Krebs-Kompass-Forum seit 1997

Krebs-Kompass-Forum seit 1997 (https://www.krebs-kompass.de/index.php)
-   Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.) (https://www.krebs-kompass.de/forumdisplay.php?f=51)
-   -   Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !! (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=18693)

shalom 25.11.2006 11:26

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo,

unkommentiert gebe ich hier die Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 22.11.2006 wieder.

Mit besten Grüßen
Shalom

Zitatanfang


Deutsche Rentenversicherung zum BSG-Urteil zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat in seiner heutigen Sitzung über eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2006 zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten beraten. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Rentenversicherung zunächst weitere Musterverfahren führt, um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären. Diese Vorgehensweise wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausdrücklich begrüßt.

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hatte in seinem Urteil entschieden, dass für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, keine Abschläge berechnet werden dürfen. Diese Auslegung des Bundessozialgerichts findet in Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte des Gesetzes keine Bestätigung. Im Gegenteil: Aus der Begründung zu dem Gesetz ergibt sich, dass die Höhe der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an die Höhe der vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten für schwerbehinderte Menschen angeglichen wird. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird nach der Gesetzesbegründung "für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 63. Lebensjahr um 0,3 Prozent, höchstens um 10,8 Prozent gemindert." Anders als das Bundessozialgericht geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch die Erwerbsminderungsrenten mit einem Abschlag zu versehen sind, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

Außerdem hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Erwerbsminderungsrenten Anfang 2001 auch eine Verlängerung der Zurechnungszeit eingeführt. Diese dient gerade der Abfederung der Abschläge für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Die Regelung wäre nach der Systematik nicht notwendig gewesen, wenn für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten vor dem 60. Lebensjahr keine Abschläge berechnet würden. Außerdem würde die Umsetzung des Urteils zu einer widersprüchlichen Situation führen: Eine vor Vollendung des 60. Lebensjahres zunächst abschlagsfrei in Anspruch genommene Erwerbsminderungsrente wäre zu mindern, wenn der Rentner das 60. Lebensjahr vollendet.

Erscheinungsdatum:
22.11.2006

Zitatende

entnommen aus:

http://www.deutsche-rentenversicheru...m__renten.html

Christine1963 29.11.2006 11:46

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo,


die Antwort auf mein Schreiben kam aber schnell. Der "Deutsche Rentenversicherung Bund" schrieb mir:

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 21.11.06.

Das Urteil des Bundessozialgerichtes liegt uns zwar seit dem 07.08.06 vollständig vor, wir bitten Sie jedoch, sich noch etwas zu gedulden. Erst nach Absprache aller Rentenversicherungsträger kann das Verfahren fortgesetzt werden.


Sind nicht alle Rentenversicherungsträger im Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengeschlossen? Oder was soll das dann heißen?


Gruß
Christine

shalom 29.11.2006 18:19

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo Christine,

die Antwort der Deutschen Rentenversicherung Bund ist meiner ganz persönlichen Ansicht nach eine höfliche Umschreibung dafür, daß man um Geduld bittet, um sich mit den in der Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengeschlossenen Rentenversicherungsträgern zu beraten und abzustimmen. Das Ergebnis dieser abstimmenden Beratungen wird sich nichts desto weniger aber doch letztlich in den wesentlichen Zügen am Urteil des BSG vom 16.05.06 zu orientieren haben, das ist meine Meinung als juristischer Laie.

Das wird wohl für die Rentenversicherer Zeitgewinn bedeuten, jedoch Zeitverlust für die Betroffenen.

Schaut man auf die WWW Seiten der Deutschen Rentenversicherung Bund kann man rechts unten anklicken: Bei <Top Links> <Versicherungsträger>

http://www.deutsche-rentenversicherung.de

So sieht man die Liste der Versicherungsträger.

Mit lieben Grüßen
Shalom

inter 29.11.2006 20:02

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Erwerbsminderungsrenten: Abschlägebleiben vorerst erhalten (Pressenotiz vom 23.11.2006-Rentenversicherung)


H@llo Shalom und die anderen,

es war doch sonnenklar, dass das nicht akzeptiert würde und man Mittel und Wege finden wird, Hunderttausende Nachzahlungen zu verhindern.

Was indes äußerst kritikwürdig ist, wäre allein die Entscheidung zugunsten e i n e r einzigen Klägerin, der man im Ergebnis dann mehr Rente zugestand und sogar rückwirkend nachzahlte.
Nur hierauf kann sich ein erneutes Prozessieren berufen, denn es gilt: vor dem Gesetz sind alle gleich.

Lieben Gruß :-)

shalom 30.11.2006 08:57

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo,

jeder Betroffene fühlt sich wohl mehr oder weniger unseren juristischen Gegebenheiten und Institutionen ausgeliefert, fühlt sich in seiner eigenen Situation vielleicht ungerecht oder unzureichend behandelt und reagiert verständlicherweise emotional.

Obwohl ich beruflich aus einer ganz anderen Ecke komme, kann ich die Gliederung unseres Rechtssystems sehr wohl nachvollziehen (obwohl ganz gewiß nicht alles verständlich für mich ist oder meinem persönlichen Empfinden entspricht) und ich bestreite den höchsten deutschen Gerichten ganz gewiß nicht ihre fachliche Kompetenz.

