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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo an alle,
kann mir jemand sagen ob es sinnvoller ist den Antrag selbst auszufüllen oder lieber von der Sozialststion vom Krankenhaus ????? |
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Hallo Christian,
erst einmal Danke für den Tip mit der "Astronautenkost"!Habe sie verschrieben bekommen,und bin froh nachdem ich mittlerweile 7kg abgenommen habe,zumindestens meine notwendigen Vitamine,Proteine etc.zu bekommen!Hoffe Ihr habt einen schönen Urlaub gehabt!Zum Ausweis kann ich nur sagen,dass ich auf anraten von Freunden dem VDK beigetreten bin,da ich so mit dem Ausweis nicht zufrieden war.Da ausser der GDB von 80% kein Merkzeichen eingetragen war,(Ich hatte mein Melanom unterm Fuß,und bin dadurch natürlich auch eingeschränkt)habe ich Widerspruch einlegen lassen! Dadurch hätte ich nämlich wesentlich mehr Vergünstigungen,und verschenkt wird nichts!Ich bezahle dafür im Jahr 60 Euro Mitgliedsbeitrag, und die erledigen alles für einen,wenn man Probleme mit dem VA oder anderen Behörden hat!Ich kann es nur jedem als Tip geben,da man sich selbst dadurch viel Ärger und Lauferei sparen kann! Im übrigen habe ich jetzt gestern meinen REHA-Antrag eingereicht und hoffe ,dass ich nach einer REHA so langsam wieder in mein Berufsleben einsteigen kann! Schöne Grüße Didi |
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Hallo Gabi,
ich habe meinen Antrag damals selbst ausgefüllt,aber ich glaube dein Doc wird Dir sicherlich dabei behilflich sein!Ich persönlich,werde wie gesagt meine Angelegenheiten jetzt überm VDK regeln lassen!Aber frag mal deinen Doc! Gruß Didi |
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Hallo Didi,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.Ich bin nur etwas unsicher geworden weil ein Patient im Krankenhaus gesagt hat man soll so etwas besser über das Krankenhaus laufen lassen.Ich denke aber auch das der Grad oder die Prozente gleich bleiben ,egal wer das Formular ausfüllt. :winke: :winke: gabi |
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Hallo Gabi,
das VA richtet sich nur nach den Befunden,die sich vom Arzt kommen lassen,deswegen macht es keinen Unterschied ob Du oder der Arzt den Antrag ausfüllst!Viel Glück! Gruß Didi |
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Hallo Didi,
könntest Du mir vielleicht die Adresse oder Ansprechpartner vom VDK mitteilen? Bisher hab ich solche Dinge allein geregelt. Wär schon besser, wenn man durch so eine Organisation geholfen wird. :D Vielen Dank!! Liebe Grüße, Christian PS: Was hat der Doc Dir denn für eine Trinkkost verschrieben? |
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Hallo Gabi,
die Frage nach dem Antragsausfüller stellt sich eigentlich gar nicht, denn Du bist die Antragstellerin und Du füllst ihn aus. Unter Punkt 3. Angaben zu Gesundheitstörungen gibt eine Melanompatient entweder einfach "Hautkrebs" oder "Melanom", füllt die anderen Fragen wie abgefragt aus und fertig. Der Sachbearbeiter holt sich dann von den Ärzten, deren Adressen Du angeben musst die nötigen Befundunterlagen. Die Einstufung erfolgt nach bestimmten Regeln und kann von niemandem außer von den Befunden (speziell von der TNM-Formel) beeinflußt werden. Wenn Du kein Merkzeichen beantragst, was bei Krebspatienten meistens nicht der Fall ist, wäre es schlau, wenn Du einfach schon die Kopie von Deinem aktuellen Befundbericht, in dem die TNM-Formal enthalten sein müßte mitschickst, dann geht es mit der Bearbeitung schneller und der Sachbearbeiter sieht evtl. von der Warterei auf die Unterlagen der Ärzte (die meist identisch sind mit den Kopien, die man selber hat) ab. GdB bei Entfernung eines MM im Stadium Ia (pT1-2 pN0 M0) = 50%, in anderen Stadien = 80% Gruß von birgit |
