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  #1  
Alt 08.02.2011, 10:49
Benutzerbild von Gina36
Gina36 Gina36 ist offline
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Böse Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Hallo ihr Lieben,

ich habe da mal eine Frage in Bezug auf meinen Schwerbehindertenausweis.

Im August wurde bei mir Brustkrebs festgestellt. Im September folgte die OP. Von Oktober bis Ende Januar bekam ich Chemo, nun folgt die Bestrahlung.(siehe mein Profil)

Im November beantragte ich meinen SB- Ausweis. Im Januar bekam ich den Bescheid, dass ich für 2,4 Jahre zu 50% schwerbehindert bin.
Da jede BK-Frau, die ich kenne 5 Jahre bekommen hat, ging ich in den Widerspruch.
Nun kam die Ablehnung! Der nette Herr schreibt, dass ich DCIS habe und daher nur 2,4 Jahre bekommen.
Nun rief ich heute zurück und erklärte ihm, dass ich ein invasives duktales Mammakarzinom habe sowie DCIS.
Er antwortete mir, wenn ich ein Brustkarzinom hätte würde ich 5 Jahre bekommen, da es sich nur um ein Mammakarzinom handelt, stehen mir nur die 2,4 Jahre zu!

Ist Mamma-/ Brustkarzinom nicht das Gleiche? Ich bin mir sicher. Habt ihr einen Rat für mich, muss ich nun über das Sozialgericht Klagen?
Ich fühle mich so missverstanden und oberflächlich behandelt!

Danke!
Gina36
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  #2  
Alt 08.02.2011, 11:31
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metalkatze metalkatze ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Hallo Gina36,

soweit ich weiß ist ein Brustkarzinom das gleiche wie ein Mammakarzinom. Mein Antrag wurde von der Sozialarbeiterin des Krankenhauses ausgefüllt, mit der Begründung: Zustand nach operativer Entfernung eines Mammakarzinoms.
Daraufhin habe ich 50% für fünf Jahre bekommen. Wie du auch schon geschrieben hast, ist das eigentlich üblich.

Frag doch mal nach, ob die Sozialarbeiterin deines Krankenhauses vielleicht für dich tätig werden kann. Vielleicht kann ein Anruf von ihr beim zuständigen Integrationsamt schon für Klärung sorgen. Bringt ja manchmal mehr, als wenn man es selbst macht ;-)

Liebe Grüße

metalkatze
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  #3  
Alt 08.02.2011, 12:12
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Hallo Gina,
lass Dich nicht abwimmeln, das gibts ja garnicht.
Wenn du Chemo und Bestrahlung bekommst, kann das garnicht sein.
Hab ich noch nie gehört, 2,4 Jahre!!
Gehe in Widerspruch und lasse Dir die Diagnose ganz klar von Deinem
Arzt oder dem KH bescheinigen.
Also die probieren es doch immer wieder.
Gruss Altmann
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  #4  
Alt 08.02.2011, 13:50
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

@Gina36
Selbst ich(Prostatakarzinom) habe einen Bindertenausweis 50 GdB und den habe ich gleich für 5 Jahre bekommen ohne das ich bisher Chemo oder Bestrahlung bekommen habe.
Kann dir auch nur empfehlen,sofort in Widerspruch zugehen.",4 Jahre wo gibt es denn so was
Da ich schon seit über einem Jahr krank geschrieben bin,überlege ich mir schon einen Antrag zu stellen,das ich höher gestuft werde.Ob das allerdings Sinn hat,weis ich noch nicht.

LG an Alle
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  #5  
Alt 08.02.2011, 15:46
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Gina36 Gina36 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Die vom Versorgungsamt verweisen auf die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV),diese findet man im Internet.

Dort steht:
Nach Entfernung eines malignen (bösartigen) Brustdrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während dieser Zeit
bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN0 M0 50
bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN1 M0 60
in höheren Stadien wenigstens 80

Bedingen die Folgen der Operation und gegebenenfalls anderer Behandlungsmaßnahmen einen GdS von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.


