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  #1  
Alt 14.09.2013, 11:21
Happychemo Happychemo ist offline
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Beiträge: 10
Standard Auszahlung Resturlaub, wie wird der auf die Rente angerechnet?

Hallo,

ich erhalte demnächst eine Auszahlung meines Resturlaubs 2012 von meinem Arbeitgeber (bin in dauerhafter, voller Erwerbsminderungsrente). Wie wird die Summe auf die Rente angerechnet? Lediglich unter Abzug der 450,- € im Auszahlungsmonat oder wird das aufs Jahr irgendwie umgelegt? Und wem und wie melde ich das?

Merci vorab!

LG
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  #2  
Alt 14.09.2013, 13:12
J.F. J.F. ist offline
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Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.508
Standard AW: Auszahlung Resturlaub, wie wird der auf die Rente angerechnet?

Hallo Happychemo,

ääähhmmmmm ...... das hast Du schon mal im Juli gefragt und auch von mir - unter Angabe und Zitierung aus der Arbeitsanweisung des DRV - beantwortet bekommen:

http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ad.php?t=59852
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  #3  
Alt 16.09.2013, 11:23
Happychemo Happychemo ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2013
Beiträge: 10
Standard AW: Auszahlung Resturlaub, wie wird der auf die Rente angerechnet?

Hallo,

da war die Frage eher, nach dem Rechtsanspruch. Diesmal ganz banal nach der bürokratischen Abwicklung. Wem und wie melde ich das?

VG
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  #4  
Alt 16.09.2013, 11:40
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.234
Standard AW: Auszahlung Resturlaub, wie wird der auf die Rente angerechnet?

Hallo

habt Ihr schon einmal geprüft, ob die Auszahlung von Urlaubstagen (in diesem Sonderfall) rechtlich überhaupt möglich ist.
Denn normalerweise ist Urlaub zu gewähren und eine Auszahlung nicht in Ordnung. (Weil der Urlaub zur Erholung vorgesehen ist.)

Bitte prüfe auch gleich, ob es nicht dann als Zahlung für eine "Leistung aus der Vergangenheit" zu berechnen ist und mit Deiner jetzigen Situation nichts mehr zu tun hat. (Hier gibt es einen Kaufmännischen Fachbegriff, den ich aber vergessen habe.)

Du solltest aber einen Fachanwalt zu Rate ziehen, denn meines Erachtens kann Dir das hier keiner verbindlich erklären. Bitte vor der Auszahlung machen, damit die Firma das entsprechend "benennen" kann.
Manchmal ist eben das Gleiche nicht Gleich.

Viel Glück
Wolfgang
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www.kehlkopfoperiert-bv.de
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