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Alt 26.04.2007, 18:34
martina12 martina12 ist offline
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Registriert seit: 26.04.2007
Beiträge: 3
Frage Hilfe Erstantrag Arbeitslosengeld nach Krankengeld!

Hallo liebe Mitglieder,

vorher Entschuldigung für den langen Text und danke allen, die mir eine Antwort schreiben. Ich will meiner älteren Nachbarin wirklich helfen und habe die Frage deshalb auch in anderen Foren gestellt.
Habe alle möglichen Gesetze gelesen, was aber wirklich darunter zu verstehen ist oder was zutrifft, da bin ich ratlos

Meine Nachbarin ist etwas älter, wird in 2 Monate 63 Jahre alt, war beschäftigt, ist jedoch seit längerer Zeit ziemlich krank gewesen, hat also nach Lohnfortzahlung von 6 Wochen Krankengeld gekriegt, dies jedoch bis zum 10.04.07, wurde also ausgesteuert und musste sich laut Kasse beim A-amt melden. Sie ist aber erst am 15.05.07 arbeitslos bzw. gekündigt.

So jetzt meine Fragen:
1. Wie wird ihr A-geld berechnet?
a) zuerst zum Zeitraum:

Wenn sie sich am 11.04.07 beim A-amt gemeldet hat, da ausgesteuert, gilt es ab dann 12/24 Monate oder ab der Arbeitslosigkeit.
Wird dann: 10.04.06/05- 11.04.07 bzw. 14.05.07/06-15.05.07 genommen bzw. wie?

b) Zum Bemessungszeitraum und „150 Tage“:
Im Internet steht etw. von 12 Monate, wenn mind. 150 tage Arbeitsentgelt.
In den letzten 12 Monate war sie zwar beschäftigt, aber krank, also Krankengeld, aber kein Lohn gekriegt.
Dann sollten 24 Monate angeschaut werden, oder?
Was bedeutet 150 Kalendertage, wo man Arbeitsentgelt bekommen hat? Wie werden diese Tage genau berechet? Zählen alle Tage des Monats oder nur die Tage, wo man die Arbeitsstunden geleistet hat (Sa, So, geschlossener Betrieb usw.)?
Also: bei Mo- So zählen 5 Tage oder 7 Tage? Usw.

b1) Wenn also 150 Tage zustande kommen, wird nur dieses Geld genommen, d.h. die 4-5 Monate (aus den ersten 12 der 24Monate), wo effektiv gearbeitet wurde, oder wird auch das Krankengeld und die Beiträge dazu gerechnet und dann durch 12 Monate geteilt und mal 60% genommen, oder trifft bei Leute, die 78 Wochen krank waren und ausgesteuert wurden, eine andere Regel zu und es werden die Verdienste (sie hat ja schließlich lange vorher gearbeitet) für 1 Jahr vor der Erkrankung genommen, also auch vor mehr als 24 Monate?

b2) Wenn also 150 Tage nicht zustande kommen sollten, steht da was von „fiktives Arbeitsentgelt“. Trifft dies auch für sie zu, also nach Krankengeld und Aussteuerung?
Wie wird dieses berechnet, immer wie es steht:
Also Durchschnittseinkommen Bundesbürger/Qualifikationsstufe (also 300-600) und dann mal ca. 60% für das ganze Jahr und durch 12, für monatlich? Und ist dieser für 40Std-Woche? Wird es bei einer kürzeren A-Zeit dann auch gekürzt?
Oder wird doch der Lohn vor der Krankheit genommen (der ist ja in diesem Fall niedriger)?

Ich weiß, sehr viele Fragen, aber ich weiß selber nicht weiter, sitze die ganze Zeit im Internet um zu helfen, aber richtig schlau bin ich nicht geworden
Ich danke ganz doll allen, die mir die Fragen oder einen Teil davon beantworten können, im Voraus.

Lieben Gruß
Martina
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