Also für mich eindeutig, ich bin mir sicher ich bin im Recht! Bei meinem nochmaligem Anruf heute Nachmittag wurde mir gesagt, ich soll entweder einen Änderungsantrag stellen (dauert aber länger als meine Widerspruchsfrist ist) oder über das Sozialgericht klagen!

Was soll ich machen?
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  #6  
Alt 08.02.2011, 16:43
Ortrud Ortrud ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Also Gina, das verstehe ich nicht.
Wenn Du einen Änderungsantrag stellst, müsste der doch die Widerspruchsfrist unterbrechen, d. H. sie müssten erst über den Änderungsantrag entscheiden, wenn Du ihn innerhalb der Widerspruchsfrist gestellt hast.

Oder liege ich da falsch?
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  #7  
Alt 08.02.2011, 16:47
babsi2806 babsi2806 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Liebe Gina,

ich würde - bevor ich einen Änderungsantrag stelle -auf jeden Fall Widerspruch bzw. Klage einreichen, damit die Frist nicht versäumt wird und es dann nicht APRIL APRIL heisst.

Ein Widerspruch kann fristwahrend eingelegt werden und muss nicht sofort begründet werden. Für eine Klage zum Sozialgericht gilt das gleiche.

LG Babsi

Geändert von babsi2806 (08.02.2011 um 16:51 Uhr)
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  #8  
Alt 08.02.2011, 16:50
mischmisch mischmisch ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Hallo Gina,

ich selbst würde iun dieser Situation persönlich vorsprechen.
Wenn du Glück hast ist damit der Fall erledigt,
wenn nicht weise eben dort darauf hin, dass du vor das
Sozialgericht gehst.
Soweit werden die dort es wohl nicht kommen lassen?

Der "gute Mann" am Telefon war wohl eher der Hausmeister,
selbst der würde aber wohl wissen, dass Brustkrebs ein
Mammacarzinom ist.

Gruss und viel Glück

Rosita
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  #9  
Alt 08.02.2011, 17:12
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Gina36 Gina36 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Zitat:
Zitat von Ortrud Beitrag anzeigen
Also Gina, das verstehe ich nicht.
Wenn Du einen Änderungsantrag stellst, müsste der doch die Widerspruchsfrist unterbrechen, d. H. sie müssten erst über den Änderungsantrag entscheiden, wenn Du ihn innerhalb der Widerspruchsfrist gestellt hast.

Oder liege ich da falsch?
Keine Ahnung, kennt sich jemand damit aus?
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  #10  
Alt 08.02.2011, 17:51
Jobeth Jobeth ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Hallo Gina,

allgemein bei Verträgen usw. kenne ich es so, dass ein Änderungsantrag dann gestellt werden kann, wenn die Widerspruchfrist vorbei ist und die "Sache" in Kraft getreten ist. Aber so lange die Widerspruchsfrist noch nicht um ist, dann widersprechen. Aber vielleicht weiß das einer noch genauer.

Hast du bei dir im Ort keine Beratungsstelle? So viel wie ich weiß, ist auch der VdK Ansprechpartner dafür.
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID...6vwtRDebH7O5s5
__________________
Liebe Grüße
JoBeth
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  #11  
Alt 08.02.2011, 23:39
Urmel62 Urmel62 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Es lautet nicht Änderungsantrag , sondern " Leidensverschlimmerungsantrag"

dieser kann jederzeit gestellt werden und begründet eine völlig neue Prüfung der Situation.
Hier versaeumt man auch keinerlei Fristen bezüglich des Widerspruchs.

