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  #76  
Alt 15.05.2007, 10:12
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Zitat:
Zitat von DALI Beitrag anzeigen
Hallo Regina_Beate,
ich stehe im Moment auch vor der Entscheidung Klage einzureichen. Dabei stellen sich aber noch Fragen, auf die ich bisher keine korrekten Antworten gefunden habe. Hast Du einen Kostenrahmen für die Klage erhalten, denn es ist damit zu rechnen, dass man durch alle Instanzen des SG gehen muß.

Prozeßkostenhilfe heißt für mich auch nur "in Raten abstottern", was bei kleiner EU-Rente auch Stress bedeutet. Vielleicht hast Du schon Neuigkeiten von Deinem RA.
Hintergrund meiner Fragerei ist es auch, dass ich umgezogen bin und der RA nun ca. 500km entfernt sein Büro hat. Er hatte 2006 den Widerspruch für mich eingeleitet.

Vielleicht schaust Du mal wieder ins Forum und meldest Dich. Danke

Liebe Grüße

DALI
Hallo, Dali,

einen "Kostenrahmen" habe ich nicht. Da ich grosses Vertrauen in meinen Anwalt habe (arbeite seit vielen Jahren mit ihm), gehe ich davon aus, dass er mich nicht "über den Tisch ziehen wird". -Bislang hat mich das Verfahren 260,-- EUR gekostet, und der Papierkrieg geht schon seit über einem Jahr. Die Kosten kann man auch in der Steuererklärung als "Aussergewöhnliche Belastung" geltend machen, so dass ca. 20 % der Kosten die Steuer mildern.
Mir geht es um Gerechtigkeit, sofern man diese noch von unserem Staat erwarten kann.
Unsere Herren Politiker packen sich die Taschen voll und zwar, in dem sie es den Schwächsten, die sich nicht wehren können oder wollen, nehmen. Das klingt sehr nach Raubrittertum. Aber wir leben nicht mehr im Mittelalter !
Ich kann Dir nur raten, sofort etwas zu unternehmen - wenn es nicht schon zu spät ist. Denn Deadline war der 30.04.07 !!

Viele Grüße
Regina Beate
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  #77  
Alt 15.05.2007, 16:00
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DALI DALI ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Regina_Beate,

danke für die Nachricht. Spreche Dich nur daher gleich als Neuling hier so direkt an, weil Du für mich nach Sichtung der Beiträge am weitesten gekommen bist.

Was meinen Einspruch betrifft hat ihn mein Anwalt bereits 2006 gegenüber DRV Bund gemacht und ich zusätzlich noch einmal im April. Also von daher kein Problem, da die Fristen eingehalten sind.

Nun soll ich aber entscheiden (Anschreiben RA), ob ich Musterprozesse abwarten will oder in Klage gehen will. Gleichzeitig werde ich aber darauf aufmerksam gemacht, dass mit einer Klage durch alle Instanzen zu rechnen ist.

Dazu möchte ich mir nun praktisch dritte Meinungen einholen. Am einfachsten wäre ja alles, wenn sich die betroffene Frau, zu deren EU-Rente vor dem BSG
geurteilt wurde, mal im Netz dazu geäußert hätte

So ergeben sich Fragen, wie:

Was kosten Klagen vor dem SG, LSG und BSG? Wenn sie kostenfrei wären, brächte man mich nicht auf die Möglichkeit einer Prozeßkostenhilfe aufmerksam machen. Natürlich ist der RA nach Aufwand zu zahlen. Bei allen Instanzen kommt da schon was zusammen. Hatte ja dazu schon geschrieben.

Wenn ich Dich richtig verstehe, klagst Du schon über ein Jahr oder meinst mit Papierkram die Einsprüche. Ist dann die Klage immer noch beim SG anhängig oder schon beim LSG?
Bei den Mindestbearbeitungszeiten sind mir für das SG 6Monate bekannt.

Was Deinen Hinweis mit den Steuern angeht, klappt er leider nur bei den Steuerpflichtigen. Was bei alleinlebenden EU-Rentnern schon nicht mehr greifen dürfte.