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Hallo Christian,
ja bei dem ganzen Papierkrieg und Ärger mit einigen Ämtern,ist man manchmal total überfordert,und da finde ich es schön,dass es so eine Organisation gibt,die einem diesen Ärger vom Hals hält! Ich habe mal gegoogelt wo es in Freiburg für Dich eine Anlaufstelle gibt,und bin auf diese Seite gekommen.www.vdk.de/bw7!Vielleicht findest Du ja dort die für Dich nächstgelegene Anlaufstelle!Ansonsten hält der VDK regelmäßige Sprechstunden in den Gemeinden ab,die sie vorher in den Regionalblättern ankündigen! Die Trinknahrung die ich verschrieben bekommen habe heißt Fresubin!Ich bekomme immer einen Karton mit 30X200 ml verschrieben!Geschmacksrichtung frei wählbar! Ich bin froh das ich es habe,denn dadurch habe ich auch das Gefühl,dass es mir besser geht! Schöne Grüße Didi |
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Liebe Birgit,
Vielen Dank für die Antwort. :remybussi Die Ärzte im Krankenhaus haben auch gesagt Selbst ausfüllen und die Befunde mit reinstecken. Werde gleich mal nachschauen ,was TNM ist. Ich versuche immer zu viel auf einmal zu verstehen.Mir raucht schon der Kopf vor lauter C ,L, o2 aber irgendwann weiß ich bestimmt auch bescheid. :o Viele liebe Grüße Gabi |
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Hallo Didi,
danke für Deinen Tip!! Werd mich mal drum kümmern. Bei mir wars Clinutren, auch in verschiedenen Geschmacksrichtungen. Hatte danach nicht weiter abgenommen. Liebe Grüße, Christian |
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Muss ich denn den Behindertenausweis bei einem Arbeitgeber vorlegen? Also als Arbeitssuchende? Ich bin ja im Moment noch Studentin, aber wohl keine 5 Jahre mehr.
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Hallo Pat!
Der Ausweis ist nur gültig für 5 Jahre. Sobald du bei deinem Arbeitgeber einen Personalbogen ausfüllst, auf welchen immer eine Behinderung angegeben werden muss, bist du verpflichtet den GdB anzugeben. Da du ja noch Studentin bist, kaum Steuern zahlst und demzufolge auch keinen Urlaubsanspruch hast, würde ich dir nicht zum beantragen raten. Zumal du sicher beim sehen dieses Ausweises und dem Wissen um das Vorhandensein des Ausweises, du dich sicher bestätigt fühlen wirst in deiner "Krankheit" und dass wäre sicher nicht förderlich in deiner momentanen Situation, zumal du davon momentan auch nicht profitieren würdest. Wie ich im posting mit asterix gelesen habe, hast du noch einiges zu verarbeiten!!! Tut mir leid!!! :knuddel: Im Heilpraktiker-Jargon ist Krebs Oft / immer? eine Kalte Krankheit, die man nicht gleich merkt, die uns was sagen will, auf negative Schwingungen aufmerksam machen will. Negative Gedanken, mangelnde Möglichkeiten der Vergebung u.a. werden "verkörperlicht", drängen nach außen, wollen registriert werden. ....Hatte mich hierzu mal belesen, vielleicht wäre so eine Therapie auch etwas für dich - Heilpraktiker mit Zusatzausbildung in "Geistiger Heilung" bieten dies an. Buchempfehlung: "Wahre Kraft kommt von Innen" von Louise L. Hay (nur eines ihrer zahlreichen helfenden Bücher) Liebe Grüße und alles Gute für dich Anni :winke: |
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Hallo Patricia,
Anni hat Recht: es macht für Dich als Studentin überhaupt keinen Sinn, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Der Ausweis soll Berufstätigen einen Schutz am Arbeitsplatz bieten, da Du den aber ja nicht hast, wäre das Dokument ein unbenutzbarer Lagerhüter in Deinem Schrank. Es gibt keinen einzigen Punkt, den Du aus dem Schwerbeh.-Status zum jetzigen Zeitpunkt nutzen könntest. Wenn Du ihn hättest, müßtest Du das dann aber später im Falle einer EInstellung, wie schon von Anni erwähnt, wahrheitsgemäß angeben. Gruß von birgit |
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STUDENTEN
