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  #16  
Alt 18.06.2004, 21:55
Eva-KK Eva-KK ist offline
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Standard Schwerbehindertenausweis ? ? ?

Hallo Melanie,

Du brauchst kein Merkmal einzutragen - nur Deine Krebserkrankung

Man kann auch ohne Merkmal schwerbehindert sein. Meinem Mann haben sie das "G" zum Beispiel nicht genehmigt, aber 80 % wegen des Krebses.

Ich muss aber selber nochmal fragen: Heilungsbewährung sind die 5 Jahre, in denen wir hoffen, dass er nicht erneut erkrankt, oder? Also die Remission, bis er als geheilt gilt, oder?

Lieben Gruss,

Eva
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  #17  
Alt 19.06.2004, 16:47
Christian2 Christian2 ist offline
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@Eva-KK. Was gilt eigentlich als "geheilt". Ich meine bekommen wir schriftlich von unserem Arzt, dass wir gesund sind nach einer rezidivfreien Zeit von 5 Jahren nach der Therapie ? Welchen praktischen Bezug hat das dann zu unserem zukünftigen Leben, außer dem erfreuelichen Zustand, dass wir dann gesund sind :-))
Also, muss man selbst oder der Hausarzt einer Lebensversicherungs Gesellschaft dann nicht mehr mitteilen, dass man einmal Krebs hatte ?
Heute habe ich ein echtes Problem, wenn ich beispielsweise nur den Tarif meiner Zusatzkrankenversicherung ändern will. Von einer Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung will ich erst gar nicht reden.

Christian
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  #18  
Alt 21.06.2004, 10:10
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Standard Schwerbehindertenausweis ? ? ?

Hallo!

Bin gerade fertig geworden mit der Behandlung eine MH St 2a rf.
Was bringt den dieser Ausweis, wenn ich mal **** fragen darf.
Ich ersah das irgendwie als unnötig dar man ja nicht wirklich Behindert ist (zum Glück).
Falls es Sinnn machen sollte der Ausweis, werden die jetzt eh sagen das die Behandlung vorüber ist und ich kein Anrecht daher drauf habe.

Alles Gute an alle und wir stehen das durch!
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  #19  
Alt 21.06.2004, 14:59
Purmaus Purmaus ist offline
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Hallo Manuel,
erstens mal glaube ich, dass du den Ausweis immernoch beantragen kannst.Er gilt ab Antrag-stellung. Je nach Grad der Behinderung kannst du in deiner Steuererklärung einen Freibetrag geltend machen. D.h. du bekommst vom Finanzamt Geld zurück. Weiterhin kannst du alle Fahrten, sei es zur Arbeit oder zum Arzt, mit erhöhten km-Pauschalen abrechnen. Ich besitze sogar die Frechheit und parke auf Behindertenparkplätzen. Ist zwar nicht erlaubt, weil uns das "G" wie gehbehindet fehlt, aber bis jetzt hats geklappt. Weiterhin habe ich schon im Kino zur Nachmittags-vorstellung eine Ermäßigung bekommen. Du siehst, durch den Schwerbehindertenausweis kannst du den einen oder anderen Euro sparen. Das schadet uns nicht, ausserdem gibts im Moment ja eh nur Kranken-geld. In Sachsen gibts ne ganze Broschüre über Nachteilsausgleiche behinderter Menschen, die hatte ich mir als erstes beim Versorgungsamt besorgt. Also ich würde dir den Antrag empfehlen, oder hast du was zum verschenken? Und falls du arbeitest hast du als schwerbehinderter auch ganz andere Kündigungsfristen und übrigens 5 Tage mehr Urlaub, wenn das nichts ist!
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  #20  
Alt 21.06.2004, 16:36
Eva-KK Eva-KK ist offline
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Hallo Manuel,

Du kannst den Ausweis auch rückdatieren lassen auf Diagnosestellung.

Unabhängig von den "Vorteil" denke ich, so etwas zu haben kann nicht verkehrt sein - wenn man sich mal überlegt, was in Deutschland politisch gerade alles passiert. Und wer weiss was morgen kommt?

Ich würd ihn auch beantragen!