Im Prinzip gibt es nur Black oder Wight. Meine Ungeduld, die Musterprozesse nicht abwarten zu wollen, würde mich, bedingt durch geschätzte Unkosten, die völlig ungewisse Nachzahlung kosten. Bei einer Niederlage vor den SG-Instanzen trage ich zusätzlich die Kosten der Gegenseite. Und wenn während der Klage gesetzlich die Weichen für eine rein zukünftige Erhöhung
gestellt werden..., verbrenne ich praktisch mein Geld.

Vielleicht meldet sich noch jemand hier zu Wort, der sich auch schon für eine Klage entschieden hat und kann Erfahrungen oder
Überlegungen berichten. Ich werde auf jedenfall dran bleiben.

Übrigens bei einem Erstkontakt im Büro eines Rentenberaters wurde mir gleich der Kostensatz für eine Gesprächsstunde eröffnet. 214 Euro+MWSt. Auf so ein Angebot kann ich gern verzichten.

Viele Grüße DALI

Geändert von DALI (15.05.2007 um 16:15 Uhr)
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  #78  
Alt 15.05.2007, 18:05
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Dali,

hier im Thread habe ich vor einiger Zeit den folgenden Kosten-Hinweis zu Sozialgerichtsverfahren angegeben. Nach meiner Einschätzung hat ein Versicherter KEINE Gerichtskosten zu erwarten.

http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...65&postcount=5

Der Link betrifft also nur die Gerichtskosten, nicht jedoch den Einsatz eines Rechtsanwalts. Nicht jeder wird eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die die Rechtsanwaltskosten ggf. auch über alle Instanzen übernimmt. Daher muß man die Rechtsanwaltskosten pro Instanz abwägen oder ggf. Musterprozesse abwarten.

In jedem Fall - Musterprozess oder Klage durch die Instanzen - ist Geduld angesagt. Wenn man klagt, hat man jedenfalls AKTIV etwas versucht und hat sich dann nicht eigene Untätigkeit vorzuwerfen.

Selbst wenn man letztendlich "Recht" bekommt, muß das erst in die entsprechenden Satzungen / Verordnungen umgesetzt werden. Auch das verbraucht Zeit.

Trotz alledem (meine eigene Meinung): Mit kämpferischem Einsatz geht es einem deutlich besser, als wenn man zur Untätigkeit verdammt ist.

Also: Nicht unterkriegen lassen.

Mit besten Grüßen
Shalom

P.S. ( erläuternde Links zu Rechtsanwaltsgebühren u.a. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) )

http://www.frag-einen-anwalt.de/H%C3...n__f17558.html
http://www.sozialrecht-nrw.de/kosten/index.html
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel

Geändert von shalom (16.05.2007 um 11:28 Uhr)
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  #79  
Alt 16.05.2007, 10:17
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, Dali !

Meine Klage ist beim SG Düsseldorf anhängig und zwar seit Februar 2007. Von dort kam der Vorschlag an meinen Anwalt, den Ausgang der bisher anhängigen Klagen (u.a. in Leipzig) abzuwarten und das verfahren ruhen zu lassen. Wir, mein Anwalt und ich, sehen keine Veranlassung den Ausgang abzuwarten, da bereits ein einschlägiges Urteil gefällt wurde. Wir haben dem Ruhen des Verfahrens widersprochen.
Die Kosten, die bisher aufgelaufen sind, beziehen sich auf etliche Schreiben meines Anwaltes mit der DRV, dem SG und mir sowie diverse Beratungsgespräche.

Gruß
Regina Beate
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  #80  
Alt 17.05.2007, 16:46
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Ausrufezeichen AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Shalom und Regina_Beate,
danke für eure neuen Nachrichten. Die Links von Shalom sind sehr informativ.

Mit dem Zitat von Shalom:

Selbst wenn man letztendlich "Recht" bekommt, muß das erst in die entsprechenden Satzungen / Verordnungen umgesetzt werden. Auch das verbraucht Zeit.

komme ich im Moment nicht ganz klar, denn das würde, so wie ich es verstehe, wieder ein Warten auf eine Veränderung der Gesetzlichkeiten bzw. der generellen Herstellung des bereits geltenden Rechts darstellen. Vielleicht kannst du, Shalom, noch was dazu schreiben.