Behinderte Studenten, die Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erhalten, können über die für das jeweilige Studienfach festgelegte Förderungshöchstdauer hinaus BAföG bekommen, wenn die Überschreitung auf die Behinderung zurückzuführen ist. Während der behinderungsbedingten Verlängerung erfolgt die Förderung ausschließlich als Zuschuß. Weitere Auskünfte erteilen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen bzw. die an den Hochschulen eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung (meistens Studentenwerke). ERMÄSSIGUNGEN Gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises räumen viele öffentliche und private Veranstalter behinderten Menschen Ermäßigungen auf die Eintrittspreise ein. |
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Hallo
ich habe mal meine Unterlagen durchsucht und möchte noch was zum Thema Schwerbehinderung anfügen. "Kündigungsschutz: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des integrationsamtes (§85 SGB IX). " Dazu einen Link für den vollen Wortlaut: http://www.integrationsaemter.de/web..._nr-155/i.html Ich werde den Text auch in den Thread "Schwerbehinderung" einstellen. |
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Hallo,
habe jetzt nicht unbedingt eine Frage zu der Einstufung sondern zu dem Steuerfreibetrag, den einem zusteht. Habt ihr diesen auf eure Steuerkarte eintragen lassen oder verrechnet ihr das mit der Einkommensteuererklärung ? Wenn ich das auf die steuerkarte eintrage, wird das das auf die monate runtergebrochen d.h. ich kriege jeden Monat mehr Gehalt oder wie ist das ß Liebe Grüße |
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hallo anni lair...
ich hab meine 80% in die Steuerkarte eintragen lassen. Das heißt 1060.-€ im Jahr steuerfrei, was dann auf die Monate umgerechnet 88,33 € macht. So gesehen "mehr" Gehalt..... liebe Grüsse rihei |
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Hei
ich lasse es mir einmal jährlich bei der Einkommenssteuer einrechnen. Ich finde das für mich besser. Einmal einen "Haufen" zu haben, als monatlich kleine Häufchen. Aber das muss jeder für sich selber entscheiden. |
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Hallo Annilair,
ich würde den Betrag auf der Steuerkarte eintragen, bis zum 30.11.hat man die Möglichkeit einen Steuerermäßigungsantrag zustellen. In deinem Fall werden dann die 1060,€in voller Summe im Dezember eingetragen und du hast in diesem Monat etwas mehr Gehalt, was du für Weihnachtsgeschenke ausgeben kannst. Liebe Grüße Roswitha |
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Hallo,
vielen Dank für Eure Hinweise, denke mal, dass ich das jedes Jahr über die Steuererklärung wieder holen werde. Meine Frage ist noch, ich habe den Ausweis seit Oktober diesen Jahres. Darf ich dann nur anteilig den Freibtrag für 2006 angeben ? Liebe Grüße Kathrin |
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Hallo Katrin,
die 1060,-€ bekommst du für das ganze Jahr und nicht anteilig. Mein Ausweis wurde am 27.12.2003 ausgestellt und ich habe für das Jahr 2003 den vollen Steuerbetrag bekommen. Die 900,-€ setze ich auch als Pauschbetrag an, sowie sämtliche Rezepte und alle Hin und Rückfahrten zu allen Ärzten, Apotheken und Untersuchungen. Kommt allerhand zusammen bei 80% Schwerbehinderung ist das möglich. Diese Jahr setze ich auch meine Ayrvedakur in Indien ab. Den Tip gab mir unsere Amtsärztin als ich zur Reiseberatung war. War schon beim Finanzamt, es geht alles klar, wenn ich die Beführwortung der Amtsärztin noch vor Antritt der Kur habe und das hatte ich. Viele Grüße Roswitha |
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Die Pauschale von 900 Euro kann man aber nur ansetzen, wenn man auch wirklich Pflegedienste in Anspruch genommen hat, oder ?
