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AW: Behindertenausweis - Einstufung
hi
ich arbeite in einer zahnarztpraxis und angestellete sind wir nur 1 ganztag und zwei teilzeit eine auf 400 euro basis ich arbeite nur teilzeit kann und sollte ich auch so ein ausweis beantragen da wir so ein kleinbetrieb sind oder bekomme ich dadurch nur nachteile habe ein MM stadium I- II bis jetzt da ich auf weiter ergebnisse warte da nicht alles entfernt wurde bei erst op. warte natürlich erst befund ab. gr bine 2 |
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Hallo Bine2,
selbst wenn in deinem Nachschnitt noch ein Rest von malignen Zellen entdeckt werden sollte, bekommst du nur 50 % Schwerbehinderung auf 5 Jahre. Natürlich kannst du einen Ausweis beantragen. LG babs_Tirol |
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Hi babs_Tirol
mein interesse lieg nicht an den % die ich bekomme sondern, mehr ob ich dadruch einen beruflichen nachteil bekomme da ich in einem kleinbetrieb arbeite ???? also obs es ratsam ist dein Ausweis zubeantragen oder liebe nicht Gruss bine2 |
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Hallo liebe Bine,
das kann man so pauschal nicht sagen. Du hast z.B. einen sehr viel besseren Kündigungsschutz, mehr Urlaub und steuerliche Vorteile mit dem Ausweis. Natürlich kann eine "dokumentierte Behinderung" z.B. bei einem Arbeitslosen eine Erschwernis sein, wenn es um einen neuen Job geht. Bei mir hat sich damals (das ist aber schon ewig her und meine 100% liegen auch nicht am MM) mein Arbeitgeber gefreut, weil er weniger Abgaben wegen Nichterfüllung der Behindertenquote zahlen mußte - und ich meine Arbeit ja genauso wie vorher machte. Ich fürchte, Du wirst die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen und diese Entscheidung allein für Dich treffen müssen. Liebe Grüße Claudia |
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Hallo Claudia,
danke für die schnell antwort wollte nur wissen welche erfahrungswerte ihr so habt bzw. gemacht habt. werden natürlich mir alles nochmals genau überlegen. gruss bine2 |
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Hallo Zusammen,
so hatte heute meinen Bescheid vom Versorgungsamt in der Post... Grad der Behinderung 80. Habe auch gleich ein Paßbild zurück geschickt... im neuen Jahr werde ich dann meinen Arbeitgeber informieren und mich genau erkundigen, was meine Rechte und Pflichten sind... Bin noch nicht so ganz durchgestiegen, ob man etwa bei der KFZ steuer was beantragen kann oder im öffentlichen Nahverkehr was bekommt. LG Marcus |
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Hallo Marcus,
sag mal wieso kriegst Du 80% ?? Normal kriegt man beim MM ohne Metas " nur " 50 %.... lieben Gruß Sascha |
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Hallo Marcus,
frag sicherheitshalber nochmal nach, aber soweit ich weiß, hängt das mit den Merkzeichen zusammen. Ich hab den Ausweis ja nicht wegen des MMs, sondern wegen meiner Sehbehinderung mit 100%. Deshalb habe ich auch alle Merkzeichen, vorallem aber "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert), "H" (hilflos) und "B" (Begleitperson). Unser Auto ist auf mich zugelassen und wir zahlen keine Kfz-Steuer, ich fahre mit meiner Begleitperson umsonst im öffentlichen Nahverkehr und habe den zusätzlichen Parkausweis, um auf Behindertenparkplätzen zu parken. Liebe Grüße von Claudia |
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Hei Marcus
ich habe auch einen GdB von 80 % - bisher alleine wegen MM. Keine anderen Merkzeichen, also auch keine sonstigen Vergünstigungen, außer dem Steuerfreibetrag, mehr Urlaub und Kündigungsschutz |
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hatte noch G beantragt, wegen ner anderen sache, aber das wurde abgelehnt... habe auch wenig Lust dagegen zu klagen... man kann ja auch zurück gestuft werden und das Risiko möchte ich nicht eingehen.
