Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 26.04.2007, 18:34
martina12 martina12 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2007
Beiträge: 3
Frage Hilfe Erstantrag Arbeitslosengeld nach Krankengeld!

Hallo liebe Mitglieder,

vorher Entschuldigung für den langen Text und danke allen, die mir eine Antwort schreiben. Ich will meiner älteren Nachbarin wirklich helfen und habe die Frage deshalb auch in anderen Foren gestellt.
Habe alle möglichen Gesetze gelesen, was aber wirklich darunter zu verstehen ist oder was zutrifft, da bin ich ratlos

Meine Nachbarin ist etwas älter, wird in 2 Monate 63 Jahre alt, war beschäftigt, ist jedoch seit längerer Zeit ziemlich krank gewesen, hat also nach Lohnfortzahlung von 6 Wochen Krankengeld gekriegt, dies jedoch bis zum 10.04.07, wurde also ausgesteuert und musste sich laut Kasse beim A-amt melden. Sie ist aber erst am 15.05.07 arbeitslos bzw. gekündigt.

So jetzt meine Fragen:
1. Wie wird ihr A-geld berechnet?
a) zuerst zum Zeitraum:

Wenn sie sich am 11.04.07 beim A-amt gemeldet hat, da ausgesteuert, gilt es ab dann 12/24 Monate oder ab der Arbeitslosigkeit.
Wird dann: 10.04.06/05- 11.04.07 bzw. 14.05.07/06-15.05.07 genommen bzw. wie?

b) Zum Bemessungszeitraum und „150 Tage“:
Im Internet steht etw. von 12 Monate, wenn mind. 150 tage Arbeitsentgelt.
In den letzten 12 Monate war sie zwar beschäftigt, aber krank, also Krankengeld, aber kein Lohn gekriegt.
Dann sollten 24 Monate angeschaut werden, oder?
Was bedeutet 150 Kalendertage, wo man Arbeitsentgelt bekommen hat? Wie werden diese Tage genau berechet? Zählen alle Tage des Monats oder nur die Tage, wo man die Arbeitsstunden geleistet hat (Sa, So, geschlossener Betrieb usw.)?
Also: bei Mo- So zählen 5 Tage oder 7 Tage? Usw.

b1) Wenn also 150 Tage zustande kommen, wird nur dieses Geld genommen, d.h. die 4-5 Monate (aus den ersten 12 der 24Monate), wo effektiv gearbeitet wurde, oder wird auch das Krankengeld und die Beiträge dazu gerechnet und dann durch 12 Monate geteilt und mal 60% genommen, oder trifft bei Leute, die 78 Wochen krank waren und ausgesteuert wurden, eine andere Regel zu und es werden die Verdienste (sie hat ja schließlich lange vorher gearbeitet) für 1 Jahr vor der Erkrankung genommen, also auch vor mehr als 24 Monate?

b2) Wenn also 150 Tage nicht zustande kommen sollten, steht da was von „fiktives Arbeitsentgelt“. Trifft dies auch für sie zu, also nach Krankengeld und Aussteuerung?
Wie wird dieses berechnet, immer wie es steht:
Also Durchschnittseinkommen Bundesbürger/Qualifikationsstufe (also 300-600) und dann mal ca. 60% für das ganze Jahr und durch 12, für monatlich? Und ist dieser für 40Std-Woche? Wird es bei einer kürzeren A-Zeit dann auch gekürzt?
Oder wird doch der Lohn vor der Krankheit genommen (der ist ja in diesem Fall niedriger)?

Ich weiß, sehr viele Fragen, aber ich weiß selber nicht weiter, sitze die ganze Zeit im Internet um zu helfen, aber richtig schlau bin ich nicht geworden
Ich danke ganz doll allen, die mir die Fragen oder einen Teil davon beantworten können, im Voraus.

Lieben Gruß
Martina
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 26.04.2007, 20:03
Julie C. Julie C. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 552
Standard AW: Hilfe Erstantrag Arbeitslosengeld nach Krankengeld!

Hallo, Martina !

Ich hätte Dir gerne weiter geholfen, aber all das übersteigt leider mein Wissen und
meine Kenntnisse. Ich habe Dir aber ein paar Links heraus gesucht und hoffe, dass Du
etwas findest, was Du bisher noch nicht wusstest. Aber habe bitte noch ein wenig Geduld,
bestimmt antworten Dir hier noch andere Menschen.

