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  #1  
Alt 22.09.2008, 14:28
Cicero Cicero ist offline
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Standard wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?

Hallo und guten Tag !

Ich hoffe, ich habe zum Einen nicht nur das richtige Unterforum gewählt, sondern zum Anderen nicht eine Frage "in petto" die hier schon x-mal abgehandelt wurde.... aaaaalso... ich habe Ende Juli diesen Jahres einen *lufthol* Erstfeststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht *nochmal lufthol* (was für ein Wortkonstrukt) beim hiesigen Versorgungsamt gestellt (ich hatte ein malignes Melanom, das im Dezember 2007 entfernt wurde und erst im Juli dann zufällig selbst herausgefunden, das uU eine Art der Erkrankung besteht, die einen Ausweis rechtfertigen kann)
Ungefähr 4 Wochen danach wurde mir dann ein Geschäftszeichen mitgeteilt, seitdem herrschte Funkstille. Beim heutigen erneuten dezenten Nachfragen wurde mir erklärt (puuuh! War der unfreundlich- und ich war wirklich nett !!! Sind die immer so?) es gäbe ein neues Computersystem und ich müsste eben noch Wochen warten. Wäre eben Pech, ginge nicht anders.

Ist das so?

Ich meine irgendwo gelesen zu haben, es gäbe auch für die Versorgungsämter Fristen die gewahrt werden müssen, zumal Anderen und eben auch mir (gesetzt den Fall, ein GdB von 50 oder höher würde genehmigt) Erleichterungen verwehrt bleiben, die sinn-und zweckmässig sind, aber ggfs nur mit dem Ausweis durchgesetzt werden können.
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  #2  
Alt 22.09.2008, 14:39
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Schokolinse Schokolinse ist offline
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Standard AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?

Guten Tag Cicero,

mir wurde folgende Info vom Versorgungsamt gegeben :

Beschleunigtes Feststellungsverfahren für Erwerbstätige

Im Feststellungsverfahren nach § 69 SGB IX wird die tatsächlich bereits vorliegende Schwerbehinderung lediglich festgestellt. Dieses Verfahren soll beschleunigt werden, soweit es um die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft bei erwerbstätigen Personen geht. Eine baldige Entscheidung liegt nicht nur im Interesse der Antragsteller, sondern auch ihrer Arbeitgeber (insbesondere Erfüllung der Beschäftigungspflicht, Arbeitsplatzeinrichtung, besonderer Kündigungsschutz, Gewährung von Zusatzurlaub).

Die zuständige Behörde, z. B. (früher) Versorgungsamt hat die Behinderung, wenn ein Gutachten für die Feststellung nicht erforderlich ist, binnen 3 Wochen nach Antragseingang festzustellen. Ist jedoch ein Gutachten erforderlich, ist unverzüglich ein geeigneter Sachverständiger von der zuständigen Behörde zu beauftragen. Dessen Gutachten ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung zu erstellen. Innerhalb weiterer 2 Wochen nach Vorliegen dieses Gutachtens ist die Feststellung der Behinderung seitens der Behörde zu treffen.

Zum Nachschlagen
kurze Bearbeitungsfristen:
§ 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX
§ 14 Abs. 2 Sätze 2 und 4 SGB IX
§ 14 Abs. 5 Sätze 2 und 5 SGB IX

LG
Maya
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Was keiner wagt, das sollt ihr wagen/ was keiner sagt, das sagt heraus/ was keiner denkt, das wagt zu denken/ was keiner anfängt, das führt aus.//

Wenn keiner ja sagt, sollt ihr es sagen/ wenn keiner nein sagt, sagt doch nein/ wenn alle zweifeln, wagt zu glauben/ wenn alle mittun, steht allein.//

Wo alle loben, habt Bedenken/ wo alle spotten, spottet nicht/ wo alle geizen, wagt zu schenken/ wo alles dunkel ist, macht Licht.
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  #3  
Alt 22.09.2008, 14:49
Cicero Cicero ist offline
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Standard AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?

Hallo Maya Schokolinse ;-) !

ui, das ging ja schnell ! Herzlichen Dank !

Ich nehme an, dass hätte vom Start weg so beantragt werden müssen *seufz*?

Oder gibt es die Möglichkeit, das jetzt nocheinmal zu versuchen, den Turbo- Knopf zu drücken und das nachträglich zu beantragen ?

Immerhin wurde mir (widerwillig, aber immerhin) bestätigt, alle Unterlagen seien vollständig vorhanden und auf dem Weg zum..öh...ärztlichen ? medizinischen ? wie auch immer Dienst, jedenfalls.

Liebe Grüsse

Cicero
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  #4  
Alt 22.09.2008, 15:08
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Schokolinse Schokolinse ist offline
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Standard AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?

Hallo Cicero,

ich würde einfach nochmal Druck machen, denn diese Computersystemgeschichte sowie die Aussage, die Unterlagen seien auf dem Weg zum medizinischen Dienst sind ja schon wieder zwei völlig unterschiedliche...