Ein Urteil z.B. der höchsten deutschen Sozialgerichtsbarkeit hat Auswirkungen für sehr viele Betroffene, jedoch auch ganz erhebliche finanzielle Folgen für die Versicherungsträger. Das übliche Verfahren: "Klagen durch die Instanzen" wird ja nicht gemacht, um die Betroffenen persönlich zu ärgern oder bewußt auf die lange Bank zu schieben, sondern um den Rechtsweg "wasserdicht", d.h. in sich widerspruchsfrei zu machen. Zugelassene Revisionen dienen zudem dazu (wie es die Juristen ausdrücken), das "Recht auf diesem Gebiet weiterzuentwickeln". Und genau das läuft im Augenblick im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 16.05.06.

Bei komplexen Sachverhalten ist von der höchsten Gerichtsinstanz hohe sachliche Kompetenz zu erwarten und erwünscht. Das Gleiche erwartet man von der beklagten Institution. Die Durchdringung der Probleme benötigt dabei auch ZEIT. Aber nicht allen betroffenen Klägern bleibt noch viel Zeit.

Revisionsurteile vor hohen Instanzen deutscher Gerichte haben meist ganz grundsätzliche Rechtsbedeutung und gehen über den Einzelfall (mit seinem speziellen Schicksal und seinen Verästelungen) hinaus. Das ist für die Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Rechts sicher verständlich, für mich als ggf. Betroffenen kann das durchaus einen ziemlich säuerlichen Beigeschmack haben, da das eine oder andere meiner speziellen Situtation im grundsätzlichen Urteil evtl. aus übergeordneten Rechtsgründen keine von mir erwünschte Berücksichtigung mehr findet. (Wenn man selbst juristisch betroffen ist, steht man vor der Situation: Geduld zu lernen, auch emotionale Distanz zu gewinnen und manches nicht persönlich zu nehmen).

Gerichte wenden dabei Gesetze lediglich an, sie haben vorhandene Gesetze umzusetzen, ggf. auszulegen, auf Gesetzeslücken hinzuweisen. Es ist jedoch allein Sache des Gesetzgebers (Bundestag, Bunderat) Gesetze zu erlassen, zu verbessern usw.

Mit besten Grüßen
Shalom

Randbemerkung:

Auf meiner eigenen juristischen zivilrechtlichen "Baustelle" (Landgericht , Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) läuft auch der lange Instanzenweg schon seit 2002 und erst wenn die höchstrichterlichen Urteile gefällt sind, wird die beklagte Institution beginnen, ihre Satzung den Urteilen entsprechend umzuändern UND DAS KANN DAUERN.

malos 30.11.2006 17:44

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo, ich hatte heute Post, sieht irgendwie danach aus, dass ich nun doch zum Anwalt marschiere. Habs ja erst allein versucht.

http://666kb.com/i/ajoybrni3tfh5rafv.jpg
http://666kb.com/i/ajoyc3kpsh9dresgr.jpg

Christine1963 04.12.2006 12:54

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo shalom,

danke für Deine schnelle Antwort. Ich werde diese Woche noch meinem Anwalt die Unterlagen geben. Dann bin ich halt einer der nächsten Prozesse. Das wollen die ja.


Gruß
christine

Monella 14.01.2007 16:23

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Guten Tag alle zusammen! Ich bin durch Zufall auf diese Seite geraten, als ich beim "googeln" das Stichwort "Rentenabschlag + EU-Rente" eingegeben habe. Ich bin ebenfalls Betroffene (60. Lebensjahr vollendet, 50 % schwerbehindert und seit 8/2004 in EU-Rente mit 10,8% Abschlag). Auf das Thema wurde ich durch einen Artikel in der Zeitschrift "LENZ"aufmerksam. Ich hatte vorher noch nichts darüber gehört oder gelesen. Jetzt suche ich weitere Infos zum Thema "rechtswidriger Rentenabschlag".
Kann mir bitte jemand eine Frage beantworten: An wen richte ich meine Aufforderung, meine EU-Rente zu überprüfen? Einige schreiben von der Deutschen Rentenversicherung, andere nennen die BfA als Ansprechpartner.
Oder ist das im Endeffekt ein und dasselbe? Meinen Rentenbescheid bekam ich jedenfalls von der BfA in Berlin.
Übrigens, falls jemand kritisch anmerken sollte, daß ich in diesem "Krebs-Forum" fehl am Platz sei: Ich bin zwar selbst nicht von Krebs betroffen, leider aber mein Mann.
Ich bedanke mich bereits im voraus für eine hilfreiche Antwort.
Gruß Mona

Blauerschmetterling 14.01.2007 16:41

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Liebe Monella,
schön, dass Du zu diesem Forum gestossen bist. Du musst nicht unbedingt an Krebs erkrankt sein, um hier zu schreiben. Und dennoch bist Du betroffen, da Dein Mann erkrankt ist. Vielleicht findest Du auf diesem Weg Antworten auf Deine Fragen.

Sämtliche Rentenversicherungen wurden zusammen gefasst unter dem Namen: "Deutsche Rentenversicherung". Du kannst also Deine Anträge dort hin schicken.