Und man kann auch die einzelnen Arztfahrten mit ansetzen, gibt man die dann jeweils extra an ? Liebe Grüße Kathrin |
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Hallo Katrin,
ich schicke mal einen Steuerwegweiser für Behinderte. http://www.valuenet.de/php/ratConten...me=einfuehrung Ich hätte dann noch eine informative pdf Datei mit Steuertipps aber ich weiß nicht wie ich diese reinstellen kann. Könntest mir deine E-Mail schicken und dann sende ich sie dir. Silvana, du hattest Anspruch auf den vollen Jahresbetrag. Das Gesetz sagt, der Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Er wird auch dann gewährt, wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben. Viele Grüße Roswitha |
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Vielen Dank für die Tipps...
Habe da auch nachgelesen und ich kann tatsächlich die Fahrten zum Arzt absetzen... muß man dann genau ein Anlage an die Steuererklärung dran hängen, wo steht wann man beim Arzt war ... weil so genau weiß ich gar nicht mehr wie oft und wann ich beim Arzt war. Gruß Kathrin |
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Hallo Katrin,
ich mach mir eine Tabelle und lass sie zum Ende des Jahres bei der Schwester die Termine raus schreiben wann ich da war und dann stempeln sie mir das ab. Einzelne Termine wo ich nicht mehr zum Arzt brauch gebe ich auch so an. Ich hatte mir auch ein Heft angelegt wo ich jeden Arztbesuch eintrage ob Zahnarzt, Röntgen usw., da trage ich auch zum Teil kleine weh wehchen ein, habe ich schon manchmal zum nachschlagen gebraucht. Meine Termine habe ich auch im Kalender stehen, wo ich dann nachtrage, wenn ich versäumt habe sie ins Buch zutragen. Wie angeboten ich könnte dir noch eine pdf Datei schicken, nur da brauch ich eine E-_Mail Adresse. Viele Grüße Roswitha |
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Hallo Roswitha,
wie setzt du denn die Arztbesuche ab? Gibst du die gefahrenen km an oder gibt es einen bestimmten Satz pro Arztbesuch? Deine Tipps sind ja Gold wert. ( Im wahrsten Sinne des Wortes :-)), vielen Dank dafür. Liebe grüße Cornelia |
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Hallo Cornelia,
ich mache mir eine kleine Tabelle. Läßt sich hier schlecht darstellen. Arztkonsultationen 2005 Datum / Arztbesuch / Bestätigung / Km einfach / km Gesamt 2.5.2005 Dr.Müller v.Arzt Stempel 5.7.2005 Dr.Müller usw. so mach ich für jeden Arzt eine Aufstellung. Auf einem extra Blatt mach ich dann eine Gesamtaufstellung. Voriges Jahr hatte ich 4 Blätter. Fahrkosten zur med. Behandlungen 188,60 km 976,00 km 292,40 km 49,00 km ------------- 1506 km x 0,30 € = 451,80 € also alle gefahrene km zu allen Ärzten. Ich glaube in der Pdf Datei sind Erläuterungen wie,was steuerlich geltend gemacht wird Viele Grüße Roswitha |
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:winke: hallo Roswitha,
vielen Dank für die Antwort, und dass du dir so viel Mühe gemacht hast. Dann werde ich jetzt auch mal die km zusammenrechnen und geltend machen und bei den nächsten Arztbesuchen die Stempel abholen... Noch einen schönen Abend und liebe Grüße Cornelia |
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Hätte noch mal eine Verständnisfrage... die 900 Euro Pauschalbetrag für sonstige Aufwendungen kann man die immer ansetzen oder muß man diese auch Nachweisen durch Berechnungen von Kilometern etc. ?
Gruß Kathrin |
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Hallo Katrin,
die 900,- brauchst Du nicht nachweisen. Es hat ja den Namen Pauschale, den Betrag gibt man an, wenn man nicht mehr als 900,- zum absetzen hat. Hat man mehr, kann man bis zu einem gewissen Betrag auch mehr absetzen, aber dies muß man dann nachweisen. Schau mal in die pdf-Datei, da steht auf alle Fälle etwas zu diesen 900,-€ Pauschbetrag. Übrigens haben diese 900€ nichts mit den nachzuweisenden Arztbesuchen und Rezeptgebühren gemeinsam,diese sind extra abzusetzen. Viele Grüße Roswitha |
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Hallo!
