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  #1  
Alt 21.02.2007, 17:48
Sunna Sunna ist offline
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Registriert seit: 21.02.2007
Beiträge: 6
Standard Termin Integrationsamt

Hallo Forum,

ich bin schwerbehindert und schon länger arbeitsunfähig. Eigentlich wollte ich nach Therapieende und Reha, spätestens im Juli, wieder arbeiten gehen. Nun habe ich allerdings ein Schreiben vom Integrationsamt bekommen. Mein Arbeitgeber hat die Kündigung beantragt. Ich soll jetzt zur mündlichen Anhörung nach §87 erscheinen. Die ist aber schon in 2 Tagen und ich weis gar nicht, ob ich bis dahin alle Unterlagen habe. Kann ich zu dem Termin überhaupt allein hingehen? Wie läuft sowas ab? Hat jemand Erfahrung oder kann mir Tipps geben? Ich habe für sowas einfach keine Nerven mehr.

Danke
Sunna
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  #2  
Alt 21.02.2007, 18:14
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Termin Integrationsamt

Hallo Sunna,

so ein Mist. :-(

Dass du dafür keine Nerven hast, glaub ich dir gerne!

Wie sieht es denn aus bei dir? Willst du um deinen Arbeitsplatz kämpfen? Willst du unbedingt wieder in diese Firma?

Wenn ja, solltest du den Termin wahrnehmen, aber natürlich nicht alleine!
Irgendjemanden wirst du doch hoffentlich haben, der dich begleitet, oder?

Solltest du allerdings noch in irgendeiner Therapie stecken (Chemo, Bestrahlungen)...dann rate ich dir tunlichst ab. Lass dir dann lieber ein Attest vom Arzt ausstellen, dass du wegen der Therapien außerstande bist, den Termin wahrzunehmen und er erst zu einem späteren Zeitpunkt angeraumt werden soll.

Erfahrungsgemäß hat das I-Amt ganz bestimmte Kriterien, nach der sie entscheiden. Soll heißen, bei kleinen Betrieben wird die Kündigung wohl genehmigt werden; bei mittleren und großen eher nicht.

Solltest du zu dem Termin übermorgen hingehen, lass dich auf keinen Fall auf eine Aussage über einen bestimmten Zeitpunkt einer möglichen Arbeitsaufnahme ein! Also nicht sagen: im Juli fange ich wieder an!
Selbst wenn du das vorhast, so gib lieber eine schwammige Aussage, etwa so: Ich würde ja gerne im SOMMER wieder anfangen, aber zum jetzigen Zeitpunkt kann das niemand entscheiden, ICH auch nicht. ;-)

Fazit: Wenn du keine Therapien mehr hast zur Zeit und an ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses interessiert bist: gehe hin, aber nicht alleine.

Bist du noch in Therapie und/oder du bist nicht abgeneigt, den Berieb zu verlassen: Ärztliches Attest einreichen.

Meine Vorschläge bitte nicht als Pflicht sehen, es sind wirklich nur Vorschläge! ;-)

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001

PS: Unterlagen sind nicht unbedingt notwendig. Die muss der Betrieb bereits bei Antragstellung beim I-Amt einreichen. Und ärztliche Diagnosen/Unterlagen gehören sowieso nicht ins I-Amt!
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  #3  
Alt 21.02.2007, 19:10
Sunna Sunna ist offline
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Standard AW: Termin Integrationsamt

Hallo Norma,

danke! Da hätte ich ja wohl alles falsch gemacht. Ich arbeite in einem Unternehmen mit ca. 130 Mitarbeitern. Ist das mittelgroß? Stecke noch mitten in der Therapie. Ein Attest könnte ich schon bekommen. Würde dann vom I-Amt nicht automatisch die Zustimmung zur Kündigung erfolgen? Immerhin haben die ja nur die Meinung des AG gehört. Aber in dem Fall könnte ich dann doch bestimmt schriftlich Widerspruch einlegen. Ich glaube, das ist wohl besser so. Bin ja oft auch ziemlich "benebelt" und ich habe auch niemanden, der mir so schnell helfen könnte. Ich gehe morgen früh gleich zum Arzt und dann rufe ich beim I-Amt an. Welche Form muß so ein Attest haben?


VG, Sunna
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  #4  
Alt 21.02.2007, 20:03
Julie C. Julie C. ist offline
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Beiträge: 552
Standard AW: Termin Integrationsamt

Hallo, Sunna !

Norma hat eigentlich schon alles gesagt und ich selbst habe leider keine
Erfahrung mit dem Integrationsamt.
Hast Du Dir denn die Internetseiten vom Integrationsamt (einfach anklicken)
schon einmal angesehen ? Vielleicht findest Du auch dort noch Dinge,
die für Dich von Interesse sind.

Ich finde es etwas merkwürdig, dass das I.amt den Termin so kurzfristig
anberaumt hat. Aber das ist vielleicht normal
Das Attest sollte eigentlich nur beinhalten, dass Du aufgrund der Therapie
momentan nicht in der Lage bist, den Termin wahrzunehmen.

Dass ein Unternehmen mit ca. 130 Mitarbeitern zu den mittelgroßen
Unternehmen zählt, glaube ich schon.

Vorerst alles Gute für Dich.
__________________
Viele Grüße
Julie

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  #5  
Alt 21.02.2007, 20:20
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Termin Integrationsamt

Hallo, Sunna !

Mir ist noch etwas eingefallen.
Wenn Du magst, schaue Dir doch auch mal das
SGB IX an = Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (einfach anklicken)

Dort findest Du auch den §87, der in Deinem Schreiben vom I.amt steht.

