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  #1  
Alt 06.02.2004, 20:32
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Standard Folgeschäden durch Krebsbehandlung !!! wer zahlt??

Hallo !! also ich bin bestrahlt worden (hinterm Ohr)habe chemos usw. Meine Zähne sind zwar noch alle da, aber an den Backenzähnen massiv karies und das Zahnfleisch extrem zurückgegangen. Es kommen behandlungskosten von mindestens 1500 Euro eigenanteil auf mich zu. Kann ich irgendwie das als folgeschäden bei der Kasse geltend machen ?? wenn ja wie läuft das ab ?? Lg Sunny
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  #2  
Alt 06.02.2004, 20:42
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Standard Folgeschäden durch Krebsbehandlung !!! wer zahlt??

Wenn du privat krankenversichert bist, übernimmt die private Krankenvers. alle anfallenden Kosten. Falls du gesetzlich versichert bist und somit Kassenpatientin, kannst du deine Aufwendungen nur über die Einkommensteuer als aussergewöhnliche Belastung geltend machen
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  #3  
Alt 06.02.2004, 21:20
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Standard Folgeschäden durch Krebsbehandlung !!! wer zahlt??

Hallo Sunny,
wenn die Zahn-/Zahnfleischschäden eine Folge der Bestrahlungen sind, laß Dir ein Attest diesbezüglich vom Arzt. Ebenso ein Kosten/Heilplan von Deinem Zahnarzt für die Behandlung. Beides zusammen reichst Du bei Deiner Krankenkasse ein, dann sollte das klappen.

Liebe Grüße
Tina
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  #4  
Alt 07.02.2004, 01:10
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard Folgeschäden durch Krebsbehandlung !!! wer zahlt??

Hallo sunny,

ich hab 1700€ bezahlt und klage gerade vor dem Sozialgericht.
Es läuft bereits seit 2 Jahren (in Worten: Zwei Jahre).
Ich werde sobald ich mehr weiß hier im Forum berichten.
Mehr demnächst.
Gruß
Wolfgang
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  #5  
Alt 10.02.2004, 20:11
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Standard Folgeschäden durch Krebsbehandlung !!! wer zahlt??

Hallo,

das Sozialgericht Hannover hat in seinem Urteil vom 14.04.1999 entschieden, dass Zahnersatz, der als Folge von nach Strahlentherapie auftretender Strahlenkaries erforderlich wird, zu 100% als Sachleistung zu übernehmen ist.

Begründet hat das Sozialgericht seine Entscheidung mit einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14.04.1998, dass die Auffassung vertritt, § 30 SGB V sei verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass in bestimmten Fällen ein voller Anspruch auf zahnärztliche Behandlung bzw. zahntechnische Versorgung besteht, nämlich dann, wenn ein Arzt bei Einhaltung der Regeln der ärztlichen Kunst verpflichtet war, eine ihm keinen Spielraum lassende Vorgabe des Leistungs- oder des Leistungserbringerrechts des SGB V zu beachten und nur eine bestimmte Untersuchungs-oder Behandlungsmethode anzuwenden und wenn hierdurch ursächlich die Gesundheit des Versicherten geschädigt worden ist.

Im vorliegenden Fall war die Strahlentherapie die einzig verbliebende "schulmedizinische" Methode zur Behandlung des Lymphdrüsenkrebses der Versicherten. Nur diese Therapie konnte aufgrund des Leistungsrechts des SGB V von der Krankenkasse gewährt werden. Alternative Krebstherapien konnten nicht zu Lasten der GKV erbracht werden.

In seinen Ausführungen trägt das Sozialgericht Hannover dem Umstand Rechnung, dass die in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten in Enzelfällen durch Regelungen gezwungen sind, eine bestimmte Behandlungsmethode zu wählen, die mit gesundheitsschädigenden Nebenwirkungen verbunden ist, weil nebenwirkungsfreie Behandlungsalternativen nicht der Leistungspflicht der Krankenkasse unterliegen. Treten derartige, durch staatliche Vorgaben mitverursachte Gesundheitsschäden auf, folgt aus den Schutzvorschriften des Artikel 2 Abs. 2 S.1 GG, dass der Staat - hier die Krankenkassen als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung - auch für deren vollständige Beseitiung Sorge tragen muss.



