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  #1  
Alt 07.06.2006, 15:50
shalom shalom ist offline
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Standard Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Abschlag bei Erwerbsminderungsrente ist gesetzeswidrig

Die seit 2001 eingeführten Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente (Minderung des sog. Zugangsfaktors) wegen Inanspruchnahme vor Vollendung des 60. Lebensjahres sind gesetzeswidrig.

In dem von dem Sozialverband am Bundessozialgericht (BSG) geführten Verfahren ging es um eine 1960 geborene Klägerin, die schon seit Jahren eine Erwerbsminderungsrente erhielt, welche aber 2003 neu zu ihren Ungunsten beschieden wurde.

Hintergrund dessen sind die zum Jahresbeginn 2001 eingeführten Rentenabschläge für Rentner, die nach dem 60., aber vor dem 65. Geburtstag in Rente gehen. Um ein befürchtetes Ausweichen auf die Erwerbsminderungsrente zu verhindern, wurden ebenfalls zum Jahresbeginn 2001 auch hier vergleichbare Abschläge eingeführt. Die Rentenversicherer wandten diese Kürzungen aber auch auf Rentner an, die schon vor dem 60. Geburtstag aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten konnten und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Dies ist jedoch mit dem Gesetz nicht vereinbar, urteilte das BSG.

Ein Ausweichen von der regulären zur Erwerbsminderungsrente kommt frühestens ab 60 Jahren in Betracht. Ein davor liegender Rentenbezug soll daher nach dem Gesetz nicht zu einem Abschlag führen. Es stellt einen Grundrechtseingriff dar, wenn ein Teil der Vorleistung für die Rentenversicherung nicht angerechnet wird.

Gleichzeitig äußerte das BSG auch Zweifel, ob die Abschläge ab 60 Jahren bei der regulären Rente verfassungsgemäß sind, ließ dies aber letztlich offen.
Durch das Urteil erhält die Klägerin statt 800 nun 937 Euro monatlich Erwerbsminderungsrente.

BSG, Urt. - B 4 RA 22/05 R
dpa v. 01.06.2006

aus: Rechtsprechung
02.06.2006 (ts) - (c) www.arbeitsrecht.de

Bislang liegen noch keine weiteren schriftlichen Urteilsbegründungen vor. Die werden erst im Herbst 2006 durch das BSG veröffentlicht, wohl aber Details zu den Hintergründen

http://www.offenburg.igm.de/news/meldung.html?id=8748
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Geändert von shalom (27.08.2006 um 16:43 Uhr)
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  #2  
Alt 07.06.2006, 16:16
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Grüß Dich Shalom,

Wenn ich deinen Beitrag richtig gelesen habe, würde für uns dadurch ein Anspruch auf Nachzahlung bestehen?

Da du dich damit gut auskennst, würde ich mich freuen, wenn du evtl. eine Vorgehensweise aufzeigen könntest, damit wir rechtzeitig unser zustehendes Recht geltend machen können. Da z.B. bei mir die Frist des Widerspruches schon abgelaufen ist.

Vielen Dank für diesen Beitrag!!!!
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Jutta
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  #3  
Alt 08.06.2006, 08:02
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Liebe Jutta,

ich bin engagierter Laie wie Du, aber "rechtlich sensibilisiert" und das auf einem etwas anderen Kanal, da ich als sog. "Rentenferner" (d.h. NACH dem 31.12.1946 geboren) nach erfolgreichen Landgerichts-, Oberlandesgerichtsinstanzen vor den entsprechenden Karlsruher Gerichten nun vor dem BGH gegen die Startgutschriftsfestlegung der Zusatzversorgungskasse (VBL) des Öffentlichen Dienstes klage. In einem entsprechenden Forum, in dem sich "Startgutschriftsgeschädigte" tummeln (www.vsz-ev.de dort: Forum ) gab es am 07.06.06 einen Forumseintrag einer Anwältin aus Hannover. Ich habe weiter recherchiert und einen entsprechenden Pressebeitrag dann dort (unter einem anderen Nickname) und hier im Forum plaziert.

Da ich davon ausgehe, dass einige der Krebsforumsleser von diesem Urteil des BSG betroffen sein werden, habe ich den Beitrag ins Krebsforum gestellt, obwohl ich selbst als Hinterbliebener gar nicht betroffen bin.

