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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Glaubt tatsächlich noch jemand hier aus dem Forum an eine für uns als Betroffene positive Lösung bei den Abschlägen zur EU-Rente.
Mit meiner Klage beim SG "ging ich baden". Außer Spesen nichts gewesen! Nur innerlicher Frust wird aufgebaut. Die Sozialverbände winken ab "da läuft nichts mehr"! und auch die Krankenkassen, die sich schon auf neue Einnahmen freuen, wissen nichts verbindliches. |
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Dali,
ehrlich? Nöö. ;-) Liebe Grüße Norma |
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Infos zur rechtlichen Situation:
http://www.deutsche-rentenversicheru...7_ruediger_mey Inzwischen liegt das neue Urteil des BSG vor. Näheres unter: http://juris.bundessozialgericht.de/...9&pos=0&anz=39 |
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
na ja, sofern Verfassungsbeschwerde eingereicht wird, was man nur hoffen kann, wäre noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.:mad:
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo und guten Tag wünsche ich hätte eine bitte wäre es möglich mich zu benachrichten .Bin 51 Jahre hatte Hotchkin und ich nenne es mal so ,daß es jeder versteht mein Aku hat nicht mehr 100% leistungsaufnahme und bricht
bei stärkerer oder längerer belastung früher zusammen so ( das ich öfters aufladen ,ausruhen muß ) Danke!!! meine E-Mail Supergut57@GMX.de LuHG Hans |
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo,
hat jemand Infos, ob ein Kläger sich an das Bundesverfassungsgericht gewendet hat. Es gab ja einige Musterprozesse. Mich interessiert ob es weiterführende Klagen gibt. Selbst gehöre ich ja auch zu den Klägern auf Sozialgerichtsebene. Mich wundert es schon ein wenig, dass hier im Forum zur Thematik keine neuen Beiträge kommen... Beste Grüße DALI |
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Ich warte noch auf eine Reaktion meines Anwalts nachdem das BSG die Abschläge für rechtens erklärt hat. Die Frage ist immer noch, ob das verfassungswidrig ist. Sobald ich was Neues weiß, melde ich mich.
Regina Beate |
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Ein vom Bundessozialgericht (BSG) ergangenes (für die betroffenen Kläger günstiges) Urteil (vom 16. Mai 2006) zu Abschlägen für ab 2001 bewilligte Erwerbsminderungsrenten wird nicht angewandt werden, weil es nicht angewendet werden soll.
Dem zuständigen Senat des BSG wurde die Zuständigkeit für diese Rechtsfragen entzogen. Siehe dazu auch eine MDR-Presseinformation zur kritisierten Ressort-Verteilung im Bundessozialgericht. MDR (Umschau-Artikel vom 18.11.2008): http://www.mdr.de/umschau/5925381.html |
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
...klar finde ich das Ganze ärgerlich, zumal ich selbst betroffen bin. Fakt ist aber auch dass die gewählten und regierenden Politiker bei den Erwerbsminderungsrenten sparen wollten und wollen, ich gehe davon aus dass auch die Mehrheit der Bevölkerung hier sparen möchte, sonst hätten sie ja diese Politik nicht gewählt.....
Gruß Thomas |
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo,
Frage an alle Betroffenen: Hat jemand etwas gehört, dass Klagen bezüglich der ungesetzlichen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten zum Bundesverfassungsgericht gelangt sind? Zu diesem Thema hört man hier leider gar nichts mehr. Und auch die Medien halten sich bedeckt. Ich habe immer noch Hoffnung... Freundliche Grüße DALI |
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Dali,
das Thema ist abgehackt. Es wurde entschieden, daß die Frau, welche geklagt hat, ein Einzelfall gewesen ist und alle anderen Klagen sind ab- gewiesen worden und die Richter wurden in die Wüste geschickt. Toll . . . . .. Gruß Altmann |
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Altmann,
damit habe ich nun gar nicht gerechnet. Hatte auch nichts davon gehört. Was ich gar nicht verstehen will ist der Umstand, dass für die Klage der einen Dame ja ein entsprechendes Urteil mit Aktenzeichen existieren wird und ich mich da echt frage warum darauf aufbauend eine erneute Klage abgeschmettert werden kann. So etwas darf doch keine Einzelfallentscheidung sein, oder habe ich da ein falsches Rechtsempfinden? Für mich gehört das zum Bundesverfassungsgericht. Frage mich was aus den damaligen Musterklagen geworden ist. Vielen Dank für Deine Antwort und beste Grüße an Dich. DALI |
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Dali,
ich weis das, weil ich damals dranngeblieben bin, da ich auch für meine Schwester ein Überprüfungs und Widerspruchsverfahren laufen hatte. Ich hab mir schon gedacht, daß eventuell kein Erfolg zu ver- zeichnen wäre, hätte aber auch sein können, deshalb hatten wir auf jeden Fall vorsichtshalber dieses Verfahren gewählt. Es sind nicht mal der VdK und andere durchgekommen. Es wären immense Zahlungen auf die DRV zugekommen und die wußten es einfach zu ver- hindern, wie, sei dahingestellt. Ich hab mich auch geärgert. Man kann immer alles hintrixen, auch Ablehnung von Rente. Gruß Altmann |
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Lol,
es ist eigentlich völlig egal, ob das Verfahren nun völlig abgeschlossen ist oder auf eine Entscheidung über die Verfassungsklage gewartet wird. ;-) Fakt ist... die Kassen sind leer.. und wer nur ein ganz kleines bisschen Verstand hat, weiß, dass Milliarden an Rückzahlungen einfach nicht drin sind. Einen ähnlichen Fall gab es übrigens in den 70er Jahren bereits. Da ging es um Kindergeldnachzahlungen; ebenfalls in Milliardenhöhe. Damals war ich noch so gutgläubig ;-) und glaubte fest an eine Nachzahlung. Bekommen habe ich nix. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (ich glaub, das war es damals) wurde schlicht und einfach durch ein geändertes Gesetz außer Kraft gesetzt. So einfach ist das, wenn die Bundesregierung nicht weiß, wie sie die finanziellen Mittel aufbringen soll. Dabei waren die Zeiten längst nicht so übel wie im Moment. Zumindest sprach niemand von einer Wirtschaftskrise... Auch wenn ich den weiteren Verlauf in Sachen Rentenabschläge sehr wohl verfolgen werde... eine Rückzahlung habe ich mir schon lange abgeschminkt. Liebe Grüße Norma PS: Vielleicht habt ihr auch davon gehört, dass die ARGE in der jetzigen Zusammenstellung (Angelegenheiten der Stadt und des Landes unter einem Dach) ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht gerügt wurde? Bis Ende 2010 müsste EIGENTLICH wieder eine Trennung stattfinden... so hat das Gericht in letzter Instanz entschieden. Da aber die Gelder für eine Trennung fehlen... überlegen die Politker verzweifelt, wie sie das umgehen können. Naheliegend ist eine Gesetzesänderung, damit die ARGEN in der jetzigen Zusamensetzung verbleiben können. Mal sehen, was passiert. ;-) Ein Bekannter arbeitet nämlich bei der ARGE und die Unsicherheit, wie es weitergeht, ist schon sehr belastend für alle Mitarbeiter. |
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