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  #1  
Alt 16.04.2014, 12:55
Jenny B. Jenny B. ist offline
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Registriert seit: 15.02.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 335
Standard Wiederspruchs Bescheid Formelieren ?

Halli Hallo ihr Lieben

Kann mir einer von euch helfen ?

Ich habe nach nun mittlerweile 3 Onkologischen Rehabilitationen(meine letzte war 2013) dieses Jahr eine Psychosomatik Reha beantragt. Da ich aber schon EU Rentner bin, sieht die DRV sich nicht mehr IN DIESEM FALL für mich zuständig.

Hat meinen Antrag also an die KK weiter geleitet.
Leider habe ich heute eine Ablehnung bekommen. Begründung ist das ich ja erst 2013 war (obwohl diese Reha die DRV bezahlt hat)

Ich möchte jetzt in Wiederspruch gehen weis aber nicht wie ich den korrekt Begründen soll. Kann mir da jemand von euch weiter helfen ?

Vielen lieben Dank im vorraus
Lg Jenny
__________________
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  #2  
Alt 16.04.2014, 21:55
Benutzerbild von HeikesFreundin
HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2010
Ort: Lüneburg
Beiträge: 918
Standard AW: Wiederspruchs Bescheid Formelieren ?

Hallo Jenny,

erstmal solltest Du, um die FRIST zu wahren, formlos Widerspruch einlegen.

Dazu solltest Du schreiben:

Zitat:
Sehr gehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom ........, AZ: ........ lege ich
hiermit fristwahrend Widerspruch ein.

Begründung folgt.


Mit freundlichem Gruss,

............
Datum und Unterschrift natürlich nicht vergessen .

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das Ganze schickst Du am Besten per Einschreiben mit Rückschein.

So hast Du jedenfalls schon erstmal die Widerspruchsfrist gewahrt.

kostet um die 3 Euro und Du hast einen Beleg, dass Du es rechtzeitig abgeschickt hast.

Und dann kannst Du Dir Gedanken um die Formulierung der Gründe machen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Gibt es bei Dir einen Sozialverband (SOVD)
oder VDK in der Nähe?

Die sind bestens im Formulieren von Widersprüchen
jeglicher Art.

Manchmal hilft auch eine Akut-Einweisung durch einen
Psychiater/Neurologen in eine psychosomatische Klinik -
dann kommt die KK, soweit ich von fachlicher Seite informiert
worden bin, um die Kostenübernahme wohl gar nicht herum.

Dass die RV sich nicht zuständig fühlt ist klar, da Du ja schon in Rente bist
und die natürlich nur etwas zahlen wollen, wenn die begründete Aussicht besteht,
dass sie Dich als Rentenbezieher im Anschluss wieder
los sind.

Was GENAU hast Du denn beantragt?
Und wie GENAU ist denn die Ablehnung der KK begründet?

Man hat im Grunde alle 4 Jahre Anspruch auf eine med. Reha.

Soweit erstmal,

LG Angie
__________________
... meine Freundin Heike ist am 24. Mai 2010 mit 48 J ganz friedlich für immer eingeschlafen ...

... meine liebe Freundin Lilli44 - auch Du hast für immer Deinen Platz in meinem Herzen ...


... I`ll see you when the sun sets!!!

Geändert von HeikesFreundin (16.04.2014 um 22:01 Uhr)
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