Nochmals alles Gute für Dich.
__________________
Viele Grüße
Julie

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  #6  
Alt 27.02.2007, 09:52
Sunna Sunna ist offline
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Registriert seit: 21.02.2007
Beiträge: 6
Standard AW: Termin Integrationsamt

Hallo alle Zusammen,

habe gerade Post vom Integrationsamt bekommen. Entweder soll ich nächsten Montag zum neuen Termin kommen oder schriftlich Auskunft geben. Außerdem soll ich gegenüber dem Amt meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Im Kleingedruckten steht dann, dass ich damit auch meinen Arzt von der Schweigepflicht gegenüber allen anderen Behörden entbunden habe. Außerdem würden alle Informationen des Amtes auch an meinen Arbeitgeber weitergeleitet. Was soll ich denn jetzt tun? Ich schaffe es nicht zu einem mündlichen Termin. Momentan bewege ich mich ausschließlich vom Sofa zum Klo und zurück. Mehr geht nicht. Muß ich die Entbindungserklärung überhaupt unterschreiben?

Gruß, Sunna
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  #7  
Alt 27.02.2007, 14:50
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Termin Integrationsamt

Hallo Sunna
erst ein mal deinen Arbeitgeber gehen deine medizinischen Diagnosen rein gar nichts an, aber wenn das Integrationsamt hift durch finanzielle Hile deinen Arbeitsplatz zu erhalten, dann in minimaler Weise schon. Ein beispiel wäre zum Beispiel für einen Blinden eine tatastur in braille... dann wäre es ja ganz eindeutig, oder für einen ertaubten oder hörbehinderten, die Möglichkeit bei Konferenzen einen Dolmetscher, oder eine Rollirampe. Allerdings sind das Hilfen, an denen man offentsichtlich erkennen kann, wo die behinderung oder Einschränkung liegt. Allerdings Diagnosen braucht dein AG gar nicht wissen. da hilft die Schweigepflicht.
Das integrationsamt wird wenn alles normal läuft deinen AG schon informieren, mit welchen Hilfen zu arbeitsfähig sein könntest. das ist aber auch alles.

Mit der generellen Schweigepflichtsentbindung, Habe ich in dick und rot drauf geschrieben gilt nur für folgende Behörden und Ärtze...und das kleingedruckte nochmal durch gestrichen und drunter geschrieben ich widerrufe die Entbindung für.....

Deshalb bin ich dann noch mal von der DRV angeschrieben worden...inwieweit sie meiner privaten BU Auskunft geben können....also es hilft.

Was du machen sollst weiß ich leider nicht, da du ja so wie ich dasverstanden habe, auch keinen Berechtigten hinschicken kannst.

Auf jeden fall keine generelle Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, notfalls musst du dann jeder Behörde im einzelnen Einzelschweigepflichtsentbindungen geben. Macht zwar Mühe...weil allen Behörden (welche alle) du kannst ja die DRV die KK und den MDK des Integratuionsamtes entbinden und alle anderen nicht....

Ich hoffe du kommst im chaosbeitrag ertwas klar

Barbara
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  #8  
Alt 27.02.2007, 16:57
Sunna Sunna ist offline
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Standard AW: Termin Integrationsamt

Hallo Barbara und @all,

hast mir schon geholfen. Danke.

Ich habe jetzt den offiziellen Anhörungsbogen hier. Soll ich ja ausfüllen. Ein Frage lautet: "Beeinträchtigungen nach Angaben des Betroffenen". Sollte ich das besser vorher mit dem Arzt besprechen? Hattest du die Entbindungserklärung bereits bei der Anhörung bekommen oder erst im Widerspruchsverfahren? Und hast du alle Ärzte, Krankenkasse, Rehaklinik, Krankenhaus angegeben und von der Schweigepflicht entbunden? Bezahlen soll ich die Gutachten dann auch noch. Hätte ich bloss nie einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Dann hätte ich wenigstens nur die Kündigungsklage zu bewältigen.

Kann mir jemand sagen, was Integrationsfachdienste sind? Da ist angekreuzt, dass ich nicht informiert wurde.

Gruß, Sunna
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  #9  
Alt 27.02.2007, 18:25
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Termin Integrationsamt

Hallo, Sunna !

Auf den Internetseiten der Integrationsämter (den Link habe ich Dir ja weiter oben schon geschrieben)
findest Du auch eine sehr gute Beschreibung der Integrationsfachdienste (einfach klicken).

Das gesamte Thema Schweigepflicht fällt unter Datenschutz und somit in das
SGB X = Sozialverwaltungsverfahren u. Sozialdatenschutz (einfach klicken)
Wenn Du magst, lese Dich doch da einfach mal ein bißchen durch.
Ich weiß, es ist viel theoretischer Kram und das kann auch sehr nerven.
Nützt ja aber nichts und vielleicht hilft es Dir weiter.
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Viele Grüße
Julie

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  #10  
Alt 27.02.2007, 20:29
Benutzerbild von Katrin78
Katrin78 Katrin78 ist offline
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Standard AW: Termin Integrationsamt

Hallöchen...

Habe die Diskussion und dein Problem hier nur am Rande gelesen...
Hast du eine Rechtschutzversicherung??
All das würde ich vorab auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt klären. Bei Behörden- und Versicherungskram kann man immer mehr falsch als richtig machen!!

Drück dir die Daumen für den weiteren Weg!!!
__________________
Drücka und Knutscha
Katrin
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