Liebe Grüße
Blauerschmetterling

Monella 14.01.2007 18:02

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Danke, Blauerschmetterling, für die freundliche Begrüßung. Es gibt in diesem Forum viele sehr engagierte und sachkundige Mitglieder, habe ich festgestellt. Alle meinen offenen Fragen sind durch das Lesen der Beiträge und durch Deine Antwort beantwortet. Foren können sehr hilfreich sein, ich habe beste Erfahrungen damit gemacht, als mein Mann 2003 an PK erkrankte. Mittlerweile geht es ihm wieder sehr gut. Ich wünsche auch Dir, daß Du ganz gesund wirst und bleibst!!
Liebe Grüße, Mona

Regina_Beate 17.01.2007 11:46

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo, Mona.

Die BfA gibt es in der Form nicht mehr. Alle Versicherungsträger LVA und BfA sind mit der DRV (Deutsche Rentenversicherung) vereinigt. Die Anschrift ist gleich wie BfA. Deinen Einspruch stellst Du an die DRV. Einfach gegen den Rentenbescheid hinsichtlich der Abschläge Einspruch einlegen. Aufgrund der Vielzahl von mittlerweile eingegangenen Einsprüchen versucht die DRV, eine Verzögerungstaktik anzuwenden. Ich bin diesbzgl. zu meinem Anwalt gegangen, der alles Nötige regelt. Notfalls werden wir eine Klage anstreben. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernehmen die die Kosten.
Blättere in diesem Thread mal in Ruhe von oben durch. Dort findest Du hilfreiche Tips und auch Links zu Formularen, die den Einspruch entsprechend vorbereitet haben.
Viel Glück !
Gruß
Regina Beate

Julie C. 03.02.2007 19:52

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo, alle zusammen !

Aus aktuellem Anlass möchte ich diesen wichtigen Thread 2hochschubsen" und aktualisieren.

Allein in dieser Woche habe ich von 2 Fällen Kenntnis erhalten, bei denen wieder falsch berechnet wurde !

Für die neuen Leser dieses Threads:

bitte insbesondere die 1. Seite beachten.

Regina_Beate 04.03.2007 15:49

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo, Zusammen !

Nachdem ich das "Rumgeeier" der DRV leid bin, hat mein Anwalt am 23.02.07 beim SG in Düsseldorf Klage eingereicht. Offenbar spielt die DRV auf Zeit ! Nicht alle von uns haben die ! In einem Brief der DRV war eindeutig zu lesen, dass Entscheidungen erst nach neuerlichen Klagen getroffen werden. So ein Schwachsinn - offenbar hat Vater Staat immer noch zu viel Geld, welches dann in Gerichtsprozesse investiert wird.:confused:
Na, ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.

Einen schönen sonnigen Sonntag allen !

Liebe Grüße
Regina Beate;)

Barbara_vP 20.03.2007 15:23

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Huhu zusammen
habe heute meinen Rentenbescheid (befristet bis zum 31.5.2008) bekommen,
Komme nicht so schlau daraus. Wo würde der Abschlag stehen.....
unter monatliche Zahlung? wo auch die Krankenkasse und Pflegekassen beträge stehen.(weiß einer was die zusätzliche Krankenversicherung ist????)
oder
steht das in der Berechnung der Monatsrente
da steht Endgeldpunkte....
der rentenartfaktor bei rente wegen voller em
und daraus berechnet sich der Monatswert

ich komme im zahlenjungle nicht klar
kann mir einer helfen? wo würde der abschlag stehen????
tausend fragen...

LG
und danke
Barbara

Thomas 20.03.2007 18:40

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo Barbara,

die Zahlen sind auch kaum zu verstehen, selbst Rentenfachleute tun sich schwer damit, aber wenn ich es richtig verstanden habe ist der Abschlag in der "Zurechnungzeit" versteckt. Bei einer EM-Rente wird ja die Zeit in der man nicht mehr arbeiten kann, so berechnet als ob man bis zum richtigen Renteneintrittsalster weiter arbeitet, sonst wäre die Rente bei jüngeren Beziehern extrem schlecht. Diese Zurechnungszeit wird bei der EM-Rente nur bis zum 60ten Lebensjahr, statt zum 65.Lebensjahr berechnet. Dadurch entsteht ein Kürzung der vollen Rente.
Schau mal auf der ersten Seite dieses Threads, dort steht was drüber.

Gruß
Thomas

Barbara_vP 20.03.2007 19:55

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo Thomas
danke
bei mir ist diese Zurechnungszeit bis zum 60 Lebensjahr berechnet....
demnach ist auch der Abschlag bei mir.....also werde ich gegen den Abschlag widerspruch einlegen.
Danke für die Info
ist schon gemein, dass man den Abschlag so versteckt
schönen abend
Barbara

Norma 20.03.2007 23:34

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo an Alle,

unter der Voraussetzung, dass mein Gehirn keinen Albtraum hatte :lach2: ,
da stand doch vor etwa 4 bis 8 Wochen ein kleiner Bericht in unserer Zeitung (WAZ ESSEN)... in dem zu lesen war, dass es KEINE Rückzahlung für vorzeitige Rentenempfänger geben wird.
Zwar wurde der Rentenabschlag von 10,8% für rechtswidrig erklärt; die RV sieht sich aber außerstande, sämtlichen Betroffenen die zuwenig gezahlte Summe zurückzuzahlen. Dies würde zu einem Zusammenbruch der finanziellen Situation bei der RV führen.
(hab ich jetzt nur aus dem Kopf heraus interpretiert; aber was das bedeutet, war mir klar). :-(

Ich wundere mich ein bisschen, dass so eine Meldung bisher nicht im Forum gepostet worden ist.