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Hallo Silviana
vielen dank für deine Antwort. Bis jetzt habe ich ein gutes Verhältnis zur Cheffin sowie zu den Kolleginnen. Da mein neuen Befunde ok sind ist für meine Cheffin jetzt auch alle wieder gut. Ich hoffe natürlich, dass es so bleib, doch man weis ja nie.... keine angst ich bin optimistisch und werds auch bleiben. Nur mit den Kontrollterminen da muss ich mich erkundigen, wann die Mittwochs sind, ob auch der Nachmittag geht. Ich werde mich jetzt im neuen Jahr um den Ausweis bemühen und auch erstmal einen haben und noch nicht auf der Arbeit sagen sicher ist sicher bin ja erst im April 1 Jahr dort. Wenn ich s noch richtig weis, muss ich mich ans Versorgungsamt meiner Stadt wenden ist das richtig??? Ich wünsche euch allen noch ein frohes neues Jahr :prost: liebe grüsse Bine2 |
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Vielen dank Silviana, dass du so schnell geantwortetes hast, werde mein Glück im Internet versuchen.
Liebe Grüsse Bine2 |
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Hallöchen,
habe heute meine Antwort vom Versorgungsamt bekommen. Ich werde mit 90% eingestuft (also mein MM + meine weiteren Vorerkrankungen), d.h. ich bekomme diesen Ausweis. Was mich allerdings interessieren würde, ist: 1. Beziehen sich die Steuervorteile nur bei Arbeit auf Lohnsteuerkarte oder auch wie bei mir bei einem € 400,--Job und 2. Kann ich meine Fahrten in die Uni Erlangen (einfache Fahrt ca. 35km) steuerlich geltend machen? Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank. Grüße Marion :winke: |
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Hallo Marion,
beim 400,- Job zahlst du ja keine Steuern, also hast du ja auch nichts zum absetzen und kannst dementsprechend nichts zurückbekommen. Anders ist es, wenn du verheiratet bist, ihr zusammen veranlagt seid und dein Mann Steuern gezahlt hat, nur dann hast du von den Steuervorteilen etwas. Das selbe gilt für sämtliche Fahrten auch zum Arzt, wenn keine Steuern gezahlt werden,können auch zurückgezahlt werden. Viele Grüße Roswitha |
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Hallo,
habe am Mittwoch meinen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt bekommen. 50 % habe ich bekommen. Habe auch nichts anderes erwartet. Ich brauche jetzt anstatt 41 nur 40 Stunden arbeiten, bekomme 5 Tage mehr Urlaub und natürlich die steuerlichen Vorteile. Das ganze Prozedere hat bei mir 3 Monate gedauert. Ich habe mich schon gefragt, was die mit meinen Unterlagen so lange machen :lach2: Wünsche Euch noch ein schönes Wochenende LG Sandra |
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Hallo Roswitha,
ich hatte mich da wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Mit ist schon klar, daß ich bei einem € 400,- Job keine Steuern zahle. Ich befinde mich derzeit im Erziehungsurlaub, und wollte eigentlich bald wieder "normal" arbeiten. Mir ging es einfach um die jetzige Zeit. Da ich verheiratet bin, und wir eine Zusammenveranlagung einreichen, hat mir deine Info (Email) natürlich supi weitergeholfen. Ein großes DANKE SCHÖN nochmal. Wünsche noch ein schönes Wochenende. Liebe Grüße Marion ;) |
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Hallo,
ich habe da noch mal eine Frage bezüglich Steuererklärung mit Behinderung. Wie bereits hier geklärt wurden ist kann man zusätzlich zu dem Grundfreibetrag für Behinderung noch einen Pauschbetrag ansetzen in Höhe von 900 Euro. Meine Frage ist, unter welchen Punkt diese 900 Euro angesetzt werden ? Denn der Grundfreibetrag ist klar geht zu den außergewöhnlichen Belastungen aber die 900 Euro ? Gruß Kathrin |
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Hallo Katrin,
der 900,-€ Pauschbetrag kommt in die Zeile 103 auf dem Formular. Ich trage dort ein Kraftfahrzeugpauschale 900,-€, des weiteren einen Posten in Zeile 103 Arzt und Rezeptgebühren von mir und meinem Mann und eine Position Krankheitsbedingte Fahrten. Da hatte ich eine Aufstellung sämtlicher Hin-. Rückfahrten beigelegt. Von diesem Betrag wird dann die zumutbare Belastung abgezogen. Die Prozentzahl stand in der PDF Datei die ich dir geschickt hatte, richtete sich nach Höhe des zubersteuernden Einkommen und Kinderzahl. Den Grundfreibetrag in meinem Fall 1060,- gebe ich nirgends an, dieser wird durch die Angaben in Zeile 93 vom Finanzamt automatisch gesetzt. Ich hoffe dir ein wenig weitergeholfen zuhaben. Viele Grüße Roswitha |
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Hallo,
danke für deine Hilfe. Aber von den 900 Euro nehme ich nicht diesen Prozentsatz sondern lasse Ihn als Pauschale stehen, oder ? Gruß Kathrin |
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Hallo Katrin,
du trägst dort nur die 900,- € als Kraftfahrzeugpauschale ein.Die zumutbare Belastung die du alleine tragen mußt, ich nehme an die ist bei dir 5 oder 6%(abhängig von Familienstand und Einkommen)errechnet das Finanzamt.Wenn du deine Steuererklärung machst und nicht weiterkommst, kannst du mich ja privat anmailen, oder wir telefoniern miteinander wenn du möchtest. Viele Grüße Roswitha |
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Hey, sagt mal bei mir liegt jetzt wegen meiner 50% vom Versorgungsamt wieder ne Überprüfung vor, behalte ich nach Ablauf der 5 Jahre im Mai den Schein oder geht der dann flöten ?
