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Glückslara 11.05.2012 15:59

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo an alle,

mein Grad der Behinderung steht jetzt fest, er beträgt: 80%

Diagnose

Ulceriertes malignes Melanom am Rücken, Tumordicke 6,4mm,
pt4b NO MO, klinisches Stadium 3C.

Wünsche euch ein schönes Wochenende.

Gruß
Glückslara

mary73 25.10.2012 20:22

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo zusammen,

ich muss jetzt zu meinem Verständniß einmal nachfragen.
Ich habe vor 2 Jahren ein Melanom entfernt bekommen.
Genaue Diagnose:
TD 0,3mm Clark Level 2 pT1a
in toto exzidiert

Steht mir da auch ein Behindertenausweis zu???

Wenn ja, ist so eine Behinderung beim Arbeitgeber meldepflichtig??

Danke schon mal für die Antworten. :)

Liebe Grüße
Mary

Gabi1964 25.10.2012 21:26

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Einfach mal einmisch. Zur zweiten Frage: NEIN Du musst es Deinem AG nicht melden. Aber spätestens wenn eine Kündigung droht, solltest Du es, weil Dir nicht so ohne weiteres gekündigt werden könnte. Warum nicht melden? Dir entstehen doch keine Nachteile - eher das Gegenteil.
Ob Du mit Deiner Diagnose einen und welchen GDB hast kann ich nicht sagen. Mein Mann hat gestern mit seinem Nierenzellkarzinom seine 100 GdB bekommen - er war auch nicht wirklich begeistert.:rolleyes:
LG Gabi

babs_Tirol 26.10.2012 15:26

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo Mary,

normalerweise beantragt man den Behindertenausweis, sofort nach der Diagnose und bekommt den Ausweis dann für 5 Jahre.
In deinem Fall wären es dann wohl nur noch 3 Jahre weil ja schon 2 Jahre seit der Diagnose vergangen sind.

Bei der Beurteilung des GdB/MdE-Grades von Hautkrankheiten sind Art, Ausdehnung, Sitz, Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, Begleiterscheinungen (wie Jucken, Nässen, Brennen, unangenehme und abstoßende Gerüche) und die Rezidivbereitschaft bzw. die Chronizität sowie die Notwendigkeit wiederholter stationärer Behandlung zu berücksichtigen. Bei Hautkrankheiten mit stark schwankendem Leidensverlauf kommt ein Durchschnitts-GdB/MdE-Grad in Betracht. Häufig sind außergewöhnliche psychoreaktive Störungen zusätzlich zu berücksichtigen.

Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ);

GdB/MdE-Grad während dieser Zeit:


• nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I (pT1-2 pN0 M0) oder eines anderen Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0 = 50

• in anderen Stadien = 80

Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden einen GdB/MdE-Grad von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdB/MdE-Grad entsprechend höher zu bewerten.

Ab einem GdB von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Schwerbehinderte Menschen (GdB ab 50) haben Anspruch auf Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.
https://www.rlp-buergerservice.de/bi...kategorieId=69



LG
-babs_Tirol-

mary73 26.10.2012 17:53

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Danke Euch beiden für die liebe Antwort!!! :)

....warum nicht dem AG melden?Ich glaub schon , dass ich Nachteile hätte.
Wenn es zum Beispiel um eine Beförderung gehen würde, würden die mich doch bestimmt nicht nehmen!! Weil die Chefs befürchten würden, dass ich vielleicht doch mal längere Zeit ausfalllen könnte!

Wenn ich das jetzt richtige verstanden habe würde ich tatsächlich 50%
bekommen oder?
Ich komme mir irgendwie blöd vor wenn ich den Ausweiss beantrage.
Weil es mir ja eigentlich gut geht! Ich hatte ja riesen Glück, dass der Tumor so früh gefunden wurde!
Aber, da ich jedes halbe Jahr zur Nachsorge gehe und da jedes mal ca. 60€
bezahle für den Fotofinder. Wäre ein bißchen Steuerersparniß schon schön!

