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rita33 25.01.2010 14:58

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo Michael,

meinen Vertrag habe ich um 24 Monate verlängert, so lange wird der Rabatt eingeräumt. Ich hab den Ausweis vorgelegt und es wurde eine Kopie davon erstellt.
Mein Provider ist Voda*****. Die Infos hatte ich aus dem Internet.

Gruss
rita

micha54 25.01.2010 15:05

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Zitat:

Zitat von PetraR. (Beitrag 799551)
und wie man vom teufel spricht...........gestern war mein bescheid über 80% im briefkasten;)
jetzt neues bild schicken und wieder warten auf den neuen ausweis
lg Petra

Hallo Petra,

klug ist, wer in solchen Fällen das Bild gleich mitschickt :D

Na gut, bin der 2. Schwerbeschädigte in der Familie, hatte also Gelegenheit zum Üben :zunge:
Und ich denke, wir alle würden gerne auf diese Art "Vorteile" verzichten :cry:

Liebe Grüße,

Michael

Jürgen1969 25.01.2010 15:44

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo Rita,

ja, Du kannst beide Fahrten, also Hin-und Rückweg absetzen. Das läuft unter Werbungskosten, bei der man auch die Kilometer angibt.

rita33 25.01.2010 17:20

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Super Jürgen, dann kann ich mich ja jetzt an die Steuererklärung machen:lach2:.

Liebe Grüsse
rita:winke:

micha54 25.01.2010 17:27

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo Ihr Steuererklärer,

aber doch bitte nicht alle gleichzeitig :eek:

sonst überlasten die Finanzbeamten und werden alle krank :schlaf:

Na dann schaun mer mal, wer am meisten rausholen kann :cool3:

Gruß,
Michael

Roswitha 25.01.2010 17:55

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo
gebe auch noch meinen Senf dazu
rita33, wie Jürgen schon schrieb, wird bei uns auch die Rückfahrt angerechnet. Als ich noch arbeiten ging, kam dies bei mir auch zum Tragen
Jürgen die 900,- für Privatfahrten habe ich auch unter außergewöhnlichen Belastungen zusätzlich angegeben und wurden auch immer angenommen. Die Steuererklärung sieht dieses Jahr anders aus, da muss man bei Angaben auch die Kapitalerträge angeben, diese zählen dann mit zu den zumutbaren Belastungen.
Micha, oder auch für alle die es interessiert, ich habe aus dem Internet mir eine Exceltabelle gezogen, da kann man schon am Jahresanfang alle Ausgaben eintragen um nichts zu vergessen. Man denkt gar nicht wie schnell da eine 3 stellige Summe zusammenkommt. Hatte mir die letzten Jahre selbst eine zusammen gebastelt. Alle Arztbesuche, Parkplatzgebühren, Rezepte, Telefonkosten im Krankenhaus usw. Wenn man alles zeitnah einträgt, vergisst man auch weniger, als wenn man am Jahresende alles zusammensuchen muss. Nun bin ich im Internet auf diese Tabelle gestoßen, und ich finde sie nicht schlecht. Dort wird sogar eine Verpflegungspauschale zum Ansatz gebracht. Ich weiß nicht ob es klappt diese hier reinzustellen.

LG Roswitha

Roswitha 25.01.2010 18:01

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
klappt nicht, ich habe gesehen, dass Dateierweiterungen mit xls nicht erlaubt sind.Entweder ich schicke sie auf Anforderung per E-Mail, oder ich suche nochmal nach der Datei, ich glaube ich hatte sie als zip runter geladen und diese Dateierweiterung geht glaubig.
Roswitha

wolkenreiter78 25.01.2010 20:49

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hi,

ich muss gestehen, dass ich zum Teil auf dem Schlauch stehe und keine große Ahnung habe, was man alles bei der Steuer absetzen kann. Bisher hatte ich eine Bekannte dir mir bei der Steuererklärung geholfen hat, nur ist die leider weggogen und nun muss ich selbst ran, das wird die erste Steuererklärung mit meinem Schwerbehindertenausweis sein. Vielleicht könnt ihr mir ein paar Tipps geben was ich alles absetzen kann und auf was ich achten muss.

Den Freibetrag für die 80% habe ich mir im letzten Jahr im November eintragen lassen. Kann ich sonst noch etwas absetzen?

Was hat es denn mit den 900€ von denen hier immer gesprochen wird auf sich? Dieser Link der dazu eingestellt wurde, bezieht sich wohl nur auf Niedersachen und ich komme aus Hessen.
Wie kann man denn für die Hin- und Rückfahrten die Kilometer abrechnen? Muss man eine spezielle Begründung liefern?

Ich bin über jede Anregung sehr dankbar.

Gibt es denn hier einen Thread zum Thema "Steuererklärung", "Vergünstigungen" oder sonstigen Vorteilen mit einem Schwerbehindertenausweis? Vielleicht wäre das mal eine Anregung.

