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  #1  
Alt 18.07.2013, 12:57
Melie Melie ist offline
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Standard Fragen zur Beantragung der Reha (onkologische Nachsorgekur) bei Beamten

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein paar Fragen zur Beantragung der Reha und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich war letztes Jahr im Oktober/November zur AHB, mein letzter Tag der Bestrahlung war der 30.08.12.

Nun habe ich von mehreren gehört, das eine Reha innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Akutbehandlung beantragt werden muss, da ansonsten der Anspruch verfällt.

Gestern habe ich meine FÄ darauf angesprochen, die meinte allerdings dass es diese Frist nicht geben würde und sie eher die Erfahrung gemacht hätte, dass Anträge, die vor Ablauf der 12 Monate gestellt werden, abgelehnt werden.

Jetzt bin ich völlig verunsichert.

Ich muss dazu sagen, das ich Beamtin bin, also beihilfeberechtigt und privatversichert und mein Antrag nicht über die ARGE oder einer Rentenversicherung läuft.

Ich möchte mich mit dieser Frage eher ungern direkt an meine Beihilfestelle wenden deshalb frage ich hier!

Und kann mir jemand erklären wie ich bei der Beantragung vorgehen muss?
Wende ich mich an die Beihilfestelle oder an die Versicherung? Bekomme ich irgendwo einen Vordruck her? Suche ich mir die Rehaeinrichtung selbst aus?
Bei der AHB hat der Sozialdienst des behandelnden KH das alles für mich gemacht, jetzt fühlen die sich aber leider nicht mehr für mich zuständig. ich habe dort nur den Hinweis bekommen mich an meine FÄ zu wenden.
Und die sagte mir, es gibt keine Frist einzuhalten und ich soll lieber noch warten. Da ich aber schon öfter schlechte Erfahrungen mit solchen Aussagen von meiner FÄ gemacht habe traue ich dieser Aussage nicht wirklich.

Ich bin für jeden Tipp dankbar!
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  #2  
Alt 18.07.2013, 13:11
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wkzebra wkzebra ist offline
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Standard AW: Fragen zur Beantragung der Reha (onkologische Nachsorgekur) bei Beamten

Deine FÄ wird nicht über alle Beihilfevorschriften etc. Bescheid wissen. Wenn du dein Auto in der Werkstatt hast, fragst du da ja auch nicht, ob deine Versicherung das bezahlt. ;-)

Versuch mal, im Internet die Beihilfevorschriften für dein Bundesland nachzulesen. Ansonsten ruf dort einfach an und frage. Das habe ich bei den Themen "Perücke" und "Fahrtkosten zur Chemo" auch gemacht.

Ich bin auch Beamtin, aber so weit bin ich mit meinen Planungen nicht. Im Moment glaube ich auch nicht, dass ich AHB und/oder Reha machen werde, sofern es weiter so gut für mich läuft.

Ergänzung:
Entschuldige, ich hatte nicht gesehen, dass du ungern bei deiner Beihilfestelle nachfragen möchtest. Hast du vielleicht Kollegen, die du fragen könntest?
In SH kann man sich die Beihilfe-Merkblätter runterladen - ich habe aber noch nicht nachgelesen, was dort zum Thema Reha drinsteht.

Geändert von wkzebra (18.07.2013 um 13:19 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #3  
Alt 18.07.2013, 14:36
Benutzerbild von czilly
czilly czilly ist offline
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Standard AW: Fragen zur Beantragung der Reha (onkologische Nachsorgekur) bei Beamten

Hallo Melie!

Tatsächlich ist es - wie wkzebra schon sagt - zunächst einmal relevant, welchem Bundesland Du angehörst, da die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland leicht variieren können.