Ich habe auch wieder einmal die Nacht zum Tag gemacht u. weiter recherchiert.
Der folgende Link der Stiftung Warentest schafft sehr guten Überblick zur Problematik u. gestattet mit seinem Link zur Klage einen Download zur Klageschrift beim Sozialgericht. Auch wird Auskunft zur Notwendigkeit eines RA gegeben.


http://www.stiftung-warentest.de/onl...2/1463784.html


Viele Grüße

DALI
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  #81  
Alt 20.05.2007, 15:08
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Dali,

der Titel dieses von mir eröffneten Threads bezieht sich auf ein Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts. Die Umsetzung dieses Urteils des Bundessozialgerichts durch die verschiedenen Rentenversicherungsträger ist jedoch noch nicht erfolgt und wird wohl noch eine Weile dauern.

Auf meiner eigenen Rechts"baustelle" [[ die nichts mit Krebs /Krankheit oder Sozialgerichtsbarkeit zu tun hat, sondern mit Zivilrecht (Klage gegen die neue Satzung zur Betriebsrente des öffentlichen Dienstes) ]] laufen die Verfahren bereits seit 2003 (Landgerichtsurteil 2004, Oberlandesgerichtsurteil 2005) und warten nun auf die Erledigung vor dem Bundesgerichtshof. Erst NACH dem höchstrichterlichen Urteil des BGH wird die entsprechende Versorgungssatzung nach den Maßgaben des BGH umgesetzt werden.

Du verstehst nun sicher den Hintergrund meiner Aussage etwas deutlicher, daß "Recht haben" und "Recht bekommen" durchaus zeitlich sehr weit auseinander liegen können und Geduld angesagt ist.

Mit lieben Grüßen
Shalom
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Geändert von shalom (21.05.2007 um 11:31 Uhr)
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  #82  
Alt 25.05.2007, 11:14
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo zusammen,
also ich glaube, da ist nocht nichts entschieden. Außer daß unser Herr Münte
sich ausgesprochen unsozial verhalten hat. Es kann sein, daß wir für die
Vergangenheit nichts mehr bekommen an Rente, aber für die Zukunft bis
60 wäre doch auch nicht schlecht und da müssen sie sich was überlegen.
Außer sie graben wieder eine faule Ausrede aus.
Hoffen wir das Beste.
Gruß Puppe
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  #83  
Alt 01.06.2007, 16:56
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Ausrufezeichen AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo shalom,

danke für dein Feedback. Bei der Anzahl der Betroffenen ist es schon verwunderlich das die Problematik im Moment so unter den Teppich gekehrt worden ist. In den Medien, wie TV oder Printmedien gibt es keinerlei Berichterstattung.

Ich hatte zum Eintritt der Problematik eigentlich erstmals in der BILD gelesen. Da war es noch unübersehbar der Aufmacher. Es wäre sinnvoll eine Art von "Protestanschreiben an die Regierenden" für uns als Betroffene zu machen. Das gab es ja zu anderen Problematiken auch schon. Einzelanschreiben würden völlig verpuffen und ohne Wirkung bleiben.

Schließlich geht es doch um die Umsetzung unser Grundrechte und des geltenden Rechts. Wo bleibt eigentlich die vielgelobte Zivilcoruage?

Ich habe jetzt eine Untätigkeitsklage einreichen lassen.

Viele Grüße DALI
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  #84  
Alt 02.06.2007, 15:24
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, Dali,

hast Du denn überhaupt einen Einspruch gegen Deine Rente bei der DRV eingereicht ? Eine Untätigkeitsklage kannst Du nämlich erst nach 6 Monaten einreichen und das nur, wenn bis dahin keinerlei Nachricht von der DRV angegangen ist.
Die DRV schickt allen Rentenbeziehern, die Einspruch gegen die Abschläge bei der EU-Rente einreichen einen
"0815"-Brief, in welchem die Rentner "um Geduld und Abwarten des Ausgangs der bereits anhängigen Klagen" gebeten werden. Damit ist die DRV ihrer Benachrichtungspflicht nachgekommen.
Der einzige Weg -auch im Rahmen der Zivilcourage- wird die eigene Klage sein. Sonst passiert nämlich gar nichts und die Zeit verstreicht immer mehr !

Ich fürchte Du kommst nicht drumherum, zum Anwalt zu gehen und Klage gegen die DRV zu erheben.