Fazit: Es gibt definitiv keine Rückzahlung!

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001

PS: Habe auch einen Antrag gestellt und bisher nichts gehört. Aus einer früheren Erfahrung heraus (da ging es um zu wenig gezahltes Kindergeld) weiß ich aber, dass es bei einer öffentlichen Meldung keine weitere Mitteilung mehr gibt. Und auch damals sind wir leer ausgegangen... weil der Staat kein Geld für die immense Rückzahlungssume übrig hatte. :-(

Regina_Beate 21.03.2007 13:20

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo,

was Norma schreibt, ist nur bedingt richtig. Die DRV erwartet neue Klagen und wird dann im Einzelfall entscheiden. So stand es auch im Zeitungsartikel. Schwer zu verstehen -denn somit erhöhen sich die Kosten für die DRV noch- aber es wird dringendst geraten, Klage gegen die Abschläge einzureichen. Offenbar hofft die DRV, dass viele der Betroffenen einen Rückzieher machen, da ihnen das Verfahren zu lästig ist und vielleicht auch zu lange dauert. Dieser Anspruch bleibt aber auch für die Erben bestehen ! Ich habe bereits am 26.02.07 über meinen Anwalt Klage eingereicht, und das Verfahren wird zunächst beim SG in Düsseldorf geführt. Mein Anwalt verspricht sich einen recht guten Erfolg. In seiner Kanzlei sind auch schon mehrere Parallelverfahren anhängig.
Also - nur Mut !
Liebe Grüße
Regina Beate

Birgit1702 29.03.2007 21:39

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo zusammen,
wir waren am Dienstag (27.03.) bei einer Informationsveranstaltung der DR. Dort wurde das Thema Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60jährige auch von einem Teilnehmer angesprochen.
Wenn der Rentenbescheid eingeht, ist auf jeden Fall ein Überprüfungsantrag zu stellen, ansonsten können später keine Ansprüche rückwirkend gestellt werden!
LG
Birgit

Regina_Beate 31.03.2007 12:32

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo,

da das BSG die Abschläge bereits als verfassungswidrig beurteilt und diesbzgl. schon ein Urteil zugunsten einer EU-Rentenempfängerin gesprochen wurde, kann die DRV viel erzählen (dort hat man ja auch eine "andere Rechtsauffassung").
Meine Klage läuft, und ich bin mal gespannt !

Das kann zwar dauern.:schlaf:
Wenn ich es nicht mehr erlebe, dann freuen sich meine Erben, denn der Anspruch verfällt nicht !

Gruß
Regina Beate

inter 31.03.2007 19:26

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
H@llo, Ihr Lieben alle :-)

heute fand ich diese Meldung vom VdK, die ich für beachtenswert empfand.
Danach könnten möglicherweise (und wenn überhaupt) nur noch diejenigen profifiteren, die bis zum 01.05.2007 ihre Widersprüche oder Überprüfungsanträge eingereicht haben. Danach erlischt wohl jeder Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen.
Da man neuerdings ja ein Bestätigungsschreiben erhält, sollte jeder so einen Antrag formlos einreichen, kostet ja nix.

Liebe Grüße :-)

http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de15225

Altmann 11.04.2007 19:51

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Tja Kinder,
jetzt scheint sich was zu tun. Unser lieber Herr Münte hat da seine Finger
im Spiel. Gestern in Fakt kam "Neues". Bis 30.4.2007 kann man noch Widerspruch
einlegen sowie um eine Überprüfung der EU-Rente v.60 bitten. Münte ist der
Meinung, daß man die RV vor zu hohen Ausgaben schützen müsse und es wird am 1.5.2007 ein neuer Gesetzestext erarbeitet oder ausgebuddelt, darin heißt es, daß bei falscher Berechnung der Rente der Empfänger keinen Anspruch auf
Richtigstellung seiner Rente hat. Toll was?
Aber ich würde trotzdem mal die Frist nicht versäumen. Vielleicht reicht doch
jemand Komptetentes Klage ein und gewinnt.
Ihr könnt auch unter ZDF.de nachhören. War gestern dran.
Gruß Puppe

Jutta 11.04.2007 20:30

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
@Alle,

Lest mal hier:

"Das Altersgrenzenanpassungsgesetz, in der Öffentlichkeit bekannt als das Regelwerk, das das Rentenalter auf 67 Jahre herauf setzt, passierte Ende März den Bundesrat. Von vielen unbeachtet blieb Paragraph 100, der auch die betroffenen Erwerbsminderungsrentner nun teuer zu stehen kommen könnte. Paragraph 100 besagt nämlich, dass weder verfassungswidrige Rentengesetze noch Fehler der Rentenanstalt bei der Berechnungen zu Nachzahlungen führt. Im Klartext: Pfuscht der Gesetzgeber oder schläft der Sachbearbeiter zu Ungunsten des Rentners, trägt der die Folgen. Korrigierte Berechnungen werden ausschließlich bei zukünftigen Zahlungen berücksichtigt. Das gilt natürlich auch für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, wenn sie vor Gericht klagen werden."