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Wenn du die 50% wegen einem MM bekommen hast, so ist dieser befristet auf 5 Jahre... quasi eine Heilungsbewährung...
Falls Du in den letzten 5 Jahren keine weiteren Befunde hattest, so wirst du wohl wieder zurückgestuft und dein ausweis wird nicht mehr verlängert... Am besten mal mit deinem Arzt reden... viel hängt eben von der Stellungnahme deines Arztes ab. |
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Hallo,
was ist denn sinnvollerweise im Antrag auf Schwerbehinderung als "Gesundheitsstörung" anzugeben. Reicht die Diagnose "Malignes Melanom" (nicht mehr in situ) oder sollte ich die Auswirkungen dieser Diagnose gleich mitangeben, also z.B. körperliche und psychische Belastung durch häufige Folgeuntersuchungen, etc. Wie habt Ihr das gemacht / formuliert? Danke für Tipps... cbzep |
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Liebe Mitglieder,
ich benötige einmal Unterstützung. Im Früjahr wurde bei mir ein solides Basaliom an der Oberlippe diagnostiziert. Anfang Juni wurde der Tumor operativ entfernt (Größe 1x1,2 cm und 2,3mm dick). Auf meinen Antrag auf Schwerbehinderung erhielt ich jetzt eine Ablehnung mit dem Hinweis: Die Beeinträchtigung "Hauterkrankung" ist keine Behinderung, weil sie keinen GdB von wenigstens 10% verursacht. Krankenhausentlassungsbericht war beigefügt und die Ärzte wurden ebenfalls angeschrieben. Weitere Vorerkrankungen wie Bluthochdruck und Migräne verursachen auch keinen GdB von wenigstens 20%. Seht ihr Chancen bei einen Einspruch gegen diese Entscheidung? Wenn ja, gibt es irgendwelche Vorschläge oder Rechtsgrundlagen? |
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Hallo Mara_Lea,
bei Malignen Melanomen(schwarzen Hautkrebs) bekommt man einen GdB auf 5Jahre zwischen 50 und 80 %. Ausnahmen sind z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); hier bekommt man keinen GdB, weil durch die Entfernung des Tumors der Krebs entfernt wurde und man Gesund ist. Wenn du Beeinträchtigungen mit der Narbe haben solltest, dann könntest du vielleicht eine Chance auf GdB haben. Was für Vorteile erwartest du dir durch einen Schwerbehindertenausweis? LG babs_Tirol |
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Hallo allerseits,
Nach meinem Melanom vor 5 Jahren bekam ich einen Schwerbehindertenausweis mit 50%, durch den ich Anspruch auf Sonderurlaub und besonderen Kuendigungsschutz (+Steuervorteil) hatte. Das Versorgungsamt schrieb mich und meinem Hausarzt vor einiger Zeit an und nach Pruefung der Antworten beabsichtigt man nun, mir (offensichtlich wegen meiner anderen „Leiden“) 20 % Behinderung zuzugestehen, da ich ja in den letzten 5 Jahren kein Rezidiv des Melanoms hatte und sich der Gesundheitszustand in diesem Zusammenhang stabilisiert habe. Wird beim Melanom tatsaechlich diese 5-jaehrige Heilungsbewaehrung angenommen, sind wir nicht eigentlich darueber hinaus immer belastet und bedroht ? Ich z.B. habe Dutzende von Narben am ganzen Koerper, die von etlichen entfernten Muttermalen, darunter auch atypische Naevi, erzaehlen. Leider heile ich sehr schlecht und die meisten Narben sind noch nach Jahren rot und wuchern. Vom seelischen Zustand nach Krebs mal ganz abgesehen. Ich haette gerne wenigstens die 30% erhalten, da ich dann einen Antrag auf Gleichstellung stellen koennte und vom Arbeitsplatz her etwas gesicherter waere. Ich bin jetzt hin- und hergerissen, ob ich widersprechen soll um zu probieren die 30% Prozent wegen des Melanoms zu bekommen. Hat einer von Euch dahingehend Erfahrungen, bzw. Irgendwelche Erfolge erzielt ? Meine anderen Krankheiten sind uebrigens im Schreiben folgendermassen bezeichnet: Wirbelgleiten, Funktionsbehinderung der Wirbelsaeule mit Nerven- u. Muskelreizerscheinungen, chronische Bronchitis, Dysthymie mit depressiven Zuegen, Refluxoesophagitis, Narbe (hier reden sie wohl von meiner ziemlich gewucherten Melanomnarbe), Fussdeformitaet (ich habe Plattfuesse und einen Hallux :) ), allergische Diathese, rezidivierende Urtikaria. Es heisst auch, dass das Schreiben noch keine Entscheidung sei bzw. erst das Anhaoerungsverfahren zu dem ich binnen 4 Wochen Stellung nehmen kann. Viele Gruesse und Danke Annette H. |
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hallo - ich habe hier in österreich aufgrund meiner 2 melanome auch 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit bekommen - zumindest für die nächsten 5 Jahre. - d.h. eine Woche mehr Urlaub und ein spezieller Kündigungsschutz.