Ich bin total verblüfft, ja sogar ein wenig sprachlos! Ich hab am 11.11. meinen Antrag auf GDB (mit Kopien der Befunde) abgegeben und siehe da, heute war das Genehmigungsschreiben in meinem Briefkasten! Ich hatte demnach eine Bearbeitungszeit von unglaublichen 18 Tagen (!!!!) und muss mal ein öffentliches Lob an das Versorgungsamt in Bayreuth aussprechen. Liebe Grüße Katrin |
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Glückwunsch... hoffe das Ergebnis war so, wie Du es erwartet hast :)
Bei mir dauert das immer noch... hatte erst nach gut 6 Wochen die Eingangsbestätigung bekommen... mal schauen, wie lange es noch dauert :( Grüße, Marcus PS: Werde mir jetzt mal die steuerlichen Aspekte ausdrucken. |
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Zitat:
Hallo Roswitha, mal eine Verständnisfrage, bevor ich jetzt detailliert so eine Aufstellung führe... Kommst du denn über die 900 Euro Pauschale im Jahr? Deine Fahrtkosten belaufen sich ja im summa auf 451,80 Euro... Man kann sich doch die auflistung sparen, wenn man eh unter der 900 Euro Grenze bleibt? Grüße, Marcus |
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Hallo Marcus,
die 900,- setzte ich pauschal an ohne etwas aufzuführen. Die Fahrkosten haben damit nichts zu tun, das ist wieder ein anderer Punkt. Die Auflistung der Fahrkosten setze ich als außergewöhnliche Kosten an mit sämtlichen Ausgaben von Arzeneimittel , Rezepten und Krankenhauszuzahlungen von mir und meinem Mann. Wir kamen bis jetzt besser als wenn wir es uns von der Krankenkasse zurückgeholt hätten, da ich auch lange Fahrten im Jahr 2005 hatte und ich sowie mein Mann beide die 240,-€ Krankenhausaufenthaltstage hatten. In der Datei die ich dir geschickt habe steht drin wieviel % man selbst zu tragen hat, richtet sich nach Einkommen im Jahr und Kinder. Viele Grüße Roswitha |
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Hallo Roswitha,
vielen Dank für die Info. Die pdf habe ich erhalten, werde Sie mal meinem Steuerberater zeigen. Noch steht mein Bescheid vom Versorgungsamt offen. Fahrtkosten kommen bei mir nicht viel zusammen... Ärzte sind alle in der Stadt... und bei 10 Besuchen a 10km gerade mal 100km. Liebe Grüße, Marcus |
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Hallo,
ich habe noch mal eine Frage... und zwar habe ich mir die sehr informative Informationsbrochüre durchgelesen. Ich habe aufgrund der 85% einen Freibetrag von 1.230,- Euro.... hier wurde aber auch was von einem Pauschalbetrag von 900,- Euro geredet, der ebenfalls angesetzt werden kann oder Nachweise... Ist es richtig, dass ich beide ansetzen kann ? LIebe Grüße Kathrin |
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Zitat:
Grüße, Marcus |
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Hallo Katrin,
ab 80% kannst du die 900,-€ pauschal zusätzlich ansetzen. Hier der Ausschnitt aus dem link den ich geschickt hatte.Ich nehme an du meinst diese 900,-€. Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten Behinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 oder einen GdB von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G" dürfen - unabhängig vom Behinderten-Pauschbetrag - für behinderungsbedingte Privatfahrten pauschal 3.000 Kilometer mit der Dienstreisepauschale von 0,30 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen, macht 900 Euro. Zusätzlich können sie krankheitsbedingte Fahrten geltend machen, die nicht mit der Behinderung zusammenhängen, beispielsweise für Arztbesuche und Heilbehandlungen. Diese Fahrten sind keineswegs - wie viele Finanzämter meinen - mit der genannten Pauschale abgegolten. Viele Grüße Roswitha |
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Also hatte ich doch recht gehabt... gut zu wissen. War mir nicht so ganz sicher gewesen ob ich diese 900 Euro zusätzlich zu den eigentlichen Pauschbetrag ansetzen kann.
Vielen Dank dir ! Gruß Kathrin |
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Hallo,
weiß jemand von euch evtl. ob die Diagnose MM beim Versorgungsamt für eine höhere GdB Einstufung als 30 % genügt. Grüße Marion |
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