Dirk1973 25.01.2010 22:02

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hier dann Roswitha´s Excel-Liste.

Die Felder, in denen Formeln hinterlegt sind, habe ich geschützt. So können die Formeln nicht aus Versehen gelöscht werden.
Zum Aufheben des Schutzes in Excel wie folgt vorgehen: Extras --> Schutz --> Blattschutz aufheben.

EKST_Beispiel_AussergewoehnlicheBelastungen.xls

Jördis 04.08.2010 19:18

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo,

wegen Melanom habe ich zur Zeit eine Einstufung von 80%. Da nun 5 Jahre ohne nennenswerte Ereignisse verstrichen sind, möchte das Integrationsamt mich überprüfen und ich soll meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Das möchte ich nicht; weil ich die Kontrolle über den Vergang behalten will;).

Ich vermute, ich werde auf 50% herabgestuft. Ich habe mal gelesen, es würde für Einstufungen von Krebspatienten Tabellen geben. Kennt die jemand? Und muß sich jedes Bundesland daran halten?

Mein Melanom war 4mm dick, ulzeriert, keine Metas, Interferonniedrigdosistherapie über zwei Jahre, dadurch Schilddrüse hinüber, Ersatzhormone. In einer Reha vor 2 Jahren wurde Belastungssyndrom begutachtet. Bin aber die ganze Zeit Vollzeit berufstätig. Die Nachsorge in der Uniklinik wird noch 5 Jahre jährlich weiter durchgeführt. Wie sind denn damit meine Chancen in Schleswig Holstein? Reicht so ein Befund schon aus? Hat jemand Erfahrung oder einen ähnlichen Befund gehabt?

VG
Jördis

elke51nhl 04.08.2010 21:14

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo,
also die 80% sind schnell weg.
Ich mußte auch vor ca.3 Monaten meinen Antrag erneuern.
Auf 70% wollte man mich stufen.
Da ich aber seit meiner Erkrankung zu einem Psychiater muß,habe ich
Einspruch eingelegt.
Ich behalte die 80%:winke:

Gruß
Elke

La-Guarda 05.08.2010 12:17

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Die Rede is bei den meisten aus Deutscher-Recht-Sicht, oder?
Wie siehts mit einem MM in Österreich aus?

Danke lg

kmb 27.08.2010 16:15

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo zusammen

Also ich auch einen Antrag auf anraten meines Sozialarbeiters in der Uni Heidelberg gestallt.Der wurde auch zügig befürwortet 100% schwerbehindert
aber erst gültig am Tag der Antragsstellung ,habe auf dem Amt angerufen
und habe ihr gesagt das ich die Hautkrebs OP schon im März 2009 hatte
mir wurde leider von keiner stell gesagt das ich einen Antrag stellen könnte.
Nun wird mein Fall noch mal vor den Med Dienst kommen .


MFG

KMB

micha54 28.08.2010 10:48

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo kmb,

Gültigkeit ab Tag der Antragstellung ist erstmal richtig. Wenn man Dir das im Krankenhaus nicht rechtzeitig gesagt hat so ist ja wohl das Krankenhaus schuld ?

Aber mir hat auch keiner was gesagt, allerdings habe ich eine große Familie, da habe ich einiges in 56 Jahren erlebt und viele helfen mit ihren Erfahrungen.

Ach ja, und dann hilft der KK, ohne ihn wäre sicher alles wesentlich schwieriger.

Vielleicht hast Du ja noch Glück mit dem mdk, andererseits ist der Schaden so groß ?

Gruß,
Michael

J.F. 28.08.2010 11:36

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); GdB/MdEGrad während dieser Zeit

nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I (pT1-2 pN0 M0)
oder eines anderen Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0 50

in anderen Stadien 80


aus der GdB/MdE-Tabelle


Daraus klar ersichtlich, dass es für in situ-Melanome KEINEN Behindertengrad gibt. Erst ab dem Stadium I. Also hätte kmb zum Zeitpunkt der in situ-Diagnose keinen Grad zugebilligt bekommen. Ich würde mal im Anhang des Behindertenbescheids nachsehen ab wann der MD das Vorliegen des Stadiums IV angesetzt hat. Zum Teil geht das auch anhand der Festsetzung der sogenannten Heilbewährungsfrist hervor, wenn der Behinderungsgrad nicht von vornherein unbeschränkt ausgestellt wurde. Ansonsten stellt sich die Frage, wofür benötigst Du, kmb, den auf die Vergangenheit ausgestellten Ausweis? Das Amt muss als erstes immer per Antragstellung einen Ausweis ausstellen. Will man diesen für einen früheren Termin ausgestellt bekommen, muss man dies ebenfalls (zusätzlich) beantragen. Hier werden wahrscheinlich die 100% erst ab Zeitpunkt der Feststellung der Metastasen und Stadium IV zum Tragen kommen, höchstens die Befunde sagen da etwas anderes und stellen die Verbindung zum in situ her.


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