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  #1  
Alt 02.05.2007, 15:57
Birgit1702 Birgit1702 ist offline
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Standard Probiere es noch einmal - Krankengeld

Hallo,
hätte da eine Frage:
habe vom 16.09.04 - 15.03.06 Lohnfortzahlung und Krankengeld bezogen. Ab 16.03.06 - 15.03.07 ALG I.
Nun wurde mir eine befristete Rente rückwirkend vom 01.04.05 - 31.03.08bewilligt.
Was ist, wenn ich danach immer noch nicht arbeiten kann und ich auf den Entscheid der DR warten muß? Zahlt dann die Krankenkasse wieder, da ich ja "nur" ca. 5 Monate des Krankengeldes ausgeschöpft habe?
Vielen Dank und
LG
Birgit
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  #2  
Alt 02.05.2007, 19:13
UteDon UteDon ist offline
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Standard AW: Probiere es noch einmal - Krankengeld

Hallo Birgit,
wenn es dann mit dem Arbeiten noch nicht klappt, stelle rechtzeitig eine Verlängerung der Rente. Meist wird sie dann nochmal auf Zeit gewährt.
Viele Grüße
UTE
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  #3  
Alt 03.05.2007, 11:59
Birgit1702 Birgit1702 ist offline
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Beiträge: 38
Standard AW: Probiere es noch einmal - Krankengeld

Hallo Ute,
danke für den Hinweis. Nach meinen Erfahrungen mit der DR gehe ich eher davon aus, dass es ein noch härterer Kampf gibt als bei der Erstbewilligung. Und sich das ganze ja so s c h ö n zeitlich hinausziehen lässt.
Nach derzeitigem Gesundheitszustand kann ich nicht arbeiten. Ich werde also keine andere Möglichkeit haben, als einen Verlängerungsantrag zu stellen.
Hast Du eine Ahnung wie das weiterläuft, falls der Entscheid nicht vor Auslauf der EU-Rente vorliegt?
LG
Birgit
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  #4  
Alt 03.05.2007, 18:17
UteDon UteDon ist offline
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Beiträge: 47
Standard AW: Probiere es noch einmal - Krankengeld

Hallo Birgit,
das weiß ich leider nicht. Wir kämpfen seit 17 Monaten um eine Zeitrente. Mein Mann bekommt auch nur noch bis zum 5. Mai ALG1. Wir rechnen ständig mit einem Rentenbescheid.
In deinem Fall müßte der Sozialverband dir weiterhelfen können.
Viele Grüße
UTE
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  #5  
Alt 06.05.2007, 10:34
Benutzerbild von Gabielli
Gabielli Gabielli ist offline
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Beiträge: 55
Standard AW: Probiere es noch einmal - Krankengeld

Hallo Birgit,
die Agentur für Arbeit hat mir mitgeteilt, das ich mit meiner zeitlich befristeten EM-Rente sogar einen neuen Anspruch auf ALG 1 erwerbe. Auch ich habe die Rente rükwirkend bewilligt bekommen, so dass ALG 1 und Rente verrechnet wird.
Ich werde alsorechtzeitig im Jahr 2009 (Ende der Befristung)sowohl einen Antrag auf Verlängerung der Rente stellen als auch mich beim AA vorsorglich melden.
Herzliche Grüße Gabielli
__________________
Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis,
aber jeder Augenblick ist ein Geschenk!
(Ina Deter)
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