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  #1  
Alt 25.04.2006, 12:36
janis janis ist offline
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Hallo,

ich habe gestern eine Bekannte getroffen mit fortgeschrittenem Brustkrebs und war bestürzt über ihre Mitteilung, dass sie im Moment eine Hormonbehandlung mit Tabletten macht, diese ihr auch gut hilft, sie sich aber nicht mehr als diese eine Packung (Preis ca. 500 €) leisten kann.

Ich weiß, die Chancen stehen schlecht, aber gibt es vielleicht eine Stiftung oder sonst eine Hilfsmöglichkeit, die helfen kann, dass sie die Tabletten auch über einen längeren Zeitraum nehmen kann?

Ich bin selber in einer Internet-Selbsthilfegruppe, da ich (52 Jahre) seit 10 Jahren an Parkinson erkrankt bin. Aus diesem Grund bin ich 1. selber knapp bei Kasse und kann ihr finanziell nicht unter die Arme greifen, 2. weiß ich, über welchen Fundus an Informationen und Tipps eine
Selbsthilfegruppe im Internet verfügt.

Meine Bekannte weiß (noch) nicht, dass ich mich bei Euch gemeldet habe. Sie wohnt in Frankfurt am Main.

Herzliche Grüße
janis
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  #2  
Alt 25.04.2006, 14:51
clara clara ist offline
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Hallo Janis,
wedet euch an die deutsche Krebsgesellschaft. Sofern die Tabletten die deine Bekannte nimmt als Heilmittel zugelassen sind könnt ihr evtl. dort Unterstützung bekommen.
Gruß clara
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  #3  
Alt 26.04.2006, 11:45
janis janis ist offline
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Liebe Clara,

ich danke Dir für Deine Antwort. Ich war nicht sicher, ob es überhaupt eine Antwort auf die Frage geben kann. Wir werden den von Dir vorgeschlagenen Weg versuchen.

Herzliche Grüße
janis
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  #4  
Alt 26.04.2006, 19:35
Heiko S Heiko S ist offline
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Im Focus Nr 15 findet sich ein Artikel, der sich mit dieser Thematik befasst: "Überleben einklagen"
Hier die Vorgehensweise für die Kostenübernahme eines formal nicht zugelassenen Medikamentes:
1.Arznei beantragen:Schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme bei der KK stellen.
2.Widersprechen: Lehnt die KK ab, muss ein Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Dazu muss der Arzt genau beschreiben, warum diese Arznei verschrieben werden muss, und warum keine andere zugelassene Therapie als Alternative in Frage kommt.
3.Vor Gericht ziehen: Gleichzeitig mit dem Widerspruch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht stellen. Hintergrund: Die KK spielen mit ihrer Antwort auf den Widerspruch auf Zeit, die dem Patienten fehlen. Das Sozialgericht entscheidet jedoch innerhalb von wenigen Tagen, ob die KK vorerst die Kosten übernehmen muss. Gerichtskosten fallen keine an, nur die Anwaltskosten.
4. Klagen: Verneit die KK auch nach dem Widerspruch die Übernahme, bleibt die Klage. Durch den einstweiligen Rechtschutz wird das Medikament in der Regel bis zur Entscheidung übernommen. Verliert der Patient, verlangen die wenigsten Versicherungen die Zahlungen zurück.

Gruß,
Heiko
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  #5  
Alt 27.04.2006, 07:47
janis janis ist offline
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Lieber Heiko,

auch Dir vielen Dank für Deine Antwort. Du schreibst schon, dass dem Patienten Zeit fehlt. Aber es fehlt nicht nur Zeit, sondern oft auch die Kraft. Selbst für Gesunde stellt ein solches Widerspruchsverfahren einen nervlichen Kraftakt dar, den nicht jeder durchhält. Aber wem erzähle ich das?

Trotzdem danke für Deinen Hinweis.

Herzliche Grüße
janis
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  #6  
Alt 27.04.2006, 10:45
Norma Norma ist offline
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Hallo Janis,

ich vermute jetzt einfach mal, dass es sich bei dem Medikament um ein ANTI-Hormon-Präparat handelt (bin selbst an Brustkrebs erkrankt).

Stimmt, es gibt mehrere Präparate, die so teuer sind (meins kostet 650 Euronen für 100 Tabletten).

ABER...niemand, der gesetzlich (oder privat) versichert ist, muss dieses Medikament aus eigener Tasche bezahlen, wirklich NIEMAND!

Alle Aromatasehemmer (Fachausdruck) werden inzwischen von den Krankenkassen bezahlt; deine Freundin scheint da offensichtlich an den falschen Arzt geraten zu sein!!!!

Es gibt nun zwei Möglichkeiten: 1. sie wendet sich an ihre Krankenkasse und lässt sich die bereits bezahlte Summe erstatten (das geht!)

und 2. sie sucht sich einen anderen Arzt (zusätzlich, nicht als Ersatz, denn einen Gyn braucht sie ja trotzdem).

Das Problem ist (aus Erfahrung), dass gerade Gynäkologen nicht auf dem neuesten Stand sind und Aromatasehemmer nicht verschreiben wollen (eben aus Kostengründen).

Eine onkologische Praxis ist da eine Alternative!

Mein Rat: deine Freundin soll die "gelben Seiten" oder "google" nach einer Onkologischen Praxis (in Frage kommt auch eine Internistische Praxis mit Onkologischem Schwerpunkt) in ihrer Nähe befragen und ich denke, sie wird fündig.

Manchmal muss man eben etwas suchen, aber das lohnt sich dann auch!

Liebe Grüße
Norma, mit Gyn (der sich auch geweigert hat, so teure Tabletten zu verschreiben) UND einer Internistin (mit Onkologie) an ihrer Seite (die das Medikament sofort und ohne Probleme verschrieben hat).
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  #7  
Alt 27.04.2006, 14:08
janis janis ist offline
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Beiträge: 4
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Liebe Norma,
ich habe meine Bekannte besucht. Es gibt einen neuen Stand: Das Medikament heißt Femara und ist ein Aromatasehemmer, wie Du es auch schreibst.

Inzwischen ist eine fatale Situation eingetreten: Sie hat eine Benachrichtigung ihrer Krankenkasse bekommen, dass sie die Kosten für die Packung übernimmt. Nur die Packung, die für 3 Monate bestimmt war, ist gleichzeitig auf mysteriöse Weise verschwunden. Sie hat schon die ganze Wohnung auf den Kopf gestellt, aber die Tabletten bleiben verschwunden. Sie denkt, dass sie sich nicht sofort schon wieder ein neues Rezept ausstellen lassen und zur Erstattung einreichen kann.

Ich kann ihre Situation verstehen. Wenn es mir nicht gut geht, verlege ich manchmal auch Sachen und kann mich hinterher nicht mehr erinnern. Bei ihr kommt im Moment vieles zusammen.

Liebe Grüße
janis

PS: Übrigens: Mein Komplimnet an Eure Selbsthilfegruppe!
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  #8  
Alt 02.05.2006, 15:01
birgit1 birgit1 ist offline
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Hallo Janis,

ich wundere mich sehr über die Frage nach der Kostenübernahme für die Hormone Deiner Bekannten. Wie Norma richtig schreibt: diese Medikamente werden vom behandelnden Arzt verschrieben und müssen nicht bezalht werden. Mir scheint es hier bei dem Problem irgendwie um ein Mißverständnis zu gehen. Ein verlegte Schachtel wir dsicherlich nicht von irgendjemand anderem erstattet. Sie sollte gründlich danach suchen und ggf. ihren Arzt darauf ansprechen.

Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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