Ich kann keine weitere Hilfestellung anbieten, zumal auch die Urteilsbegründung noch gar nicht vorliegt. Vielleicht lohnt sich eine Rücksprache bei einem einschlägig versierten Anwalt.

Mit besten Grüßen
Shalom


Zitat des Beitrages der RA Frau Ott im VSZ-EV - Forum:


Am 01.06.2006 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass der Abschlag von 0.3 v.H. pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, rechtswidrig ist!

Ein schriftliches Urteil wird nicht vor dem Herbst erwartet, so dass die Entscheidungsgründe noch nicht im Einzelnen bekannt sind. Es ist aber davon auszugehen, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund die Rentenbescheide entprechend neu berechnen muss.

Gleiches gilt dann natürlich auch für die VBL.

Hier ergibt sich jedoch das Problem, dass die Satzung erst entsprechend geändert werden müsste, so dass fraglich ist, ob sich der Anspruch derzeit ohne Klageverfahren ohne weiteres durchsetzen lässt.


Rechtsanwältin Jaana S. Ott

Berliner Allee 12 A
30175 Hannover
Fon: 0511 / 388 85 83
Fax: 0511/ 388 85 84

www.kanzlei-jso.de
mail@kanzlei-jso.de


Zitatende
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Geändert von shalom (12.06.2006 um 11:28 Uhr)
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  #4  
Alt 08.06.2006, 12:18
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Lieber Shalom,

Ich danke dir herzlich, trotz deiner Bescheidenheit , für den weiteren Beitrag zu diesem Thema. Ganz besonders für die Kopie mit Anschrift der RA.



@Alle davon Betroffenen:

Falls dieses Urteil im Herbst niet- und nagelfest wird, wäre es von Vorteil wenn wir Betroffenen uns zu einer Sammelklage/Einspruch entscheiden würden, falls notwendig. Somit könnten wir alle eventuell anfallende Kosten sparen, und unsere kleine Rente für das tägliche Leben verwenden.
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Jutta
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  #5  
Alt 08.06.2006, 18:01
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallole,

wer sich informieren will, wie sich Klageverfahren vor den Sozialgerichten in die deutsche Gerichtsbarkeit einordnen, ob anwaltlicher Vertretungszwang existiert oder nicht, ob Gerichtskosten entstehen oder nicht, kann sich unter

www.bundessozialgericht.de

--> <Aufgaben> allgemein und unter Abschnitt II 5) und II 6) speziell informieren.

Beste Grüße
Shalom

ZITATANFANG (aus www.bundessozialgericht.de) :

II 5) Prozessvertretung

In Verfahren vor dem SG und dem LSG brauchen sich die Beteiligten nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen. Sie können ihren Rechtsstreit selbst führen. Es steht ihnen allerdings frei, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Vor dem BSG besteht dagegen Vertretungszwang. Mit Ausnahme der Behörden (und der Unternehmen der privaten Pflegeversicherung) müssen sich die Beteiligten durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Hierfür kommen alle bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwälte in Betracht. Als Prozessbevollmächtigte sind aber auch die Mitglieder und Angestellten von Gewerkschaften, von selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung, von Vereinigungen von Arbeitgebern, von berufsständischen Vereinigungen der Landwirtschaft und von Vereinigungen der Kriegsopfer zugelassen, sofern sie kraft Satzung oder Vollmacht zur Prozessvertretung befugt sind. Entsprechendes gilt für Angestellte solcher Rechtsschutzunternehmen, die von Gewerkschaften oder sonstigen Vereinigungen ausgegliedert werden, weiterhin jedoch in deren wirtschaftlichem Eigentum stehen.