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Hallo,
ich habe aufgrund meines Melanoms 80 % allerdings mit Mircometastasen bekommen. Grüßle Christiane |
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Hallo Anette,
an Deiner Stelle würde ich mich an einen großen Sozialverband wenden, die diese Anträge tagtäglich stellen und auch die Formulierungen exakt kennen. Ich teile Dir gerne den Namen mit, schreib mir eine PN, wenn Du es möchtest. Ich arbeite ehrenamtlich in so einem Verband als sozialrechtliche Beraterin und sehe da durchaus Chancen. Alles Gute Anke |
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Hallo,
und erst mal vielen Dank an alle, die geantwortet haben. Anke-Astrid: ich nehme an, du meinst den Verband, dessen Kuerzel mit V beginnt und mit K endet. Vielleicht rede ich nochmal mit denen. Silleke: danke fuer die offenen Worte. Ich bin ja eben gerade am ueberlegen, ob ich ueberhaupt einen Widerspruch schreiben soll oder nicht. Was das Melanom betrifft hat es wahrscheinlich eh' keinen Sinn, wie du richtig sagst, war es ja (gottlob !!) noch ziemlich klein und Lymphknoten wurden auch keine entfernt und ich kann nur froh sein, dass nichts weiter nachgekommen ist. Andererseits wuerden mir an meinem jetzigen Arbeitsplatz die 30 % ueber Gleichstellung sehr wohl helfen, was der eigentliche Grund ist, warum ich ueberhaupt an einen Widerspruch denke. Um ehrlich zu sein, habe ich damit gerechnet, dass man mir nach den 50 % fuer 5 Jahre im Zusammenhang mit dem Melanom die Prozente komplett streicht. Aber jetzt gibt man mir 20 und nun denke ich halt, dann koennten sie mir ja gleich 30 geben, da haette ich wenigstens was davon... Jedenfalls erst mal danke fuer die Denkanstoesse, ich werde weiter berichten ob ich einen Widerspruch einlege oder nicht. Liebe Gruesse Annette H. |
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Leider ist der Thread schon etwas älter aber ich Frage mal trotzdem vielleicht Antwortet ja wer.