Quelle:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,...262455,00.html


Ich bin gespannt, wieviele Keulen uns noch erwarten. Wir haben es uns ja mit vollster Absicht ausgesucht früh in die Erwerbsminderungsrente zu gehen :mad: :mad: :twak: :twak:

Altmann 11.04.2007 22:07

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Tia Kinder,
es war nicht Fakt sondern Frontal.
Entschuldigung
Gruß Puppe

Thomas 12.04.2007 10:41

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
für mich kommt es nicht überraschend, dass die Bundesregierung alles tun wird um zu verhindern dass dieses Urteil umgesetzt wird, entspricht doch auch die Rentenkürzung dem Willen der Mehrheit unserer Bundestagsabgeordneten, die ja wohl von "uns" auch gewählt worden sind. Aus diesem Grund werde ich auch keinen Prozess gegen meine Rentenkürzung führen, der ist eher chancenlos.

Die letzte Gesundheitsreform hat für Kranke massive Kostensteigerungen gebracht, die Rentenreform für kranke Erwerbsunfähige eine teils heftige Rentenkürzung und auch die aktuelle Gesundheitsreform wird weitere Mehrkosten für Kranke bringen, denn wie anders sollen die nun möglichen Wahltarife finanziert werden ? Es ist einfach politischer Wille der Mehrheit, dass Krankheit zukünftig privat abgesichert werden soll, da können die privaten Versicherungen auch gut verdienen...

Gruß
Thomas

Julie C. 12.04.2007 11:12

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo, zusammen !

In diesem Zusammenhang mal wieder ein kurzer "Off Topic-Beitrag" von mir,
den man mir bitte verzeihen möge. ;)

Vor einiger Zeit lief der ZDF-Dreiteiler "2030 - Der Aufstand der Alten".

Ein Zukunftsszenario ?
Nein - die Grundsteine sind bereits gelegt und wir stecken mitten drin.

Hier noch ein Artikel aus dem Spiegel. Aus urheberrechtlichen Gründen natürlich nur auszugsweise.
Der komplette Artikel (Quellenangabe) steht hier.

Zitat:

Im Jahr 2030, so die Prognose, wird bereits eine ganze Reihe von Reformen an der Halbherzigkeit ihrer Umsetzung gescheitert sein. Die Pensionskassen sind leer, der Generationenvertrag wird gekündigt. Die Lebensarbeitszeit hat man noch mal raufgesetzt; über 70 gibt es dann für alle eine jämmerliche Grundrente von 560 Euro. Wer noch kann, verdient sich was dazu. Und wer ganz viel Glück hat, dem spendiert der Nachwuchs ein menschenwürdiges Altenheim, das gut ein Drittel eines Durchschnittseinkommens kostet.

Julie C. 12.04.2007 21:48

AW: Rente wegen voller Erwerbsminderung vor dem 60.Lebensjahr! Einspruch einlegen !
 
Zitat:

Zitat von Talem
Hallo, vielleicht wurde das Thema ja schon erörtert.

Hi, Talem !

Vielen Dank, dass ich Deinen Beitrag hier her verschieben durfte.
Den anderen Thread werde ich dann ganz rausnehmen.

Smail 19.04.2007 20:49

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo zusammen, bin neu hier und lese mit großem Interesse Eure Beiträge.
Ich bin seid Februar 2007 Witwe, im Januar 2007 jat mein Mann (*15.04.47) einen ANtragantrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt (Diagnose Adenocarcinom). Bis heute habe ich noch keinen Rentenbescheid erhalten. Habe im März Antrag auf Hinterbliebenrente gestellt, auch noch keinen Bescheid.
Falls der Bescheid erst im Mai kommt, kann ich wohl ggfl. keinen Widerspruch mehr einlegen, wenn ich alles richtig verstanden habe, oder?
Das ist so ein umfangreiches Kapitel mit der Rente, das man fast verzweifelt.
Gruß an alle
Babs

DALI 13.05.2007 17:39

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Zitat:

Zitat von Regina_Beate (Beitrag 386426)
Hallo, Zusammen !

Nachdem ich das "Rumgeeier" der DRV leid bin, hat mein Anwalt am 23.02.07 beim SG in Düsseldorf Klage eingereicht. Offenbar spielt die DRV auf Zeit ! Nicht alle von uns haben die ! In einem Brief der DRV war eindeutig zu lesen, dass Entscheidungen erst nach neuerlichen Klagen getroffen werden. So ein Schwachsinn - offenbar hat Vater Staat immer noch zu viel Geld, welches dann in Gerichtsprozesse investiert wird.:confused:
Na, ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.

Einen schönen sonnigen Sonntag allen !

Liebe Grüße
Regina Beate;)

Hallo Regina_Beate,
ich stehe im Moment auch vor der Entscheidung Klage einzureichen. Dabei stellen sich aber noch Fragen, auf die ich bisher keine korrekten Antworten gefunden habe. Hast Du einen Kostenrahmen für die Klage erhalten, denn es ist damit zu rechnen, dass man durch alle Instanzen des SG gehen muß.

