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  #1  
Alt 23.10.2014, 11:08
Budgie69 Budgie69 ist offline
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Beiträge: 12
Standard Brauche Tipp wegen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt

Hallo,
ich habe eine Frage, bei der jemand von Euch mir vielleicht helfen kann.
Meine Frau ist im September 2013 an Brustkrebs erkrankt und hat Ende November 2013 einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 60 erhalten, der bis 10/2015 gültig ist. Im Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes steht, dass im Oktober 2014 eine Nachprüfung ("Gewebeneubildung ... unter neoadjuvanter Chemotherapie") vorgesehen sei.
Meine Frau hat die OP gut überstanden, es schloss sich daran allerdings noch zusätzlich und auf eigenem Risiko eine von den Ärzten vorgeschlagene experimentelle Chemotherapie an, da sie an seltenem und als sehr gefährlich eingestuften inflammatorischen Brustkrebs leidet. Sie ist nun vor 2 Wochen als "geheilt" entlassen worden, wir warten aber noch auf die endgültigen Entlassungspapiere.

Nun kam kürzlich ein weiteres Schreiben vom Versorgungsamt: "Anhörung in ihrer Schwerbehindertengelegenheit", worin unter anderem der schöne Satz "Erfahrungsgemäß gelten diese Erkrankungen nach Ablauf der Heilungsbewährung als ausgeheilt. Wir gehen davon aus, dass sich ihr Gesundheitszustand insoweit stabilisert hat und ein GdB nicht mehr vorliegt". Sprich, sie wollen nach Ablauf einer 4-wöchigen Frist (die am 10.11.2014 endet) den Ausweis nach 3 Monaten einziehen. Bis dahin kann sich meine Frau zu dieser Gelegenheit nach § 24 10. Buch Sozialgesetzbuch - SGB X "äußern". Beigefügt ist eine zu unterschreibende Einwilligungserklärung, dass das Versorgungsamt medizinische Unterlagen etc. von den Ärzten einholen kann.
Meine Frage: müsste meine Frau erst einmal nur diese Einwilligungserklärung unterschrieben zurückschicken (denn wir sind mit der Beendigung des Schwerbehindertenstatus absolut nicht einverstanden), oder gilt mit dem Passus "sich zu der beabsichtigten Entscheidung zu äußern" etwas anderes, nämlich ein schriftlicher Widerspruch mit detailierter Begründung? Meine Frau ist nicht in einem dafür spezialisierten Verein wie z.B. der VdK. Wäre es ratsam, alles über die laufen zu lassen? Die verlangen nämlich gleich mal 130 Euro vorab (ich hatte dort gestern angerufen, und die Kosten wären ein Jahresbeitrag plus die Verwaltungskosten für einen Widerspruch), da bin ich mir etwas unsicher ob ich es alleine nicht auch genauso gut hinbekommen könnte.
Wäre schön, wenn sich jemand von Euch in diesem Paragrafendschungel auskennen und uns helfen könnte.

Geändert von Budgie69 (23.10.2014 um 11:10 Uhr)
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  #2  
Alt 23.10.2014, 11:31
Benutzerbild von GlidingGeli
GlidingGeli GlidingGeli ist offline
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Beiträge: 542
Standard AW: Brauche Tipp wegen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt

Hallo,

ich kenne mich nicht in dem Paragrafendschungel aus. Bin aber verwundert, dass deiner Frau nur zwei Jahre Heilsbewährung zugesprochen wurden. Bei einem Mamma-Ca gibt es in der Regel fünf Jahre - nur einem DCIS sind es zwei Jahre.
Wenn sie nun ein informatorischen Brustkrebs würde ich von fünf Jahren ausgehen. Ich würde an eurer Stelle die Befunde zum Versorgungsamt und einen Verschlechterungsantrag stellen, wenn dem nicht stattgegeben wird, Widerspruch einlegen. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung kann hier Schutz anbieten.

Liebe Grüße
GlidingGeli
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Mögest du dir die Zeit nehmen,
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keine Bewunderer haben.


Irische Sprüche

Geändert von gitti2002 (23.10.2014 um 12:29 Uhr) Grund: NB
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  #3  
Alt 23.10.2014, 11:51
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.242
Standard AW: Brauche Tipp wegen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt

Lieber Budgie 69,
zuerst einmal ein herzliches Willkommen im Forum, auch wenn du dich aus traurigem Anlaß hier angemeldet hast.

Zitat:
Meine Frage: müsste meine Frau erst einmal nur diese Einwilligungserklärung unterschrieben zurückschicken (denn wir sind mit der Beendigung des Schwerbehindertenstatus absolut nicht einverstanden), oder gilt mit dem Passus "sich zu der beabsichtigten Entscheidung zu äußern" etwas anderes, nämlich ein schriftlicher Widerspruch mit detailierter Begründung?
Ohne diese Einwilligungserklärung kann das Versorgungsamt bei den behandelnden Ärzten keine medizinischen Befunde anfordern.Da alle Befunde der Schweigepflicht unterliegen. Das Versorgungsamt schreibt die behandelnden Ärzte an und stellt sehr gezielte Fragen zu den jetzigen Beschwerden und dem Behandlungsverlauf.
Auf dem Anhörungsbogen solltet ihr alle jetzigen gesundheitlichen Probleme deiner Frau angeben, nicht nur die im Zusammenhang mit Chemotherapie und Operation stehen. Nach so einer Diagnose leiden viele Frauen unter Konzentrationsstörungen, ermüden schnell, haben Bewegungseinschränkungen im Arm auf der betroffenen Seite.
Wenn der Lokalbefund in Ordnung ist, die Laborwerte sich normalisiert haben und keine Metastasen aufgetreten sind, ist noch längst nicht die Welt wieder in Ordnung.
Leider vergessen dies viele behandelnde Ärzte und auch die Ämter sehen einen als gesund an.
Es ist wichtig, dass deine Frau mit ihrem Arzt nochmals spricht und sich die beiden abstimmen, welche Informationen ans Amt gegeben werden.
Zur rechtlichen Situation können euch auch die Tumorberatungsstellen in den einzelnen Bundesländern beraten.
Zur Zeit ist erstmal die Anhörung wichtig.

Liebe Grüße an dich,

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (23.10.2014 um 12:12 Uhr)
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  #4  
Alt 23.10.2014, 14:49
mausi69 mausi69 ist offline
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Registriert seit: 19.02.2014
Beiträge: 1.379
Standard AW: Brauche Tipp wegen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt

Hallo!

Da ihr mit der Aufhebung der Behinderungsgrades nicht einverstanden seit bitte Widerspruch binnen vier Wochen einlegen! Einwilligungserklärung unterschreiben und zum Versorgungsamt schicken, denn nur damit kann das Amt alle Unterlagen anfordern!

LG mausi
__________________
Meine Mama
BSDK ED 05.02.2014

28.07.1949 - 22.06.2014

Du warst es wert so sehr geliebt zu werden!
Du bist es wert, das so viel Traurigkeit an deiner Stelle geblieben ist!



http://www.krebs-kompass.org/showthread.php?t=62514
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Stichworte
feststellungsbescheid, gdb, vdk


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