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piepselmaus 01.04.2009 11:48

Generalvollmacht
 
Hallo zusammen,

ich habe mit meinem Verlobten am Montag ein Termin beim Notar.
Wir haben uns entschieden eine Generalvollmacht zu machen beim Notar.
Meine Frage wäre an jemand der sich hier damit auskennt: Was gibt es für verschiedene Generalvollmachten, oder gibt es nur eine mit der mein Verlobter dann für alles berechtigt ist, in meinem Namen zu handeln.
Für uns ist ganz wichtig das er zum Beispiel Zugriff auf mein Konto hat, oder Auskünfte von Ärzten bekommt oder auch für mich vorm Sozialgericht klagen kann, da dort zur Zeit eine Klage gegen die AOK läuft wegen Ablehnung Pflegestufe.
Was ist falls ich versterbe, dann kommt man ja an mein Konto vorerst nicht ran, wenn er so eine Generalvollmacht hat, kommt er dann trotz meines Todes an mein Konto, um zum Beispiel die Beerdigung zahlen zu können?

Liebe Grüße Sandy:confused:

Schokolinse 01.04.2009 12:58

AW: Generalvollmacht
 
...spontan fällt mir dazu jetzt ein, zur Bank zu gehen und sich gegenseitig Kontovollmacht zu erteilen.

Alles was das pflegerische etc betrifft, läßt sich durch die Patientenverfügung regeln.

Ich finde, wenn Ihr sowieso heiratet, den Gang zum Notar unnötig und kostspielig.

Wenn Ihr den offiziellen Weg gehen wollt, könnte man noch ein Betreuungsverfahren anstreben, wodurch alles geregelt wäre, weil Dein Mann Dein gesetzlicher Vertreter werden würde, sofern Du selbst nicht mehr dazu in der Lage sein solltest. Es geht da um die Vertretung gegenüber Behörden, Banken und anderen offiziellen Stellen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, Vertretung in finanziellen Angelegenheiten etc.

Der Vorteil hiervon ist, dass das Verfahren für Euch als Antragssteller kostenlos ist, des weiteren bekommt Dein Mann eine Aufwandsentschädigung von etwas über 300 € pro Jahr für Behördengänge usw.

Einmal im Jahr muss dem Amtsgericht (der Betreuungsstelle) Bericht erstattet werden und mehrmals im Jahr gibts Informationsveranstaltungen, während der man auch wertvolle Informationen über finanzielle und materielle Zuwendungen und das Beantragungsprozedere erhält.

Achja, Du und auch Dein Mann Ihr erhaltet beide einen Betreuungsausweis, der von allen Behörden, Ämtern und Instituten anerkannt wird.

So, ist zwar lang geworden :augen: aber ich hoffe mein Beitrag wird Dir helfen ;)

Alles Gute,
Maya

piepselmaus 01.04.2009 14:51

AW: Generalvollmacht
 
Hallo Maya,

ja aber wenn wir verheiratet sind hat er eben nicht all die Rechte die er mit einer Generalvollmacht hat wurde mir gesagt.
Kann er denn auch wenn ich verstorben bin an mein Konto ran, also falls wir jetzt bei der Bank so eine Kontovollmacht machen?
Denn ohne so eine Vollmacht kommt er ja an mein Konto nicht ran, oder?

Liebe Grüße Sandy

gina-lisa 01.04.2009 15:07

AW: Generalvollmacht
 
Zitat:

Zitat von piepselmaus (Beitrag 706731)

Kann er denn auch wenn ich verstorben bin an mein Konto ran, also falls wir jetzt bei der Bank so eine Kontovollmacht machen?

JA kann er !

wolfgang46 01.04.2009 20:21

AW: Generalvollmacht
 
Hallo Sandy,

Kontovollmacht müsst ihr im Übrigen auch als Eheleute erteilen - geht nicht automatisch. Achte bitte bei der Kontovollmacht darauf, das es dort heißt:
"Vollmacht über den Tod hinaus".
Dann klappt das. Mit Kontovollmacht bekommt er seine eigene Bankkarte mit PIN usw.

