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  #1  
Alt 15.12.2004, 16:16
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard EU-Rente ALG

Hallo,
ich habe nach Zahlung des Krankengeldes durch die KK Arbeitslosengeld bekommen. Ich galt schon als nicht mehr vermittelbar und mir wurde nahegelegt Rente einzureichen. Das habe ich auch getan. Die Rente wurde am 25.10. d. J. zum 1.12. genehmigt. Nun hat das Arbeitsamt sofort seine Zahlungeneingestellt, d. h. vom 26.10. - 1.12. bekomme ich von nirgendwoher Geld. Ich habe sowohl beim Arbeitsamt, als auch bei der BfA Widerspruch eingelegt, beides abgelehnt.
Kennt jemand von euch auch so einen Fall.
Ich bin ziemlich verzweifelt.
Gruss
Katha
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  #2  
Alt 15.12.2004, 20:07
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard EU-Rente ALG

Hallo Katja,
irgentwie kann ich den Rentenbescheid nicht ganz nachvollziehen. Soviel ich bisher immer gehört habe, werden behördliche Bescheide immer mit dem Tag der Antragstellung genehmigt.Dies gilt bei allen Anträgen auf Arbeitslosengeld,Eu-Rente, Schwerbehindertenausweis usw. Kann es sein, dass du im November 60 Jahre alt geworden bist und vielleicht einen Antrag auf Altersrente gestellt hast? Nur so kann ich mir den Bescheid zum 1.12. erklären. Mit welcher Begründung wurden denn deine Widersprüche abgelehnt.
Gibt es keine Stelle, die dich beraten könnte. Was sagt denn deine Krankenkasse. Du bist dann doch auch nicht krankenversichert oder? Vielleicht wüssen die Mitarbeiter bei der Krankenkasse mehr.
Und kannst du evtl. beim Sozialamt mal nachfragen? Ich würde mich mit diesem Ergebnis nicht so ohne weiteres zufrieden geben.
Versuch es doch noch einmal.
Gruss
Waltraud
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  #3  
Alt 20.12.2004, 20:48
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard EU-Rente ALG

Hallo Waltraud,
der Rentenbescheid ist mir am 22.10. zugestellt worden, die EU Rente läuft zum 1.12. (keine Altersrente). Das Arbeitsamt hat sofort nach Mitteilung der BfA, dass die Rente zum 1.12. beginnt, die Zahlungen eingestellt.
Nun meine Frage, woher bekomme ich für die Zeit zwischen 22.10. und 1.12. Lebensunterhalt.

Ist das außer mir schon mal jemand hier so ergangen?

Gruß
Katja
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  #4  
Alt 21.12.2004, 09:51
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard EU-Rente ALG

Hallo Katja,
eigentlich müsste das nahtlos übergehen.

Ich empfehle Dir, Deine Lage mit a l l e n Details in das Forum www.recht.de einzubringen, vielleicht kann man Dir da genauer helfen, vorausgesetzt, dass alle Informationen gegeben sind.
LG
Elke
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