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F.S. 06.08.2010 15:55

AW: Arbeitsamt....
 
ja aber beim arbeitsamt sagen sie doch immer wenn du krankgeschrieben bist , bist du nicht vermittelbar und hast somit keinen anspruch auf arbeitslosengeld weil man dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht.

Elisabethh.1900 06.08.2010 23:02

AW: Arbeitsamt....
 
Lieber F.S.!

Das Arbeitsamt ist froh, dass Du eine genehmigte und durch die Deutsche Rentenversicherung, finanzierte Rehamaßnahme hast. Das AA macht Dir keine Schwierigkeiten, die überbrücken diese 4 Wochen.

Wenn es dann um die Vermittlung in den neuen Beruf geht, sind sie ja eh wieder mit gefordert.

Ruhe Dich noch ein bißchen aus, erledige ein paar liegen gebliebene Dinge, denn diese Rehas sind manchmal ganz schön streßig, besonders in der ersten Zeit.

Ich wünsche Dir alles Gute!

Elisabethh.

Aby 07.08.2010 07:49

AW: Arbeitsamt....
 
Hallo...

Ich habe auch eine Frage zum Arbeitsamt.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Meine Partnerin ist jetzt noch bis zum 30.o9. krankgeschrieben und möchte dann am o1.Oktober wieder anfangen zu arbeiten.

Folgendes: während ihrer Krankheit ist der Arbeitsvertrag (1 Jahr Befristung ) am 30. o1.1o ausgelaufen und somit wäre sie rein theoretisch arbeitslos oder ist sie es sogar, aber sie steht dem Arbeitsmarkt auf Grund ihrer Krankschreibung und Krankheit nicht zu Verfügung.

Nun zu meiner Frage:

Kann sie trotzdem das Hamburger Model zur Arbeitsaufnahme beantragen, oder geht das nicht, weil sie die ganze Zeit krankgeschrieben war bis zum Wiederantritt der Arbeit?

Vielen Dank im Voraus.

LG Aby

Altmann 07.08.2010 10:59

AW: Arbeitsamt....
 
Hallo Elisabeth,
freue mich immer, wenn ich was von Dir lese.
Also zum Beitrag: Das Arbeitsamt überbrückt das nicht, in dieser Zeit
der Reha gibts Überbrückungsgeld und das kommt aus dem Topf der
Rentenversicherung und darüber freut sich das Arbeitsamt und hat somit
überhaupt nichts gegen eine Reha. Hast Du noch nicht bemerkt, daß die
Ämter gerne was an andere Ämter abschieben, um ihren Topf zu schonen.
Gruß Altmann

F.S. 07.08.2010 13:01

AW: Arbeitsamt....
 
jo das stimmt hab ich auch schon gemerkt..... sorry hab festgestellt das meine ausführungen nich ganz korrekt sind natürlich wurde mein hautkrebs 2009 und nich 2008 wie ich geschrieben hatte festgestellt und behandelt.

Binie 09.08.2010 10:21

AW: Arbeitsamt....
 
Hallo FS, nach Aussteuerung der Krankenkasse zahlt auch bei weiterer Arbeitsunfähigkeit das AAmt nach der so genannten Nahtlosigkeitsregelung ALG I. Hat man dir etwas anderes gesagt, so ist dies eine FEHLINFORMATION von Seiten des Amteskommt (und das kommt ja wohl mehr als häufig vor). Wir haben diesen Fall so selber genau so gehabt und es gab 0 Probleme, du kannst also beruhigt krankgeschrieben bleiben bis zur Reha.

F.S. 09.08.2010 13:35

AW: Arbeitsamt....
 
ich dank dir. dann muss ich mich da nochmal ein bisel schlau machen hab mittwoch ein termin bei meiner rehaberaterin vieleicht kann sie mir auch noch ein paar tips geben. mfg. F.S.

F.S. 09.08.2010 14:22

AW: Arbeitsamt....
 
ach übrigens fällt mir ein dann hab ich mich glaub ich übern nuckel ziehn lassen die arbeitsvermittlerin hat mich eine eingliederungs vereinbarung unterschreiben lassen nach der ich wieder voll zur verfügung stehe. da wa ich wohl bisel dumm oder?

Altmann 10.08.2010 10:23

AW: Arbeitsamt....
 
Hallo FS,
die mußt Du unterschreiben, da kommst Du nicht drumm rumm.
Sonst gibts kein Geld. Alles Erpressung!!
Gruß Altmann (Frau)

Binie 10.08.2010 11:54

AW: Arbeitsamt....
 
Hallo Altmann (Frolln :tongue) du sagst es. Erpressung und Unverschämtheit und Unwissenheit hoch 47!!!!!!!!!!!!!!

Hallo FS, ärgere dich nicht, blöd bist du ganz gewiss auch nicht, woher in aller Welt soll man solche Sachen auch wissen. Dafür ist meines Erachtens das so genannte "Servicecenter" da (für den Service den die liefern möchte man glatt den Servicevertrag kündigen).

Ich würde denen demonstrativ ab dem 16.09.2010 wieder eine Krankschreibung auf den Tisch legen für ihre Auskünfte.

VDK ist eine gute Möglichkeit, denk mal über einen Beitritt nach.

Aby 26.11.2010 09:39

AW: Arbeitsamt....
 
Hallo ,
ich noch einmal.
Es ist nun definitiv so, dass meine Pertnerin noch keinen neuen Job gefunden hat und nicht die vollen 78 Wochen krank geschrieben war. Sie hat sich jetzt am ersten Tag der "Gesundheit" beim Arbeitsamt gemeldet. Sie bekommt jetzt ALG1. Was mich verwundert ist, dass das ALG1 nur 6o% von Nettolohn der letzten zwei Jahre beträgt. Das bedeutet jetzt für sie einen Verlust zum Krankengeld von über 3oo Euro.
Ist das richtig so? Hat da jemand Ahnung. Ihr wurde angeboten, wenn sie mit diesem Geld (7oo Euro ) nicht auskommt, zusätzliches Hartz4 zu beantragen, was ich persönlich ein Witz finde. Denn dann muss man sich doch bestimmt "nackig" machen, was das Geld betrifft oder? Und am Ende kommt dabei nix rum.

Kann mir jemand sagen, ob das ALG1 im Gegensatz zum Krankengeld wirklich so einen Unterschied hat???

Danke für die Hilfe im Voraus:winke:

gilda2007 26.11.2010 10:27

AW: Arbeitsamt....
 
Ja, so ist es leider. Da ja das Krankengeld schon reduziert ist, kommt beim ALG1 nach Krankheit recht wenig rum.

Aby 26.11.2010 11:14

AW: Arbeitsamt....
 
Öhm, dass Geld wurde aber von den letzten zwei Jahren berechnet. Das bedeutet ein Jahr volle Arbeit und ein Jahr Krankschreibung:(

gilda2007 26.11.2010 11:23

AW: Arbeitsamt....
 
Ich hatte in Erinnerung, dass die Berechnungsgrundlage die Einkünfte des letzten Jahres sind. Was immer das war, ob nur Krankengeld, Mischung Gehalt und Krankengeld, am Ende bekommt man 60 % von diesen Einkünften.

Aby 28.11.2010 14:07

AW: Arbeitsamt....
 
Oh man, nicht genug, dass man an dieser Krankheit zu kauen hat..nee, es gibt auch noch Geld im Hungerformat.

Trotzdem Danke für die Antworten;)


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