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Alt 21.07.2012, 11:58
moni b. moni b. ist offline
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Registriert seit: 15.01.2012
Beiträge: 21
Standard Krankenkasse verweigert Zahlung von Hilfsmitteln

Hallo

Bei meinem Mann wurde Anfang Januar Speriseröhrenkrebs festgestellt und am 26.01.2012 operiert.Es wurde fast die ganze Speiseröhre und ein großer Teil des Magens entfernt.Aus dem Rest des Magens wurde ein Schlauchmagen gebildet.
Von dem Arzt,der ihn operiert hat,bekam mein Mann eine ärztliche Verordnung für ein verstellbares Lattenrost.Denn seit der OP muß er mit einer 40%igen Oberkörperhochlagerung schlafen. Das Krankenhaus hat alle Papiere zur Krankenkasse geschickt und auch ein Sanitätshaus beauftragt,welches uns am 17.02.2012 ein Elektrisch verstellbaren Einlegerahmen für sein Bett geliefert hat.
Und jetzt,6 monate danach,hat die Krankenkasse die zahlung abgelehnt.
Zitat vom Schreiben:

Aus dem Gutachten,das nach Aktenlage erstellt wurde und bei dem die von Ihrem Hausarzt zur Verfügung gestellten Unterlagen berücksichtigt wurden,ist zu entnehmen,dass bei ihnen keine medizinische Intikation für die Versorgung mit einem elektrisch vestellbaren Einlegerahmen vorliegt.
Der Gurachter stellt weiter fest,dass Ihr Allgemeinzustand noch reduziert ist,die Mobilität dadurch aber nicht wesentlich eingeschränkt ist.Die Erhöhung des Oberkörpers zur Linderung das Sodbrennens ist für den Gutachter nachvollziehbar,diese Höherstellung kann jedoch durch eine mechanische Verstellbarkeit eines herkömmlichen Einlegerahmens sichergestellt werden.


Erstens,wurde die ärztliche Verordnung vom Chefarzt des Krankenhauses ausgestellt und nicht vom Hausarzt.Der Hausarzt hat damit nichts zu tun.Zweitens,es wurde lediglich ein verstellbarer Einlegerahmen verschrieben.Aber die Mitarbeiter der Krankenkasse sagten zu uns,dass nur so ein Einlegerahmen von der Kasse bewilligt wird.Wir hatten denen gesagt,dass ein einfacher verstellbarer Rahmen genügt.Drittens,braucht mein Mann diesen Einlegerahmen nicht wegen des Sodbrennens sondern wegen der Gefahr des Verschluckens.

Diese Argumente haben wir, in einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin der Krankenkasse,vorgebracht. Doch die sagte nur weiterhin das meinem Mann dieses Hilfmittel nicht zusteht und das auch ein Wiedespruch abgelehnt wird.

Hat einer von euch Ähnliches erlebt? Wie kann man das Regeln?Hat jemand einen Tip für uns?


LG Moni B.
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