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PetraR. 27.05.2009 05:47

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
hallo wolkenreiter
ich habe auch ausweis beantragt der ist noch in der mache. in dem formular hat allerdings bei mir dringestanden ab wann, ob datum ab anstragstellung oder früher.bei mir war der unterschied nur 1,5 monate und auch kein jahreswechsel dazwischen.antrag gestellt hab ich mitte april, bescheid hatte ich eine woche später. bin jezt mal gespannt wie lange die bearbeitung dauert:gaehn:
lg Petra

bijomi 27.05.2009 07:54

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallöchen,

also bei mir war es auch Gültigkeit ab Antragstellung.

micha54 06.06.2009 20:22

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo,

also ich kenne das so: der GDB gilt ab Tag der Antragstellung, deshalb die kurzfristige Bestätigung des Eingangs beim Amt. Der Ausweis kommt erst viele Monate später rückwirkend zu diesem Tag.

ZumAntrag selbst: das ist wohl je nach Bundesland unterschiedlich, in Berlin gehts z.B. nur per Papier.

Gruss,
Michael

Jenny&Denis 10.06.2009 10:42

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo ihr lieben
ich bin neu hier...muss den antrag noch wegschicken aber was ich nicht verstehe welchen behinderungsgrad gibt man an?da stehen buchstaben aber davon bin ich ja nichts und dann kann man ein kreuz machen bei der feststellung :ich brauche keinen ausweis... hmm versteh das nicht????
und welches datum gibt man an?als man die diagnose bekommen hat,vor der nachexzesion?unde muss ich sofort ein lichtbild beilegen oder melden die sich wenn sie eins brauchen?

lg jenny

micha54 10.06.2009 11:38

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo,

Bild gleich beilegen, falls Du so einen Arztbrief hast ebenfalls gleich eine Kopie beilegen. Manchmal wird dann nichtmal bei Arzt oder Krankenhaus rückgefragt.

Gruß,
Michael

Jenny&Denis 10.06.2009 12:58

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
hallo micha,
danke für deine antwort:)hmm okay mache ich,habe meine 3 entlassungsbriefe beigelegt,aber mit der einstufung kannste mir nicht helfen oder?und welches datum gebe ich an?hmm....:(

micha54 10.06.2009 13:19

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo,

ich musste garnichts angeben, die Einstufung erfolgt doch durchs Amt nach bestimmten Richtlinien.

Gruß,
Michael

micha54 10.06.2009 13:40

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Datum der Op ? Diagnose ?

Ich denke, wenns denen nicht gefällt, dann werden sie schon fragen.

Zum GDB: mein Antrag ist so ein mehrfach-Formular, wenn ich vorne "Antrag auf Feststellung des GDB" ankreuze ist doch eigentlich alles klar. das Amt soll was entscheiden.

Kreuze ich "Neufestlegung des GDB" an, so muß ich sagen, welchen ich anfordere.

Ach so, ich möchte den Bescheid über mindestens 50% so schnell wie möglich, damit ich den Kündigungsschutz erstmal habe. Über die Prozente kann ich notfalls immer noch streiten d.h. Einspruch einlegen

Gruß,
Michael

ebie 10.06.2009 13:46

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo Jenny&Dennis
schau hier mal nach , da sind alle Krankheiten aufgeführt
und wieviel % es dafür gibt.


http://www.bmas.de/coremedia/generat...__grundsaetzen

LG Ebie

Jenny&Denis 10.06.2009 21:19

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo ihr lieben,
danke für eure lieben einträge,fühl mich jetzt schon gut aufgehoben:)
hmm werde dann am freitag mal passbilder für den antrag machen lassen und dann gebe ich unten an wann ich meine diagnose bekommen habe und der rest steht ja in den entlassungsbriefen...naja und nen buchstaben für mm ist nirgendwo angegeben:(
hmm keine ahnung,ist das denn sicher das ich einen ausweis bekomme???

lieben gruß

J.F. 10.06.2009 21:24

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo Jenny,

Du wirst aufgrund Deiner Mikrometastase 80% bekommen. Aber keinen Buchstaben. Und darüber muss man immer froh sein :o.

Für den Ausweis legst Du am Besten ein Bild bei. Wenn Du die Dir vorliegenden Befunde in Kopie beilegst, dann wird die Bearbeitung ohne Einschalten Deiner Ärzte vonstatten gehen. Der Medizinische Dienst wird seine Einstufung geben und Du erhälst ab Antragstellung den Ausweis ausgestellt.

All das, inklusiv der Broschüre (was gibt es für welche Krankheiten) findest Du jetzt sogar zweimal in diesem Thread :D.

bijomi 11.06.2009 09:28

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo Jenny,

informier dich mal. Vielleicht kannst du die Beantragung des Behindertenausweises auch online machen. Also hier in Bayern ist das möglich.

wolkenreiter78 12.06.2009 10:25

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo Jenny,

ich habe einfach alle Arztbefunde die ich hatte mit bei den Antrag gepackt, laut meiner Ärztin würde es dann schneller gehen. Habe aber trotzdem 3 Monate auf den Bescheid gewartet. Erst wurde ich mit 50% und nach dem Widerspruch mit 80% eingestuft, da ich auch Miktrometastasen hatte.
Und wenn du was im Antrag nicht richtig ausfüllst, dann melden die sich normal auch bei dir, ich hatte ausversehen eine falsche Adresse meines Arztes angegeben.

PetraR. 13.06.2009 07:10

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
hallo ihr lieben
ich habe gestern nah 6 wochen meinen ausweis bekommen.genehmigt ab datum des antragseingangs nicht rückwirkend nach festellung der krankheit. 50% genehmigt bekommen.überlege ob ich widerspruch einlegen soll. laut versorgungsmedizin verordnung hätt ich anspruch auf 80% obwohl hier auch verschiedene sind die gleiche stadium haben und auch nur 50% bekommen haben und andere mit "besserem" stadium auf 80%gesetzt worden sind. ich denke das liegt auch im ermessen des beamten der den antrag bearbeitet.oder unwissenheit:confused:
im grunde wär ich froh ich bräucht den ausweis garnicht und wär kerngesund.
ich glaube da denken alle das gleiche.
wünsche allen ein schönes wochenende
lg petra;)

malaba 13.06.2009 10:10

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo zusammen,

beim VdK gibt es Infos:

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID...rP2pVb96Uj6ttD

oder hier:
http://www.schwerbehinderung-aktuell...t.php&catid=27


Hier gibt es z.B. die ab 01.01.09 geltenden "Regeln" für die Einstufung, die "versorgungsmedizinischen Grundsätze". Sie lösen die "'Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit" ab. Für das maligne Melanom hat sich nach kurzem Draufschauen meiner Meinung nichts geändert.

Wenn ihr berufstätig seid und in einem (meist größeren) Betrieb arbeitet, der mindestens 5 schwerbehinderte Menschen (oder gleichgestellte) beschäftigt, muss eine Schwerbehindertenvertretung zulassen. Der/die Vorsitzende heißt "Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen" und ist wie der Betriebsrat unabhängig, d. h. Gespräche und Informationen sind absolut vertraulich zu behandeln. In der Regel ist sie gut ausgebildet und hilft auch z. B. bei der Erstellung der Anträge und bei Widersprüchen. Sie kann auch das Integrationsamt einschalten. Ich würde jedem, der die Möglichkeit hat, empfehlen ein Gespräch zu suchen.

Hier noch ein Link zu den Rechten und Pflichten (auch der Arbeitgeber):

http://www.schwbv.de/rechte_und_pflichten.html


malaba


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