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sonnenstrahl 22.02.2010 12:54

AW: AHB Absage
 
ich hatte auch mächtige Probleme mit der AHB, weil mein Antrag nie beim RV ankam :eek:. Musste da ziemlich hinterherfragen und drängen, nun fahre ich morgen endlich, es ist die 6. Woche nach Bestrahlungsende.
Liebe Biggy, wünsche dir alles Gute, leg auf jeden Fall Widerspruch ein

lg sonnenstrahl

*sunny* 26.02.2010 14:56

AW: AHB Absage
 
Hallo, ich nochmal !

Meine Krankenversicherung stellt sich gerade stur bzw. unwissend, das ist wirklich unglaublich. Sie behaupten weiterhin, ich könne keine AHB machen, weil meine OP schon zu lange her sei und kein Mitarbeiter dieser Versicherung hat jemals etwas davon gehört, dass es für Krebspatienten diese Ausnahmeregelungen gibt.

Mein Problem ist jetzt, dass ich zwar viele Forenbeiträge und Internetseiten finde, in denen das mit den 5 Wochen nach Strahlentherapie steht, nicht aber die gesetzlichen Grundlagen dazu, und ich habe wirklich schon google durchforstet bis in letzte Eckchen.

Weiss jemand von Euch, wo genau das gesetzlich verankert ist ? Ich möchte das meiner KV gerne schicken.

PetraK 26.02.2010 16:30

AW: AHB Absage
 
Hallo Sunny,

ich weiß ja nicht, ob und was du beruflich machst, aber bei allen, die ich kenne, läuft die AHB nicht über die Krankenkasse, sondern über die Rentenversicherung......

Liebe Grüße

Petra

Dolphin 26.02.2010 16:39

AW: AHB Absage
 
Hallo Petra,

bei mir würde auch das Versorgungswerk der Tierärztekammer (mein Rentenversicherungsträger) nur evtl. und nur teilweise zahlen, wenn die KV so gar nichts zahlt....
Ich habe mich gegen AHB und Reha entschieden und den Familienurlaub gewählt...:tongue

LG Dolphin :augendreh

Birgit64 26.02.2010 17:05

AW: AHB Absage
 
Hallo Sunny,

leider schreibst du nicht, warum du alles über die KK regelst. Im Normalfall (angestellter Berufstätiger) ist die AHB bzw. onkologische Reha-Maßnahme eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. In NRW wird das über eine ARGE gehandhabt, in anderen Bundesländern kannst du den Antrag bei der KK bekommen und auch einreichen, die den Antrag dann an die DRV weiterleitet.
Im Regelfall, wenn du beispielsweise noch in der Strahlentherapie bist, hilft der soziale Dienst im behandelnden Krankenhaus bei der Antragstellung zur AHB und kann auch bei der Klinikauswahl helfen.

Vielleicht schreibst du einfach mal mehr über deine derzeitige Situation.
Nachstehend zwei links der DRV zu AHB und REHA.

http://www.deutsche-rentenversicheru...setzungen.html
http://www.deutsche-rentenversicheru...html__nnn=true

Freundliche Grüsse

Birgit64 26.02.2010 17:13

AW: AHB Absage
 
Zitat:

Zitat von Mimmi54 (Beitrag 864705)
Aber auch, wenn die Frist für eine AHB verpasst ist, kommt eine Rehabilitationsmaßnahme in Betracht bzw. verfällt der Anspruch nicht.

Eben, ich habe auch keine AHB gemacht weil ich mich erst zu Hause ein wenig ausruhen wollte. Die Reha habe ich dann 6 Monate nach Abschluss der Therapie gemacht und eine weitere im Jahr darauf. Beide Male hatte ich den Antrag über die KK an die DRV geleitet und innerhalb von 14 Tagen die Zusage.

Liebe Grüsse

netteluna 26.02.2010 17:42

AW: AHB Absage
 
ach mensch Sunny das du auch soviel Ärger hast tut mir echt leid für dich, aber ich weiss auch nur, das eine Reha oder AHB über die Rentenversicherung geht, nicht über die KK, zumindest hier im Raum Berlin Brandenburg, ich weiss nicht, ob das nun Bundesweit so geregelt ist.


Ich war gestern bei meiner Psychotherapeutin, die hat nochmal bei meiner RV angerufen und auf den Widerruf im Eilverfahren hibgewiesen und sie sollte doch am 02.03. nochmal nachfragen, die Dame von der RV wollte sich gestern gleich darum kümmern,
Heute vormittag gegen 11.00 Uhr klingelte das Telefon bei mir dahem und die nette Frau von der RV war ran, sie sagte mir, das Ich die AHB bewilligt bekomme und es geht auf die Insel Föhr in die Sonneneck Klinik. Ich freu mich schon . Am 09 . 03. soll es losgehen , Sie meinte nur, ich müsse mit Bahn oder Auto fahren, weil Taxi, werden sie definitiv nicht bezahlen, ansonsten müsste ich in der Nähe irgentwo hinfahren. Und da ich gut mir Bahn ect. fahren kann, habe ich gesagt das ich kein Taxi brauche, warum auch. Ach ich bin froh, das sich das doch noch so schnell geregelt hat.