Prozeßkostenhilfe heißt für mich auch nur "in Raten abstottern", was bei kleiner EU-Rente auch Stress bedeutet. Vielleicht hast Du schon Neuigkeiten von Deinem RA.
Hintergrund meiner Fragerei ist es auch, dass ich umgezogen bin und der RA nun ca. 500km entfernt sein Büro hat. Er hatte 2006 den Widerspruch für mich eingeleitet.

Vielleicht schaust Du mal wieder ins Forum und meldest Dich. Danke

Liebe Grüße

DALI

DALI 13.05.2007 18:08

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo natürlich auch an alle anderen User,
es wäre schön, wenn sich auch Betroffene melden, die ebenfalls bereits beim Klagen sind und Erfahrungen mitteilen können.

Bin neu hier und google schon lange Zeit im Netz zur Thematik der ungesetzlichen EU Abschläge. So habe ich u.a. die Information gefunden, dass bei fristgerechten Einspruch maximal 4Jahre Rückzahlung der neuen Ansprüche vorgenommen wird. Das mit einer durchschnittlichen Erhöhung von ca. 100 Euro zu rechnen wäre und der max. Nachzahlungsbetrag mit ca. 4.000 Euro angegeben wird.

Klagekosten, ohne die des RA und seiner Aufwendungen, sollen sich im Hunderterbereich belaufen. Das hieße sicher die Größe der Rückzahlung wäre aufgebraucht, zumindest beim Gang durch alle Instanzen.

Desweiteren soll eine Frist für die Bearbeitung der Klage, sprich Urteil durch das Sozialgericht bei mind. 6 Monaten liegen. Rechne ich hoch bis zum BSG in Kassel, wird viel Zeit vergehen.

Auch ergibt sich die Frage: Was passiert, wenn zwischenzeitlich eine rückwirkende Gesetzesänderung in Kraft gesetzt wird u. alle Klageansprüche entfallen.

Na ja, ihr merkt schon, mir geht einiges durch den Kopf.

Werde auch einmal zum Rentenberater gehen und mir versuchen eine Meinung einzuholen. Vom VdK könnte man sich vielleicht auch noch Rat holen.

Mein Anwalt teilte mir nur schriftlich mit, dass ich über eine Klage nachdenken soll und die Aussichten auf Erfolg im Moment gut wären. Was immer das heißen soll. Natürlich handelt der auch nicht aus Nächstenliebe und will seine Familie ernähren.

Ich finde das Forum sehr ok. und interessant. Durch Gedankenaustausch u. gemachte Erfahrungen kommt man oft sehr viel weiter.

Liebe Grüße

DALI

DALI 13.05.2007 18:12

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Zitat:

Zitat von Barbara_vP (Beitrag 393206)
Huhu zusammen
habe heute meinen Rentenbescheid (befristet bis zum 31.5.2008) bekommen,
Komme nicht so schlau daraus. Wo würde der Abschlag stehen.....
unter monatliche Zahlung? wo auch die Krankenkasse und Pflegekassen beträge stehen.(weiß einer was die zusätzliche Krankenversicherung ist????)
oder
steht das in der Berechnung der Monatsrente
da steht Endgeldpunkte....
der rentenartfaktor bei rente wegen voller em
und daraus berechnet sich der Monatswert

ich komme im zahlenjungle nicht klar
kann mir einer helfen? wo würde der abschlag stehen????
tausend fragen...

LG
und danke
Barbara

Hallo Barbara,
den gesuchten Faktor findest Du in Anlage 6 deines Rentenbescheides. Ohne Abschläge muß er 1,0 betragen.

Gruß DALI

Regina_Beate 15.05.2007 10:12

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Zitat:

Zitat von DALI (Beitrag 412059)
Hallo Regina_Beate,
ich stehe im Moment auch vor der Entscheidung Klage einzureichen. Dabei stellen sich aber noch Fragen, auf die ich bisher keine korrekten Antworten gefunden habe. Hast Du einen Kostenrahmen für die Klage erhalten, denn es ist damit zu rechnen, dass man durch alle Instanzen des SG gehen muß.

Prozeßkostenhilfe heißt für mich auch nur "in Raten abstottern", was bei kleiner EU-Rente auch Stress bedeutet. Vielleicht hast Du schon Neuigkeiten von Deinem RA.
Hintergrund meiner Fragerei ist es auch, dass ich umgezogen bin und der RA nun ca. 500km entfernt sein Büro hat. Er hatte 2006 den Widerspruch für mich eingeleitet.

Vielleicht schaust Du mal wieder ins Forum und meldest Dich. Danke

Liebe Grüße

DALI

Hallo, Dali,

einen "Kostenrahmen" habe ich nicht. Da ich grosses Vertrauen in meinen Anwalt habe (arbeite seit vielen Jahren mit ihm), gehe ich davon aus, dass er mich nicht "über den Tisch ziehen wird". -Bislang hat mich das Verfahren 260,-- EUR gekostet, und der Papierkrieg geht schon seit über einem Jahr. Die Kosten kann man auch in der Steuererklärung als "Aussergewöhnliche Belastung" geltend machen, so dass ca. 20 % der Kosten die Steuer mildern.
Mir geht es um Gerechtigkeit, sofern man diese noch von unserem Staat erwarten kann.
Unsere Herren Politiker packen sich die Taschen voll und zwar, in dem sie es den Schwächsten, die sich nicht wehren können oder wollen, nehmen. Das klingt sehr nach Raubrittertum. Aber wir leben nicht mehr im Mittelalter !
Ich kann Dir nur raten, sofort etwas zu unternehmen - wenn es nicht schon zu spät ist. Denn Deadline war der 30.04.07 !!