II 6) Kosten

Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist in allen Instanzen und damit auch beim BSG für den Bürger, der als Versicherter, sonstiger Leistungsempfänger oder als Behinderter klagt (bzw. verklagt wird) gerichtskostenfrei. Seit 2002 haben jedoch sonstige Kläger und Beklagte für jede Streitsache eine Gebühr (für das Verfahren vor den Sozialgerichten: 150 €, vor den Landessozialgerichten: 225 €, vor dem Bundessozialgericht: 300 €) zu entrichten, auch wenn die Entscheidung zu ihren Gunsten ausgeht. Gerichtsgebühren nach Streitwert, wie auch in anderen Gerichtszweigen üblich, gelten schließlich in Verfahren, an dem kein Versicherter o.ä. beteiligt ist (z.B. Rechtsstreiten zwischen Leistungsträgern oder Vertragsarztsachen).
Außergerichtliche Kosten hingegen, wie sie insbesondere durch die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten entstehen, hat der Beteiligte in der Regel selbst zu tragen, wenn er im Rechtsstreit unterliegt; die außergerichtlichen Kosten des obsiegenden Beteiligten werden im Urteil regelmäßig dem Unterlegenen auferlegt. Anders jedoch bei Behörden: Deren Aufwendungen sind nie zu erstatten.
Einkommensschwache Beteiligte können auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten. Die Kosten des Prozessbevollmächtigten werden dann je nach Einkommenslage entweder ganz von der Staatskasse getragen oder dem Betroffenen wird Ratenzahlung zugebilligt.

ZITATENDE



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Geändert von shalom (12.06.2006 um 11:29 Uhr)
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  #6  
Alt 10.06.2006, 11:35
malos malos ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hier gibt es schon ein Muster zum runter laden.

Überprüfungsantrag.

http://www.offenburg.igm.de/news/meldung.html?id=8748
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  #7  
Alt 13.09.2008, 17:07
Jowanny Jowanny ist offline
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Beiträge: 3
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo und guten Tag wünsche ich hätte eine bitte wäre es möglich mich zu benachrichten .Bin 51 Jahre hatte Hotchkin und ich nenne es mal so ,daß es jeder versteht mein Aku hat nicht mehr 100% leistungsaufnahme und bricht
bei stärkerer oder längerer belastung früher zusammen so ( das ich öfters
aufladen ,ausruhen muß ) Danke!!!

meine E-Mail Supergut57@GMX.de

LuHG Hans
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  #8  
Alt 05.10.2008, 15:09
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DALI DALI ist offline
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Ausrufezeichen AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,
hat jemand Infos, ob ein Kläger sich an das Bundesverfassungsgericht gewendet hat. Es gab ja einige Musterprozesse. Mich interessiert ob es weiterführende Klagen gibt.
Selbst gehöre ich ja auch zu den Klägern auf Sozialgerichtsebene. Mich wundert es schon ein wenig, dass hier im Forum zur Thematik keine neuen Beiträge kommen...
Beste Grüße DALI
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  #9  
Alt 14.01.2007, 16:23
Monella Monella ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Guten Tag alle zusammen! Ich bin durch Zufall auf diese Seite geraten, als ich beim "googeln" das Stichwort "Rentenabschlag + EU-Rente" eingegeben habe. Ich bin ebenfalls Betroffene (60. Lebensjahr vollendet, 50 % schwerbehindert und seit 8/2004 in EU-Rente mit 10,8% Abschlag). Auf das Thema wurde ich durch einen Artikel in der Zeitschrift "LENZ"aufmerksam. Ich hatte vorher noch nichts darüber gehört oder gelesen. Jetzt suche ich weitere Infos zum Thema "rechtswidriger Rentenabschlag".
Kann mir bitte jemand eine Frage beantworten: An wen richte ich meine Aufforderung, meine EU-Rente zu überprüfen? Einige schreiben von der Deutschen Rentenversicherung, andere nennen die BfA als Ansprechpartner.
Oder ist das im Endeffekt ein und dasselbe? Meinen Rentenbescheid bekam ich jedenfalls von der BfA in Berlin.
Übrigens, falls jemand kritisch anmerken sollte, daß ich in diesem "Krebs-Forum" fehl am Platz sei: Ich bin zwar selbst nicht von Krebs betroffen, leider aber mein Mann.
Ich bedanke mich bereits im voraus für eine hilfreiche Antwort.
Gruß Mona
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  #10  
Alt 14.01.2007, 16:41
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Blauerschmetterling Blauerschmetterling ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Liebe Monella,
schön, dass Du zu diesem Forum gestossen bist. Du musst nicht unbedingt an Krebs erkrankt sein, um hier zu schreiben. Und dennoch bist Du betroffen, da Dein Mann erkrankt ist. Vielleicht findest Du auf diesem Weg Antworten auf Deine Fragen.