Aber viel wichtiger ist, dass Ihr ein Testament macht.
Wenn das vom Notar beglaubigt vorliegt, dürftet Ihr auf der sicheren Seite sein.
Auch ein handschriftliches Testament ist gültig. (Kömmt ihr ja bei der Bank im Original vorlegen (zu Lebzeiten) und von denen als Kopie den Kontounterlagen beifügen lasssen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht solltet Ihr aber trotzdem machen sonst müssen Gerichte entscheiden und Dein Verlobter darf möglicherweise (leider) nichts für Dich tun.!!!!! (Das Problem hatten wir bei unserer Mutter - trotz Verfügung. Diese Verfügung war von "Amateuren" gemacht.
(Notar ist sicherer)

Ich wünsche Dir alles Liebe
Wolfgang

BirgitF 02.04.2009 09:49

AW: Generalvollmacht
 
Hallo zusammen,

ich klinke mich mal kurz mit ein.

BlauesMeer hat Recht. Sobald die Bank von einem Todesfall weiß, ist sie gesetzlich verpflichtet, bis zur Klärung der Erbfolge das Konto einzufrieren.

Selbst meine Mutter konnte auf das gemeinsame Konto nach dem Tod meines Vater nicht zugreifen (nicht einmal um Geld zum täglichen Leben abzuheben), bis wir Kinder alle unterschrieben hatten, dass wir auf unser Erbe verzichten.

Bei uns waren nicht viele Erben da, aber das kann schon dauern bis man alle unter einen Hut bekommen hat...

Viele Grüße
Birgit

piepselmaus 02.04.2009 10:52

AW: Generalvollmacht
 
Hallo,
ok da weiß ich jetzt bescheid!

Ja aber was ich jetzt nicht verstehe, warum will er mein Vermögen wissen der Notar, es geht um eine Generalvollmacht in Lebzeiten und nicht um mein Erbe.
Kann mir das noch jemand beantworten?
Für den Termin am Montag habe ich mir nun ein Zettel gemacht, für was mein Partner alles eine Generalvollmacht bekommen soll.
Unter anderem für Bankgeschäfte, Klage vorm Sozialgericht wegen Pflegestufe, Auskunft der Ärzte über mich und alle sämtlichen Auskünfte bei AOK und Arbeitgeber.
Kann ich außer meinem Partner auch meine Eltern mit rein schreiben lassen in die Vollmacht?
Und wielang müßte so ein Notartermin dauern, da ich im KH bin am Montag aber für ca. 1 Stunde weg darf.
LG Sandy

flomama 02.04.2009 11:39

AW: Generalvollmacht
 
Hallo Sandy.

Ich kann mir wegen der Frage nach deinem Vermögen nur vorstellen, dass der Notar evtl. ein festgelegtes Formular o.ä. hat, auf dem steht: "Herr/Frau ... wird bevollmächtigt, über das bestehende Vermögen in Höhe von ... zu verfügen ... überdies wird er bevollmächtigt, Frau ...´s Interessen in Rechtsstreitigkeiten durchzusetzen ...etc." aber nachfragen würde ich dennoch.

Vor 2 Jahren hatte ich einen gut vorbereiteten Notartermin (nicht von mir, sondern von den Notariatsangestellten) wegen Grundstücksangelegenheit, der hat keine 20 min gedauert, so dass du sicher dein knappes Zeitlimit schaffst, wenn du vorher telefonisch die für dich notwendigen Inhalte durchgibst (lies den Zettel, den du dir gemacht hast, am Telefon vor - so schreiben die das schon und ihr müsst dort nur die Richtigkeit prüfen) und beim Termin selbst keine Unterlagen fehlen (Geburtsurkunden etc.), die der Notar braucht. Wenn ihr allerdings noch Aufklärung über Rechte, Pflichten, Auswirkungen dieser Vollmacht o.ä. benötigt, dauert es halt länger. aber Notare werden nicht nach Zeit bezahlt, sondern nach ihren Tätigkeiten (Beurkundung, Beglaubigung, Beratung...) und sind meines Erachtens eher Minimalisten, die wenig Zeit vergeuden.
Ich würde möglichst alles telefonisch vorher abklären und auf die Brisanz deines Falles hinweisen, damit die wissen, weshalb es so zügig vonstatten gehen soll.