Viele Grüße
Regina Beate

DALI 15.05.2007 16:00

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo Regina_Beate,

danke für die Nachricht. Spreche Dich nur daher gleich als Neuling hier so direkt an, weil Du für mich nach Sichtung der Beiträge am weitesten gekommen bist.

Was meinen Einspruch betrifft hat ihn mein Anwalt bereits 2006 gegenüber DRV Bund gemacht und ich zusätzlich noch einmal im April. Also von daher kein Problem, da die Fristen eingehalten sind.

Nun soll ich aber entscheiden (Anschreiben RA), ob ich Musterprozesse abwarten will oder in Klage gehen will. Gleichzeitig werde ich aber darauf aufmerksam gemacht, dass mit einer Klage durch alle Instanzen zu rechnen ist.

Dazu möchte ich mir nun praktisch dritte Meinungen einholen. Am einfachsten wäre ja alles, wenn sich die betroffene Frau, zu deren EU-Rente vor dem BSG
geurteilt wurde, mal im Netz dazu geäußert hätte:lach:

So ergeben sich Fragen, wie:

Was kosten Klagen vor dem SG, LSG und BSG? Wenn sie kostenfrei wären, brächte man mich nicht auf die Möglichkeit einer Prozeßkostenhilfe aufmerksam machen. Natürlich ist der RA nach Aufwand zu zahlen. Bei allen Instanzen kommt da schon was zusammen. Hatte ja dazu schon geschrieben.

Wenn ich Dich richtig verstehe, klagst Du schon über ein Jahr oder meinst mit Papierkram die Einsprüche. Ist dann die Klage immer noch beim SG anhängig oder schon beim LSG?
Bei den Mindestbearbeitungszeiten sind mir für das SG 6Monate bekannt.

Was Deinen Hinweis mit den Steuern angeht, klappt er leider nur bei den Steuerpflichtigen. Was bei alleinlebenden EU-Rentnern schon nicht mehr greifen dürfte.

Im Prinzip gibt es nur Black oder Wight. Meine Ungeduld, die Musterprozesse nicht abwarten zu wollen, würde mich, bedingt durch geschätzte Unkosten, die völlig ungewisse Nachzahlung kosten. Bei einer Niederlage vor den SG-Instanzen trage ich zusätzlich die Kosten der Gegenseite. Und wenn während der Klage gesetzlich die Weichen für eine rein zukünftige Erhöhung
gestellt werden..., verbrenne ich praktisch mein Geld.

Vielleicht meldet sich noch jemand hier zu Wort, der sich auch schon für eine Klage entschieden hat und kann Erfahrungen oder
Überlegungen berichten. Ich werde auf jedenfall dran bleiben.:cool:

Übrigens bei einem Erstkontakt im Büro eines Rentenberaters wurde mir gleich der Kostensatz für eine Gesprächsstunde eröffnet. 214 Euro+MWSt. Auf so ein Angebot kann ich gern verzichten.:boese:

Viele Grüße DALI

shalom 15.05.2007 18:05

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo Dali,

hier im Thread habe ich vor einiger Zeit den folgenden Kosten-Hinweis zu Sozialgerichtsverfahren angegeben. Nach meiner Einschätzung hat ein Versicherter KEINE Gerichtskosten zu erwarten.

http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...65&postcount=5

Der Link betrifft also nur die Gerichtskosten, nicht jedoch den Einsatz eines Rechtsanwalts. Nicht jeder wird eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die die Rechtsanwaltskosten ggf. auch über alle Instanzen übernimmt. Daher muß man die Rechtsanwaltskosten pro Instanz abwägen oder ggf. Musterprozesse abwarten.

In jedem Fall - Musterprozess oder Klage durch die Instanzen - ist Geduld angesagt. Wenn man klagt, hat man jedenfalls AKTIV etwas versucht und hat sich dann nicht eigene Untätigkeit vorzuwerfen.

Selbst wenn man letztendlich "Recht" bekommt, muß das erst in die entsprechenden Satzungen / Verordnungen umgesetzt werden. Auch das verbraucht Zeit.

Trotz alledem (meine eigene Meinung): Mit kämpferischem Einsatz geht es einem deutlich besser, als wenn man zur Untätigkeit verdammt ist.

Also: Nicht unterkriegen lassen.

Mit besten Grüßen
Shalom

P.S. ( erläuternde Links zu Rechtsanwaltsgebühren u.a. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) )

http://www.frag-einen-anwalt.de/H%C3...n__f17558.html
http://www.sozialrecht-nrw.de/kosten/index.html

Regina_Beate 16.05.2007 10:17

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo, Dali !

Meine Klage ist beim SG Düsseldorf anhängig und zwar seit Februar 2007. Von dort kam der Vorschlag an meinen Anwalt, den Ausgang der bisher anhängigen Klagen (u.a. in Leipzig) abzuwarten und das verfahren ruhen zu lassen. Wir, mein Anwalt und ich, sehen keine Veranlassung den Ausgang abzuwarten, da bereits ein einschlägiges Urteil gefällt wurde. Wir haben dem Ruhen des Verfahrens widersprochen.
Die Kosten, die bisher aufgelaufen sind, beziehen sich auf etliche Schreiben meines Anwaltes mit der DRV, dem SG und mir sowie diverse Beratungsgespräche.