Zusammenfassend bedeutet das: Sofern die Ursache für eine Zahnschädigung bzw. für einen Zahnverlust darin begründet liegt, dass infolge Krebserkrankung medizinisch zwingend notwendig eine Behandlungsmethode angewendet werden musste, die in der Regel nicht ohne Nebenwirkungen/Begleitschäden ist,
z.B. infolge Bestrahlung und Chemotherapie oder aufgrund eines direkten Eingriffs im Bereich der Zähne, so ist dieser Sekundärschaden als Teil der Krebsbehandlung in vollem Umfang auszugleichen. Dieser Grundsatz gilt auch für Zuschussleistungen wie Zahnersatz.
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  #6  
Alt 10.02.2004, 22:38
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard Folgeschäden durch Krebsbehandlung !!! wer zahlt??

Hallo Silke,
vielen Dank für diesen Hinweis.
Kannst Du mir auch noch das Aktenzeichen nennen?

Stell das gerne hier rein, damit es alle lesen können.
Du kannst es mir auch gerne mailen.
wolfgang.hansen@krebs-kompass.de

Vielen Dank im Voraus
Und Dir alles Gute
wolfgang
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  #7  
Alt 15.02.2004, 13:31
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Standard Folgeschäden durch Krebsbehandlung !!! wer zahlt??

Hallo Wolfgang,

hier sind die beiden Aktenzeichen:

-rechtskräftiges Urteil des SG Hannover vom 14.4.1999 (S 11 KR 302/97) und
-Beschluß des Bundesverfassungsgericht (BVerfG)vom 14.8.1998 (1 BvR 897/98 = NJW 1999, 857-858 = NZS 1999, 136.

Weitere Entscheidungen kannst Du unter http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/...esgb/index.php
finden.

LG Silke
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  #8  
Alt 04.11.2004, 23:21
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Standard Folgeschäden durch Krebsbehandlung !!! wer zahlt??

Hallo alle zusammen,

wollte nur kurz mal Danke sagen. Diese Beiträge waren sehr hilfreich. Nach diversem Schriftwechsel etc. hat unsere Krankenkasse letztendlich einer 100 %igen Kostenübernahme für Zahnersatz infolge Chemotherapie zugestimmt.

Man muss nur hartnäckig bleiben... Also, vielen Dank für den Tip. Gruß Monika
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  #9  
Alt 04.11.2004, 23:44
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard Folgeschäden durch Krebsbehandlung !!! wer zahlt??

Hallo Monika,
magst Du mir ne mail schicken, um welche Krankenkasse es sich handelt, und ob aus Kulanz oder weil Gerichtsurteil?
Meine Mail findest Du hinter dem Briefumschlag.
Lieben Gruß
Wolfgang
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  #10  
Alt 05.11.2004, 08:23
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Standard Frage an Monika R

Hallo!

Monika, kannst Du das bitte mal näher erklären,
welche Chemo Du gehabt hast und wie lange,
wie die Zahnschäden aussahen und was für Leistungen zu 100% von der Kasse getragen
wurden ??

Bei mir ist ein ähnlicher Fall, nur behaupten
die befragten Ärzte, es gäbe KEINEN Zusammenhang zwischen Chemo und Zahnschäden,
obwohl die Schäden bei mir nach der Chemo
aufgetreten sind !?!

Danke.
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  #11  
Alt 05.11.2004, 19:04
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Standard Folgeschäden durch Krebsbehandlung !!! wer zahlt??

Hallo Complimant,
die Zahnschäden sind normalerweise nicht auf Chemotherapie, sondern auf Strahlenschäden zurückzuführen. Wenn du z.B. im Mundbereich Bestrahlungen hattest, so kann sich das auf die Gesundheit der Zähne auswirken.
Grüße
Ellisabeth
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  #12  
Alt 06.11.2004, 11:49
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Standard Folgeschäden durch Krebsbehandlung !!! wer zahlt??

...aber Monika schrieb doch ausdrücklich:

>>...Kostenübernahme für Zahnersatz infolge Chemotherapie...<<

Deshalb würde ich schon gerne von Monika Details wissen, da ich selbst Zahnschäden
habe, die augenscheinlich auf Chemo zurückzuführen sind.
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  #13  
Alt 06.11.2004, 21:11
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Standard Folgeschäden durch Krebsbehandlung !!! wer zahlt??