@ Gabi, dass mit Deinem Mann tut mir sehr leid! Wünsch Euch beiden alles Gute!!
LG

lilly91 26.10.2012 20:20

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
WHAAAT!?

sobald man ein MM hatte gilt man als schwerbehindert und bekommt 50 % :eek:
in österreich auch? das ist ja krass o_O!


@mary73

die nachsorge kostet geld....? :augen:

wenn alles gut geht werde ich sicher auch alle 3 monate nachsorge gehen (darf man das? oder kostet das wieder extra?) hmm :/


liebe grüße ^^

mary73 26.10.2012 21:33

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo Lilly

Ich bin mir da ja eben auch nicht sicher mit der Behinderung!?!? :confused:

Nein, die Nachsorge kostet eigentlich kein Geld!
Ich habe allerdings sehr viele Muttermale und es ist schwierig da den überblick zu behalten, ob sich eins verändert. Deswegen hält meine Ärztin
die verdächtigen per Bild fest und das kostet eben Geld.

LG

babs_Tirol 27.10.2012 11:34

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo Lilly91,

tatsächlich bekommt man in Österreich den gleichen Grad der Behinderung wie in Deutschland.

Mit deinen Befunden mußt du zum Bundessozialamt deines Bundeslandes gehen, dann bekommst du auch deinen Grad der Behinderung für das Melanom.

Herzliche Grüße aus Tirol

-babs_Tirol-

naumi001 27.10.2012 16:09

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
habe seit 2006 die 100% wurden immer wieder erneuert und seit dieser woche kam dann noch die buchstaben B und G dazu,also liebe leute immer schön die arztberichte kopieren und zum versorgungsamt schicken

Sandra63 21.12.2012 14:55

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo,

heute ist mein (Schwer-)Behindertenausweis gekommen: mit 80% für 5 Jahre!

Allerdings bin ich noch sehr unsicher ob ich ihn meinem Arbeitgeber vorlegen soll, bzw. ob das in meinem Fall - 400,- € Job in kleinem Betrieb - überhaupt etwas bringt. :confused:
Wo setzt man so einen Ausweis denn sonst so ein? Gibt es irgendwo Info´s dazu?

Gruß

Sandra

boebi 22.12.2012 00:42

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo Sandra,
die Frage scheint heute beliebt zu sein, auch für Dich der Link:

http://www.krebs-kompass.de/Forum/sh...9&postcount=24

Liebe Grüße
Boebi

J.F. 22.12.2012 02:25

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo Boebi,

danke für die Verknüpfung.


Hallo sandra,

genau in diesem Thread wurde exakt Deine Fragen schon mehrmals von anderen gestellt. Und beantwortet. Selbst in steuerlicher Hinsicht ist hier mehr als genug zu finden. Wobei boebis Auflistung schon verdammt gut ist :D. Und auch nicht zu toppen.

Und noch viiieelll wichtiger :). Jedem Bescheid ist ein Informationsblatt beigefügt das alles aufführt was und wofür man diese Prozentzahl nutzen kann.

Sandra63 22.12.2012 08:17

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
OK, vielen Dank für den Link!

Dort habe ich nun die gesuchten Info´s gefunden.

Gruß

Sandra

J.F. 22.12.2012 09:07

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Hallo Sandra,

da Dein Link zum Zentrum Bayern Familie und Soziales führt :), kommt hier noch zur Abrundung vom Bayerischen Staatsministerium für Finanzen die Broschüre "Steuertipps für Menschen mit Behinderung" mit dem Rechtsstand 01.07.2011:


http://www.verwaltung.bayern.de/egov...ehinderung.pdf

birgit59 30.05.2014 22:32

AW: Behindertenausweis - Einstufung
 
Ich weiss ja nicht so genau, ob ich mich darüber freuen soll: Heute kam der Schwerbehindertenausweis mit 100% und unbefristet. Ausserden wurde die dauernde Berufsunfähigkeit festgestellt. Klar, ich hsb es ja auch beantragt, aber trotzdem. Ich fühle mich ganz fit und hab100 %.


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