Wurde der Antrag beim Versorgungsamt gestellt oder über den medizinischen Dienst?

Wir haben unseren damals sogar online stellen können und das ganze ging, nachdem der Sachbearbeiter sich nach Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht durch uns alle erforderlichen Unterlagen holen konnte, recht fix.

Verstehe nicht, warum das manchmal so lange dauert....

LG
Maya
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  #5  
Alt 22.09.2008, 15:40
Cicero Cicero ist offline
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Standard AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?

Hallo, Maya !

Noch einmal vielen Dank für die schnelle Antwort !

Tja, warum das so lang dauert- ich weiss es auch nicht.....

Ich kann mir unbedingt vorstellen, dass es komplizierte Sachlagen gibt, die ziemlich zeitintensiv sein können.

Aber, ehrlich gesagt, ging ich davon aus, dass so ein einfacher Fall (ich hatte ganz schön Glück und nur dies eine maligne Melanom, das auch nicht gestreut hat. Es geht ja bei mir letztlich nur um die Zeit der Heilbewährung) irgendwie routiniert vom Pförtner bearbeitet wird....

Hinsichtlich des medizinischen Dienstes.. ich habe den Antrag schriftlich beim Versorgungsamt gestellt (online geht nicht, hier in Hamburg) und mein behandelnder Dermatologe hat seine Sicht der Dinge dort auch schon kundgetan.
Vielleicht meinte der "Mann vom Amt" ja eine "interne" Gutachterstelle und ich habe es mir falsch gemerkt.

Wie dem auch sei, ich werde mich, mit meinem zweidrittel Halbwissen mal hinsetzen und einen freundlichen aber bestimmten Brief aufsetzen. Mal sehen, ob "die" das da beeindruckt.

Herzliche Grüsse !
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  #6  
Alt 22.09.2008, 15:46
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Schokolinse Schokolinse ist offline
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Standard AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?

Nix zu danken, gern geschehen

Zitat:
Zitat von Cicero Beitrag anzeigen
Aber, ehrlich gesagt, ging ich davon aus, dass so ein einfacher Fall (ich hatte ganz schön Glück und nur dies eine maligne Melanom, das auch nicht gestreut hat. Es geht ja bei mir letztlich nur um die Zeit der Heilbewährung) irgendwie routiniert vom Pförtner bearbeitet wird....


Wünsch Dir viel Erfolg bei Deinem Vorhaben...vielleicht meldet sich ja auch noch der ein oder andere mit Tipps und Tricks...

lg
Maya
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  #7  
Alt 29.09.2008, 18:31
Cicero Cicero ist offline
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Registriert seit: 22.09.2008
Beiträge: 12
Standard AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?

Hallo und guten Tag !

Sachen gibt´s....

Ich habe nach der Info, die mir Maya Schokolinse gegeben hat, einen Nöl- und Quengelbrief an das hiesige Verwaltungsamt geschrieben, genauer gesagt, an die Leiterin.... und : kein Scherz, sie hat mich angerufen. Höchstselbst.

Sie sagte, es täte ihr leid das wohl einiges unschön und nicht gerade zeitnah und richtig abgelaufen sei. "Mein" Ausweis wäre jetzt jedenfalls seit heute Morgen an mich unterwegs, alles wie gewünscht und ähh..rückwirkend gültig.

Was für eine angenehme Überraschung !

Wie dem auch sei....nun hab´ich das Ding und weiss gar nicht, was ich damit machen soll. Zumindest hinsichtlich der möglichen Steuererleichterung, meine ich. Muss ich da was auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, oder wird das erst bei der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt?

Herzliche Grüsse

Cicero
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  #8  
Alt 30.09.2008, 09:05
marmey marmey ist offline
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Registriert seit: 03.11.2006
Beiträge: 36
Standard AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?

Man kann es auf der Steuerkarte eintragen lassen, ist aber nur unnötig arbeit.
Genau so gut kannst du die Freibeträge am Ende des Jahres auf der Steuererklärung einfach mit einrechnen. Die Höhe (je nach %) hab ich nicht im Kopf aber falls du Elster benutzt oder ein anderes Programm, dann haben die das da schon Intus.
Außerdem kannst du natürlich bei deinem Arbeitgeber auf all die Sonderrechte pochen die du damit eventl bekommst. (Zusatzurlaub, etc.)
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  #9  
Alt 02.10.2008, 21:27
Heike2906 Heike2906 ist offline
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Ort: im schönen Brandenburg
Beiträge: 8
Standard AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?

Hallo Cicero,

Erstmal Glückwunsch von mir, daß es nun endlich geklappt hat. Bei mir hatte es nur 8 Wochen gedauert, das Resultat: Entscheidung nach Aktenlage, es wurde nicht ein Arzt angeschrieben und keine GdB- Erhöhung. Bin nun in der Widerspruchphase.
Im Schwerbehinderten-Forum ist alles aufgelistet bezüglich Ausweis und Steuer sowie andere "Vorteile" (heißt ja eigentlich Nachteilsausgleich oder so ähnlich).

Schönen Abend noch
Heike
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