Hallo Complimant,

es handelt sich nicht um mich, sondern um meinen Mann. Er wird seit einem Jahr mit diversen Chemotherapien behandelt. Nach ca. 1 halben Jahr gab es die ersten Eiterherde an den Zahnwurzeln. Unter normalen Umständen hätte man das mit Antibiotika behandeln können. Bei einem derart geschwächten Immunsystem war das aber nicht möglich. Außerdem gab es diverse ungeplante Krankenhausaufenthalte, die dazu führten, dass mein Mann nicht zum Zahnarzt gehen konnte und diese Entzündungen nach und nach auch auf andere Zähne übergriffen. Diese Zähne werden jetzt überbrückt. Kosten hierfür ca. € 2.700,00. Wir haben im Vorfeld mit der Krankenkasse telefoniert und sie wollten nur die üblichen - ich glaube 40 % - übernehmen. Wir haben sie dann mit diesen beiden Urteilen konfrontiert und um Klärung gebeten.

Gleichzeitig hat unser Onkologe eine „Bescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse“ angefertigt, in der die Diagnose vermerkt war und der Satz: Infolge der Krebserkrankung wurde medizinisch zwingend eine Chemotherapie durchgeführt. Die Zahnschädigung (Schäden des Zahnhalteapparates) sind durch die Therapie bedingt. Dann hat der Zahnarzt in den Heil-und Kostenplan noch den Satz: „Aufgrund von Chemotherapien waren die Zähne nicht konservierend zu erhalten“ aufgenommen.

Das alles zusammen haben wir dann bei der KK eingereicht. Es hat zwar fast drei Monate gedauert, aber jetzt kam ein Brief, in dem steht: Die Krankenkasse beteiligt sich an den vertragszahnärztlichen Honorarkosten sowie an den Material- und Laborkosten mit einem Zuschuss von 100 % und an den Metallkosten mit 10 Euro je Abrechnungseinheit (je Krone, je Brückenglied). Der Zuschuss ist auf sog. Nichtedelmetalle begrenzt. Verwendet der Zahnarzt höherwertiges Metall, tragen Sie die sich hieraus ergebenen Mehrkosten selbst.

Ich hoffe, dass dir das weiterhilft. Ich betone noch mal, dass sie die Kosten nicht aus Kulanzgründen sondern aufgrund dieser Gerichtsurteile übernehmen.

Viel Erfolg wünscht dir Monika
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  #14  
Alt 06.11.2004, 23:30
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Standard Folgeschäden durch Krebsbehandlung !!! wer zahlt??

Hallo an alle!!!!!


Bei mir ist die Behandlung zwar schon sehr lange her. Habe aber nach dem Einspruch gegen die Kostenübernahme von 60%, Erfolg gehabt und habe dann doch 100% bekommen. Also es wurde mein gesamtes Gebiss mit Kronen ausgestattet. Sie waren auch wegen der zweifachen Bestrahlung sehr defekt. Eine andere Möglichkeit der Wiederherstellung war nicht möglich.

Mir hat mein Zahnarzt von einem Patienten folgenden Brief vom Bundesministerium für Gesundheit aus Bonn mit folgendem Wortlaut übergeben. (Aktenzeichen 227-9155/97 vom 25.08.97)


Name wurde entfernt
53343 Wachtberg

Sehr geehrte Frau

Im Auftrag von Herrn Minister Seehofer danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 31.7.1997 zum Problem der kiefer-gesichtsprothetischen Versorgung von Tumorpatienten.

Hinsichtlich der Kostenübernahme für Prothesen durch die gesetzlichen Krankenkasse bei Patienten mit schwerer Kiefer- und Gesichtsdefekten haben dien Krankenkassen vor Inkrafttreten des Beitragsentlastungsgesetzes auf der Grundlage eines BSG-Urteils die Kosten von Zahnersatz vollständig übernommen, wenn die Zahnersatzversorgung infolge einer Tumortherapie erforderlich war und es sich dabei um eine Teilmaßnahme der ärztlichen, zahnärztlichen bzw. kieferchirurgischen Gesamtbehandlung handelte. Im Bewertungsmaßstab vertragszahnärztliche Leistungen (BEMA) ist diese Leistungen hingegen ausdrücklich dem Zahnersatz zuzuordnen. Danach müssten die Krankenkassen lediglich anteilig Kosten übernehmen.