Also viel Glück

Regina Beate
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  #85  
Alt 14.06.2007, 18:15
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DALI DALI ist offline
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Böse AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Regina Beate,

ja die Fristen habe ich gegenüber der DRV eingehalten. Mein erster Einspruch über meinen Anwalt lief schon im Sommer 2006, also kurz nach Bekanntwerden der ungerechtfertigten Abschläge. Fristen für Untätigkeitsklage sind entsprechend gewahrt, da die DRV nicht reagierte. Um die ganzen Dinge kümmerte sich mein Anwalt.

Jetzt schlug er mir diese Untätigkeitsklage vor u. sie ist nun am Sozialgericht anhängig.

Mal sehen was dabei rauskommen wird. Wenn ich die ganze Situation mit Problemen im sozialen Bereich sehe, habe ich keine hohen Erwartungen bzw. eigentlich keinerlei Erwartungen! Geld ist da. Aber wenn ich sehe wofür es ausgegeben wird, fehlen mir die Worte.
Da müssten schon mal 100.000 Protestbriefe nach Berlin gehen...

Beste Grüße DALI

Geändert von DALI (14.06.2007 um 18:18 Uhr)
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  #86  
Alt 21.06.2007, 22:20
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Dali,
die sagen aber Geld ist nicht da!!
Aber die sind schon in Geldnöten und es wäre eine Riesenausgabe
wenn das zu Gunsten der Frührentner ginge. Es stimmt aber wahr-
scheinlich schon, daß das Geld all die Jahre zu großzügig für andere
Dinge verwendet wurde und womöglich auch ungerecht verteilt. Den
letzten beißen immer die Hunde bzw. die Letzten, es sind ja immerhin
mehrere. Mit uns kann man ja alles machen, aber beim einzahlen ind die
Rentenkasse, da sind sie da (siehe AL-Geld-Beiträge werden nicht mehr auf die
Rente angerechnet). Es wird überall abgezapft und wir können nichts dagegen machen. Schade
Gruß Altmann
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  #87  
Alt 17.07.2007, 17:00
Claus Claus ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

[plusminus – heute Abend, 17.07.2007, um 21.50 Uhr im Ersten. Die Sendung wird in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch um 5.05 Uhr wiederholt. Aktuelle Informationen zur Sendung:

http://www.plusminus.de

unter anderem:

- Erwerbsminderungsrente:
- Warum die Rentenkassen ein höchstrichterliches Urteil nicht anerkennen.

Mal sehen, was da berichtet wird...

Viele Grüße
Claus
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  #88  
Alt 18.07.2007, 11:43
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo zusammen,
ich hab die Sendung gesehen.
Es scheint immer noch nichts raus zu sein.
Die RV wartet noch auf andere Urteile.
Die winden sich mit Händen und Füssen.
Gruß Puppe
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  #89  
Alt 19.07.2007, 07:42
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

hier ist der vollständige Text aus der Plusminus-Sendung:
http://www.daserste.de/plusminus/bei...dxk7kuc~cm.asp

Liebe Grüße
Shalom

Zitatanfang:

Erwerbsminderungsrente
Rentenkassen erkennen Richterurteil nicht an
MDR, Dienstag, 17. Juli 2007


Obwohl ein Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel vom 16. Mai 2006 eindeutig besagt, dass Erwerbsminderungsrenten bei unter 60-Jährigen wegen vorzeitigen Rentenbeginns nicht gekürzt werden dürfen, verweigert die Rentenversicherung die Zahlung. Insgesamt sind ca. 750.000 Menschen betroffen.

Die Vorgeschichte: Reform eines Gesetzes

Am 1. Januar 2001 trat das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Kraft. Damit wurde die bisherige Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschafft, deren Bewilligung unter anderem davon abhängig war, ob Betroffene Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Die neue Regelung machte die Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten ausschließlich von medizinischen Kriterien abhängig, beispielsweise ob ein kranker oder behinderter Mensch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann (volle Erwerbsminderungsrente) oder drei bis sechs Stunden (halbe Erwerbsminderungsrente).