Alles Gute,
Marion

megjabot 02.04.2009 12:27

AW: Generalvollmacht
 
Hallo Sandy

Hab mit meiner Mama auch eine Generalvollmacht vor ihrem Tod gemacht.
In der Vollmacht stand auch drin, dass sie über den Tod hinaus gültig ist,
das ist wichtig um auch dann verfügen zu können.
Konnte alle Bankgeschäfte mit dieser Vollmacht über den Tod hinaus verfügen,
also Auflösung von Konten, Sparbücher, Tagesgeldkonto und konnte sogar damit ihre Wohnung verkaufen, habe keinen Erbschein gebraucht.
Diese Kosten für den Erbschein hab ich also gespart.
Hatte aber auch zusätzlich noch eine Kontovollmacht bei der Bank.
Habe noch eine Schwester, die aber nicht die Vollmacht hat, wir haben uns da prima geeinigt und alles hat problemlos geklappt.
Das Vermögen musst du angeben, damit der Notar daraus die Kosten der Generalvollmacht berechnen kann, die richten sich nach dem Vermögen.
War bei uns so um die € 130,-.
Du kannst natürlich auch noch deine Eltern mit reinschreiben lassen, meine Mutter wollte es so, dass nur ich die Vollmacht bekomme.
Es geht relativ zügig, der Notar liest die Vollmacht vor, Unterschriften und fertig, also 1/2 Stunde müsste reichen.
Dein Freund muss sogar nicht mal mit, es reicht, wenn du alleine kommst.

Grüßle Meg

piepselmaus 02.04.2009 15:43

AW: Generalvollmacht
 
Hallo,

danke für Eure zahlreichen Antworten.
Hatte heute ein Gespräch mit dem Pfarrer/Seelensorger aus dem Krankenhaus.
Auch er erklärte mir die Generalvollmacht.
Aber eine andere Frage, hab mich nun entschlossen das mein Verlobter und meine beiden Eltern drin stehen sollen. Wie ist das aber kann mein Verlobter trotzdem allein entscheiden, oder kann man dann nur zusammen entscheiden wenn 3 Personen drin stehen in der Vollmacht?

LG Sandy

wolfgang46 03.04.2009 14:59

AW: Generalvollmacht
 
Hallo Sandra,

das alle drei gemeinsam drin stehen ist eine sehr gute Lösung.
Du kannst verfügen, dass jeder allein entscheiden kann, dann heißt es in etwa:
Vater oder Mutter oder Verlobter .
Wenn alle drei sich vorher einig sein müssen dann muß das Wort und dazwischen stehen oder Du schreibst: Die Entscheidung ist vom .... gemeinsam mit ... zu treffen. Das heißt dann, dass derjenige die Entscheidung nicht allein treffen kann.
Du kannst auch schreiben einer aus der Familie (Vater, Mutter oder Verlobter) gemeinsam mit einem Arzt oder Pfarrer.

Es gibt unzählige Möglichkeiten. Ich weiß, es wird nicht leicht.
Diese Diskussion zeigt mir aber auch, dass Du eine sehr starke Frau bist.

Alles Alles Liebe
von Wolfgang aus Hamburg

piepselmaus 30.04.2009 17:39

AW: Generalvollmacht
 
Wir haben nun unsere Generalvollmachten.
Es steht auch drin das mein Verlobter an mein Bankkonto darf, jetzt war er gerade in der Sparkasse und zeigte diese Vollmacht. Jetzt sagen die doch das gültet nicht, wir brauchen eine extra Kontovollmacht dort. Ja, gehts noch????
Ich solle mit hinkommen, es ist mir aber in meinem Zustand nicht möglich. Und jetzt?

