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  #1  
Alt 24.03.2007, 18:20
Benutzerbild von murmelina
murmelina murmelina ist offline
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Frage Erhöhung GdB

Hallo ihr Lieben,

habe im Januar einen Verschlimmerungsantrag meines Schwerbehindertenausweises gestellt. Er war bisher auf GdB 50 ausgestellt (Eierstockkrebs Frühstadium Nov. 05)

Nun habe ich Antrag auf Erhöhung des GdB gestellt wg. Depressionen und Lymphödem in den Beinen. Dem ist auch lt. Schreiben des VA stattgegeben, allerdings "nur" mit 60%.

Das heisst also das die Folgegeschichten wie Depressionen und Lymphödem mit 10% bewertet werden oder wie? Ich meine das hab ich mal irgendwo anders gelesen.

Meine Frage an Euch: Soll ich das so hinnehmen oder soll ich Widerspruch (bin im VdK) einlegen?

Liebe Grüße Murmelina
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Die helfende Hand findet man meist am eigenen Arm!
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  #2  
Alt 24.03.2007, 22:37
Benutzerbild von Haffi
Haffi Haffi ist offline
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Standard AW: Erhöhung GdB

Hallo Murmelina,

ich habe ein ähnliches Problem. Ich hatte nach Brustkrebs auch 50% GdB. Ich habe auch im Januar ein Erhöhungsantrag gestellt, weil ich ein Lymphödem bekommen habe und weil ich beim ersten Antrag meine chronischen Erkrankungen aus Unwissenheit nicht angegeben habe.
Ich habe letzte Woche einen Bescheid bekommen, dass mein Antrag bearbeitet wird. Habe noch kein Ergebnis!
Deine beiden Krankheiten sind nicht nur mit 10% bewertet. Die einzelnen Bewertungen werden nicht addiert. Es wird irgendwie verrechnet.
Ich würde Widerspruch einlegen. Das musst Du innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe erledigen.
Es gibt da ein Heft ,"Soziale Informationen" Herausgeber: Frauenselbsthilfe nach Krebs, Bundesverband e.V., da steht alles Mögliche über den GdB usw. drin. Es sind auch Musterbriefe für den Widerspruch drin!
Wenn Du interessiert bist kann ich Dir so einen Brief mal per Mail schicken!

Liebe Grüße Haffi
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Haffi


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Erich Kästner
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  #3  
Alt 25.03.2007, 21:10
Benutzerbild von Jacqi
Jacqi Jacqi ist offline
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Daumen hoch AW: Erhöhung GdB

Hallo Murmelina,

ich bin auf Arbeit stellvertretende Schwerbehindertenvertretung.
Da ich schon ein paar Seminare besucht habe und ich auch etwas Erfahrung habe, denke ich, dass ich Dir weiter helfen kann.

Das Du ein Verschlimmerungsantrag gestellt hast ist sehr gut.
Einen Verschlimmerungsantrag kannst Du immer stellen, wenn Du der Meinung bist, es hat sich gesundheitlich etwas verschlechtert.
Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt. Einzel-GdB's von 10, 20 und 30 bedeuteten bei der Berechnung der Gesamt-GdB "also des endgültigen Grades der Behinderung" nicht automatisch zusätzliche Prozente.
Die Prozente werden grundsätzlich nicht addiert.
Fünf krankheitsbedingte Funktionsbeeinträchtigungen mit je 20 ergeben also keine 100, sondern bestenfalls einen GdB von 20 bis höchsten 40. Entscheidend ist, inwieweit einzelne Behinderungen bereits in anderen "enthalten" sind. Es gibt keine einheitliche "Rechenformel" für die Zusammenfassung der Gesamt-GdB.

Leider gibt es immer höhere Anforderungen um ein GdB von 50 oder mehr zu erhalten.
Früher war das einfacher. Da hat man auf Rückenschmerzen schnell mal 30 GdB erhalten.