Mein Mann hat jetzt 80 % bekommen.

Herzliche Grüße

Eva
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  #21  
Alt 21.06.2004, 19:34
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Chancy Chancy ist offline
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jo besser iss das schon,
man bekommt ja zwischen 2-5 Jahre die beschädigung zugesprochen, es lohnt sich steuerlich usw. siehe axels HP.
Petra, du Schlingel, parkst einfach auf den behindertenparkplätzen
viele grüße an alle
armin
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  #22  
Alt 21.06.2004, 21:29
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Standard Schwerbehindertenausweis ? ? ?

Im Moment zahle ich keine Steuern, dar ich als Stundent ja nichts verdiene. Mein Problem ist das ich nächstes Jahr fertig bin und dann einen Job suchen muss. Dabei liegt für mich auch der Hacken an der Geschichte dar ich das ja angeben muss wenn ich den Ausweis habe und ich denke halt das ich dann ein Prob haben werden einen Job zubekommen. Natürlich sind 5 Tage mehr Urlaub schon reizvoll, aber das sind halt auch 5 Tage die ich der Firma mehr fehle. Und bevor ich Steuern zahlen kann brauch ich einen Job. Ich hoffe mal ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Ist schon krass was so eine Krankheit für Sorgen mit sich bringt!
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  #23  
Alt 21.06.2004, 21:42
Eva-KK Eva-KK ist offline
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Beiträge: 131
Standard Schwerbehindertenausweis ? ? ?

Hallo Manuel,

das Thema hatten wir hier zuhause auch gerade und ich habe mich über die Plattform http://www.wer-weiss-was.de schlau gemacht. Hier einige Auszüge der Antworten, die ich bekommen habe:

"in einem solchen Fall würde ich zur Beantragung der Ausweises raten. Die Vorteile (steuerlich!) scheinen mir die Nachteile mehr als aufzuwiegen. Nach neuer Rechtslage ist ein kaufmännischer Angestellter wohl weder dazu verpflichtet seine Schwerbehinderung seinem Arbeitgeber zu offenbaren, noch muss er wahrheitsgemäß auf die Fragen seines Arbeitgebers bezüglich einer Schwerbehinderung antworten. Auch sind solche Fragen im kaufmännischen Bereich wohl eher unüblich."

"Die Schwerbehinderung ist dann im Vorstellungsgespräch anzugeben, wenn sie sich auf die Ausübung der Tätigkeit auswirkt. Nach Einstellung ist sie auf jeden Fall anzugeben, da der Arbeitgeber für diesen Arbeitsplatz keine Schwerbehindertenabgabe zahlen muss."

"Er kann seinem neuen Arbeitgeber die Schwerbehinderung verschweigen. Die Frage im Personalbogen kann er mit nein beantworten. Dies birgt aber enorme Nachteile. Würde es herauskommen, so könnte es der Arbeitgeber als eine arglistige Täuschung ansehen und ihm kündigen."

"Er muss die Schwerbehinderung nur dann von sich aus nennen, wenn die Ursache der Schwerbehinderung seinen Arbeitseinsatz unmöglich macht (extremes Beispiel: halbseitige Erblindung und Bewerbung zum Fluslotsen). Ich würde die Schwerbehinderung erst offenbaren, wenn er einen unbefristeten Arbeitsplatz hat und das erste halbe Jahr erfolgreich ohne Kündigungg überstanden hat."

"Zu der Frage: Ohne den Umfang der Behinderung zu kennen, rate ich dennoch, diese bei den Bewerbungen zu erwähnen. Dabei bedarf es einer genauen Erklärung, welche Arbeiten für welchen Zeitraum kein Problem respektive ein Problem darstellen. Ich bin mir selbstverständlich Bewusst, dass dies die Vermittlungsfähigkeit drastisch herabsetzt. Besser, so sarkastisch es klinkt, ist es die Herabsetzung in Kauf zu nehmen, als später noch einer Schadenersatzforderung gegenüber zu stehen, weil man die angenommene Arbeit nicht vertragsgemäss ausführen konnte. Wendet Euch auf alle Fälle an die Deutsche Krebshilfe (sofern nicht bereits geschehen)."