Außerdem wurde dort gesagt das nach dem Tod mein Konto gesperrt wird, in der Vollmacht haben wir aber eintragen lassen das dies auch nach dem Tod gültig sein soll.

LG Sandy

wolfgang46 30.04.2009 19:57

AW: Generalvollmacht
 
Hallo Sandra,

die Sparkasse benötigt auf einem Unterschriftenblatt beide Unterschriften.
Diese müssen im Beisein eines Sparkassenmitarbeiters gemacht werden.

Vielleicht geht es, wenn Du eine Extra Vollmacht für die Sparkasse mit Deiner Unterschrift anfertigst und Dein Verlobter auf dem gleichen Blatt seine Unterschrift drunter setzt.

Wenn das nicht hilft ?

Lieben Gruß
Wolfgang

Ich schick Dir gleich noch eine PN

Bobath 01.05.2009 06:32

AW: Generalvollmacht
 
Hallo !
Noch ein Tipp zur Bank:
Richtig ist: die benötigen eine Kontovollmacht!
Ich weiss nicht ob Du online-Banking machst! Das gibt ja Deinem Partner auch die "Kontovollmacht", wenn er an all Deine Tans und Pin kommt.
und/ oder: macht doch ein Gemeinsames Konto daraus. Das erleichtert auch einiges.
Online KOnto kannst Du auch normalerweise online oder telefonisch beantragen. Deine Bank schickt Dir dann alles.

lg beate

piepselmaus 01.05.2009 11:13

AW: Generalvollmacht
 
Ja wir überlegen auch ob wir nicht ein Online-Konto eröffnen sollen. Aber mir gehts darum, wird ein Konto nach dem Tod trotz Kontovollmacht gesperrt oder nicht?????

LG Sandy

sandra83 01.05.2009 11:38

AW: Generalvollmacht
 
wenn es ein gemeinschaftskonto ist, definitiv nein!

mischmisch 01.05.2009 12:49

AW: Generalvollmacht
 
Hallo Sandy,

die Kontovollmacht muss "über den Tod" hinaus sein, dann hat dein Freund dann auch "danach" Zugang!

LG Rosita

Schokolinse 01.05.2009 13:41

AW: Generalvollmacht
 
...das stimmt so nicht, denn umgehend nachdem einer der Kontoinhaber verstorben ist, muss dies der Bank angezeigt werden und da es neben dem Ehepartner oder Lebensgefährten Erben geben könnte, machen die Banken im Zweifelsfall das Konto zu.

Es mag Einzelfälle geben, in denen das nicht passiert und auch gutgegangen ist, trotz allem könnten aber leerausgehende Erben im Nachhinein die Bank verklagen, so dass diese so rigoros vorgehen.

Über ein Betreuungsverfahren ließe sich so etwas ohne weiteres regeln, weil dann nämlich gerichtlich geregelt wird, wozu der Hinterbliebene berechtigt ist, z.B. Beauftragung, Ausrichtung und Bezahlung der Beerdigung, da diese Kosten ja ohnehin von der Erbmasse abgezogen würden.

sandra83 01.05.2009 13:53

AW: Generalvollmacht
 
Zitat:

Zitat von Schokolinse (Beitrag 720645)
...das stimmt so nicht, denn umgehend nachdem einer der Kontoinhaber verstorben ist, muss dies der Bank angezeigt werden und da es neben dem Ehepartner oder Lebensgefährten Erben geben könnte, machen die Banken im Zweifelsfall das Konto zu.

Es mag Einzelfälle geben, in denen das nicht passiert und auch gutgegangen ist, trotz allem könnten aber leerausgehende Erben im Nachhinein die Bank verklagen, so dass diese so rigoros vorgehen.

Über ein Betreuungsverfahren ließe sich so etwas ohne weiteres regeln, weil dann nämlich gerichtlich geregelt wird, wozu der Hinterbliebene berechtigt ist, z.B. Beauftragung, Ausrichtung und Bezahlung der Beerdigung, da diese Kosten ja ohnehin von der Erbmasse abgezogen würden.

dann habe ich wohl glück gehabt. aber wie stellen sich die banken das vor, wenn z.b. das gehalt auf eben dieses konto geht? man muß doch irgendwie leben können.

mischmisch 01.05.2009 14:02

AW: Generalvollmacht
 
Nein, bei der bei der Bank hinterlegten Vollmacht "über den Tod" hinaus gilt das auch über den Tod hinaus, sonst würde es wohl nicht ausdrücklich so heissen?

