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Alt 21.09.2007, 22:42
Milena Milena ist offline
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Registriert seit: 25.01.2006
Beiträge: 35
Standard AW: knappschaft: ablehnung des reha-antrags

Hallo Luci-Katze,

neee, ist überhaupt nicht vermessen! Wir haben ja genug durchgemacht und so eine Reha tut halt gut - aber die "Kostenträger" sehen oftmals leider nur die Ausgabenseite!

Also nochmal zur Erklärung: Grundsätzlich zahlt immer Derjeniege die Reha, der ein Interesse hat, zukünftige Kosten zu verhindern (davon gibt es noch ein paar Ausnahmen, aber die lassen wir jetzt mal aussen vor). Wenn jemand schon in Rente ist, hat der Rentenversicherungsträger kein Interesse mehr daran, in die Person zu investieren, da er ja sowieso schon zahlen muß. Da Deine Rente ja bis Mitte nächsten Jahres schon bewilligt ist, kannst Du davon ausgehen, daß der RV-Träger zur Zeit kein Interesse an Dir hat. Erst wenn Du einen Verlängerungsantrag für Deine Rente stellst, sind Deine Chancen wieder größer.
Die Krankenkasse hat aber durchaus ein Interesse daran, ihre Versicherten gesund zu erhalten um in der Zukunft nicht wer weiß was für Kosten tragen zu müssen und kommt dann, wenn der RV-Träger ablehnt durchaus als Kostenträger in Betracht. Du solltest also ruhig versuchen, den Antrag nochmal bei der KK zu stellen. Auch wenn Deine Krankenkasse möglicherweise ebenfalls die Knappschaft ist, so wäre ja eine andere Abteilung zuständig und es wäre ein ganz neues Verfahren.

Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück! Es ist schon nervig, daß frau sich neben der Erkrankung immer noch mit solchen Sachen abeseln muß.

Liebe Grüße

Milena
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