Sämtliche Rentenversicherungen wurden zusammen gefasst unter dem Namen: "Deutsche Rentenversicherung". Du kannst also Deine Anträge dort hin schicken.

Liebe Grüße
Blauerschmetterling
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  #11  
Alt 14.01.2007, 18:02
Monella Monella ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Danke, Blauerschmetterling, für die freundliche Begrüßung. Es gibt in diesem Forum viele sehr engagierte und sachkundige Mitglieder, habe ich festgestellt. Alle meinen offenen Fragen sind durch das Lesen der Beiträge und durch Deine Antwort beantwortet. Foren können sehr hilfreich sein, ich habe beste Erfahrungen damit gemacht, als mein Mann 2003 an PK erkrankte. Mittlerweile geht es ihm wieder sehr gut. Ich wünsche auch Dir, daß Du ganz gesund wirst und bleibst!!
Liebe Grüße, Mona
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  #12  
Alt 17.01.2007, 11:46
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, Mona.

Die BfA gibt es in der Form nicht mehr. Alle Versicherungsträger LVA und BfA sind mit der DRV (Deutsche Rentenversicherung) vereinigt. Die Anschrift ist gleich wie BfA. Deinen Einspruch stellst Du an die DRV. Einfach gegen den Rentenbescheid hinsichtlich der Abschläge Einspruch einlegen. Aufgrund der Vielzahl von mittlerweile eingegangenen Einsprüchen versucht die DRV, eine Verzögerungstaktik anzuwenden. Ich bin diesbzgl. zu meinem Anwalt gegangen, der alles Nötige regelt. Notfalls werden wir eine Klage anstreben. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernehmen die die Kosten.
Blättere in diesem Thread mal in Ruhe von oben durch. Dort findest Du hilfreiche Tips und auch Links zu Formularen, die den Einspruch entsprechend vorbereitet haben.
Viel Glück !
Gruß
Regina Beate
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  #13  
Alt 03.02.2007, 19:52
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, alle zusammen !

Aus aktuellem Anlass möchte ich diesen wichtigen Thread 2hochschubsen" und aktualisieren.

Allein in dieser Woche habe ich von 2 Fällen Kenntnis erhalten, bei denen wieder falsch berechnet wurde !

Für die neuen Leser dieses Threads:

bitte insbesondere die 1. Seite beachten.
__________________
Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
Deutschland

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)
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  #14  
Alt 11.06.2006, 11:12
Thomas Thomas ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Mareile,

nun blicke ichs gar nicht mehr, gibt bezw. gab es nun Abschläge bei der EU-Rente vor 60 oder gibt es die nicht ??? Wenn ich meine seitenlange Rentenberechnung ansehe hilft mir dies bei dieser Frage nicht weiter, da sie viel zu kompliziert und undurchsichtig ist.

Gruß
Thomas
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  #15  
Alt 11.06.2006, 14:33
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Es gibt seit dem 1.1.2001 keine EU-Rente mehr, diese wurde noch sehr viel höher angesetzt und zeigt schon gravierende finanzielle Unterschiede im Vergleich zur heutigen Erwerbsminderungsrente auf.
Eine Bekannte von mir, die weniger gearbeitet und weniger verdient/einbezahlt hat als ich, erhält mehr Rente, da sie ab Ende 2000 Rente bezieht.

Rentenminderung

Eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung wird gekürzt, wenn sie vor dem vollendeten 63. Lebensjahr beginnt. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die Rente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, 0,3%. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8%. Dieser Höchstsatz kommt zustande, wenn die Rente mit dem vollendeten 60. Lebensjahr beginnt (Zeitraum 60. bis 63. Lebensjahr = 36 Monate, 36 x 0,3% = 10,8%). Beginnt die Rente noch früher, wird bei der Ermittlung des Kürzungsfaktors so getan, als würde die Rente erst mit 60 beginnen.

Quelle:
http://www.rententips.de/rententips/grv/em/08.php


oder auch unter:
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_e067.htm

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Jutta
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