Zumindest bei 3 verschiedenen Karlsruher Banken, und das wird doch sicher nicht nur bei diesen so gehandhabt?

Piepselmaus, am besten dein Freund fragt einfach bei eurer Bank nach, dann wisst ihr es sicher.

Lieber Gruss an dich
Rosita

sanne2 01.05.2009 15:56

AW: Generalvollmacht
 
Hallo Sandy,
google mal nach dem "Berliner Testament"!
Meine Eltern hatten das nach der Lungenkrebsdiagnose meiner Mutter so abgeschlossen.
Nach dem Tod meiner Mutter gab es keine gesperrten Konten, da der Ehepartner/Lebensgefährte im Todesfall alles erbt.
Mein Stiefvater hatte keine Probleme mit den Ämtern.
Natürlich hoffe ich für Dich, dass es soweit gar nicht erst kommt, sondern die Medizin etwas neues für Deine und weitere Erkrankungen findet.
Daran glaube ich ganz fest!
Viele liebe Grüße,
Sanne

wolfgang46 01.05.2009 21:01

AW: Generalvollmacht
 
Hallo zusammen,

die Ausführungen von Schokolinse sind absolut richtig.
Die Bank oder Sparkasse, ob online oder Filiale, sind gehalten das Vermögen für die Erben zu sichern. Deshalb müssen sie auch sicher stellen, das keiner etwas "abzweigen" kann.
Bei meiner Mutter war durch das Testament klar, das nur meine Schwester und ich die Erben sind, dennoch haben sie nur die festliegenden Kosten wie Beerdigung; Heimkosten etc. gebucht.
Wir hatten die Vollmacht "über den Tod hinaus". Erst nach Vorlage einer Bescheinigung vom Amtsgericht, konnten wir mit diesem Konto weitermachen.

Und das ist rechtlich richtig und auch sinnvoll. Ich kenne das aus einer anderen Erbgeschichte in unserer Familie.

Für Sandra ist zur Zeit auch noch das Problem, dass sie noch nicht verheiratet ist. (Stichwort: Versorgungsehe)

Ich wünsche Sandra aber eine "gute Medizin" und ich möchte auch ganz ganz lange von ihr hier lesen können.

Liebe Sandra, mein Text mag sich emotionslos anhören, von der rechtlichen Seite bin ich das auch, aber Deine Situation geht mir ganz schön nahe.

Alles Liebe
Wolfgang

Altmann 03.05.2009 11:53

AW: Generalvollmacht
 
Hallo zusammen,
also ich kenne das so, weil ich es schon ein paarmal erlebt habe.
Beim Tod eines Menschen, stellt der Arzt den Totenschein aus und
dieser wird in der Zentrale vom Arzt gemeldet, ab diesem Zeitpunkt sind
die Banken dicht und es kann keiner mehr an Geld heran. Es gilt dann
keine Vollmacht mehr, über den Tod hinaus gibts nicht.
Der Stand der Konten wird dann erbschaftlich behandelt und es muß
abgewartet werden bis Amtsgerichttermin bzw. Testamenteröffnung.
Ich hoffe mein Beitrag war jetzt hilfreich, ich hab nämlich nicht alle
Beiträge gelesen.
Gruß Altmann

Schokolinse 03.05.2009 12:21

AW: Generalvollmacht
 
...verstehe ehrlich gesagt so langsam nicht mehr, warum hier immer genügend Stimmen FÜR etwas zusammen kommen müssen, bevor man den einfachsten Weg geht.

Das Geld für den Notar ist ebenso zum Fenster hinausgeschmissen wie das für die Ausstellung sonstiger Vollmachten, da es, wie Altmann ebenfalls sagt, so etwas "über den Tod hinaus" nicht gibt.

