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  #1  
Alt 10.04.2007, 22:42
NHL 24Jahre NHL 24Jahre ist offline
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Beiträge: 1
Standard Kinderlosenbeitrag Pflegeversicherung

seit

Geändert von NHL 24Jahre (27.04.2009 um 13:50 Uhr)
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  #2  
Alt 11.04.2007, 10:23
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Kinderlosenbeitrag Pflegeversicherung

Hallo Claus
ganz einfach :NEIN
Der Bundessozialgerichtshof hat entschieden. Die Klägerin hatte BK und konnte aufgrund der Therapien keine Kinder bekommen. Sie hat den Prozess verloren und musste die Mehrabgabe bezahlen.
Also jeder Kinderlose muss den erhöhten Beitragssatz zahlenund jeder der ein Kind hat, hatte oder ein Dauerpflegekind oder Adoptivkind bekommt den ermäßigten Beitragssatz.
Eine Schwetrbehinderung oder eine Krankheit hilft nicht den ermäßigten Beitragssatz zu bekommen.
Man kann den erhöhten Abgabebetrag auch so sehen: Für alle gilt der Höhere Beitragssatz und Eltern mit Kindern bekommen als Obolus ein bischen rabbat. Im übrigen zählt auch eine Lebendgeburt und dann ist man nicht mehr Kinderlos, auch wenn dann das Kind innerhalb weniger Minuten verstirbt. Den erhöhten Beitragssatz muss auch der nicht zahlen, der ein Pflege oder Adoptivkind auf Dauer bei sich hat.
Ich habe mich längst damit abgefunden.
Barbara
P.S. falls ein dringender Kinderwunsch besteht, kann man seinen Samen ja einfrieren lassen und später dann bei Bedarf "einsetzen" weiß aber nicht ob da die Kosten übernommen werde und wie die Erfolge sind
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  #3  
Alt 11.04.2007, 11:15
Thomas Thomas ist offline
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Registriert seit: 13.03.2005
Beiträge: 331
Standard AW: Kinderlosenbeitrag Pflegeversicherung

Hallo Claus,

ich finde den Begriff "Strafbeitrag" etwas eigenartig. Wenn Du das so verstehst müßte man ja auch kinderlosen Menschen Kindergeld geben. Es geht einfach darum die finanzielle Belastung durch Kinder etwas abzufedern, und da kann es ja keine Rolle spielen aus welchen Gründen jemand keine Kinder hat.

Gruß
Thomas
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