"Die Frage nach einer Schwerbehinderteneigenschaft ist zulässig und muß wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ihr Mann selbst braucht jedoch ungefragt von sich aus nicht auf seine Schwerbehinderteneigenschaft hinzuweisen, es sei denn, dass er wegen seiner Behinderung die Arbeit nicht oder nicht im geforderten Umfang zu leisten vermag."

"grundsätzlich muss man nicht angeben, dass man schwerbehindert ist. In Einzelfällen macht es jedoch Sinn, die Schwerbehinderung offenzulegen; insbesondere dann, wenn die Arbeitsaufgaben nur eingeschränkt durchgeführt werden können. Die Schwerbehinderung kann auch nach der Probezeit angezeigt werden. Die Reaktion des Arbeitgebers ist jedoch wie ein zweischneidiges Schwert. Weiß der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Bekanntgabe ihre Leistungen zu schätzen und versteht Ihre anfängliche Verschwiegenheit, wird er dem Arbeitnehmer keine "Steine in den Weg legen". Trifft das Gegenteil ein, hat der Arbeitgeber seit Bekanntgabe der Schwerbehinderung das Schwerbehindertengesetz einzuhalten. Er muss zum Beispiel vor einer Kündigung die Zustimmung beim Integrationsamt beantragen. Dieses stimmt jedoch nur zu, wenn die Gründe der Kündigung nicht auf die Schwerbehinderung zurückzuführen sind. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann jedoch dadurch einen Schaden erleiden. Dieses führt in der Regel zu einem angespannten Verhältnis. Ihr Mann sollte deshalb einschätzen, wie stark seine Krankheit das Arbeitsverhältnis beeinträchtigen könnte und dann entscheiden, ob er die Schwerbehinderung angibt oder verschweigt."

"Ihr Mann hat aufgrund der Schwerbehinderung bei einem neuen Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten keinen Kündigungsschutz. Nach bisher herrschender Meinung muss auf Nachfrage die Schwerbehinderung angegeben werden, nicht von sich aus. Eine neue immer häufiger anzutreffende Auffassung hält aber auch die Nachfrage für unzulässig. Allerdings müssen Sie bedenken, dass schwere Erkrankungen, die auf Dauer zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses führen (wie z.B. eine AIDS-Erkrankung), von sich aus anzugeben sind. Bei einer Krebserkrankung kann das je nach Schwere (ist Chemo erforderlich etc.) der Fall sein."

"Danke für Ihre Anfrage. Diese Frage haben sich schon viele gestellt. Soll ich oder soll ich nicht. Ich rate Ihnen, tun sie`s. Ihr Mann bekommt mindestens 50 % GdB. Er bekommt einen Steuerfreibetrag. Sollten Sie berufstätig sein, und Ihr Mann bekommt Arbeitslosengeld, ist der Steuerfreibetrag von großem Wert. Wenn er wieder arbeitet bekommt er 5 Tage mehr Urlaub. ( plus Urlaubsgeld) Wenn Ihr Mann wieder arbeitsfähig ist, muss er sein können und seinen Willen zu arbeiten in den Vordergrund stellen, und nicht den Eindruck erwecken, dass er ja eigentlich krank ist."

"Wenn der Arbeitgeber konkret nach der Schwerbehinderteneigenschaft fragt, muss Ihr Mann nach der geltenden Rechtsprechung diese Frage wahrheitsgemäß beantworten (BAG Der Betrieb 1999, S. 852). Von sich aus ansprechen muss er die Schwerbehinderteneigenschaft nur, wenn er wegen der Behinderung die vorgesehene Arbeit nicht zu leisten vermag oder eine deswegen beschränkte Leistungsfähigkeit für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist (BAG, Der Betrieb 1996, S. 580). Dies ist die bisherige Rechtsprechung, deren Tenor sich durch die inzwischen erfolgte Stärkung der Stellung Schhwerbehinderter (Art. 3 III Satz 2 Grundgesetz) zukünftig eher noch zu Gunsten Ihres Mannes verschieben wird."

Das sind jetzt recht viele Antworten, aber unterm Strich sagen sie doch alle eins: Wenn Du einen Ausweis hast und Dich aber auf diesem nicht ausruhst, ist alles gut.