Ich hab bereits in einem meiner ersten postings zum Thema auf die Möglichkeit einer Betreuerbestellung beim Amtsgericht hingewiesen. Im Gegensatz zu manch anderem Behördengang ist dies speziell vor Sandys Hintergrund eine einfache, unbürokratische und vor allem kostenlose Angelegenheit mittels der alle Hürden problemlos genommen werden können.

Es können sogar mehrere Betreuer benannt und als allein bzw. gemeinsam vertretungsberechtigt definiert werden, je nachdem um welchen Entscheidungsbereich es geht.

Ich spreche wirklich aus Erfahrung und kann diese Vorgehensweise als die unkomplizierteste und kostengünstigste nur empfehlen. Der Betreuerausweis wird --auch über den Tod hinaus-- von ALLEN Banken und Behörden anstandslos akzeptiert.

megjabot 03.05.2009 12:22

AW: Generalvollmacht
 
Hallo

Also ich hatte bei meiner Mutter eine notariell beglaubigte Generalvollmacht,
mit der Klausel über den Tod hinaus. Außerdem hatte ich Bankvollmacht über ihre Konten.
Konnte mit diesen beiden Dingen alles klären, Konten kündigen, sogar ihre Wohnung habe ich damit verkauft,
es war kein weiterer Termin beim Notar mehr nötig, das heißt es musste auch kein Erbschein mehr beantragt werden, was weiter Kosten mit sich gebracht hätte.
Grüßle Meg

wolfgang46 04.05.2009 14:38

AW: Generalvollmacht
 
Liebe Mitstreiter,

es geht hier meines Erachtens um die Rechtslage und nicht um Meinungen oder was der Einzelne bisher erlebt hat.
Es gibt hier im Internet zu diesem Thema viele Beiträge von gestandenen Juristen, mit Namen und Anschrift. (Einfach mal Google bemühen.)
Nach dem Tod haben die "Erben 1. Grades" Anspruch auf das Konto.
Es gibt sehr wohl eine "Verfügung über den Tod hinaus", dieses bedeutet aber nicht, dass der Vollmachtnehmer mit dem Geld machen kann was er will - er hat hinterher immer mit dem "Erben 1. Ordnung" abzurechnen.
Er kann aber soweit verfügen, dass kein Vakuum entsteht.
Beispiele dafür sind die Beerdigungskosten, die Miete (bis zu 3 Monate), Kreditraten, Strom etc., also alle Zahlungen, die durch den Verstorbenen verursacht sind und ohnehin aus dem Erbe zu begleichen sind.

Diejenigen, die es anders erlebt haben, mögen noch einmal in sich gehen und überprüfen, ob es bei ihnen nicht doch auch so gelaufen ist. (Es kann natürlich sein, dass jemand bei der Bank nicht über den Tod des Kontoinhabers informiert war oder großzügig gehandelt hat.)

Alles Gute
Wolfgang

Altmann 05.05.2009 11:25

AW: Generalvollmacht
 
Hallo Schokolinse,
also ich weis nicht ob das so einfach ist.
Muß das die betreffende zu betreuende Person nicht als geschäftsunfähig
hingestellt werden?
Es ist schon klar mit der Betreuungsvollmacht, die kann man auch privat
ausstellen, aber ob die über den Tod hinausgilt ist fraglich, da wäre dann
ja nur das eventuelle Erbe noch zu betreuen.
Also da müßte man schon fast wirklich einen Notar oder das Amtsgericht
fragen.
Gruß Altmann

piepselmaus 06.08.2009 16:11

AW: Generalvollmacht
 
Hallo zusammen,

ich habe ja im Mai 2009 für meinen Mann und für meine Eltern eine Generalvollmacht erstellen lasse, allerdings nicht beim Notar sondern beim Rechtsanwalt.
Nun wurde mir schon mehrfach gesagt das diese nur mit notarieller Beglaubigung gültig wäre. Dem Rechtsanwalt haben wir eine E-Mail geschrieben, denn er verlangte damals 80€ von uns, und es kommt mir so vor als hätte er uns das Geld aus der Tasche gezogen. Er streitet natürlich jetzt alles ab....

