Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 06.01.2006, 16:48
nessi nessi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 27.12.2005
Ort: Uslar
Beiträge: 33
Frage GEZ Befreiung!

Hallo!
Hat jemand Erfahrung mit der Befreiung von den GEZ-Gebühren? Wenn ich auf deren Seite lese dann komme ich für eine Befreiung nicht in Frage. Bin "nur" voll erwerbsunfähig und hab "nur" 100% Behinderung ohne Buchstaben. Aber trotzdem doch auch wenig Einkommen. Wer kennt sich aus?

Gruß,
Nessi
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 06.01.2006, 18:16
Benutzerbild von Manuela08
Manuela08 Manuela08 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.07.2005
Ort: Nähe ----Kirchheim unter Teck
Beiträge: 549
Standard AW: GEZ Befreiung!

Hallo Nessi!

Ich würde auf jedenfal eine GEZ Bereiung beantragen.Und ich bin mir sicher du hast Erfolg damit. Da wenn Du Rente beziehst dafür in frage komst.
Lieben Gruß Manuela
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.01.2006, 21:06
marlies marlies ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2005
Beiträge: 25
Standard AW: GEZ Befreiung!

hallo nessi,

auf jeden fall einen Antrag stellen und eine beglaubigte kopie des Rentenbescheids beifügen.
Berufe dich im Antrag auf § 1 und 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages.
Beantrage das Merkzeichen RF vorsorglich für Deinen Rentenausweis.
Sollten sie dennoch ablehnen, melde Dich hier bitte.

Gruß

Marlies
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.01.2006, 21:13
marlies marlies ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2005
Beiträge: 25
Standard AW: GEZ Befreiung!

sorry § 6 Absätze 1 und 3.

Weiterhin auch noch nach Absatz 8

marlies
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 06.01.2006, 21:14
marlies marlies ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2005
Beiträge: 25
Standard AW: GEZ Befreiung!

waaaaaa natürlich nicht Rentenausweis, sonder Schwerbehindertenausweis.

Mein Gott, bin ich heute tüdelig sorry
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 07.01.2006, 13:19
WaltraudH WaltraudH ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 25
Standard AW: GEZ Befreiung!

Hallo Nessi,

Wie du schreibst fehlt dir auf deinem Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen RF, darum kannst du den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr nicht stellen.

Ich selbst habe 100% mit dem Kennzeichen RF. Ich hatte deshalb auch keine Schwierigkeiten bei der Befreiung.

Wie ich aber aus meinem Antrag ersehen kann, gibt es auch noch andere Möglichkeiten der Befreiung. Auf dem Antrag gibt es 10 Punkte, aufgrund dessen man die Befreiung beantragen kann.
Nun habe ich im Internet diesen Antrag gefunden und füge dir diesen Link einmal bei https://www.gez.de/WFEBus/GezAntragB...ng.jsp?start=y
Meiner Meinung nach kommen für dich evtl. Position 1-3 in Frage.
Solltest du Pflegegeld bekommen, dann wäre Punkt 9 bzw 10 anzukreuzen.

Ich hoffe, dass ich dir damit evtl. geholfen habe.

Liebe Grüße
Waltraud
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 07.01.2006, 17:20
nessi nessi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 27.12.2005
Ort: Uslar
Beiträge: 33
Standard AW: GEZ Befreiung!

Hallo!
Danke für die Antworten. So wie es aussieht werd ich wohl um die GEZ nicht herum kommen. Ich beziehe eine ganz normale volle Erwerbsminderungsrente und auch nichts anderes dazu. Keine Sozialhilfe oder ähnliches. Und ie BRF bekommt man ja auch nicht einfach so eingetragen. Na dann, werd ich weiter bezahlen...

Schönes Wochenende!
Nessi

Marlies:
Irgendwie hast du dich wohl vertan. §6 ist ok. Aber Absatz 3 und 8

Geändert von nessi (07.01.2006 um 17:28 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 10.01.2006, 11:12
marlies marlies ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2005
Beiträge: 25
Standard AW: GEZ Befreiung!

Hallo Nessi,

nein, ich hab mich da nicht geirrt wenn Du § 6 weiter verfolgst, gibt es neue Absätze in Klammern stehend.
Hier greift Absatz (3), die Härtefallregelung.
Härtefall kann sein, wenn die eigene Rente nur geringfügig höher ist als die Grundsicherung.

Gruß

Marlies
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:56 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55