Sunny ich drück dir ganz feste die Daumen, das sich das auch bei dir zum Guten für dich regelt.toi toi toi...

Bücherlilli 26.02.2010 18:47

AW: AHB Absage
 
Hallo Sunny,

du findest in § 40 SGB V die Regelung, dass die AHB innerhalb von 14 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt begonnen werden muss. Darin steht auch, dass es in begründeten Ausnahmefällen auch später sein kann. In §§ 13 und 15 SGB 6 findest du weitere Regelungen zur Rehabilitation. Allerdings gelten diese nur, soweit du in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung drin bis (i.d.R. Arbeitnehmer, Pflicht- oder freiwillig versichert). Du hast was von einem Tierärzteversorgungswerk geschrieben. Möglicherweise haben die tatsächlich, so nicht dem Sozialgesetzbüchern unterliegend, abweichende Regeln.

Ich drück dir die Daumen, dass es doch noch schnell klappt.

Elisabeth

hallo.susi 26.02.2010 19:00

AW: AHB Absage
 
schau auch mal hier Punkt 10 Seite 14... da steht genau, dass erst die bestrahlung abgeschlossen sein MUSS.... http://www.lva-hannover.de/internet/lva-hannover/resource.nsf/Files/AHB-Brosch%C3%BCre/$FILE/AHB-Brosch%C3%BCre.pdf

lg sanne

*sunny* 27.02.2010 03:17

AW: AHB Absage
 
Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank schon mal für Eure Antworten ! Ich werde nachher mal alles durchgucken.

Birgit, ich hatte es weiter oben schon mal kurz umrissen:

Zitat:

Zitat von *sunny* (Beitrag 862000)

Das Problem ist die Konstellation meiner Versicherungen. Mein RV-Träger ist ein berufsständigsches Versorgungswerk, das eigentlich nicht für Rehas zuständig ist. Meine PKV hat Reha auch nicht im Programm, zahlt aber normalerweise auf Kulanzbasis.

Bei mir ist es das Versorgungswerk der Ärztekammer, welches Rehas normalerweise nicht zahlt. Im Notfall würden die sicher einspringen, aber es ist tatsächlich so, dass AHB als stationäre Krankenhausbehandlung zählt und somit von der PKV bezahlt werden muss. Normale Reha haben die auch nicht im Programm, daher muss es auch wirklich eine AHB werden. Die Konstellation ist etwas blöd (wer rechnet auch mit sowas bei Versicherungsabschluss :cool: ), aber die Zuständigkeit der PKV ist eindeutig. Normalerweise ist es auch kein Problem, aber ich höre jetzt, dass immer mehr PKVs (glücklicherweise nicht nur meine) sich so sträuben.

Bei meiner Versicherung hat tatsächlich auch bisher keiner der Sachbearbeiter je von dieser Ausnahmeregelung gehört :eek:. Ich habe heute gefragt, ob ich die einzige Krebspatientin sei, die dort versichert ist, denn ich finde das unvorstellbar. Mein anderer Verdacht ist ja, dass sie es doch wissen, sich aber unwissend stellen um mich mürbe zu machen. Und ich weiß nicht, welche Variante schlimmer ist.

Lange Rede, kurzer Sinn, anscheinend muss ich ihnen die Pragraphen präsentieren, sonst winden sie sich weiter :rolleyes:.


Mimmi, die Einleitung der Reha hat das Strahlenzentrum vorgenommen, das war schon am 15. Januar, bei meinem Erstgespräch. Einen Tag später hatte ich den Platz in St. Peter-Ording und seitdem findet dieses Ablehnungs-Pingpong statt. Fristgerecht ist das alles. Rechtzeitig beantragt, Beginn vier Wochen nach Beendigung der Strahlentherapie. Und wenn ich mir meine Haut nach bisher 24 Bestrahlungen so ansehe werde ich die Zeit auch auf jeden Fall brauchen.

Natürlich war ich beim Sozialdienst, aber die haben mir im Grunde auch nur gesagt, was ich schon weiß. Im Strahlenzentrum habe ich das auch angesprochen. Alle regen sich über meine KV auf, aber wirklich helfen will mir niemand dabei. Ich war darüber auch schon ehrlich enttäuscht, denn selber habe ich schon oft mit irgendwelchen BGs und Versicherungen telefoniert und Schreiben aufgesetzt, wenn meinen Patienten Probleme hatten. Bei uns wird auch alles für die Pat. organisiert und ich finde es schade, dass ich damit doch ziemlich allein gelassen werde.

