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  #1  
Alt 22.09.2011, 13:45
berliner-engelchen berliner-engelchen ist offline
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Beiträge: 1.882
Standard Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage

Hallo Ihr lieben Mitstreiter/innen,

ich habe mal eine verzwickte Frage, von der ich nicht weiß, wem ich sie stellen soll, also erst mal hier im Forum.

ich bin an EK erkrankt, mittlerweile leider schon mit einem Frührezidiv.
Als ich die Diagnose bekam, habe ich gerade ALG 1 bezogen. Nun bin ich krankgeschrieben, aber bald läuft das Krankengeld aus.
Die Krankenkasse sagt, ich solle nun Rente beantragen, aber eigentlich habe ich noch mehrere ALG 1 "übrig", die ich beantragen möchte. Dafür muss ich mich ja 100% dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Aber nach Ablauf des ALG 1 würde ich dann gerne Rente beantragen.
Meine Frage: wird das dann problematisch?? Denn während des ALG bin ich 100% arbeitsfähig und dann muss ich mir ja bescheinigen lassen, dass ich weniger als 3 Std täglich arbeiten kann als Grundlage für die Rente.
Arbeiten gehen will (und kann) ich nicht mehr - da meine Lebenszeit nur noch recht begrenzt ist.

Aber Infos, Ratschläge, Tipps, wo ich nachfragen oder suchen kann, wäre ich Euch seeeehr dankbar, und sage schon mal DANKESCHÖN

Birgit
  #2  
Alt 22.09.2011, 15:22
PetraK PetraK ist offline
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Beiträge: 457
Standard AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage

Hallo Birgit,

die Frage wurde hier schon öfter gestellt. Es ist normalerweise so, dass man sich nach Ablauf des Krankengeldes arbeitslos melden muß (bzw. sobald du weißt, wann es stoppt) und dann dort von einer Amtsärztin geprüft wird, in wie weit du arbeitsfähig bist. Liegt das bei unter 15 Stunden wöchentlich, bekommst du trotzdem ALG 1, aber nach § 125. Parallel wirst du aber sicher auch aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen, sollte die Reha nicht erfolgreich sein, folgt der Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Auch wenn die von der DRV abgelehnt wird, erhältst du weiterhin ALG1, aber nur, wenn du Widerspruch einlegst. So ein Verfahren kann sich ja viele Monate hinziehen. Du wirst in der Zeit auch nicht vermittelt. Ich habe das gerade alles hinter mir. Ich war 2009 schon einige Zeit arbeitslos, als die Diagnose BK-Rezidiv kam. Das Krankengeld lief dann im Sommer 2010 aus und es folgte ALG 1 nach §125. Im Oktober hab ich dann den Rentenantrag gestellt, nach Ablehnung, Widerspruch und Gutachter wurde sie jetzt gerade bewilligt.
Die Zeit des Krankengeldes hat übrigens wieder einen längeren Anspruch auf ALG bewirkt. Da im Normalfall Krankengeld und ALG höher sind als die EW-Rente macht es schon Sinn, erst zum Arbeitsamt zu gehen. In meinem Fall (vorher nur Teilzeit gearbeitet und immer sehr wenig verdient) ist die Rente jedoch höher. Und das ALG1 gibt es nur ein Jahr (oder länger, wenn man über 50 ist), danach Hartz 4, oder eben gar nichts mehr, wenn man z.B. verheiratet ist.
Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen.

Liebe Grüße

Petra
  #3  
Alt 22.09.2011, 21:18
berliner-engelchen berliner-engelchen ist offline
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Registriert seit: 01.04.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 1.882
Standard AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage

Liebe Petra,

vielen vielen Dank für Deine sofortige und ausführliche Antwort!!!
Jetzt bin ich schon mal schlauer.
Allerdings weiß Ich nicht, was mit "aber nach § 125." gemeint ist. Kannst Du mich da noch informieren??

Bei mir ist die Situation genauso wie bei Dir, allerdings mit einem Unterschied: ich bekomme mehr ALG 1 als Rente. Deshalb würde ich die verbleibenden 6 Monate gerne noch "ausschöpfen", möchte aber gleichzeitig meinen Rentenanspruch nicht gefährden. Für das ALG 1 muss ich doch 100% vermittelbar oder?
Oder beantrage ich die Rente dann einfach erst, wenn das ALG 1 ausläuft?

Manno, das ist so kompliziert ...

Ich wollte Dir auch noch sagen, dass mir das mit dem Rezidiv für Dich sehr leid tut - ich weiß so gut, wie man sich fühlt....
so ein Mist, und das, obwohl Rezidive bei BK nicht so wahrscheinlich sind (bei EK ist das ja eher die REgel, laut Statistik in 70% der Fälle ...).
Sind Deine Kinder denn schon gross?
LG + nochmals Dank
Birgit
  #4  
Alt 22.09.2011, 23:38
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.238
Standard AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage

Guten Abend!

Zitat:
aber nach § 125."
Der §125 SGB III legt die sog.Nahtlosigkeitsregelung fest. Wenn man zum AA geht, sollte man denen sagen,dass man Nahtlosigkeitsgeld beantragen möchte. Das "normale Arbeitslosengeld (ALG 1)" hat eine andere Grundlage im SGB III.

Nahtlosigkeitsgeld kann man beantragen, wenn die Krankenkasse die Krankengeldzahlung eingestellt hat, also den Versicherten aussteuerte.

Liebe Grüße!

Elisabethh.
  #5  
Alt 23.09.2011, 12:36
PetraK PetraK ist offline
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Registriert seit: 26.08.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 457
Standard AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage

Hallo Birgit,

wie ich schon sagte: wenn dir das ALG 1 nach Nahtlosigkeit (§125) genehmigt wird, gilts du immer noch als "krank" und wirst auch nicht vermittelt. Wichtig ist nur, bei der Arbeitslosmeldung darauf hinzuweisen, dass du noch nicht wieder fit bist und arbeiten kannst, die Sachbearbeiter übergehen das manchmal und dann bist du schlecht dran. Also, erst zum Arbeitsamt, wenn du von der KK den Termin der sogenannten "Aussteuerung" hast und dort auf deine Beschwerden hinweisen, ob du dann den Rehaantrag, oder den dann folgenden Rentenantrag lange hinaus zögern kannst, weiß ich nicht...aber du wirst jetzt eventuell auch mehr als 6 Monate Anspruch haben....

Liebe Grüße

Petra
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