Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.12.2006, 16:59
Benutzerbild von Ingrid.B
Ingrid.B Ingrid.B ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 111
Ausrufezeichen Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo zusammen,

ich wende mich heute an Euch, weil ich hoffe, Antwort auf meine Frage bekommen zu können.

Zur Hintergrundinformation sei angemerkt, dass ich mich im Rentenwiderspruchsverfahren befinde.

Nach Aussteuerung durch die gesetzliche Krankenkasse erhalte ich seit dem 7.8. von der Arbeitsagentur aufgrund einer Sonderregelung Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III. Voraussetzung dafür war allerdings, dass ich mich pro forma der Arbeitsagentur für die Vermittlung einer Vollzeitbeschäftigung zur Verfügung stelle.

Zwischenzeitlich hat im Juli d.J. eine durch die Rentenversicherung in Auftrag gegebene Begutachtung stattgefunden. Das Ergebnis liegt der Arbeitsagentur vor. Der Arzt der Arbeitsagentur hat nunmehr eine Stellungnahme zu meiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit abgegeben. Demnach wäre ich 3 bis unter 6 Stunden für leichte Tätigkeiten im Sitzen, Gehen oder Stehen leistungsfähig.

Aufgrund dieser Beurteilung soll mir jetzt das Arbeitslosengeld gekürzt werden. Gibt es da irgend etwas, das ich dagegen unternehmen kann?

Viele Grüße

Ingrid
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.12.2006, 20:39
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

hallo ingrid
du hast ja gegen den Bescheid des Gutachters Widerspruch eingelegt und bist immer noch im rentenverfahren.
Welche Grundlage hat den AA genommen zur Begutachtung deiner leistungsfähigkeit?
Bei mir war es der rehabericht, der mich für unter drei stunden arbeitsfähig hält und nicht der Gutachter...
Allerdings schreibst du du bist nach §117 (also für das arbeitsamt vermittelbar) einsetzbar... ich würde mal nach §125 fragen
wenn das AA meint du kannst halbtags arbeiten müßtest du ja auch erst einmal ne stelle haben.....also kürzung erst, wenn du eine angebotene Stelle angelehnt hast, meine ich und im laufenden rentenverfahren, darfst du nicht arbeiten
frage mal den VDK nach, die haben doch deine Unterlagen...
Aber mal was anderes wie geht es dir denn mittlerweile? mich schlaucht am meisten die blöde fatigue und die ständigen Infekte.....

Barbara
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.12.2006, 17:00
Benutzerbild von Ingrid.B
Ingrid.B Ingrid.B ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 111
Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo Barbara,

es stimmt, ich bin immer noch im Rentenwiderspruchsverfahren. Die Gutachterin im Juli d.J. war von der Rentenversicherung beauftragt, mich in diesem Widerspruchsverfahren zu begutachten.

Die Arbeitsagentur hat mir aufgrund des ersten Ablehnungsbescheides, in dem mir eine tägliche Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden zuzumuten ist, das Arbeitslosengeld I nach § 117 SGB III bewillligt. Dafür musste ich mich pro forma verpflichten, mich dem Arbeitsmarkt für eine Vollzeitbeschäftigung zur Verfügung zu stellen.

Als ich bei der Arbeitsvermittlerin zum Gespräch war, stand bereits der Termin für die neuerliche Begutachtung (Rentenversicherung) fest. Somit musste der Amtsarzt dieses Gutachten nur noch von der Rentenversicherung zu gegebener Zeit anfordern.

Mit der Arbeitsagentur ist das schon so eine Sache. Gestern meinte die Arbeitsvermittlerin doch glatt, ob ich nicht eine Art Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell über meine Krankenkasse machen oder nicht den Arbeitgeber (ich bin im Öffentlichen Dienst; also unkündbar) fragen könnte, ob er mich nach meiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit beschäftigen würde. Ich konnte innerlich nur den Kopf schütteln.

Hat das Arbeitslosengeld nach § 125 SGB wirklich die gleiche Höhe wie nach § 117 SGB III? Ganz ehrlich, ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum mir plötzlich 1/4 des ALG I abgezogen werden soll.