Die GdB Tabellehat hat insbesonders bei malignen Geschwulstkrankheiten folgender geregelt:
Für die häufigsten und wichtigsten solcher Krankheiten sind im folgenden GdB/MdE-Anhaltswerte angegeben. Sie sind auf den Zustand nach operativer oder anderweitiger Beseitigung der Geschwulst bezogen. Der Zeitraum des Abwartens einer Heilungsbewährung beträgt in der Regel fünf Jahre. Ein Zeitraum von zwei bzw. drei Jahren kommt nur bei bestimmten, in der GdB/MdE-Tabelle besonders genannten Tumorformen in Betracht, bei denen medizinisch-wissenschaftlich gesichert ist, dass zwei bzw. drei Jahre nach Beseitigung der Geschwulst die Rezidivgefahr nur noch sehr gering ist. Maßgeblicher Bezugspunkt für den Beginn der Heilungsbewährung ist der Zeitpunkt, an dem die Geschwulst durch Operation oder andere Primärtherapie als beseitigt angesehen werden kann; eine zusätzliche adjuvante Therapie hat keinen Einfluss auf den Beginn der Heilungsbewährung. Die aufgeführten GdB/MdE-Werte beziehen den regelhaft verbleibenden Organ- oder Gliedmaßenschaden ein. Außergewöhnliche Folgen oder Begleiterscheinungen der Behandlung - z.B. langdauernde schwere Auswirkungen einer wiederholten Chemotherapie - sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen. Bis zum Ablauf der Heilungsbewährung - in der Regel bis zum Ablauf des fünften Jahres nach der Geschwulstbeseitigung - ist in den Fällen, in denen der verbliebene Organ- oder Gliedmaßenschaden für sich allein keinen GdB/MdE-Grad von wenigstens 50 bedingt, im allgemeinen nach Geschwulstbeseitigung im Frühstadium ein GdB/MdE-Grad von 50 und nach Geschwulstbeseitigung in anderen Stadien ein GdB/MdE-Grad von 80 angemessen.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

Gute Besserung.

LG
Jacqi
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  #4  
Alt 30.03.2007, 11:33
Benutzerbild von Haffi
Haffi Haffi ist offline
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Registriert seit: 15.01.2007
Ort: Sachsen
Beiträge: 516
Standard AW: Erhöhung GdB

Hallo,

mir wurde Die Erhöhung des GdB heute abgelehnt. Bin sauer! Weiß nicht, ob ich in Widerspruch gehen soll!

Liebe Grüße Haffi
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Haffi


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Erich Kästner
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  #5  
Alt 30.03.2007, 16:43
MMaria MMaria ist offline
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Registriert seit: 26.03.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 170
Standard AW: Erhöhung GdB

Hallo,
wegen Mammacarcinom mit Lymphknotenbefall wurden mir 60% zugestanden. In den letzten Monaten hat sich ein Lymphödem eingestellt, daher habe ich ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung der Heilungsbewährung. Ich hatte sowieso nur auf 10% mehr gehofft. Letzte Woche wurden mir Gebärmutter und Eierstöcke entfernt.
Jetzt überlege ich, ob ich erstmal Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlege, oder gleich einen neuen Verschlimmerungsantrag stelle.

Monika
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  #6  
Alt 30.03.2007, 20:11
Benutzerbild von Haffi
Haffi Haffi ist offline
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Registriert seit: 15.01.2007
Ort: Sachsen
Beiträge: 516
Standard AW: Erhöhung GdB

Hallo Monika,

die Eierstöcke und die Gebärmutter wurden mir auch vor 4 Monaten entfernt. Da es nicht wegen Krebs war zählt es nicht!

Liebe Grüße Haffi
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Haffi


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Erich Kästner
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  #7  
Alt 12.04.2007, 18:50
Schmatte Schmatte ist offline
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Registriert seit: 02.05.2006
Beiträge: 103
Standard AW: Erhöhung GdB

Hallo,
ich hab auch gerade eine Ablehnung der Erhöhung meines GdB erhalten, allerdings hatte ich bereits 80%. Begründung war auch die Heilungsbewährung. Allerdings frage ich mich, was ist Heilung, wenn ich nache einem Rezidiv und 2 mal Lymphknotenmetastasen im Bauch, also keine Kleinigkeiten, und dann noch schlechte Überlebenaussichten, wie die Leute das so bewerten. Eigentlich müßte einem doch klar sein, daß nach solchen Eingriffen der gesundheitliche Zustand nicht mehr der selbe ist, wie vorher.
Ich werd also auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen. Falls jemand noch einen Tipp hat, danke ich schon mal im Vorraus.

Für alle das beste

Schmatte (Klarzellsarkom unter Weichteilsarkome)
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