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  #1  
Alt 16.05.2007, 12:56
werbinich11 werbinich11 ist offline
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Registriert seit: 16.05.2007
Beiträge: 2
Unglücklich Was bedeutet " Rente auf unbestimmte Zeit" ???

Hallo zusammen,

ich habe schon zwei größere Krebs-OP`s hinter mir und bekomme seit 2000, immer wieder mit Verlängerung( insgesamt 6mal), eine Rente wegen Erwerbsminderung von der BfA b.z.w. LVA.

Seit Oktober 2005 gab es keine Verlängerung mehr und der Widerspruch wurde auch abgelehnt, sodass ich mir einen Anwalt genommen habe.

Nun habe ich heute (16.06.2007)den Bescheid bekommen, dass der Anspruch, auf die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, auf unbestimmte Zeit über den 31.10.2005 hinaus anerkannt wird.

Natürlich habe ich mich über diesen Bescheid riesig gefreut.

Da ich nicht weiß, was der Ausdruck „auf unbestimmte Zeit“ bedeutet, wollte ich gleich meine Anwältin anrufen. Leider ist sie erst ab 21.05.2007 wieder im Büro, sodass ich hoffe das mir jemand von Euch helfen kann und mir erklärt was der bedeutet.

Heißt das nun Rente bis zum Rentenalter (ich bin 45 Jahre) oder legt die LVA wieder fest wie lange sie Rente zahlen wollen?


Wäre wirklich toll wenn sich jemand damit auskennt.

Danke vorab.
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  #2  
Alt 16.05.2007, 13:21
Benutzerbild von Siby
Siby Siby ist offline
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Registriert seit: 07.04.2007
Beiträge: 621
Standard AW: Was bedeutet " Rente auf unbestimmte Zeit" ???

Hallo werbinich 11!
Ich habe eine Rente bis zum 65. Lebenjahr, so steht es auch geschrieben. Daher denke ich, das die Rentenvers. sich vorbehält bei der Überprüfung eventuell wieder einzustellen, du aber keinen neuen Antrag mehr stellen mußt.
Ich werde aber auch alle 2 Jahre überprüft und kann wenn es mir "zu gut geht" rausgeschmissen werden.
Also einen direkten Unterschied sehe ich da auch nicht .Eventuell weiß es ja Jemand noch besser.
Oder schreiben die das heute so? Meine Bewilligung ist von 2004.
Tschüs Siby
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  #3  
Alt 16.05.2007, 18:35
kimaugust kimaugust ist offline
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Registriert seit: 26.10.2005
Beiträge: 486
Standard AW: Was bedeutet " Rente auf unbestimmte Zeit" ???

[QUOTE=werbinich11;413165]Hallo zusammen,

Nun habe ich heute (16.06.2007)den Bescheid bekommen, dass der Anspruch, auf die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, auf unbestimmte Zeit über den 31.10.2005 hinaus anerkannt wird.

da ich nicht weiß, was der Ausdruck „auf unbestimmte Zeit“ bedeutet, wollte ich gleich meine Anwältin anrufen. Leider ist sie erst ab 21.05.2007 wieder im Büro, sodass ich hoffe das mir jemand von Euch helfen kann und mir erklärt was der bedeutet.

Hallo, hier steht, was Du wissen möchtest :

http://www.rente-berufsunfaehigkeit....e-auf-zeit.htm

viele grüsse jürgen
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