Auf alle Fälle habe ich sicherheitshalber für den 4.1. einen Beratungstermin beim VdK vereinbart.

An meinen Dauerhusten und -schnupfen habe ich mich mittlerweile schon fast gewöhnt. Mein Erschöpfungssyndrom ist jedoch so schlimm, dass ich vor jeder anstehenden kleinsten Belastung das Handtuch werfen möchte.

Viele Grüße

Ingrid
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.12.2006, 18:05
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo Ingrid
ja die Arbeitsagenturen... mal sehen was ich morgen zu hören bekomme...werde berichten.
Das mit dem Termin VDK ist eine gute sache. ja das Geld nach §117 hat die selbe Höhe wie §125. Du bekommst ein Jahr halt ALG 1 mit dem Unterschied du bist nicht vermittelbar. Sio steht es in SGB 3 §125 Schau da mal rein, allerdings du musst du da Auflagen erfüllen (Renten oder Rehaantrag aber du bist ja im laufenden Rentenverfahren)
Die spinnen beim AA.
Lass dich mal knuddeln...
Ich drücke dir die Daumen, dass es mit der Rente klappt, aber warum solltest du nicht die volle bekommen? Hast du nicht letztes Jahr einen Arbeitsversuch versucht? der nicht geklappt hat ich erinner mich so dunkel.
Liebe Grüße
Barbara
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.12.2006, 20:16
Benutzerbild von Ingrid.B
Ingrid.B Ingrid.B ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 111
Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo Barbara,

für das morgige Gespräch bei der Arbeitsagentur drücke ich Dir natürlich so oder so alle meine Däumchen und großen Zehen .

Ich bin von Natur aus nicht pessimistisch, aber sehr sehr vorsichtig. Von daher ist es halt so, dass ich immer mit dem schlimmeren rechne und dann lieber angenehm enttäuscht werde, wenn es anders entschieden wird. Was eine evtl. Rente angeht, so sehe ich halt die Einschätzung des Amtsarztes. Und wenn der schon so entscheidet, warum sollte eigentlich die Rentenversicherung das anders sehen? Bei den finanziellen Engpässen, die diese haben, ist eher davon auszugehen, dass es negativer für mich ausfallen könnte.

Ja, seit meiner Krebserkrankung habe ich vier Arbeitsversuche gestartet. Ich konnte und wollte damals nicht glauben, dass ich das nicht schaffen könnte. Die Erfahrung hat mich dann letztendlich eines besseren belehrt. Es war ziemlich hart für mich, es einzusehen.

Was das Gutachten angeht, so ist nur ein Bruchteil der Krankheiten beurteilt worden, die ich habe.

Liebe Grüße

Ingrid
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 05.12.2006, 21:01
Gerda1 Gerda1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 24
Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Also soweit ich weiss zahlt das Arbeitsamt immer nur Geld für die Zeit die man sich zur Verfügung stellt.
Wenn man nicht ganztags arbeiten kann kriegt man logischerweise nur Geld für die Stunden die man arbeiten könnte.
Man kann sich doch nicht für die Vermittlung einer Vollzeitstelle zur Verfügung stellen wenn man das körperlich gar nicht kann.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 05.12.2006, 21:51
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo Gerda
jein....
Klar wenn ich von vorne herein und ein paar Stunden arbeiten kann oder will ja, weil ich ja nicht mehr möchte
Aber:
Ingrid und auch ich hatten vorher einen Fulltimejob und sind ausgesteuert und im Rentenverfahren. Normalerweise greift da die Nahtlosigkeitsregel, bis zur Entscheidung der DRV über die Rente. Wir können nicht arbeiten, demnach (deiner Meinung) würde uns dann nix zu stehen. Damit das nicht passiert gibt es die Nahtlosigkeitsregel.
So sehe ixh das. Alles andere wäre unsozial. Wir wollen können aber nicht
LG
barbara
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 06.12.2006, 12:06
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo Ingrid
danke für das Daumen drücken....
Also die beim AA hatten zwei bzw drei Dinge... da das Rentenverfahren im Widerspruch läuft, möchte das AA überprüfen, ob sie weiter nach §125 zahlen oder nach §117... also zum dritten Mal meine Docs von der Schweigepflicht entbinden...Das AA kann genau anders als die DRV entscheiden... also die DRV sagt nein und das Widerspruchsverfahren läuft und die Arbeitsagentur kann sagen nein der oder die kann nicht arbeiten. Wenn nun auch bei mir das AA der Meinung ist, ich kann arbeiten und die DRV hat noch nicht Bescheid gegeben, dann werde ich wieder eingeladen. Nach mündlicher Auskunft ändert sich nichts an der Geldsumme.. Also ersteinmal abwarten, was das AA sagt. Habe ja die Hoffnung, dass die DRV schneller ist.