Generell läuft es so, dass Du Dich mit einem ärztlichen Attest an die Beihlifestelle wendest, die dann wiederum ein amtsärtzliches Untersuchungsverfahren in Gang setzen wird. Auf der Grundlage des amtsärztlichen Attestes wird dann die Zusage der Beihlifestelle erfolgen, mit der Du wiederum bei Deiner Dienststelle den entsprechenden Sonderurlaub beantragen kannst.
Die Klinik suchst Du selber aus und schliesst auch mit ihr die Verträge ab. Hinterher rechnest Du - wie bei allen anderen Leistungen auch - mit der Beihlifestelle und Deiner Versicherung ab. Sinnvoll ist es, bei der Klinik schon gleich bei der Antragstellung Deinen Wunschtermin zu reservieren. Einige Kliniken - auch die, in der ich war - machen es so, dass Du die Reservierung bis zu vier Wochen vorher ohne Kosten wirderrufen kannst, falls zum Beispiel dann doch mit der Bewilligung etwas nicht oder nicht rechtzeitig klappt.

Eine Jahresfrist gibt es nicht; das verwechselt Deine Ärztin wohl mit der gesetzlichen KV. Die Frage der Bewilligungsfähigkeit einer Reha durch die Beihilfe wird rein nach Notwendigkeit beurteilt, und es darf in den letzten drei Kalenderjahren davor (gilt zumindest so in NRW) keine Reha durchgeführt worden sein - die AHB gilt dabei nicht als Reha und zählt nicht mit.

Infos für NRW findest Du hier: http://www.lbv.nrw.de/beihilfeberech...sanatorium.php
Die Regelungen anderer Bundesländer können wie gesagt abweichen, werden aber nicht vollständig anders sein.

Liebe Grüße,
Czilly
__________________
Genau in dem Moment, als die Raupe dachte, die Welt geht unter, wurde sie zum Schmetterling.
(Peter Benary)
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  #4  
Alt 18.07.2013, 20:31
Melie Melie ist offline
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Beiträge: 3
Standard AW: Fragen zur Beantragung der Reha (onkologische Nachsorgekur) bei Beamten

Vielen Dank für eure Antworten!
Ich komme auch aus NRW, von daher ist der link super! Danke, czilly!
Also wenn ich das dann richtig verstehe, habe ich jetzt nicht den Druck, noch im August den Antrag zu stellen! Ich möchte gerne eine Reha machen, mir hat die AHB sehr gut getan und ich habe noch einige Problemchen (mit Kraft, Konzentration, Schlaf, Psyche...) befinde mich aber momentan noch in der Wiedereingliederung und denke dass es besser ist erstmal die zu beenden bevor ich einen Rehaantrag stelle. Oder kann man das wohl auch währenddessen?
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  #5  
Alt 18.07.2013, 23:29
The Witch The Witch ist offline
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Beiträge: 1.489
Standard AW: Fragen zur Beantragung der Reha (onkologische Nachsorgekur) bei Beamten

Da wäre ich an deiner Stelle vorsichtig. Wenn du die Wiedereingliederung erfolgreich abschließt, bist du nicht mehr arbeitsunfähig geschrieben. Mir sind zwei Fälle (auch aus NW, auch Krebs) bekannt, bei denen dann darauf erkannt wurde, dass man - wenn man arbeiten könne - eine eventuelle Reha auch ambulant machen könne, so sie denn überhaupt erforderlich sei. Der eine Fall läuft noch, beim anderen war ein Widerspruch zwecklos, derjenige musste die Reha ambulant machen.

Die oben verlinkte Seite stellt das im Übrigen sehr verkürzt dar - maß geblich ist § 6 der Beihilfenverordnung NRW.

Geändert von The Witch (13.03.2014 um 17:30 Uhr) Grund: Link aktualisiert
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  #6  
Alt 19.07.2013, 16:17
Nicole15 Nicole15 ist offline
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Ort: Zwischen Sauerland und Pott
Beiträge: 328
Standard AW: Fragen zur Beantragung der Reha (onkologische Nachsorgekur) bei Beamten

Also bei uns in der AHB wurde gesagt, innerhalb von 2 Jahren nach Abschluß der Therapie muss der Antrag gestellt worden sein. Natürlich muss die Reha begründet sein. Mein Onkologe macht es uns Patienten in dem Fall recht einfach. Die Patienten füllen die persönlichen Daten aus und dann geht das von der Praxis aus, mit dem Bericht vom Arzt, in die Post...
Allerdings weiß ich nicht, ob auch hier ein Unterschied zwischen Kasse und Privat gemacht wird.
Ich fahre am 22.08. in die Reha und ich arbeite schon seit fast einem Jahr wieder voll!

LG Nicole
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