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  #1  
Alt 05.01.2010, 17:00
Tine1209 Tine1209 ist offline
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Standard Nahtlosigkeitsgeld - Ab wann muß gezahlt werden?

Hi Ihr Lieben,

ich hoffe, hier ist jemand, der mir meine Frage beantworten kann:

Im Juli 2008 bekam ich meine Diagnose "Gallengangskarzinom inoperabel".

Im August 2009 kam die Aufforderung der Krankenkasse, meinen Rentenantrag zu stellen.

Dies geschah im September 2009.

Ab 21.11.2009 Ablauf der 78 Wochen Krankengeldzahlung - also kein Geld mehr!

Zwischenzeitlich habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Abfindungsregelung zum 31.12.2009 getroffen, da klar ist, dass ich nie wieder arbeiten kann.

Im November 2009 kam dann ein Zwischenbescheid der Rentenversicherung, welchem schon zu entnehmen war, dass ich unbegrenzt Rente erhalten werde, lediglich der Zeitpunkt ist noch abzuklären.

Im November 2009 war ich bereits bei der Arbeitsagentur um mein NAHTLOSIGKEITSGELD zu beantragen, bekam dann die dazugehörigen Papiere mit und heute war dann mein Abgabetermin! (Mußte ich so machen, da ich meinen abschließenden Bescheid noch nicht habe!)

1. Sprach der Sachbearbeiter immer nur vom Arbeitslosengeld, obwohl ich ihm mehrmals mitteilte, dass ich nicht arbeitsfähig wäre. Er sagte mir, es würde kein Nahtlosigkeitsgeld geben, ich könnte ihm das schon glauben.

2. Und nun kommt es: Ich soll erst ab 1.1.2010 Geld bekommen, da ich ja vorher erwerbstätig gewesen sei und das Arbeitsverhältnis erst zum 31.12.2009 geendet hat. Wenn ich aber keinen Auflösungsvertrag geschlossen hätte und noch meinen Arbeitsplatz haben würde, würde ich ab 22.11.2009 Geld erhalten. Hääää! Verstehe ich nicht!

Vieleicht kann mich ja irgendjemand aufklären!

Liebe Grüße
Tine
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  #2  
Alt 06.01.2010, 14:12
BirgitL BirgitL ist offline
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Standard AW: Nahtlosigkeitsgeld - Ab wann muß gezahlt werden?

Liebe Tine,

wie war das denn nach dem Ablauf des 21.11.09 - wurdest du weiterhin arbeitsunfähig geschrieben oder nicht mehr?

normalerweise folgt auf die letzte AU der Übergang nahtlos in die Rentenzahlung, die dann entsprechend nachgezahlt wird, sobald der Bescheid da ist.

Ob auch hier diese ungewöhnliche Abfindungsregelung eine verschiebende Wirkung hat, kann ich nicht sagen.

Bei mir war es damals so, dass mein Arbeitsverhältnis mit dem Renteneintritt automatisch als beendet angesehen wurde, da gab es für mich keine Abfindungsregelung.

Vielleicht kannst du dich bei der Krankenkasse mal erkundigen, die können dir sich mehr dazu sagen.

Lieben Gruß
Birgit
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  #3  
Alt 06.01.2010, 18:01
Tine1209 Tine1209 ist offline
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Standard AW: Nahtlosigkeitsgeld - Ab wann muß gezahlt werden?

Erst mal vielen lieben Dank, Ihr zwei!

Ich habe so mit meinem AG gehandelt, da ich ja eh nichts zu verlieren hatte. Mit ist zwar von Anfang an klar gewesen, dass ich unbefristet Rente erhalten werde bei dieser Diagnose, aber ich hatte ja noch nichts schwarz auf weiß. D.h. wenn ich eine zeitlich begrenzte Rente bekommen hätte, wäre ich meinem AG noch bis auf weiteres erhalten geblieben. Es wäre für ihn sehr schwer gewesen, mir zu kündigen, da ich Mitglied in der Personalvertretung bin.
Zwischenzeitlich habe ich im Dezember von der RV einen Bescheid erhalten, in welchem steht, dass ich zum 1.12.2008 oder 1.09.2009 in Rente gehen kann. In 2008 hatte ich einen Reha-Antrag gestellt. Somit hat das mit dem "nahtlos" leider nicht geklappt.

Ich bin aber weiterhin arbeitsunfähig!