Gruß
Regina Beate ;)

DALI 17.05.2007 16:46

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo Shalom und Regina_Beate,
danke für eure neuen Nachrichten. Die Links von Shalom sind sehr informativ.

Mit dem Zitat von Shalom:

Selbst wenn man letztendlich "Recht" bekommt, muß das erst in die entsprechenden Satzungen / Verordnungen umgesetzt werden. Auch das verbraucht Zeit.

komme ich im Moment nicht ganz klar, denn das würde, so wie ich es verstehe, wieder ein Warten auf eine Veränderung der Gesetzlichkeiten bzw. der generellen Herstellung des bereits geltenden Rechts darstellen. Vielleicht kannst du, Shalom, noch was dazu schreiben.

Ich habe auch wieder einmal die Nacht zum Tag gemacht u. weiter recherchiert.
Der folgende Link der Stiftung Warentest schafft sehr guten Überblick zur Problematik u. gestattet mit seinem Link zur Klage einen Download zur Klageschrift beim Sozialgericht. Auch wird Auskunft zur Notwendigkeit eines RA gegeben.


http://www.stiftung-warentest.de/onl...2/1463784.html


Viele Grüße

DALI

shalom 20.05.2007 15:08

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo Dali,

der Titel dieses von mir eröffneten Threads bezieht sich auf ein Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts. Die Umsetzung dieses Urteils des Bundessozialgerichts durch die verschiedenen Rentenversicherungsträger ist jedoch noch nicht erfolgt und wird wohl noch eine Weile dauern.

Auf meiner eigenen Rechts"baustelle" [[ die nichts mit Krebs /Krankheit oder Sozialgerichtsbarkeit zu tun hat, sondern mit Zivilrecht (Klage gegen die neue Satzung zur Betriebsrente des öffentlichen Dienstes) ]] laufen die Verfahren bereits seit 2003 (Landgerichtsurteil 2004, Oberlandesgerichtsurteil 2005) und warten nun auf die Erledigung vor dem Bundesgerichtshof. Erst NACH dem höchstrichterlichen Urteil des BGH wird die entsprechende Versorgungssatzung nach den Maßgaben des BGH umgesetzt werden.

Du verstehst nun sicher den Hintergrund meiner Aussage etwas deutlicher, daß "Recht haben" und "Recht bekommen" durchaus zeitlich sehr weit auseinander liegen können und Geduld angesagt ist.

Mit lieben Grüßen
Shalom

Altmann 25.05.2007 11:14

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo zusammen,
also ich glaube, da ist nocht nichts entschieden. Außer daß unser Herr Münte
sich ausgesprochen unsozial verhalten hat. Es kann sein, daß wir für die
Vergangenheit nichts mehr bekommen an Rente, aber für die Zukunft bis
60 wäre doch auch nicht schlecht und da müssen sie sich was überlegen.
Außer sie graben wieder eine faule Ausrede aus.
Hoffen wir das Beste.
Gruß Puppe

DALI 01.06.2007 16:56

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo shalom,

danke für dein Feedback. Bei der Anzahl der Betroffenen ist es schon verwunderlich das die Problematik im Moment so unter den Teppich gekehrt worden ist. In den Medien, wie TV oder Printmedien gibt es keinerlei Berichterstattung.

Ich hatte zum Eintritt der Problematik eigentlich erstmals in der BILD gelesen. Da war es noch unübersehbar der Aufmacher. Es wäre sinnvoll eine Art von "Protestanschreiben an die Regierenden" für uns als Betroffene zu machen. Das gab es ja zu anderen Problematiken auch schon. Einzelanschreiben würden völlig verpuffen und ohne Wirkung bleiben. :(

Schließlich geht es doch um die Umsetzung unser Grundrechte und des geltenden Rechts. Wo bleibt eigentlich die vielgelobte Zivilcoruage?:cool:

Ich habe jetzt eine Untätigkeitsklage einreichen lassen.

Viele Grüße DALI

Regina_Beate 02.06.2007 15:24

AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
 
Hallo, Dali,

hast Du denn überhaupt einen Einspruch gegen Deine Rente bei der DRV eingereicht ? Eine Untätigkeitsklage kannst Du nämlich erst nach 6 Monaten einreichen und das nur, wenn bis dahin keinerlei Nachricht von der DRV angegangen ist.
Die DRV schickt allen Rentenbeziehern, die Einspruch gegen die Abschläge bei der EU-Rente einreichen einen
"0815"-Brief, in welchem die Rentner "um Geduld und Abwarten des Ausgangs der bereits anhängigen Klagen" gebeten werden. Damit ist die DRV ihrer Benachrichtungspflicht nachgekommen.
Der einzige Weg -auch im Rahmen der Zivilcourage- wird die eigene Klage sein. Sonst passiert nämlich gar nichts und die Zeit verstreicht immer mehr !

Ich fürchte Du kommst nicht drumherum, zum Anwalt zu gehen und Klage gegen die DRV zu erheben.

Also viel Glück

Regina Beate


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:15 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Copyright © 1997-2025 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.