Und beachte bitte unten meine Signatur, vielleicht kann Dir auch dort noch geholfen werden.
In welche Foren hast Du Deine Fragen denn bisher reingestellt ?

http://www.arbeitsagentur.de/nn_2489...html__nnn=true

http://www.rechtspraxis.de/arbgeld.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sg...7BJNE026905308 (insbesondere § 130)

http://www.elo-forum.org/alg-berechn...9.html?p=93554 (insbesondere Beitrag Nr. 5)
__________________
Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
Deutschland

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.04.2007, 02:35
martina12 martina12 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Hilfe Erstantrag Arbeitslosengeld nach Krankengeld!

Danke Julie vielmals, ich bin auch gespannt, ob noch jmd paar Antworten hierauf kennt.
Sonst ein grosses Danke für die Links. Der letzte Link war gut, hatte auch dort im forum die Frage gestellt und der "lopo" hat etwas geantwortet, diese Antwort hatte ich aber noch nicht. Ausserdem kannte ich die Seite www.rechtspraxis.de noch nicht, werde morgen gleich nach stöbern
Den Forum, den Du selber unterstützt, hatte ich heute auch entdeckt und mich angemeldet, bin aber noch nicht freigeschaltet. Ich werde dort auf jeden Fall die Fragen auch stellen, hoffe auch, dass es mit der Freischaltung schnell klappt.

Ach ja, vielleicht kennst Du die Antwort auf die folgende Frage, die sich jetzt auch leider ergeben hat:

Verkürzte Arbeitszeit:
So, es steht bei §130 irgendwas davon, dass

„bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums außer Betracht bleiben:
Zeiten, in denen die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf Grund einer Teilzeitvereinbarung nicht nur vorübergehend auf weniger als 80 Prozent der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung, mindestens um fünf Stunden wöchentlich, vermindert war, wenn der Arbeitslose Beschäftigungen mit einer höheren Arbeitszeit innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre vor der Entstehung des Anspruchs während eines sechs Monate umfassenden zusammenhängenden Zeitraums ausgeübt hat.“

Trifft dies auch zu, wenn die Person krank und ausgesteuert wurde und ca. 2 Jahre von nun an zurück etwas weniger Stunden (ca. 22, bin mir nicht sicher) als die Jahre vorher (ca. 30 Stunden) vertraglich arbeiten sollte bzw. gearbeitet hat (wo sie nicht krank war) oder gilt das nur bei einer Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit? (Wer definiert die Vollzeit im Betrieb?) Oder wird die Vollzeit nur als Bemessungsgrundlage genommen? Was versteht man genau darunter und
greift diese Regel vor der Regel ein, ob 150 Tage zutreffen oder nicht, und ggf. vor der Regel des fiktiven Arbeitsentgeltes?

Vielen lieben Dank nochmals und auch an andere, die noch antworten
Lieben Gruß
Martina
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.04.2007, 15:25
Julie C. Julie C. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 552
Standard AW: Hilfe Erstantrag Arbeitslosengeld nach Krankengeld!

Zitat:
Zitat von martina12 Beitrag anzeigen
Ach ja, vielleicht kennst Du die Antwort auf die folgende Frage, die sich jetzt auch leider ergeben hat
Hallo, liebe Martina !

Sorry - aber da bin ich leider hoffnungslos überfragt. Ich könnte jetzt irgendetwas schreiben,
aber damit wäre Dir nicht geholfen. Meine Kenntnisse reichen dafür einfach nicht aus - tut mir leid !

Ich hoffe wirklich sehr, dass hier noch andere antworten.

Bzgl. Deiner Freischaltung bei uns im AHFD schicke ich Dir gleich noch eine PN.
__________________
Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
Deutschland

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 07.05.2007, 15:36
martina12 martina12 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Hilfe Erstantrag Arbeitslosengeld nach Krankengeld!

Hi Julie,
Die Anmeldung bei AHFD hat geklappt! Danke Dir vielmals und auch für Deine Mühe hier im Forum!

gruss, Martina
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:00 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55