Ich werde mich wohl noch mal an meine Gewerkschaft wenden müssen.

Liebe Grüße
Tine
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  #4  
Alt 07.01.2010, 12:10
BirgitL BirgitL ist offline
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Standard AW: Nahtlosigkeitsgeld - Ab wann muß gezahlt werden?

Hallo Tine,

wenn du zum 1.12.2008 in Rente gehen kannst, so hat der RV-Träger deinen Reha-Antrag nachträglich in einen Rentenantrag umgewandelt.
Ein solches Vorgehen war auch bei mir der Fall.

Das Ganze hätte zur Folge, dass die Krankenkasse vom RV-Träger die dir zustehende Rente für diese Zeit ausbezahlt erhielt.
Dadurch erhielte die KK einen Teil des an dich gezahlten Krankengeldes zurück.
Für dich hat das keine besonderen Folgen.
Du kannst froh sein, denn das Krankengeld ist in der Regel ja höher als die Rente - du brauchst nichts davon zurückzuzahlen.

Eben so ist es, wenn die Rente nun ab dem 1.9.2009 bewilligt wird.
Dann bekommst du diese entsprechend nachgezahlt.

Also doch nahtlos, wenn auch erst rückwirkend

lieben Gruß
Birgit
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  #5  
Alt 07.01.2010, 21:37
Tine1209 Tine1209 ist offline
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Standard AW: Nahtlosigkeitsgeld - Ab wann muß gezahlt werden?

Hi Birgit,

leider nu mit dem Unterschied, dass ich momentan von Luft und Liebe leben muss!

Liebe Grüße
Tine
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  #6  
Alt 08.01.2010, 09:26
Tine1209 Tine1209 ist offline
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Standard AW: Nahtlosigkeitsgeld - Ab wann muß gezahlt werden?

Hi Silleke,

als ich in Verhandlung gegangen bin mit meinem Arbeitgeber, habe ich noch keinen Zwischenbescheid von der Rentenversicherung gehabt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich lediglich erst meinen Antrag gestellt. D.h. 100 %ig wußte ich ja nicht, wie die RV entscheiden würde. Bekanntlich hat man ja schon "Pferde vor der Apotheke k... gesehen".

Auch für meinen AG ist das Ganze ja mit einem gewissen Risiko verbunden gewesen. Wenn die RV festgestellt hätte, Frau xy kann noch 15 Stunden arbeiten, wäre mich mein AG sehr schlecht losgeworden. Man hätte sicherlich versucht, mir krankheitbedingt zu kündigen, aber durch meinen Status, den ich in meinem wirklich riesigen Betrieb hatte, wären sie mich nicht losgeworden. Ich bin 1. schwerbehindert und 2. Mitglied der Personalvertretung und habe deswegen einen besonderen Kündigungsschutz!

D.h. zur Zeit meiner Verhandlung mit meinem AG wußte weder ich noch mein AG, was bei mir herauskommt.

Letztendlich habe ich ja auch noch die Möglichkeit zu versuchen, erst ab den 1.1.2010 in Rente zu gehen.

Wie Du siehst, kann man nicht sagen, ich hätte keinen Anspruch auf eine Abfindung, wenn sich da einer abgesichert hat, dann mein AG. Letzendlich ist es ja auch immer eine Sache der Verhandlung!

Liebe Grüße
Tine

P.S. Die Arbeitsagentur hat mir bisher nur einen vorläufigen Bescheid geschickt, da ich noch zum Amtsarzt soll, der widerum prüfen wird, ob ich nicht doch noch 15 Stunden arbeiten könnte, was dann eine Sperre nach sich ziehen würde!

Geändert von Tine1209 (08.01.2010 um 09:29 Uhr)
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  #7  
Alt 08.01.2010, 12:34
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Nahtlosigkeitsgeld - Ab wann muß gezahlt werden?

Hallo Tine,

lass Dich von einem Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht beraten. Alles was wir Dir hier sagen können ist Spekulation, denn wir kennen Deinen Rentenantrag und die Begründung genau sowenig wie den Wortlaut Deiner Abfindung.

Und manchmal kommt es, gerade bei Rechtsfragen auf jedes Komma an.

Viel Glück
Wolfgang

PS. Zur Überbrückung kannst Du ggf. bei der Sozialstelle Übergangshilfe bekommen.
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
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