Wir haben uns dazu entschlossen - nicht wegen der gigantischen Steuererleichterung in Höhe von Euro 1.060, sondern weil wir nicht wissen, was noch alles kommt.

Hoffe für Dich, dass Du die richtige Entscheidung triffst.

Herzliche Grüße

Eva
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  #24  
Alt 22.06.2004, 07:43
Purmaus Purmaus ist offline
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Nee das wegen der Steuererleichterung hilf einem nicht wirklich weiter. Der Feibetrag ist 1.060 € und je nach Steuersatz, spart man da. Beispiel Steuersatz 25 % = 265 € Steuerersparnis- Wow!

Sag mal Armin,willste mich jetzt erschiessen oder was? Na warte, die Revanche kommt in Berlin! Dann park ich dich einfach zu! (PS: wie kriegste eigentlich das Männekiken hier rein?)
Petra
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  #25  
Alt 22.06.2004, 11:46
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Chancy Chancy ist offline
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Standard Schwerbehindertenausweis ? ? ?

hallo petra,
guckst du hier und faq und los gehts :
http://www.clicksmilies.net./
viele grüße Armin
Zuparken gibts net ich fliege ab Baden-Airpark und winke euch dann zu wenn ihr im Stau steckt

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  #26  
Alt 29.06.2004, 10:14
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Standard Schwerbehindertenausweis ? ? ?

hi
also ich hatte auch MH im jahre 2002 und 2003 einen rückfall mit stammzellentranzplantation und wärend der hochdosis wurde ich auf 100% eingestuft und da´nach auf 60!
da das aber irgendwie total sinnlos ist, denn wenn man im KH liegt und nicht raus darf( also nichts von den 100% nutzen kann) bringen einen die 100% auch recht wenig!
cu mia/ grinsesuse
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  #27  
Alt 13.07.2004, 14:27
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Standard Schwerbehindertenausweis ? ? ?

Mein Sohn hatte 1997 NHL mit Linda Broun Syndrom, 1998 rezidiv. Als er kurz vor der KMT stand wurden sämtliche Biopsien nochmals untersucht und festgestellt, das er Lymphomatoide Papulose hat. Das ist kurz gesagt NHL nur auf der Haut begrenzt. Das Problem, es gibt nur 10 Fälle in ganz Deutschland. Der Behindertenausweis wurde ihm 2002 auf 50 GdB herabgestuft und 2003 gibt es gar keinen mehr wegen angeblicher Remision. Dabei tritt die Erkrankung immer wieder auf und keiner kann sie heilen. Jeden Beruf kan er auch nicht ausüben dadurch. Die Ärzte, die ihn betreuen, stimmen uns zu und sagen auch deas er diesen Ausweis bekommen müsste. Was kann man da nur tun?famflath@web.de
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  #28  
Alt 29.12.2004, 20:28
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Wie kommt man an so einen Ausweiss
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  #29  
Alt 29.12.2004, 20:33
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Standard Schwerbehindertenausweis ? ? ?

Wie bekommt man diesen Ausweis und was kann man sonst noch fuer Unterstuetzung erwarten
1162-109@onlinehome.de
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  #30  
Alt 31.12.2004, 21:50
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Standard Schwerbehindertenausweis ? ? ?

Hallo Ihr Lieben,


könnte mir vielleicht jemand erklären, was die Vorteile bei so einer Einstufung sind? Meine Mutter hatte voriges Jahr ein hochmalignes NHL, das irrtümlicherweise mehrere Monate lang als "aplastische Anämie" behandelt wurde - mit hochdosiertem Cortison. Folge: Das NHL befindet sich (toitoitoi) in Vollremission (ist aber immer noch Grund zur 3-monatigen Kontrolle), aber eine ohnehin schon vorhandene Osteoporose macht ihr zu schaffen, sowie eine leichte Bewegungseinschränkung des linken Beines infolge der Chemo.

Ich bin mir sicher, daß sie in ihrem Alter und nach ihren Erkrankungen einen Behindertenausweis bekommen würde, nur: Was hat man davon? (Außer besseren Parkplätzen?)
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