Naja, das nervt zwar, aber ich bleibe mal zuversichtlich.


Netteluna, wie schön, dass es geklappt hat :), herzlichen Glückwunsch !

Birgit64 27.02.2010 10:53

AW: AHB Absage
 
Hallo Sunny,

danke für die Erklärung. Die hatte ich weiter oben wohl übersehen. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass du tatsächlich eine Ausnahme mit deiner Konstellation bist. Sowas müssen die doch schon öfter gehabt haben. Ob die versuchen dich auszubremsen?
Scheint, dass zumindest in dieser Hinsicht diese Dinge mit den gesetzlichen KK und der DRV einfacher zu regeln sind.

Hoffe, du kannst das noch irgendwie mit denen regeln, denn eine AHB oder auch eben Reha bietet viele Vorteile und ist durch einen normalen Urlaub nicht zu ersetzen.

Freundliche Grüsse

Altmann 27.02.2010 11:43

AW: AHB Absage
 
Hallo netteluna,
also was ich so auf die Schnelle erkennen kann, Du hast bzw. Dein Arzt hat
einen Antrag auf medizinische Reha geschickt. Du muß eine onkologische
Reha erhalten, kann man im Antrag ankreuzen. Ich nehme mal an, daß es daran
liegt.
Gruß Altmann

*sunny* 27.02.2010 14:10

AW: AHB Absage
 
Moin moin :) !

Zitat:

Zitat von Birgit64 (Beitrag 865011)
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass du tatsächlich eine Ausnahme mit deiner Konstellation bist. Sowas müssen die doch schon öfter gehabt haben.

Das denke ich auch. Auch wenn die Konstellation seltener ist als Gesetzliche RV+GKV bin ich sicher nicht die einzige, die so versichert ist UND an Krebs erkrankt ist. Umso erstaunter bin ich, dass dort - angeblich - noch nie jemand etwas von den Ausnahmeregelungen gehört hat.


Zitat:

Zitat von Birgit64 (Beitrag 865011)
Ob die versuchen dich auszubremsen?

Den Verdacht habe ich auch :mad:. Aber: NICHT MIT MIR :twak:

;)

*sunny* 27.02.2010 14:20

AW: AHB Absage
 
Zitat:

Zitat von Mimmi54 (Beitrag 865012)
ich vermute, dass sich die KK auf ihre Leistungspflicht hinsichtlich einer AHB nur innerhalb des Fristablaufs von 14 Tagen nach Behandlungsende zurückziehen will, damit als Leistungsträger für eine onkologische Festigungskur die Rentenversicherung Bund in Anspruch genommen werden muss.

Ja genau, das schreiben sie auch ziemlich deutlich in der zweiten Ablehnung. Ich hoffe, dass das Versorgungswerk in der nun auch zweiten Ablehnung genauer darauf eingeht, insbesondere auch auf die Sonderregelungen. Dort kennt man sie nämlich. Mir wurde auch signalisiert, dass sie mich nicht im Regen stehen lassen wollen, falls meine Kasse tatsächlich noch ein drittes Mal ablehnen sollte. Das hilft mir sehr dabei, das jetzt durchzukämpfen.

Ich habe jetzt die ganzen in Frage kommenden Paragraphen im SGB durchgelesen und finde nur im Nebensatz erwähnt, dass von den 14 Tagen abgewichen werden kann, wenn medizinische Gründe dagegen sprechen, die AHB vorher anzutreten. Woher kommen denn dieses genauen Fristen mit den 5 Wochen nach Strahlentherapie ? Das finde ich auf so vielen Seiten, aber immer ohne Quellenangaben. Ich werde langsam kirre...


Zitat:

Zitat von Mimmi54 (Beitrag 865012)
Unabhängig davon möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass dir keine onkologische Rehabilitationsmaßnahme verloren gehen, wenn du die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der Rentenversicherung erfüllst http://www.deutsche-rentenversicheru...setzungen.html

Die erfülle ich ja vermutlich nicht, da ich dort keine Beiträge einzahle. Oder verstehe ich das vielleicht nur nicht ? Ich bin echt schon ganz verwirrt von den ganzen Paragraphen und Bestimmungen, dass ich das gar nicht mehr einordnen kann.

Danke für den Tipp mit der Patientenberatung, da werde ich Montag gleich mal anrufen.

Renate2 27.02.2010 15:16

AW: AHB Absage
 
Hallo,
letztes Jahr habe ich anläßlich eines Krebsinformationstages an einem Workshop teilgenommen. Da wurde auch ausdrücklich gesagt, daß uns AHB vom Gesetz her zusteht. Lediglich die 2. oder sogar 3. Reha ist ein sog. "goodwill", steht uns vom Gesetz her nicht zu sondern wird vom Zustand des Patienten abhängig gemacht.

Liebe Grüße
Renate


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