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NicoleZ 09.09.2013 17:19

AW: Finanzielle Hilfen
 
Hallo, auch von mir herzliches Beileid.

Zitat:

Zitat von Bine 60 (Beitrag 1212190)
Auch wenn es vielleicht pietätlos klingt, aber als mein Vater 2006 plötzlich verstarb, habe ich mehrere Beerdigungsinstitute angerufen und mich nach deren Preisen erkundigt.

Das hat mit pietätlos überhaupt nichts zu tun, ich habe mal eine Zeitlang in einem Bestattungsinstitut gearbeitet, und viele von denen nutzen es ziemlich schamlos aus, dass die Menschen, die zu ihnen kommen, gerade nicht so ganz zurechnungsfähig sind.
Man darf sich von den Bestattern nicht ins Bockshorn jagen lassen.

Elisabethh.1900 10.09.2013 00:16

AW: Finanzielle Hilfen
 
Liebe Hazel,

Es gibt in Deutschland eine Bestattungspflicht, in der die nächsten
Zitat:

Angehörigen (in diesem Fall wohl die Kinder) die Kosten der Bestattung übernehmen müssen. Auch wenn die Mutter die Kosten erstmal vom Amt bezahlt bekommen würde, wird sich das Amt dann an die Kinder halten. Ob diese dann zahlen müssen, hängt von deren Einkommen ab.
Die Regelungen sind in den einzelne Bundesländern unterschiedlich. Bei uns gibt es z.B. eine Höchstgrenze für die Kosten einer Bestattung. Das Sozialamt schaut nicht nur bei den Kindern nach den Einkommensverhältnissen. Es kann auch passieren, dass die Geschwister des Vaters oder seine Eltern für die Kosten aufkommen müssen.
Laßt Euch dazu bitte beraten, am besten von einer unabhängigen Beratungsstelle z.B. bei den Wohlfahrtsverbänden.

Elisabethh.

hazelgpinar 23.09.2013 23:24

AW: Finanzielle Hilfen
 
Vielen Dank für die Antworten.

Es fällt mir immer noch schwer zu schreiben.

Er fehlt mir so sehr.

22.04.2005 09.10.2013 08:40

AW: Finanzielle Hilfen
 
Zitat:

Zitat von Norma (Beitrag 1211857)
Hallo,

Außerdem hat deine Mutter Anspruch auf drei Monate "Sterbegeld"; das heißt, sie bekommt noch 3 Monate die volle Rente ihres Mannes.
Danach erfolgt automatisch eine Renten-Neuberechnung und sie wird nur noch 60% der bisherigen Rente erhalten.

Nein, das passiert nicht automatisch, man muss einen Antrag auf Witwenrente stellen. Diesen bekommt ihr entweder vom Bestattungsinstitut, beim örtlichen Versicherungsamt (Stadtverwaltung), in der Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung oder online. Wenn ihr euch nicht meldet, versendet die Rentenversicherung die Äntrage auch selbst (in der Regel).
Die Auszahlung der Rente für die 3 Monate nach dem Sterbemonat kann auch bei der Post (Renten Service) beantragt werden (so machen es die Bestattungsinstitute).

LG
22.04.2005

Altmann 09.10.2013 11:48

AW: Finanzielle Hilfen
 
Hallo,
muss mich doch dazu melden.
Ich weis auch, daß das vor ein paar Jahren mit den 3 Monaten noch so war.
Aber kann es vielleicht sein, daß das die DRV laut Beschluß das
vielleicht eingestellt hat?
Gut möglich. Will es aber nicht beschwören.
Gruss Altmann

Bine 60 09.10.2013 23:05

AW: Finanzielle Hilfen
 
Hallo Altmann,

das sogenannte "Sterbevierteljahr" (einige sagen auch Sterbegeld dazu) wird auch heute noch bezahlt. da ist zum Glück noch nichts gekürzt worden.

Grüße von Sabine

hazelgpinar 15.10.2013 21:19

AW: Finanzielle Hilfen
 
Vielen Dank für die Antworten.

Meine Mama hat jetzt drei Monate Volle Erwerbsminderungsrente von meinem Papa bekommen. Der Bestatter hat es alles gemacht. Jetzt hat er noch die Witwenrente von meine Mama beantragt. Gut das die sowas machen, denn ich hab schon genug mit den ganzen anderen Sachen.

Vielen Dank nochmals für alles.

Lg


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