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Alt 23.10.2014, 11:08
Budgie69 Budgie69 ist offline
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Beiträge: 12
Standard Brauche Tipp wegen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt

Hallo,
ich habe eine Frage, bei der jemand von Euch mir vielleicht helfen kann.
Meine Frau ist im September 2013 an Brustkrebs erkrankt und hat Ende November 2013 einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 60 erhalten, der bis 10/2015 gültig ist. Im Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes steht, dass im Oktober 2014 eine Nachprüfung ("Gewebeneubildung ... unter neoadjuvanter Chemotherapie") vorgesehen sei.
Meine Frau hat die OP gut überstanden, es schloss sich daran allerdings noch zusätzlich und auf eigenem Risiko eine von den Ärzten vorgeschlagene experimentelle Chemotherapie an, da sie an seltenem und als sehr gefährlich eingestuften inflammatorischen Brustkrebs leidet. Sie ist nun vor 2 Wochen als "geheilt" entlassen worden, wir warten aber noch auf die endgültigen Entlassungspapiere.

Nun kam kürzlich ein weiteres Schreiben vom Versorgungsamt: "Anhörung in ihrer Schwerbehindertengelegenheit", worin unter anderem der schöne Satz "Erfahrungsgemäß gelten diese Erkrankungen nach Ablauf der Heilungsbewährung als ausgeheilt. Wir gehen davon aus, dass sich ihr Gesundheitszustand insoweit stabilisert hat und ein GdB nicht mehr vorliegt". Sprich, sie wollen nach Ablauf einer 4-wöchigen Frist (die am 10.11.2014 endet) den Ausweis nach 3 Monaten einziehen. Bis dahin kann sich meine Frau zu dieser Gelegenheit nach § 24 10. Buch Sozialgesetzbuch - SGB X "äußern". Beigefügt ist eine zu unterschreibende Einwilligungserklärung, dass das Versorgungsamt medizinische Unterlagen etc. von den Ärzten einholen kann.
Meine Frage: müsste meine Frau erst einmal nur diese Einwilligungserklärung unterschrieben zurückschicken (denn wir sind mit der Beendigung des Schwerbehindertenstatus absolut nicht einverstanden), oder gilt mit dem Passus "sich zu der beabsichtigten Entscheidung zu äußern" etwas anderes, nämlich ein schriftlicher Widerspruch mit detailierter Begründung? Meine Frau ist nicht in einem dafür spezialisierten Verein wie z.B. der VdK. Wäre es ratsam, alles über die laufen zu lassen? Die verlangen nämlich gleich mal 130 Euro vorab (ich hatte dort gestern angerufen, und die Kosten wären ein Jahresbeitrag plus die Verwaltungskosten für einen Widerspruch), da bin ich mir etwas unsicher ob ich es alleine nicht auch genauso gut hinbekommen könnte.
Wäre schön, wenn sich jemand von Euch in diesem Paragrafendschungel auskennen und uns helfen könnte.

Geändert von Budgie69 (23.10.2014 um 11:10 Uhr)
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Stichworte
feststellungsbescheid, gdb, vdk


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