Was ich fragen wollte ist, ob auch der Bürgermeister bzw. das Bürgermeisteramt unserer Stadt diese Generalvollmacht notariell beglaubigen darf, denn das sagte uns der Rechtsanwalt?

LG Sandy

flomama 06.08.2009 23:15

AW: Generalvollmacht
 
hallo sandy, ich arbeite selbst in einer behörde, daher hoffe ich, mit meiner antwort richtig zu liegen. meines erachtens können alle "einrichtungen", die den behördenbegriff erfüllen, unterlagen beglaubigen - es heißt dann natürlich "nur" beglaubigung und nicht "notarielle beglaubigung". behörden sind bspw. alle kirchen, ämter der stadt (vorzugsweise bürgeramt), schulen und hochschulen... die nehmen dafür einen obulus, aber sicher preiswerter als vom notar beglaubigt. wir, d.h. meine behörde, nehmen pro A4-seite 5 €. vielleicht nützt dir diese info etwas - alles gute, marion

piepselmaus 13.08.2009 21:19

AW: Generalvollmacht
 
Hallo,

ich bin mal wieder stinksauer. Mein Mann und Ich haben im Mai bei einem Rechtsanwalt eine Gemeralvollmacht erstellen lassen, 3mal eine für meinen Mann und jeweils eine für meine Eltern. Dafür verlangte der Rechtsanwalt 80 Euro.

Die Generalvolmacht wollte mein Mann jetzt schon mehrfach einsetzen um Dinge für mich zu erledigen, allerdings war sie ohne notarielle Beglaubigung nicht gültig, der Rechtsanwalt damals sagte uns aber was anders.

Jetzt haben wir heute eine neue Vorsorgevollmacht beim Notar machen lassen und müssen dort 65 Euro überweisen.

Bin auf den Rechtsanwalt stinksauer, die 80Euro will er uns natürlich nicht zurück zahlen.

LG Sandy

wolfgang46 13.08.2009 21:55

AW: Generalvollmacht
 
Hallo,

eine Vollmacht oder wie hier genannt eine Generalvollmacht hat auch dann volle Rechtskraft, wenn sie handschriftlich erstellt wurde und eigenhändig unterschrieben worden ist (wie bei einem Testament).
Ganz sicher geht man, wenn man zwei Zeugen bittet, diese Willenserklärung zu bestätigen.

So habe ich es gelernt und auch selbst praktiziert.
Bei mir sind als Zeugen ein Arzt und eine Schwester Oberin tätig geworden.

Ich hoffe, dass ich hier auch im Nachhinein noch helfen kann.

Alles Gute
Wolfgang

Ich habe nichts bezahlen müssen; denn den Text habe ich aus einer Broschüre abgeschrieben (natürlich nur die Passagen, die für mich wichtig und richtig sind).

piepselmaus 15.08.2009 14:54

AW: Generalvollmacht
 
Hallo,

also mein Mann konnte die General- bzw. Vorsorgevollmcht weder auf der Bank, noch vor Gericht wegen der Pflegestufe und weder beim Abschlagen eines Erbes, auf Grund meines Großonkels der gestorben ist, verwenden.

Auch der Notar hat sich die Generalvollmacht die uns der Rechtsanwalt erstellt hat durchgelesen und sagte das die keinerlei Gültigkeit hat und der Rechtsanwalt nur Geldschneiderei gemacht hat, in dem er uns 80 Euro abgezockt hat.

Mein Mann wird sich jetzt an die Anwaltskammer wenden, so das wir unsere 80 Euro wieder bekommen.

Leider hat der Notar uns die neuen beglaubigten Vollmachten noch nicht zugeschickt, so dass ich am Montag mit auf die Rentenstelle muß, um meine Rente zu beantragen. Wäre die Vollmacht schon da könnte dies mein Mann allein machen, mist.........



Liebe Grüße Sandy


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