Die Unterlagen kannst Du dir downloaden.(zuständiges Versorgungsamt)

Gruessle

Urmeli
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  #12  
Alt 09.02.2011, 11:09
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Hallo Gina,
auf jeden Fall erst einen Widerspruch per Einschreiben schicken, dann
läuft erst mal der. Mit dem Änderungsantrag wollen die Dich nur ab-
wimmeln. Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, geht nämlich
nichts mehr. Die Änderung ergibt sich dann von selbst und wenns beim
Sozialgericht ist.
Das mit den 2,4 Jahren kann nie und nimmer stimmen. Kannst Du vielleicht
auch noch eine andere Beeinträchtigung anbringen, überlege mal.
Lass Dich nur nicht unterkriegen.
Nächste Möglichkeit wäre, dem VDK beizutreten, die helfen dir sicher, wenn
Du es alleine nicht schaffst.
Gruss Altmann
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  #13  
Alt 09.02.2011, 11:12
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Ach und nochwas,
wie Mimmi schon schreibt, mit der Tumor-Formel.
Ich hatte auch ein invasives MC mit DCIS-Anteil und habe GdB 50 für 6 Jahre, welchen ich eigentlich garnicht haben wollte.
Gruss Altmann
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  #14  
Alt 09.02.2011, 13:36
SelmaM SelmaM ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Hallöchen allerseits,

ich finde, Ihr macht Euch zu viele Gedanken und noch mehr Stress bei einer doch an sich eindeutigen Sachlage.


Was viele nicht bedenken oder manche gar nicht zu wissen scheinen, ist das Trauma, dass seit ca. 2 Jahren die ehemaligen und vergleichsweise gut besetzten Versorgungsämter in die Landratsämter integriert wurden.
Dort haben nun "Sachbearbeiter" das Sagen, die sprichwörtlich genommen Null Ahnung von der Materie hatten oder noch haben, trotz aller später noch erfolgter (Um-) Schulungsmassnahmen.

Bedeutsam:
es sind die gleichen Mitarbeiter, die auch Grundsicherungsanträge und andere Sozialleistungen prüfen und bescheiden.
Und hier liegt der Tenor klar auf: Drosseln und Absagen bzw. "abschlägig bescheiden", ähnlich wie bei ARGE's & Co. Dafür kriegen die Bediensteten dann "Zielprämien" und andere "Würdigungen".

Remember:
Staatskassen sind zwar nicht leer, aber klamm..! Ich weiss wirklich, wovon ich spreche :-)

Will heissen:
entsprechend rüde ist der Ton dort. Man wird wie ein Bittsteller betrachtet und ebenso behandelt. Dass wir schwer- bzw. schwerstkranke Patienten sind, scheint dort ignoriert oder bagatellisiert zu werden.
Man entscheidet für gewöhnlich "nach Aktenlage" und nach internen GdB-Listen. Dabei ist entscheidend, wie aussagefähig die Arztberichte sind und was der (zumeist von Krankenassen sowieso eingeschüchterte und eher defensiv und zurückhaltend gestimmte..) liebe Hausarzt noch alles in diese Fragelisten hineinschreibt ... bzw. halt nicht hineinschreibt.
In Zweifelsfällen werden "vereidigte Gutachter von Landratsamtsvertrauen" hinzugezogen. Das sind u. U. die gleichen Leute (Schreibtischtäter?), die über eine Frühberentung entscheiden.
Alle diese Leute bezahlt der Staat, also das Gemeinwesen und dementsprechend ist auch deren Ausrichtung: so viel wie möglich "nach unten" korrigieren und bescheiden.
Traurig, aber wahr!

Warum ich das alles sage:
es ist sinn- und zwecklos, sich also mit diesen Damen eines solchen Amtes etwa brieflich oder gar telefonisch auseinanderzusetzen. Eine persönliche Vorsprache wäre da wohl noch viel sinnloser. War es bei den einstigen Versorgungsämtern wenigstens noch medizinisches Fachpersonal, wo es auch Ärzte gab, so sind es heute biedere Verwaltungsleute.
Daraus liesse sich schon die potentielle Qualität jedes Diskussionsversuchs ableiten.

Man muss sich mit diesen (neuen) Gegebenheiten vertraut machen, abfinden und irgendwie, so gut es geht, arrangieren; immer die eigenen Belange und die eigene Befindlichkeit im Visier.