Bei mir wurde anfang März ein Malignes Melanom festgestellt (0,8mm Clark Level III (pT2,NX,MX) Dass Melanom wurde entfernt und großräumig umschnitten. Ein Lymphknotenwächter wurde auch am Dienstag entfernt (Befund steht noch aus) Kann ich dafr auch einen Behindertenausweis beantragen ? Mir wäre dass wichtig wegen dem Kündigungsschutz. Der Link mit dem Download funtioniert nicht mehr in dießem Thread. Wo gibts denn aktuelle Infos oder wer kann mir weiterhelfen. Vielen Dank |
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Hallo TomHighflyer,
für das MM erhältst du 50 % GdB auf 5 Jahre. Sollte der Wächterlymphknoten befallen sein dann sind es insgesamt 80 %. Wo bist du in Behandlung? Normalerweise wird der Wächterlymphknoten ja erst ab 1,00 mm Eindringstiefe laut den Leitlinien entfernt. Wenn du noch andere gesundheitliche Probleme z.B. Bandscheibe, Blutdruck, Schilddrüse usw. hast würde ich es bei der Beantragung des Behindertenausweises beim Versorgungsamt mit angeben. Alles Gute für dich und melde dich wenn du das Ergebnis vom Wächterlymphknoten bekommst. LG -babs_Tirol- |
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Da ich erst "30" Jahre bin und meine Hautärztin sehr auf zack ist (wie ich finde) Hat die alles getan dass ich die bestmöglichste Behandlung bekomme. Und mich nach Augsburg geschickt, die schneiden den Lymphi schon ab 0,75mm raus (hier in Ulm wo ich herkomme hätten die dass erst ab 1mm gemacht)
Aber ich bin so sehr zufrieden. Augsburg hat mir gesagt auch ab 0,75mm hat der Krebs schon bei 5-10% gestreut. Desshalb dachte ich mir lieber frühzeitig vorbeugen und die Klinik AUgsburg Süd in Haunstetten ist echt mal das beste Krankenhaus wo ich jemals war. Ich meld mich wieder wenn ich dass Ergebniss weiss. Aber Menthal ist für mich die sache eigentlich jetzt durch :laber: Und vielen Dank für deine schnelle Antwort. (hast du vielleicht noch ne Quelle worauf ich verweisen könnte falls die sich weigern?) |
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Hallo TomHighflyer,
hier die Fundstelle: http://www.bmas.de/coremedia/generat..._gutachter.pdf Die Seiten 119+120 von 287 wären die Gesuchten. Drücke Dir die Daumen, dass der SN nichts aufweist! |
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Hallo TomHighflyer,
bei mir war bei 0,8 mm ein positives Sentninel Node. Ich hatte mein erstes MM mit 26 Jahren, danach war 15 Jahre Ruhe. Ich finde es auch besser ab 0,75 mm ein Sentninel Node zu machen. Leider wurde diese Option aus Kostengründen von den meisten dermatologischen Hautkliniken nicht mehr durchgeführt. LG -babs_Tirol- |
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Hallo Tom Highflyer,
Du wir sind fast Nachbarn, in bin auch aus Ulm.;) ich hatte ein MM mit 3,8 mm, Lymphknoten ohne Befall. Ich habe auf dem Versorgungsamt angerufen, die haben dann den vordruck mir geschickt,die ganzen Unterlagen habe ich dann eingereicht mit Passbild und 2 Wochen später hatte ich mien Ausweis mit 80 GdB. Also auf jeden Fall beantragen. Wenn Du als " Ulmer Fragen hast, ich schreib Dir mit einer PN kurz meine Rufnummer.:) Alles Gute für Dich.:) |
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Hallo Jürgen,
hast du 80 % auf grund des Melanoms bekommen, oder hast du noch was anderes angegeben? Mein Melanom war 2,4 mm CL IV, ich gehe von 50 % aus. Kann man Heuschnupfen auch angeben? LG aus dem grauen Ostwestfalen rita |
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Hallo Rita,
ich habe nur das Melanom angegeben und sofort 80% bekommen. Hatte 3,8 mm Tiefe, CL IV. Ich glaube, die haben beim Versorgungsamt ne Liste, wo sthewt wieviel man bekommt. Deine 2,4 sollten wie meine 3,8 eingestuft sein, die Spanne hier geht von 2,01 -4,0 mm ohne Ulzeration. 50 % wäre wenig, denn meisten gibts erst ab 70 oder 80 % die Ermäßigungen beim Skifahren, Thermalbad, Kino oder Ausstellungen. Und solche Sachen nehm ich gerne mit. muss schon genug blechen. :) WEnn Du aber wegen dem Hauschnupfen Unterlagen hast, gib es ruhig mit an beim Antrag. Und noch was, wenn die MM Erkrankung im Jahr 2008 festgestellt wurde, lass den Ausweis rückwirkend ausstellen, dann kann man es noch in der Steuer für 2008 angeben. |
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Hallo Rita,
der von mir eingesetzte Link beinhaltet alle Vorgaben für die Prozentzahl einer Behinderung. Deshalb hat die Broschüre auch 287 Seiten. Die von mir angebenen Seiten betreffen rein das Melanom. Die Seitenzahlen davor alles was die Haut anbelangt. Nasenprobleme stehen weiter vorne. Kannst ja mal ein bisschen durch die Seiten schnuppern. Aus diesem Grund habe ich ja auch die ganze Broschüre als Link hier reingesetzt. |
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@ Alle,
für die, die nur die % GdB online schauen möchten, eine Seite für Begutachter auf Anhaltspunkte 2008 Hier der Link: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ LG -babs_Tirol- |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:31 Uhr. |
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