Nach Inkrafttreten des Beitragsentlastungsgesetzes halten die Krankenkassen offensichtlich die BSG-Rechtssprechung nicht mehr für anwendbar und haben ihre bisherige Praxis der vollständigen Kostenübernahme eingestellt. Mit dem Beitragsentlastungsgesetz wurden im §30 Abs. 1a SGB V diejenigen Ausnahmefälle definiert, in denen Versicherte, die nach dem 31.Dezember 1978 geborenen sind, ausnahmsweise einen Zuschuss zu den Zahnersatzkosten beanspruchen können (hier Nr. 4: „wenn die Versorgung von Zahnersatz zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung oder ihrer Folgen notwendig ist“) Mit dieser Regelung differenziert das Gesetz erstmalig hinsichtlich der Leistungspflicht danach, aus welchen medizinischen Gründen eine Leistung, hier die Versorgung mit Zahnersatz, notwendig ist und begrenzt diese Leistungen ausdrücklich auf 50% (seit 1.7.97 auf 45%) der Kosten. Die Krankenkassen werden offenbar auch auf die von Ihnen angesprochenen Fälle §30 Abs.1 Nr. 4 SGB V an und sehen infolgedessen auch für ältere Versicherte keine Möglichkeit der Kostenübernahme mehr.

Diese restriktive Praxis der Kassen ist bei Patienten mit schwerer Kiefer- und Gesichtsdefekten rechtlich nicht zwingend. Gerade die hierdurch ausgelöste Diskussion hat gezeigt, dass die Zuordnung der hier angesprochenen Reaktions- und Defektprothesen zum Bereich „Zahnersatz“ und damit die entsprechende Bestimmung im BEMA fachlich nicht gerechtfertigt ist: Die Versorgung von Patienten mit schweren Kiefer- und Gesichtsdefekten mit Resektions- oder Defektprothesen dient vorrangig der Wiederherstellung eines menschenwürdigen Aussehens und der Funktionen des Schluckens, Sprechens und Essens. Den Betroffenen soll wieder eine Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Dass im Rahmen der Gesamtbehandlung gleichzeitig die verloren gegangenen Zähnen ersetzt und damit die Kaufunktion wiederhergestellt werden, ist insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Resektions- oder Defektprothesen sind eher den Gesichtsepithesen nach Weichteildefekten vergleichbar. Diese Behandlungsmaßnahmen sind m.E. fachlich somit nicht als Versorgung mit Zahnersatz anzusehen.

Folglich findet nach dieser Auffassung §30 SGB V, der sich allein auf Zahnersatz bezieht und lediglich eine Bezuschussung zulässt, und damit auch §30 Abs. 1 a Ziff. 4 SGB V, bei Patienten mit schwerer Kiefer- und Gesichtsdefekten keine Anwendung. Die Leistungen sind viel mehr wie vor dem Beitragsentlastungsgesetz als Sachleistung zu erbringen.

Um die bisherigen fachlich unzutreffende leistungsrechtliche Bewertung im BEMA zu korrigieren, müssten diese Leistungen zukünftig aus dem Kapitel “Zahnersatz“ ausgegliedert und dem Sachleistungsbereich zugeordnet werden. Einen entsprechenden ‚Vorschlag hat Minister Seehofer kürzlich den Partnern der vertragszahnärztlichen Versorgung gemacht. Ich rege deshalb an, dass sie Ihr Bekannter unter Hinweis auf diese Zusammenhänge nochmals mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Rüdiger Saekel
Dies ist eine Abschrift dieses Briefes die mir mein Zahnarzt damals zu Verfügung gestellt hat. Bei meinen Einspruch habe ich diesen Brief beigelegt und habe meine Behandlung wegen der Tumorerkrankung im Gesichtsbereich noch mal beschrieben und habe darauf hin eine 100% Kostenübernahme zugesagt bekommen.

Vielleicht kommt man auch heute noch mit diesem Brief weiter. Ich hoffe es doch wir können ja nichts dafür dass durch die Behandlung alles in Mittleitenschaft gezogen wird.

Allen alles Gute und nicht locker lassen. Kämpft für die Übernahme der Kosten.
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  #15  
Alt 10.11.2004, 17:44
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Hallo!
Bin gerade seit einer Woche mit der Chemo Therapie fertig. Mein Zahnfleisch ist stark zurück gegangen und ich habe viel Zahnstein an den Zähnen. Mit der Bestrahlung fange ich im Dezember an. Das Krankenhaus hat mir eine Bescheinigung gegeben das die Schäden von der Chemo kommen. Ich habe jetzt auch für die Fahrten zum Zahnarzt einen Taxi Coupon beantragt.
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