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Alt 23.12.2006, 17:03
Benutzerbild von Ritschy
Ritschy Ritschy ist offline
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Registriert seit: 21.09.2005
Ort: Bayern
Beiträge: 230
Standard Arbeitsunfähigkeitszeit vor EU-Rente

Hallo,

ich bin 2004 an Brustkrebs rechts erkrankt. War damals krankgeschrieben, habe aber im Rahmen des Hamburger Modells die ganze Zeit gearbeitet, AU von Juni bis Dezember, dann Arbeitsfähig. Nochmalige AU im Jahr 2005 für ca. 4 Wochen nach Brustaufbau-OP, danach wieder voll arbeitsfähig.
Im April 2006 Brustkrebs links, nach Angaben der Ärzte kein Rezidiv, keine Metastase, sondern Neuerkrankung, d.h. Zweitkarzinom. Von April bis Ende Oktober wieder AU wieder im Rahmen des Hamburger Modells. Seit Ende Oktober arbeitsfähig, jetzt seit 29.11. wieder krank wegen Lungenentzündung und diverser Problemchen. Die jetzige AU wurde wieder auf eine Folge der Chemo bezogen, somit erhalte ich momentan wieder Krankengeld.

Das Problem ist jetzt nur, dass meine Krankenkasse beide Erkrankungen von 2004 und 2006 zusammenzählt und ich somit ab Ende Februar die 78 Wochen "voll" habe und somit die Mitgliedschaft in der KK endet und ich somit meines Wissens ein EU-Rentenfall wäre. Eigentlich bin ich aber der Meinung, dass es sich um 2 verschiedene Krankheitsfälle handelt, oder seid ihr da anderer Meinung. Hat schon mal jemand eine Erfahrung diesbezüglich gemacht? Ich werde jetzt auf alle Fälle mal Widerspruch gegen die Zusammenlegung der beiden Erkrankungen einlegen und sehen, was passiert!

Kann mir jemand helfen? Wäre dankbar für jede Info!

Schöne Weihnachtsfeiertage und alles Liebe
Regina
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