Gleichzeitig führte der Gesetzgeber Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten ein. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt - bis zu 10,8 Prozent (3 Jahre = 36 Monate x 0,3 Prozent = 10,8 Prozent). Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Versicherte auf Erwerbsminderungsrenten "ausweichen", um sich eine ungekürzte Rente zu sichern. Erwerbsminderungsrentner ab 60 sollten also ebenso Abschläge auf ihre Rente hinnehmen wie normale Altersrentner, die vorzeitig in Ruhestand gehen. Seit 2001 können Erwerbsminderungsrentner erst mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Doch die Rentenversicherungsträger kürzten auch die Erwerbminderungsrenten für unter 60-Jährige. Mit Unterstützung des Sozialverbandes Deutschland klagte eine 47-jährige Frau aus Niedersachsen gegen diese Praxis. Denn für unter 60-Jährige kommt eine Kürzung nicht in Betracht, weil für sie eine vorgezogene Altersrente frühestens ab 60 Jahren möglich wäre und man demzufolge nicht von einem "Ausweichen" in die Erwerbminderungsrente sprechen kann. Dieser Argumentation folgte das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 16. Mai 2006 (Az. B 4 RA 22/05 R).

Das Urteil des Bundessozialgerichtes

Am 16. Mai 2006 entschied der 4. Senat des Bundessozialgerichts, dass die seit 2001 von den Rentenversicherungsträgern ausgeübte Praxis, Erwerbminderungsrenten bei unter 60-Jährigen zu kürzen, "gesetz- und verfassungswidrig" ist. Die Richter hatten sich u.a. auch damit beschäftigt, ob der Gesetzgeber die Kürzungen überhaupt geplant hatte, und fanden keine Anhaltspunkte dafür. Konkret heißt es in der Urteilsbegründung:

"Das Gesetz schließt ausdrücklich einen verringerten Zugangsfaktor ('Rentenabschlag') für Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus ... Vielmehr legt dieses [das Gesetz, Anm. d. R.] fest, dass Erwerbsminderungsrenten erst dann einer 'Bestimmung des Zugangsfaktors' (also einer von 1,0 abweichenden Festsetzung) unterworfen sind, wenn der Rentner 'das 60. Lebensjahr vollendet hat' und damit erstmals ein Ausweichen vor Abschlägen bei Altersrenten überhaupt theoretisch möglich wird."

Zirka 750.000 Erwerbsminderungsrentner hätten in Deutschland in Folge dieses Urteils Anspruch auf eine höhere Rente und eine Nachzahlung für bis zu 4 Jahren rückwirkend. In Absprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben die Deutschen Rentenversicherer allerdings beschlossen, dem Urteil nicht zu folgen. Sie betrachten das Urteil als Einzelfallentscheidung und wollen weitere Verfahren bis zum Bundessozialgericht bringen. Da es neben dem 4. Senat am Bundessozialgericht vier weitere Senate gibt, die sich mit dem Leistungsrecht bei der gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigen, wollen sie prüfen lassen, ob auch diese anderen Senate der Auffasung des 4. Senates folgen. Erst dann könne von einer "gefestigten Rechtssprechung" die Rede sein.

Im konkreten Fall bekommt also nur die aus Niedersachsen stammende Klägerin eine höhere Rente, die anderen Betroffenen müssen nun möglicherweise Jahre warten, vorausgesetzt, die Auffassung des 4. Senates setzt sich durch.

Der Sozialverband Deutschland, der das Urteil am Bundessozialgericht erstritten hat, kann das Verhalten der Rentenversicherungsträger nicht nachvollziehen. Wenn das Bundessozialgericht gegen einen Kläger urteile, werde das Urteil üblicherweise sehr schnell auf alle übertragen. Es sei selten genug, dass das BSG zu Gunsten eines Rentners urteile. Wenn nun die Rentenversicherung - zumal die Richter ihr eindeutig verfassungswidriges Handeln ins Stammbuch geschrieben haben - das Urteil nicht umsetzen wolle, sei dies, um es sehr vorsichtig zu formulieren, nicht in Ordnung, so Verbandspräsident Adolf Bauer.

Warum sich die Rentenversicherer so vehement gegen die Umsetzung des Urteils wehren, liegt offenbar an den finanziellen Auswirkungen. Angesicht der Betroffenenzahl könnten auf die Rentenversicherungsträger Nachzahlungsforderungen von bis zu 1,2 Milliarden Euro zukommen.

Neues Gesetz soll Nachzahlungen verhindern

Immer wieder konnten sich Versicherte auf höchstrichterliche Urteile berufen und eine höhere Rente sowie eine Nachzahlung fordern. Diese Nachzahlungen sind auf maximal 4 Jahre begrenzt (§ 44 SGB X). Die Rentenkassen kosten solche Grundsatzurteile hohe Millionen-, wenn nicht gar Milliardenbeträge. Andererseits ist es nur gutes Recht der Betroffenen, sich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu berufen, wenn Behörden über Jahre hinweg Paragraphen falsch angewendet und Renten falsch berechnet haben.

