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Conny44 10.08.2008 21:17

AW: BSDK - mein Vater
 
Hallo ihr Lieben,

Jenny hat Recht.
Frage an dich, liebe Jenny: Ich gehe mal davon aus, dass du Erbin bist? Dann ist es wirklich so, dass der Mietvertrag kraft Gesetzes auf dich übergeht. Das heißt also, du darfst nicht versäumen, den Mietvertrag zu kündigen, und zwar bis zum dritten Werktag des Kalendermonats, so dass das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats beendet ist. Solange wäre dann auch noch die Mietzahlung fällig. Also: Kündigung bis zum 3.9.08, Beendigung Mietverhältnis: mit Ablauf 30.11.08.

Ist einfach traurig, was man nach dem Tod alles zu bewerkstelligen hat, wo man doch schon sooo kraftlos ist. Aber du hast das bisher so toll gemacht.
Viel Kraft weiterhin.:knuddel:

FirstChoice 10.08.2008 21:35

AW: BSDK - mein Vater
 
Hallo!
@ Morle: So weit ich das jetzt rausgefunden habe, gild diese Hinterbliebenenrente nur für Eheleute bzw. Kinder unter 18 Jahren.
Werde mich aber noch mal genau erkundigen.
@ Angie: dankeschön
@Elke: Conny hat´s ja schon geschrieben, ich hatte es auch schon ausgegoogelt, da ich mir auch nicht sicher war, ob es nicht auch außerordentlich geht.
@ Conny: Werde mich morgen schon mal um einige Kündigungen kümmern, vielleicht bringt ja die der "Mittleidsbonus" etwas beim Vermieter? Oder ich hab Glück und finde vorher einen Nachmieter? Ich muss doch auch mal Glück haben :weinen:


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