders schwer erkrankte Patienten unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung auch für in Deutschland nicht anerkannte Heilmethoden verlangen können.
(Az: B 1 KR 7/05 R, 12/04 R und 12/05 R)

Ich würde es auf alle Fälle versuchen und mich nicht abspeisen lassen.
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Geändert von Conny44 (14.12.2008 um 00:21 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #10  
Alt 14.12.2008, 09:42
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Beiträge: 1.273
Standard AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt

Tut mir leid, so habe ich aber den ersten Beitrag nicht verstanden. Ich kenne mich mit der Erkrankung von Nicole nicht aus, aber das, was ich aus ihrem Beitrag herauslese, ist:

1. Sie wollte die schulmedizinische Operation antreten, ihr Allgemeinzustand ließ es aber nicht zu, so dass sie für diese OP gestärkt werden sollte.
2. Erstaunlicher Weise ist durch die komplementäre Behandlung der Tumor zurückgegangen.
3. Die KK will nicht bezahlen, weil diese behauptet, dass der Rückgang nicht durch diese angewandten Verfahren zu verzeichnen ist.
4. Eine Begründung, wie die KK zu dieser Behauptung gekommen ist, verweigert sie aber der Patientin.

Das kannst ja wohl nicht sein! Ich lese nicht heraus, dass die KK eine Verkleinerung des Tumors anzweifelt, sondern dass diese der Behandlung zuzuschreiben ist. Wenn nämlich ersteres der Fall wäre, dann könnten sie doch ohne weiteres die Begründung herausrücken, oder? Bzw. würden sie die Patientin auffordern, sich einer weiteren Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Also kann ich nichts von Unterstellung der Scharlatanerie erkennen.

Zitat:
Ich finde sogar richtig, dass eine Kasse gut hinguckt, wenn der Patient ungewöhliche Maßnahmen ergreift. Das ist auch ein Schutz.
Ich kann hier absolut keine ungewöhnlichen Maßnahmen erkennen, sorry.
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  #11  
Alt 14.12.2008, 16:36
jutta2 jutta2 ist offline
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Beiträge: 19
Standard AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt

Hallo Nicole,
ich wünsche Dir viel Erfolg beim Kampf gegen Deine Krankenkasse.

Mich Interessiert eher Deine Behandlung, da ich auch unter DCIS leide,
wurde bereits zweimal operiert, das DCIS wurde jedoch nicht im Gesunden entfernt. Eine 3. OP oder eine Amputation habe ich abgelehnt, daher mein Interesse. Mache derzeit Bestrahlung.

Eines ist mir jedoch nicht klar, soviel ich weiss, kann mein ein DCIS mit MRT
nicht sehen, sondern nur ganz kleine Tumore, eher sieht man DCIS bei der Mammo,wenn es größer ist. Bei mir wurde Microkalk bei der Mammo gesehen, Ultraschall war negativ, MRT wurde bei mir nicht gemacht.
Die 1. OP brachte bei mir noch einen 2 mm Tumor zutage außer dem Kalk, der nirgends zu sehen war.

Was mich auch etwas irritiert bei Dir, ist dass Du von einem Tumor sprichst.
DCIS ist jedoch kein Tumor.

Auf eine Antwort freue ich mich

Gruss Jutta2
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  #12  
Alt 15.12.2008, 09:50
Dirk-Gütersloh Dirk-Gütersloh ist offline
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Ort: Steinhagen bei Gütersloh
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Standard AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt

Hallo Jutta und Silleke,

vielleicht kann die Erklärung in der Wikipedia helfen? Man spricht schon von Tumoren, allerdings fehlt noch die invasive Gefährlichkeit. Auch die dort angegebenen Links sind interessant.

http://de.wikipedia.org/wiki/Duktales_Karzinom_in_situ

LG Dirk
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  #13  
Alt 15.12.2008, 16:17
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Beiträge: 1.273
Standard AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt

Wieder einmal - wie so oft - am eigentlichen Thema vorbeigeredet. Es ging Nicole mit Sicherheit nicht um eine Aus- bzw. Bewertung ihrer Behandlung.
Aus diesem Thread, dessen eingangs gestellte Frage nunmehr von ihr gelöscht wurde, kann ich absolut nichts herauslesen, was für mich solche Angriffe rechtfertigen würde. Von einer Verkündung irgendwelcher Erfolge kann auch nicht die Rede sein, sondern ich sehe es nur als Randbemerkung zur eigentlichen Fragestellung.

Kopfschüttelnde Grüße von Conny
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