Nun plant die Bundesregierung eine Regelung, nach der bestandskräftige Bescheide der Rentenversicherung nur noch mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen sind, wenn es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts oder eine "ständige Rechtsprechung" dazu gibt (Gesetzentwurf der Bundesregierung zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, § 100 SGB VI-neu). Das heißt, eine Rückzahlung von Beträgen, die in der Vergangenheit von der Rentenversicherung zu Unrecht einbehalten worden sind, käme dann nicht mehr in Betracht. Experten halten die geplante Regelung für bedenklich, da das Gesetz nicht genau definiert, ab wann eine gefestigte Rechtssprechung vorliegt. So könnten die Behörden Verfahren wie jetzt bei den Erwerbminderungsrentnern über Jahre "verschleppen", bis sie endlich ein Urteil als "gefestigte Rechtssprechung" akzeptieren. Außerdem könnte die geplante Regelung gegen § 14 Grundgesetz (Eigentumsschutz) verstoßen, wenn Behörden Gesetze falsch interpretieren, die bei den Betroffenen zu hohen Renteneinbußen führen und ihnen die Möglichkeit nehmen, die über Jahre vorenthaltenen Gelder zurückzufordern.
"Die Rentner würden trotz höchstrichterlicher Urteile um eine Nachzahlung betrogen," kritisiert Adolf Bauer vom Sozialverband Deutschland die geplante Regelung. "Das ist ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien und ein Freischein für verfassungswidrige Rentengesetze."

Allerdings gilt die geplante Regelung nur für Urteile, die sich auf grundsätzliche Rechtsprobleme beziehen. Machen die Rentenkassen Fehler, indem sie sich zum Beispiel verrechnen oder falsche Werte (Löhne) zugrunde legen, müssen diese Fehler nach wie vor auch rückwirkend korrigiert werden.

Nachzahlungen bald nicht mehr möglich

Das neue Gesetz hat nicht nur Bedeutung für die Erwerbminderungsrentner, sondern für alle, die sich auf ein höchstrichterliches Urteil berufen wollen. Allerdings ist es schon bemerkenswert, dass der Gesetzentwurf nur wenige Tage nach der Entscheidung der Rentenversicherungsträger, dem Urteil nicht zu folgen, in den Deutschen Bundestag eingebracht worden ist. Sollte das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichtes zu den Erwerbminderungsrentnern bestätigt, also zur "gefestigten Rechtssprechung" werden, hätten die Betroffenen zwar das Recht auf eine Neuberechung (Korrektur) ihrer Erwerbsminderungsrente, eine Nachzahlung kommt für sie aber nicht mehr in Frage. Und zwar für jene nicht, die bisher noch nicht mit Verweis auf das Urteil eine Korrektur ihrer Rente verlangt haben. Die Rentenversicherungsträger könnten so pro Fall bis zu 5.000 Euro Nachzahlung sparen.

Dieser Text gibt den Fernsehbeitrag vom 17.07.2007 wieder.


Zitatende
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Alt 20.07.2007, 20:06
Franziska1 Franziska1 ist offline
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Hallo Shalom,
ich habe leider den Beitrag nicht gesehen. Bei meinem Mann wurde am 5.11.2004 ein Karzinom am Gaumen festgestellt. Im Jahre 2005 bezog er dann 100 % Erwerbsunfähigkeitsrente. Gegen diesen haben wir keinen Widerspruch eingelegt, wir gingen Beide einfach davon aus, dass der Bescheid stimmt. Mein Mann ist nun am 10.04. diesen Jahres verstorben. Ich habe den Witwenrentenbescheid bekommen, und war doch geschockt, nachdem er sein Leben lang hart gearbeitet hat, oft im Ausland war, dass die Rente nicht besonders hoch ausfällt. Ich habe dann von der 10 % Kürzung erfahren, mein Mann wäre im Oktober 60 Jahre alt geworden, und ich habe gegen den Bescheid innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt. Reicht das?
Danke für Deine Antwort.
Herzliche Grüße Franziska
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