Die Kommunikation verläuft nur korrekt im Rahmen der offiziellen Anträge. Dann käme das Widerspruchsverfahren und zu guter letzt enteder eine Klage vor Sozialgerichten (nach meiner Meinung ein nahezu aussichtsloses und zudem vielzu zeitintensives Unterfangen) oder eine ganz profaner NEUANTRAG wegen Verschlechterung.
Kommt man damit nicht selber klar oder man erreicht nicht das gewünschte/erhoffte Ergebnis, sollte man sich professionelle Hilfe holen.
Die gibt es bei Vereinen wie dem VdK beispielsweise.
Obwohl meine Erfahrungen damit auch zwiespältig waren, kann man doch davon ausgehen, dass in den allermeisten Büros hierzulande Leute sitzen, die sich damit allerbestens auskennen. Ausserdem hat man nach 1 oder 2 Jahren Mitgliedschaft (man könnte diese auch fiktiv nachzahlen..) bereits einen Anspruch auf einen Rechtsbeistand, sprich ANWALT. Und das sind dann eigens vom VdK bezahlte Spezis, die quasi hauptsächlich nur Renten- und Behinderungsbescheide anfechten.
Es gibt auch den den Patientenverband, den Sozialverband und viele andere, aber der VdK ist der wohl grösste und der mit den längsten, einschlägigen Erfahrungen.
Der Mitgliedsbeitrag von 50 oder 50 € im Jahr ist sicher für jeden erschwinglich.

Wie gesagt:
persönlich-leidvolle Erfahrungen mit dieser Materie wollte ich einmal weitergeben, damit vielleicht auch andere davon profitieren könnten. Es sollte mich sehr freuen.

Zusammenfassung:

- nehmt es nicht zu emotional, sonder mehr sachlich, und nehmt es Euch nicht zu sehr zu Herzen
- stellt einfach nur die entsprechenden Anträge, die man schon allerorts bei den Ämtern downloaden kann
- erscheint Euch ein Bescheid falsch oder suspekt, dann muss WIDERSPRUCH eingelegt werden
- wurde auch der Widerspruch negativ beschieden, sollte man a) Klage erwägen b) vielleicht einen/seinen RA konsultieren/mandatieren oder last but not least und nach meiner Meinung am sinnvollsten und effektivsten c) einfach einen Verschlimmerungsantrag stellen.

Gut finde ich:
den Austausch Betroffener auf Plattformen wie dieser oder ähnlicher.
Es geht nun mal nichts über eine persönlich gemachte Erfahrung, am eigenen Leib Erlebtes!
Daraus können andere Rat oder Hilfe beziehen.
Dabei erfährt man z.T. Erstaunliches bis Kurioses. Ich kann mich erinnern, dass es im Brustkrebs mal so einen Thread gab, wo jeder seine Diagnose (Formel) und den GdB-Bescheid niederschrieb ... das war wirklich interessant. Es gab bei ein und demselben Kranheitsbild tatsächlich völlig unterschiedliche Bescheide, man glaubt es kaum. Für mich ein Beweis dafür, dass hier mehr oberflächlich oder auch zuweilen willkürlich beschieden wird, sonst könnten solch krasse Unterschiede wohl kaum vorkommen.
Sehr von Vorteil ist stets ein eigenes Archiv mit allen Befunden, Krankenhausberichten, Histologien usw. und die vorherige Absprache mit dem Hausarzt über das, was man vorhat, damit man sich gleich artikuliert und nicht etwa Widersprüchliches von sich gibt.
Also nur nicht ärgern. Das sind diese streckenweise total gefrusteten Beamtenseelen wirklich nicht wert. Denken wir lieber an unsere Gesundheit bzw. Gesundung, das ist der bessere Weg.

Ich wünsche Euch allen einen wunderschönen Tag
und viel Erfolg bei allen Anträgen

Liebe Grüsse
Selma
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  #15  
Alt 09.02.2011, 16:48
Urmel62 Urmel62 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.11.2010
Ort: Im wilden Süden
Beiträge: 6
Standard AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.

Chapeau, Selma

du hast mir aus der Seele gesprochen.


Urmeli
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