barbarea

p.S.
Und ich habe nachgehakt, warum die AA mir einen Rehaantrag zugeschickt hat über die DRV.... es sollte eine berufliche Reha sein, aber die DRV hat mir eine medizinische Rehaantrag zugesandt.... hahaha da weiß keiner mal wieder was er tun soll....hoffentlich hat das Chaos bald ein Ende

Barbara
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 07.12.2006, 16:48
Benutzerbild von Ingrid.B
Ingrid.B Ingrid.B ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 111
Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo Barbara,

jetzt verstehe ich bei Deiner Arbeitsagentur aber gar nichts mehr. Warum soll der § jetzt wieder umgeändert werden? Hat Dir das der Arbeitsvermittler erklärt?
Und mich wundert natürlich immer mehr, dass bei mir von einer Kürzung des ALG I gesprochen worden ist. Mir wurde sogar der Vorschlag gemacht, mich rechtzeitig um die Formulare des Jobcenters zu bemühen, damit ich dann rechtzeitig einen Antrag auf Aufstockung nach ALG III (also Hartz IV) stellen kann. Im Prinzip dürfte doch nach den Bundesländern nicht so unterschiedlich verfahren werden.

Danke für Deine Antwort an Gerda. Ihre Argumentation fand ich allerdings ziemlich unqualifiziert. Von daher hätte ich ihr selber nicht darauf geantwortet. Es stimmt, wir wollen, aber wir können leider nicht arbeiten.

Viele Grüße

Ingrid
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 07.12.2006, 18:17
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo Ingrid
ja das mit der evtl. Umänderung des § 125 in §117 hat mir der Arbeitsvermittler erklärt; ich kann nur hoffen, dass der MDK des AA mich weiter für nicht vermittelbar hält; meine Ärzte werden dem zustimmen das ich nicht arbeiten kann. Er sagte, da die DRV nun meint, ich könne arbeiten, ist ein neuer "Sachstand" entstanden. Deshalb müsse die Arbeitsagentur erneut prüfen, ob ich vermittelbar bin oder nicht. Allerdings kann das AA anders entscheiden als die DRV....
Die Regelung des ALG 1 und 2 sind Bundesgesetze...
Ich hoffe, dass bei dir die DRV entscheidet, bevor das ALG 2 greift...denn wie willst du denn aufstocken, wenn man gesundheitlich nicht kann.... Wenn wir könnten, würden wir ja arbeiten gehen, Wir haben ja noch unseren Job. Liebend gerne würde ich morgen wieder arbeiten gehen.... aber das sehen die beim AA nicht.
Einen lieben Gruß
Barbara
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 08.12.2006, 18:33
Benutzerbild von Ingrid.B
Ingrid.B Ingrid.B ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 111
Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo Barbara,

ich glaube, mir bleibt derzeit nichts anderes übrig als abzuwarten. Mehr kann ich ja eh nicht tun. Einen neuen Bescheid der Arbeitsagentur habe ich bisher noch nicht und von daher bin ich auch ganz froh, dass ich dann, falls mir dieser zugeht und ich dagegen angehen werde, mehr Zeit dafür haben müsste. Es ist alles schon sehr unerfreulich. Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass einem immer mehr Steine zwischen die Füsse geworfen werden.

Im Prinzip bin ich ja noch gar nicht soweit für Hartz IV (ALG II). Also, ich verstehe das alles nicht und hoffe daher, dass mir der VdK da kräftig auf die Sprünge helfen kann.

Viele Grüße

Ingrid
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:51 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55